News kino.to-Schließung: Sachsen abgemahnt

rofl wie geil is das denn? :evillol:

made my day, aber sowas von :D :D :D
 
Micha45 schrieb:
Eine Beschlagnahme ist aber nur eine vorübergehende Wegnahme und keine Inbesitznahme im eigentlichen Sinne, bis ein Richter eine Entscheidung darüber gefällt hat.

Deshalb besteht für die Staatsanwaltschaft keinerlei Notwendigkeit, ein Impressum auf deren Namen dort einzustellen.

Also wenn ich mir nur vorübergehend eine Domain ausleihe, so für 3-4 Monate, muss ich dort auch kein Impressum veröffentlichen wenn ich für die Zeit eine Homepage drauf hoste? ;)
 
kann mir nicht vorstellen, dass sie damit durchkommen.
Die Kripo betreibt die Seite nicht, sondern hat die Seite gesperrt mit dem Hinweis, dass sie nicht erreichtbar ist.

Also sehe ich darin auch keine Impressumverpflichtung im Sinne eines "Betreibens einer Seite".
 
Super Protestaktion gegen unser merkwürdiges Internet recht allgemein. Finde ich klasse. Niveau voll, lustig und niemand kommt dadurch zu schaden.
Würde mir mehr solcher schönen Aktionen wünschen:)
 
Das wird sicher ein interessanter Prozess, gerade bei der undurchsichtigen Rechtslage.
 
Sachen gibt's! :D Auch wenn die Abmahnung keine Folgen haben wird, witzig ist die Aktion allemal.

Wegen des Verschreibers (Dresden): Selbst und vor allem bei Schreiben, Bescheiden etc. von Staatsanwaltschaften findest du unzählige Fehler, zum Teil dutzendweise. Das spielt aber keine Rolle und hat keine Auswirkungen. Jeder weiß ja, was gemeint ist, so würde dann argumentiert werden.
 
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Naja, entweder sie sperren die Seite ganz oder sie beschlagnahmen sie. Aber wenn sie die beschlagnahmen und weiterbetreiben - und sei es nur für diesen (dämlichen) Warnhinweis, dann müssten sie ja auch der Betreiber sein. Denn es kann ja wohl nicht angehen, dass sie solche Warnhinweise auf Kosten der ursprünglichen Betreiber verteilen, oder?
 
klassischer Selfown.
 
Lächerliches Schreiben.
Die wohlen meiner Ansicht nach nur etwas Aufmerksamkeit...

floh667 schrieb:
Naja, entweder sie sperren die Seite ganz oder sie beschlagnahmen sie.
Für mich war das eine klar Sperrung. Oder hattest du noch irgendwelche Zugriffe auf Webinhalte außer der Begründung der Polizei. Die können doch froh sein, dass sie nicht grundlos offline genommen wurden. Und die Begründung der Anwälte, aufgrund des fehlendes Impressums keinen Ansprechpartner bzw. Anschrift zu haben, halte ich für absurd.

Wenn das einer gewollt hätte hat die Polizei genug öffentliche Ansprechstationen.
 
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Nur mal zur richtigstellung

Als Privatman braucht man nicht unbedingt ein Impressium
 
Irgendwie Kindergarten... ok die Kriminalpolizei hätte auf kino.to vielleicht einhelliger darstellen können, dass es sich auch wirklich um die Kriminalpolizei handelt, die den Text hinterlassen hat... naja.

Die Abmahnung an Sachsen ist - vom Inhalt abgesehen - beinahe laienhaft. Hab beim Überfliegen schon mehrere Zeichensetzungs-/Formatierungsfehler gefunden und dann auch noch das "Dresdnen" in der Empfängerzeile... peinlich.


Kölner Rechtsanwalt, schade, da wirkt wohl wieder der kölsche Klüngel ;)
 
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Gleiches Recht für alle. Bringt zwar rein gar nichts die Aktion, ist aber trotzdem klasse!
 
Ich kann leider an Paragraph 5 nicht erkennen, dass "jede Internetseite ein Impressum vorhalten
muss". Aber kann ja jeder mal selbst lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten
Ich wage zu bezweifeln, dass eine gesperrte Seite als "geschäftsmäßig" zu betrachten ist. Interessant auch, dass der Kläger wohl nicht gegen die früheren Betreiber von kino.to wegen fehlerhaftem Impressum geklagt haben...

@Smockil: Sei vorsichtig mit Fakten hier, du könntest Unwissende ja belehren...
 
cab.by schrieb:
Ich wage zu bezweifeln, dass eine gesperrte Seite als "geschäftsmäßig" zu betrachten ist.

Naja, die Frage ist jetzt, wie "geschäftsmäßig" definiert ist.

Ich glaube nicht, dass ein Polizist diese Seite in seiner Freizeit erstellt hat, falls du weißt, worauf ich hinaus will :)
 
Stimmt, das börsennotierte Unternehmen Polizei ist natürlich auf Gewinne ausgerichtet...

Und noch was:
Es ist gerade deshalb traurig, dass diesem Unsinn hier eine Plattform gegeben wird, weil das Schreiben zeigt, dass es für die breite Masse geschrieben wurde. Wie sonst sind Passagen wie
* "Jedes Jahr werden zig tausende Homepagebetreiber mit Abmahnungen belegt"
* "Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber
abgemahnt. Als Behörde..."
zu erklären...?
 
„offenbar [...] nicht mal Behörden in der Lage [seien], die „schwammige und völlig unklaren gesetzlichen Regelungen“ des Telemediengesetzes in Bezug auf die Impressumspflicht einzuhalten.“

Finde ich gut dass die Cineasten kein Blatt vor dem Mund nehmen :D
 
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Wer solchen Blödsinn bejubelt, nur weil der Staat Adressat ist, ist mMn bischen bekloppt.
 
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