News kino.to-Schließung: Sachsen abgemahnt

Das nennt man Reaktion und nicht so ein scheiß wie Anonymus etc. machen, damit wird niemandem geschadet und trotzdem wird auf eine doch für beide Seiten Amüsante weiße Kritik geäußert.
Wo bei der der direkte Inhalt eigentlich Quatsch ist :D
 
....blöd nur, dass schon in der ersten Zeile steht: Die Kriminalpolizei weist darauf....
Viel mehr braucht ein Betreiber einer nicht geschäftsmäßigen Homepage auch nicht hinschreiben. Also wo soll hier nochmal das Problem sein?
 
Sherman123 schrieb:
....blöd nur, dass schon in der ersten Zeile steht: Die Kriminalpolizei weist darauf....
Viel mehr braucht ein Betreiber einer nicht geschäftsmäßigen Homepage auch nicht hinschreiben. Also wo soll hier nochmal das Problem sein?

Man schlage nach im Gesetzbuch:

§5 Telemediengesetz schrieb:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
 
Denke die Sache bedarf keinerlei Kommentar mehr..
Sagt doch alles aus.. Grandios! xD

Mein Impressum für demnächst:

Name: Hans Dieter
Addresse: Zuhause.
Land: Jah hier halt.
TelefonNr. Habe ich nich.

Inteligent ^^


PS: "Hans Dieter weist daraufhin... - Drogen sind schlimm! Okkaaaaaaayyy ?!"


Ohman... ist das alles sinnloser schwachsinn...
Hoffemal die kommen damit durch, das würd ma aufzeigen wie kriminell die Kriminalpolizei selbst ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
DrToxic schrieb:
Man schlage nach im Gesetzbuch:
§5 Telemediengesetz
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Da steht es doch schwarz auf weiß.
Und ich glaube nicht, dass die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft des Landes Sachsen "Dienstanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" ist.
 
Mal zur Aufklärung einiger, die Domain Kino.to befindet sich in der Hand der "deutschen Polizei" sind in Hessen gehostet bei "intergenia AG" und dadurch sind sie auch der Eigentümer .

http://www.ip-adress.com/ip_lokalisieren/kino.to

Die Abmahnung eines fehlenden Impressums ist berechtigt .
 
Zuletzt bearbeitet:
einfach nur rofl die aktion :D:D:D
 
Voyager10 schrieb:
Mal zur Aufklärung einiger, die Domain Kino.to befindet sich in der Hand der "deutschen Polizei" sind in Hessen gehostet bei "intergenia AG" und dadurch sind sie auch der Eigentümer .

http://www.ip-adress.com/ip_lokalisieren/kino.to

Die Abmahnung eines fehlenden Impressums ist berechtigt .
Wo steht, dass bei Beschlagnahme oder Sperrung einer Domain diese dann automatisch in den Besitz der Vollzugsbehörde geht?

Wenn die Polizei ein Auto beschlagnahmt oder sicherstellt, muss sie doch auch nicht dafür sorgen, dass es neu lackiert oder repariert wird.

Wenn die Polizei nach der Durchsuchung einer Wohnung den Zugang zu dieser aus beweissichernden Gründen sperrt, muss sie doch auch nicht den Namen des Wohnungsinhabers vom Klingelschild und Briefkasten entfernen und den der Behörde anbringen.
 
Eigenartiger Verlauf - was ich besondern amüsand finde, ist das fachchinesische Deutsch - Beamtendeutsch - Juradeutsch - wie auch immer - wieso verkünsteln die sich immer so, sodass es am Ende kein Normalsterblicher verstehen kann?

ICh sehe das ganze aber als Protestaktion an - oder es ist einfach nur so, dass sie Geld verdienen wollen, weil ich mir sicher bin, dass das Innenministerium hier länger braucht als bis zum 22. Juni - die brauchen ja für alles eine Ewigkeit.
 
Voyager10 schrieb:
Mal zur Aufklärung einiger, die Domain Kino.to befindet sich in der Hand der "deutschen Polizei" sind in Hessen gehostet bei "intergenia AG" und dadurch sind sie auch der Eigentümer .

http://www.ip-adress.com/ip_lokalisieren/kino.to

Die Abmahnung eines fehlenden Impressums ist berechtigt .

Wow, die Kriminalpolizei ist SERVER4YOU-Kunde.
Mich würd's nicht wundern, wenn die dann mal nur ne Uptime von 80% haben ;D
 
@Micha45

Das Thema hat sich eigentlich mit deiner Hervorhebung im §5 Telemediengesetz erledigt... ein Impressum ist danach nicht notwendig. Und dennoch wird es, wie immer, am allgemeinen Diskussionsverlauf wohl wenig ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie einige schon geschrieben haben: §5 ist wohl nicht einschlägig, weil nicht gewerbsmäßig, weil keine Gewinnerzielungsabsicht. Da will man sich über die Staatsmacht lustig machen und macht sich selbst zum Affen... weniger durch den Rechtschreibpatzer :rolleyes:
 
Auch wenn nichts dabei rauskommen wird, so finde ich die Aktion dennoch gut. Denn es macht mal wieder klar wie lächerlich bzw. veraltert manch ein Gesetz in Deutschland bezüglich des Internets ist. Es wär halt mal an der Zeit sich darüber Gedanken zu machen. Soll heißen: Richter urteilen lassen, die zumindest wissen worum es überhaupt geht. Leider endet ja sowas dann irgendwann vor dem obersten Gerichtshof, und damit bei der Generation 60+.

mfg
 
@Voyager10: Wie oft denn noch? Nicht auf jeder Seite ist ein Impressum zwingend. Es gibt Seiten, bei denen es zwingend ist ja. Aber vorerst sollte es geklärt werden, ob eine Seite mit dem Hinweis "Kein Angebot unter dieser Adresse" dazu gehört.

Eine Seite, die kein Angebot hat, kann wohl keine Konkurrenz sein - ansonsten muss man sich fragen, ob man wirklich so ein kleines Klientel hat, dass selbst solche Seiten einem die Kunden wegnehmen... Da muss man sich fragen, ob dann nicht alle Seiten, die keinen Inhalt haben nicht eine Konkurrenz sind... ich befürchte schon Abmahnungen für Seiten auf denen nur Hinweise stehen wie "HIer entsteht eine Internetpräsenz"... Man beachte nur diese Seite: http://sportwelt-online.de/ - Es gibt hier kein korrektes Impressum, die müssen sich dort bestimmt warm anziehen, die schnappen dem Saftladen, der da erwähnt wurde als Betroffener, bestimmt die Kunden weg... Gott sei Dank hab ich den Namen schon vergessen.
 
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Nahja Leute...

JEDE Internetseite im Web ist potenziel dazu in der Lage Geschäfte zu erzielen und ist somit Konkurenz.
Werbung könnte man streng genommen ebenso in der Formulierung "Die Kriminalpolizei" sehen.
Es reichen nur eine menge Klicks um gewisse Marktanteile zu erhalten.

Was glaubt ihr was alles ein "Angebot" sein kann ?
-> Da wird ein Angebot von Informationen verbreitet, das in Konkurenz zu anderer Information steht.

Also nen guter Anwalt wird da auch Erfolg haben.
- > Natürlich ist das alles Kleinschiss usw, aber was anderes machen DIE auch nicht.
Man findet in allen ein Argument, bei diesen ganzen grau-schwammigen Gesetzen.
Und genau darum gehts doch dabei...

Find ich schon, istne gute Sache mit der Gegen-Mahnung.
-> Klar isses nur purer Protest, mit wahrscheinlich wenig Erfolg, - aber die Polizei darf alles oder was ?

Wenns nicht zum Gericht schafft, sollst zumindest in die Presse, dafür spreche ich mich deutlich aus!

Cheers

PS: Hoffe mal das ganze erreicht zumindest nen BILD-Journalist.
Scheiß auf Bild, aber das würd mich schon freuen, wenn die Sache mal bekannter wird.
Bitte meldet sich wer per PM, wenns da was neues zu gibt, danke im vorraus.
 
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Zitat: Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Was bitte sind denn Raubkopien? Sollte dieser Ausdruck vor allem in offizielen Stellungnahmen verboten werden, weil er die Sache bei weitem verfehlt und das Gericht diesen Ausdruck eigentlich nicht kennen dürfte, nur weil er sich im Volksmund fälschlicher Weise manifestiert hat?
 
Wenn ich das Ganze richtig überblicke, wurde die Domain "kino.to" von der Polizei beschlagnahmt.
Das heißt aber nicht, dass diese Domain in den Besitz der Behörden übergegangen ist.

Deshalb ist diese Forderung nach dem Impressum nonsens.
Sommerloch halt.


Das ist so nicht ganz korrekt.

Der (ehemalige) Inhalt dieser Seite wurde durch einen neuen Inhalt ersetzt. Somit bietet die Kiminalpolizei diese dort aufzufindende Information an. Sprich, die Kiminalpolizei ist somit Dienstanbieter (Verantwortlicher) der Domain.

Also doch verantwortlich ein Impressum anzulagen.
 
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