Keine Reaktion auf Domainkündigung

S

Snowi

Gast
Hallo,
ich habe zurzeit folgendes Problem:
Vor ca. 14 Monaten habe ich 2 Domains registriert (beide .de), welche ich anschließend jedoch leicht aus den Augen verloren habe (Also den Vertrag).
Nun habe ich im Dezember die Rechnung hierfür erhalten, welche ich auch bezahlt habe.
Da ich die Domains jedoch nicht brauche, habe ich diese nun mehrere male in einem Zeitraum von ca. 1 1/2 Monaten gekündigt (1x E-Mail & 2x Fax, Empfangsbestätigung vom Server habe ich bekommen (Bezogen auf die Email), Faxberichte sagen auch, dass beide Zustellungen erfolgreich waren)).

Bisher kam keinerlei Rückmeldung, weder via Email noch via Post.
Auf meine Mails an den Support wird auch nicht geantwortet (Ca. 5 Stück). Der Server nimmt diese jedoch an (Empfangsbestätigung).
Nun habe ich langsam keine Lust mehr auf den Mist, und wollte fragen, was ihr machen würdet / was ihr mir empfehlen würdet.

Mein nächster Schritt wäre der Anruf beim Gerichtsvollzieher, der die Kündigung für mich zustellt. Damit wäre ich in Zukunft auf der sicheren Seite. Negativ wäre halt der Preis, da die Zustellung ca. 15-20€ kostet (Habe mich noch nicht an den zuständigen Gerichtsvollzieher gewandt, aber schonmal seine Adresse notiert).

Würdet ihr noch was anderes versuchen? Evtl. anrufen?
Habe eig. nie Lust mich mit denen am Telefon zu unterhalten, da ich in der Vergangenheit eigentlich nur negative Erfahrungen damit gemacht habe.
 
eingeschriebener brief, wäre das erste was mir einfällt, beim thema "kündigung von XY"
 
Kündigung, schriftlich, per "Einschreiben mit Rückschein" abschicken. Fertig.
 
Kündige nochmals schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, wenn dann noch keine Reaktion
kannst Du immer noch den GV beauftragen oder einen Rechtsanwalt mit der Sache betrauen.
 
Mit Deinem Fax bist Du auf der sicheren Seite - nur die Nachweise gut aufbewahren. (Einschreibebrief bringt übrigens nix - Fax ist sicherer )

Sonst muss must Du jetzt auh nix machen als abzuwarten; falls doch noch eine Rechnung kommt, solltest Du beachten, was für Kündigungsfristen Du hattest; bis dahin solltest Du dann noch bezahlen.

Ansonsten nix weiter bezahlen; Du schuldest dann dem Provider nichts mehr. Selbst wenn er weiter Forderungen stellen würde, braucht Dich das nicht zu kümmern; rechtliche Schritte würde ein Provider eh kaum unternehmen, denn der Aufwand stünde wohl kaum in einem akzeptablen Verhältni zum Risiko !
 
Einschreiben sehe ich mittlerweile kritisch, weil es A. abgewiesen werden kann, und B. nur sagt, dass ein Schriftstück angekommen ist, aber nicht welches. Ist bei einer 5€ Rechnung vllt. übertrieben gedacht, aber trotzdem kb auf diesen Kindergarten.

Unternehmensnamen wollte ich jetzt eigentlich bewusst nicht posten, aber eigentlich isses auch egal.
//Habs mal rausgenommen, da jetzt irrelevant
Mittlerweile bieten sie das ganze auch nicht mehr an, sondern nurnoch, wie damals auch, Gameserver.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
407SW schrieb:
Kündige nochmals schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, wenn dann noch keine Reaktion
kannst Du immer noch den GV beauftragen oder einen Rechtsanwalt mit der Sache betrauen.

Das ist Unsinn - Einschreiben mit Rückschein kannst Du vergessen, das ist im Gegensatz zum Fax kein sicherer Zustellnachweis !

Und ohje ohje - Rechtsanwalt mit Kinkerlitzchen betrauen - Duhast wohl noch nie was mit Rechtsanwälten zu tun gehabt !?

In so einem banalen Fall wartet man einfach ab und lässt die Gegenseite ggfls. den Rechtsweg beschreiten ! Aber wie oben gesagt, die wissen das besser und werden den Teufel tun !
 
Zuletzt bearbeitet:
eine faxbestätigung soll ein sicherer beweis sein als ein eingeschriebener brief? aha, was beweist die empfangsbestätigung mehr?
 
de la Cruz schrieb:
Und ohje ohje - Rechtsanwalt mit Kinkerlitzchen betrauen - Duhast wohl noch nie was mit Rechtsanwälten zu tun gehabt !?

Mit einer Rechtsschutzversicherung kein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
WhyNotZoidberg? schrieb:
eine faxbestätigung soll ein sicherer beweis sein als ein eingeschriebener brief? aha, was beweist die empfangsbestätigung mehr?

Ich erklär es Dir gerne mal:

Ein Einwurf-Einschreibebrief genügt als Zustellnachweis für die Zustellung eines Schriftstückes nicht; bei einem Einschreibebrief mit Rückschein müsste man notfalls beweisen können, was der tatsächliche Inhalt des Schreibens war, und dazu ist ein Einschreibebrief untauglich ! Der Empfänger könnte einfach behaupten oder durch eine falschen Zeugen belegen, es sei nur ein leeres Blatt Papier im Umschlag gewesen; der Absender müsse wohl versehentlich etwas Falsches eingetütet haben !

Eine Email taugt als Zustellnachweis überhaupt nichts, auch dann nicht, wenn der Empfänger die Email beantwortet ! Sowohl die Email als auch eine mögliche Antwort darauf stellen nichts anderes als einen Datensatz oder ein Blatt Papier mit entsprechenden ASCII-Zeichen dar, die man schon mit wenig Geschick auf jedem PC mit Textsystem durch einen einfachen Texteditor beliebig fälschen oder verfälscht darstellen kann ! Der Empfänger muss nur behaupten, er habe weder eine E-Mail erhalten noch eine beantwortet.

Ein Telefax ist noch am ehesten als Zustellnachweis tauglich; beim Telefax ist es zwar so, dass Gerichte Telefaxe mit Sendenachweis, ggfls. ergänzt durch einen Einzelverbindungsnachweis des Telefonanbieters, in der Regel als sehr vertrauenswürdig einstufen, aber ganz sicher ist auch ein Telefax keineswegs: erstens könnte man – von technischen oder Leitungs-Problemen bei der Übertragung einmal ganz abgesehen - auch hier beispielsweise versehentlich oder mit Absicht eine leere Seite übertragen oder das Dokument falsch eingelegt haben, womit wieder das Problem bestünde, dass man zwar ggfls. nachweisen können müsste, dass etwas übertragen wurde, aber nicht wirklich nachweisen kann, was da übertragen wurde ! Zum zweiten sind auch Sendeprotokolle von Faxgeräten nur einfache Listen mit ASCII-Zeichen, die ganz leicht durch einen Tipp-Vorgang mit jedem Textsystem gefälscht oder verfälscht werden können ! Von wirklicher Beweiskraft des Zustellvorganges also auch hier keine Spur, insbesondere wenn der Empfänger den Empfang abstreitet ! Zwar verlangen in letzterem Falle Gericht oftmals vom Empfänger die Vorlage seines Telefaxprotokolls; im Grunde handelt es sich dabei aber um eine rechtlich nicht zulässige Beweislastumkehr !


Eine rechtssichere Zustellung von Schriftstücken kann man folgendermaßen erreichen :
Die sicherste Methode ist die förmliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher ! Dies ist viel unkomplizierter als es sich anhört ! Man sendet einfach sein zuzustellendes Dokument formlos an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieher des für den Empfänger zuständigen Amtsgerichtes mit der Bitte um förmliche Zustellung. Einige Tage später bekommt man vom Gerichtsvollzieher eine Kopie seines Dokumentes mit einem amtlich gesiegelten Zustellnachweis zurück nebst Zustellungsurkunde, mit dem man rechtssicher nachweisen kann, welches Dokument welchen Inhalts wann und an wen tatsächlich zugestellt worden ist. Der Gerichtsvollzieher legt diesem Zustellnachweis seine Rechnung bei, die aber nur ein paar Euro (je nach Zahl und Umfang der Dokumente ab circa Euro 13 pro Zustellung) mehr kostet als ein (untauglicher) Einschreibebrief mit Rückschein der Deutschen Post !


Will man sich hingegen auf ein Telefax verlassen, so sollte man am besten einen Internet-Telefaxdienst (z.B. EURATEL, PAM-Fax, Cofax o.ä.) mit dem Versand des Dokuments beauftragen; von dort erhält man dann eine Kopie des Dokuments zusammen mit dem Versandnachweises, womit man zumindest gleich einen unverdächtigen Zeugen für die korrekte Zustellung des Dokumenteninhaltes vorweisen kann !


Eine weitere Methode rechtssicher zuzustellen bieten die Deutsche Post (E-Post) und andere Diensteanbieter durch kostenpflichtige Email-Zustellung an ! Mit diesem Dienst ist es möglich, die Zustellung einer Email über Protokolle des Diensteanbieter rechtssicher nachweisen zu können; man muss aber beim jeweiligen Diensteanbieter registriert und auch der Empfänger muss dort registriert sein, was in der Regel nicht der Fall sein wird.
 
de la Cruz schrieb:
Das ist Unsinn - Einschreiben mit Rückschein kannst Du vergessen, das ist im Gegensatz zum Fax kein sicherer Zustellnachweis !

Und ohje ohje - Rechtsanwalt mit Kinkerlitzchen betrauen - Duhast wohl noch nie was mit Rechtsanwälten zu tun gehabt !?

In so einem banalen Fall wartet man einfach ab und lässt die Gegenseite ggfls. den Rechtsweg beschreiten ! Aber wie oben gesagt, die wissen das besser und werden den Teufel tun !

Fax:
"Kein Beleg
Ein weiteres Problem ist der Nachweis des Zugangs, weil das Sendeprotokoll von den Gerichten nicht als Beweis anerkannt wird. Schließlich könnte ja das Papier ausgegangen sein. So kann man bei wichtigen Angelegenheiten nur vorab einen Versuch per Fax starten und den Empfänger um eine Bestätigung per Rückfax bitten. Geht er darauf nicht ein, bleibt dann nur der normale Postweg."
http://www.guter-rat.de/wirtschaften/recht/post-recht-von-einschreiben-bis-e-postbrief-zustellfragen
 
@cruz

ergo ist das fax keine bessere methode als der eingeschriebene brief
 
@WhyNot

Doch, das Fax ist noch die beste Methode, vom Gerichtsvollzieher mal abgesehen, weil es zur Wirksamkeit des Faxes als Übermittlungsnachweis höchstrichterliche Rechtsprechnungen gibt und die Gerichts sich in der Regel daran halten ! Ganz sicher ist allerdings in der Tat nur die Zustellung mittels Gerichtsvollzieher !

Im vorliegenden Fall, wo es ja nur um Kinkerlitzchen geht, bei denen keine rechtlichen Beitreibunsg-Massnahmen des Betreibers zu erwarten sind, ist Fax eine relativ sichere Methode !
 
Zuletzt bearbeitet:
fax is billiger ;)... reicht wenn du nachweist, dass sie kenntnis von der kündigung nehmen konnten.
entsprechend faxprotokoll, email usw. aufbewahren.
 
Wurde um eine Kündigungsbestätigung gebeten?

http://dawn-server.de/gameserver-anbieter/impressum/

Ich würde dort anrufen und schildern, dass zum wiederholten Male gekündigt wurde und immer noch keine Kündigungsbestätigung vorliegt. Falls sie die Kündigung telefonisch entgegen nehmen, bestehe auf eine schriftliche Bestätigung. Mir ist das schon mehr als einmal passiert, dass es dann lief. Wenn du Glück hast, haben sie deine Kündigung bis jetzt nur versaubeutelt.
 
Nein ! Wozu diesen Aufwand treiben ?

Fax genügt ! Und dann abwarten und Tee trinken !
 
Wilhelm14 schrieb:
Wurde um eine Kündigungsbestätigung gebeten?

http://dawn-server.de/gameserver-anbieter/impressum/

Ich würde dort anrufen und schildern, dass zum wiederholten Male gekündigt wurde und immer noch keine Kündigungsbestätigung vorliegt. Falls sie die Kündigung telefonisch entgegen nehmen, bestehe auf eine schriftliche Bestätigung. Mir ist das schon mehr als einmal passiert, dass es dann lief. Wenn du Glück hast, haben sie deine Kündigung bis jetzt nur versaubeutelt.

Jap, in allen Kündigungen.
Rufe morgen mal an wenn ich Zeit hab..
 
@de la Cruz: Laut erstem Beitrag wurde schon zweimal gefaxt. Und eineinhalb Monate gewartet. Du meinst alle guten Dinge sind drei?
 
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