Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
News kino.to-Schließung: Sachsen abgemahnt
- Ersteller Sasan
- Erstellt am
- Zur News: kino.to-Schließung: Sachsen abgemahnt
Bad Wolf
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juni 2009
- Beiträge
- 379
Micha45 schrieb:Eine Beschlagnahme ist aber nur eine vorübergehende Wegnahme und keine Inbesitznahme im eigentlichen Sinne, bis ein Richter eine Entscheidung darüber gefällt hat.
Deshalb besteht für die Staatsanwaltschaft keinerlei Notwendigkeit, ein Impressum auf deren Namen dort einzustellen.
Also wenn ich mir nur vorübergehend eine Domain ausleihe, so für 3-4 Monate, muss ich dort auch kein Impressum veröffentlichen wenn ich für die Zeit eine Homepage drauf hoste?
kann mir nicht vorstellen, dass sie damit durchkommen.
Die Kripo betreibt die Seite nicht, sondern hat die Seite gesperrt mit dem Hinweis, dass sie nicht erreichtbar ist.
Also sehe ich darin auch keine Impressumverpflichtung im Sinne eines "Betreibens einer Seite".
Die Kripo betreibt die Seite nicht, sondern hat die Seite gesperrt mit dem Hinweis, dass sie nicht erreichtbar ist.
Also sehe ich darin auch keine Impressumverpflichtung im Sinne eines "Betreibens einer Seite".
Kraligor
Commodore
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 4.989
Ruffnax schrieb:Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass wir in einer Demokratie leben in der alle Macht vom Volke ausgeht oder?
Nö, behauptet doch auch keiner.
Hier, schau mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Demokratietheorie
http://de.wikipedia.org/wiki/Demokratie
Ganz viel hilft auch dieses hier.
BTT:
Naja, viel Aufschrei um nichts. der Dresden-Patzer ist schon äußerst unprofessionell.
SunnyboyXP0
Commodore
- Registriert
- Juni 2009
- Beiträge
- 4.669
Sachen gibt's! Auch wenn die Abmahnung keine Folgen haben wird, witzig ist die Aktion allemal.
Wegen des Verschreibers (Dresden): Selbst und vor allem bei Schreiben, Bescheiden etc. von Staatsanwaltschaften findest du unzählige Fehler, zum Teil dutzendweise. Das spielt aber keine Rolle und hat keine Auswirkungen. Jeder weiß ja, was gemeint ist, so würde dann argumentiert werden.
Wegen des Verschreibers (Dresden): Selbst und vor allem bei Schreiben, Bescheiden etc. von Staatsanwaltschaften findest du unzählige Fehler, zum Teil dutzendweise. Das spielt aber keine Rolle und hat keine Auswirkungen. Jeder weiß ja, was gemeint ist, so würde dann argumentiert werden.
Zuletzt bearbeitet:
F
floh667
Gast
Naja, entweder sie sperren die Seite ganz oder sie beschlagnahmen sie. Aber wenn sie die beschlagnahmen und weiterbetreiben - und sei es nur für diesen (dämlichen) Warnhinweis, dann müssten sie ja auch der Betreiber sein. Denn es kann ja wohl nicht angehen, dass sie solche Warnhinweise auf Kosten der ursprünglichen Betreiber verteilen, oder?
ReignInBlo0d
Commander
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 2.281
klassischer Selfown.
G00fY
Captain
- Registriert
- Aug. 2009
- Beiträge
- 3.752
Lächerliches Schreiben.
Die wohlen meiner Ansicht nach nur etwas Aufmerksamkeit...
Wenn das einer gewollt hätte hat die Polizei genug öffentliche Ansprechstationen.
Die wohlen meiner Ansicht nach nur etwas Aufmerksamkeit...
Für mich war das eine klar Sperrung. Oder hattest du noch irgendwelche Zugriffe auf Webinhalte außer der Begründung der Polizei. Die können doch froh sein, dass sie nicht grundlos offline genommen wurden. Und die Begründung der Anwälte, aufgrund des fehlendes Impressums keinen Ansprechpartner bzw. Anschrift zu haben, halte ich für absurd.floh667 schrieb:Naja, entweder sie sperren die Seite ganz oder sie beschlagnahmen sie.
Wenn das einer gewollt hätte hat die Polizei genug öffentliche Ansprechstationen.
Zuletzt bearbeitet:
HardRockDude
Commander
- Registriert
- Juli 2009
- Beiträge
- 3.062
Irgendwie Kindergarten... ok die Kriminalpolizei hätte auf kino.to vielleicht einhelliger darstellen können, dass es sich auch wirklich um die Kriminalpolizei handelt, die den Text hinterlassen hat... naja.
Die Abmahnung an Sachsen ist - vom Inhalt abgesehen - beinahe laienhaft. Hab beim Überfliegen schon mehrere Zeichensetzungs-/Formatierungsfehler gefunden und dann auch noch das "Dresdnen" in der Empfängerzeile... peinlich.
Kölner Rechtsanwalt, schade, da wirkt wohl wieder der kölsche Klüngel
Die Abmahnung an Sachsen ist - vom Inhalt abgesehen - beinahe laienhaft. Hab beim Überfliegen schon mehrere Zeichensetzungs-/Formatierungsfehler gefunden und dann auch noch das "Dresdnen" in der Empfängerzeile... peinlich.
Kölner Rechtsanwalt, schade, da wirkt wohl wieder der kölsche Klüngel
Zuletzt bearbeitet:
Sublogics
Rear Admiral
- Registriert
- Feb. 2005
- Beiträge
- 5.822
Wird auch Zeit daß die Sachsen mal einer abmahnt!
Was hat der damit zu tun?cab.by schrieb:fefe rules x)
Zuletzt bearbeitet:
1
1668mib
Gast
Ich kann leider an Paragraph 5 nicht erkennen, dass "jede Internetseite ein Impressum vorhalten
muss". Aber kann ja jeder mal selbst lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
@Smockil: Sei vorsichtig mit Fakten hier, du könntest Unwissende ja belehren...
muss". Aber kann ja jeder mal selbst lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
Ich wage zu bezweifeln, dass eine gesperrte Seite als "geschäftsmäßig" zu betrachten ist. Interessant auch, dass der Kläger wohl nicht gegen die früheren Betreiber von kino.to wegen fehlerhaftem Impressum geklagt haben...Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten
@Smockil: Sei vorsichtig mit Fakten hier, du könntest Unwissende ja belehren...
DrToxic
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 6.068
cab.by schrieb:Ich wage zu bezweifeln, dass eine gesperrte Seite als "geschäftsmäßig" zu betrachten ist.
Naja, die Frage ist jetzt, wie "geschäftsmäßig" definiert ist.
Ich glaube nicht, dass ein Polizist diese Seite in seiner Freizeit erstellt hat, falls du weißt, worauf ich hinaus will
1
1668mib
Gast
Stimmt, das börsennotierte Unternehmen Polizei ist natürlich auf Gewinne ausgerichtet...
Und noch was:
Es ist gerade deshalb traurig, dass diesem Unsinn hier eine Plattform gegeben wird, weil das Schreiben zeigt, dass es für die breite Masse geschrieben wurde. Wie sonst sind Passagen wie
* "Jedes Jahr werden zig tausende Homepagebetreiber mit Abmahnungen belegt"
* "Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber
abgemahnt. Als Behörde..."
zu erklären...?
Und noch was:
Es ist gerade deshalb traurig, dass diesem Unsinn hier eine Plattform gegeben wird, weil das Schreiben zeigt, dass es für die breite Masse geschrieben wurde. Wie sonst sind Passagen wie
* "Jedes Jahr werden zig tausende Homepagebetreiber mit Abmahnungen belegt"
* "Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber
abgemahnt. Als Behörde..."
zu erklären...?
Timesless
Rear Admiral
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 5.399
„offenbar [...] nicht mal Behörden in der Lage [seien], die „schwammige und völlig unklaren gesetzlichen Regelungen“ des Telemediengesetzes in Bezug auf die Impressumspflicht einzuhalten.“
Finde ich gut dass die Cineasten kein Blatt vor dem Mund nehmen
Ähnliche Themen
- Antworten
- 35
- Aufrufe
- 5.905
- Geschlossen
Leserartikel
Einführung rund um den CB-Marktplatz
- Antworten
- 168
- Aufrufe
- 105.954
Leserartikel
[Projekt, Worklog, HowTo] Server in Eigenregie
- Antworten
- 38
- Aufrufe
- 30.827
- Antworten
- 28
- Aufrufe
- 6.589
- Antworten
- 6
- Aufrufe
- 2.577