News kino.to-Schließung: Sachsen abgemahnt

Auch wenn hier eine Behörde es nicht schafft sich an die Gesetze zu halten ist es dennoch richtig gewesen die kino.to Betreiber zu verfolgen und die Seite zu sperren. Das die Behörden kein Impressum angeben wäre ein EIGENER gesonderter Streitfall und würde bei schuldspruch Eure heiss geliebte kino.to Seite nicht wieder rechtskräftig aus dem nichts entstehen lassen. Sie ist geschlossen. So oder so. Und leider wird irgendwo aus dem nicht's auch mal wieder einer neue entstehen.

Vielen gehts doch nicht darum ob hier ein irgend ein Impressum gibt, oder nicht, sondern sind nur tierisch angep.... das sie jetzt Ihr kostenlosen Durst nach Filmen die evtl viel Geld gekostet haben nicht auf einfache weise befriedigen können.
 
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@DerTimme: Ja, die KriPo bietet Informationen an. Aber diese sind alles andere als gewerblich u.a. impressumspflichtige Inhalte... Lustigerweise entlastet das die KriPo viel mehr, als dass es sie "belastet". Schließlich zeigst du, dass es sich bei der Seite mit diesen Informationen unmöglich um eine Konkurrenz für die "Kläger" handeln kann.

@DerTimme & Kenneth: Könntest du den entsprechenden Gesetzestext, an den sich die Behöre nicht hält, bitte exakt zitieren?

@BrokenZer0: Jeder Mensch ist in der Lage Straftaten durchzuführen ... muss ich weiterreden? Oder sprichst du dich gegen eine allgemeine Impressumspflicht aller Internetseiten aus? oO

Die Polizei darf nicht alles, aber genauso ist die Polizei nicht schuldig, nur weil irgendjemand den Mund aufmacht. Es ist wirklich interessant, dass hier so viele fordern, dass die Polizei nicht anders gestellt sollte als man selbst... bei einem selbst erwartet man aber doch auch erst mal, dass von einer Unschuld ausgegangen wird, auch wenn irgendjemand iBehauptungen aufstellt, oder nicht? Wer hat denn überhaupt den Inhalt der Abmahnung hinterfragt? Wer kann denn untermauern, dass die Seite in der Form gemäß Gesetz impressumspflichtig ist? Wenn alles, was Anwälte schreiben, "passen" würde, bräuchten wir im Grunde fast keine Gerichte mehr... aber nur weil es Anwälte sind und die sich damit auskennen müssten, heißt es nicht, dass sie im Recht sind.

@Dr.Duschlampe: Vor allem ist "widerrechtlich Raubkopien" ja doppeltgemoppelt, da das umgangssprachliche Wort "Raubkopie" ja "widerrechtlich" impliziert... aber das ist doch gar nicht das Thema...

@Kenneth: " das sie jetzt Ihr kostenlosen Durst nach Filmen die evtl viel Geld gekostet haben" <== muss man den Satzteil verstehen? oO
 
ich glaube kaum das die website in den besitz der kripo übergegangen ist und somit eine impressumspflicht besteht^^

das ist dieselbe "korinthenkackerei" die man immer den beamten vorwirft, nur diesmal von der anderen seite...

in einem land, wo die gema und gez mehr macht und einfluss haben als die ermittlungsbehörden sollten wir froh sein, das wir noch atmen dürfen ohne irgendwelche gesetze zu verletzen...

aber, so etwas wie kino.to und die ganzen abzock abofallen dahinter sind nun wirklich kein verlust, wer us-serien, filme etc z.b. im o-ton geniessen möchte weiss eh woher er sie OHNE upload/torrents etc bekommt (z.b. usenet = 0 risiko).

@[f]lash: ich wünschte es würden sich mehr leute um ihren ort, ihre nachbarn oder ihren "lebensraum" solche gedanken machen , denn würde es garnicht soweit kommen :(
 
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DrToxic schrieb:
Krass, das wusste ich gar nicht :o

Hast du dazu eine Quelle?

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/phoenix-und-die-kinderporno-expertin/

Nur mal so am rande bzgl Besitz

Eigentümer: Dem die Domain gehört
Besitzer: Der die Domain momentan in seiner Verfügungsgewalt hat

Hat die Polizei die Domain beschlagnahmt kann sie alleine über die Domain verfügen und ist somit Besitzer der Domain.

Behörden müssen wie schon in der Abmahnung genannt worden ist Transparenz wahren und dazu gehört auch ein Impressum. Behörden bringen nicht anderes als Dienstleistungen an den Bürger und sind somit als Geschäftlich anzusehen.
 
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Smockil schrieb:
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/phoenix-und-die-kinderporno-expertin/

Nur mal so am rande bzgl Besitz

Eigentümer: Dem die Domain gehört
Besitzer: Der die Domain momentan in seiner Verfügungsgewalt hat

Hat die Polizei die Domain beschlagnahmt kann sie alleine über die Domain verfügen und ist somit Besitzer der Domain.

Behörden müssen wie schon in der Abmahnung genannt worden ist Transparenz wahren und dazu gehört auch ein Impressum. Behörden bringen nicht anderes als Dienstleistungen an den Bürger und sind somit als Geschäftlich anzusehen.



Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:

Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.

Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.

Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.




DIE KRIMINALPOLIZEI weisst auf folgendes hin: ...



wir haben ja soviele hier... nsa cia fbi ncis csi , etc ...


was ist daran falsch zu verstehen ??

wähle 110 und lass dich verbinden... dafür zahlst du steuern...



aber was soll man von leuten erwarten die es toll finden wenn irgendwelche websites für 30min offline sind durch dumme scriptkiddies ... > kopf/tisch <
(sorry für das verallgemeinern)
 
Micha45 schrieb:
Und ich glaube nicht, dass die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft des Landes Sachsen "Dienstanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" ist.

Darum ging es aber nicht. Sherman123 war der Meinung, dass man auch als geschäftsmäßiger Betreiber eine Homepage nicht mehr als seinen Namen angeben müsse. Das ist, wie durch mein zitat belegt, falsch.
 
Lach, ob es nun angebracht ist (rechtlich) oder nicht, die Aktion ist auf jeden Fall klasse! Hut ab! Bekämpft den Behördenwahnsinn mit eigenen Mitteln
 
HeinDattel schrieb:
DIE KRIMINALPOLIZEI weisst auf folgendes hin: ...



wir haben ja soviele hier... nsa cia fbi ncis csi , etc ...


was ist daran falsch zu verstehen ??

wähle 110 und lass dich verbinden... dafür zahlst du steuern...

Naja... max. 16 Stück würde ich sagen, für jedes Bundesland eine - läst man die Stadtstaaten weg bleibens immer noch ne Menge. Nur das die alle Kriminalpolizei heißen, heißt noch lange nicht das auch alle die gleiche "Einheit" sind oder den gleichen Dienstherr haben. Oder - um bei deinem Beispiel zu bleiben - kennst du nicht CSI NY oder CSI Miami?
Ein Hinweis auf die Dienststelle und die Telefonnummer wäre schon angebracht gewesen. Auf ein vollständiges Impressum hinzuweisen vollkommen berechtigt.
 
@ 1668mib: Telemediengesetz §§ 5; 6. Steht dort eindeutig drin.

Im Grunde geht es doch hier nur um's Prinzip... Es gibt nen Gesetz, daran haben die sich nicht gehalten, und deshalb die Abmahnung.

Ob nun mit Erfolg oder nicht.
Gut das sich das jem getraut hat.
 
Smockil schrieb:
Nur mal so am rande bzgl Besitz

Eigentümer: Dem die Domain gehört
Besitzer: Der die Domain momentan in seiner Verfügungsgewalt hat

Hat die Polizei die Domain beschlagnahmt kann sie alleine über die Domain verfügen und ist somit Besitzer der Domain.
Vollkommen korrekt bis hierhin.
Trotzdem bedeutet das nicht, dass der Besitzer einer Sache die gleichen Rechte und Pflichten über diese Sache hat wie der Eigentümer.
Ich habe in einem meiner Beiträge weiter oben die Begriffe "Eigentum" und "Besitz" fälschlicherweise etwas durcheinandergebracht.
Jetzt ist es aber glasklar.

Ich komme noch einmal auf den Vergleich mit einem beschlagnahmten Auto zurück.
Ein Fahrzeug, das als Fluchtwagen eines Banküberfalls genutzt wurde und deshalb als Beweismittel beschlagnahmt wurde, geht zwar vorübergehend, bis zu einer richterlichen Entscheidung, in den Besitz der Behörde, die diese strafprozessuale Maßnahme verfügt hat, über.
Das heißt aber nicht, dass die Behörde jetzt automatisch alle Rechte und Pflichten des Eigentümers, also des Bankräubers, übernommen hat.
Die Behörde muss also nicht selber dafür sorgen, dass dieses Fahrzeug zur TÜV-Abnahme, zur Inspektion oder zur Reparatur gebracht wird.
Warum nicht?
Weil die Behörde durch die Beschlagnahme lediglich ein Verfügungsverbot gegen den Eigentümer verhängt hat und das Fahrzeug nicht selbst als Dienstwagen nutzt.

Genauso ist es mit dieser Internetdomain.
Dem Eigentümer wird vorgeworfen, über diese Internetseite strafbare Handlungen vollzogen zu haben.
Deshalb hat die Polizei diese Domain gesperrt und in ihre Verfügungsgewalt gebracht.
Dies dient erstens als Beweissicherung, wegen Verdunklungsgefahr, und zweitens der Verhinderung der Fortsetzung von Straftaten.

Dies bedeutet aber nicht, dass die Strafverfolgungsbehörde diese Seite von nun an selbst betreiben würde und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten eines Internetseitenbetreibers daraus hervorgehen.
Das ist völlig absurd.
Die Seite wurde gesperrt aus den oben genannten Gründen, was einer Beschlagnahme von körperlichen Gegenständen gleichkommt. Nicht mehr und nicht weniger.

Die Forderung nach dem Einstellen eines Impressums seitens der Behörde ist somit völliger Unsinn.
Die Behörde hätte die Seite auch ohne diesen Hinweis einfach offline nehmen können.
Wahrscheinlich diente dieser aber als eine Art Präventivmaßnahme, um potentielle Downloader darauf hinzuweisen, dass über die Seite vorher strafbare Handlungen vollzogen wurden.

Was ich außerdem sehr kurios finde, ist, dass alle immer schimpfen und schreien, wenn über die ominösen Praktiken solcher Abmahnanwälte berichtet wird.
Geht es aber gegen eine Behörde, empfinden das dann viele als gerechtfertigt.
Doppelmoral nenne ich so etwas.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist echt kaum zu glauben, was hier tlw. für engstirnige Kids unterwegs sind.
Impressum für die Kripo, ich glaub Ihr solltet Euch mal in der Schule ein wenig auf den Unterricht konzentrieren und nicht ewig auf Facebook rumhängen oder mit der Dödelkiste spielen...

Mit Kripo ist doch eindeutig klar, wer hinter der Sperrung der Seite hängt. Und die Kripo ist auch kein Dienstleistungsanbieter! Oder kann mir jemand eine Dienstleistung der Kripo zeigen, die ich in Anspruch nehmen kann? Und mit Werbung machen die auch keine Kohle. Die sind kein gewinnorientiertes Unternehmen...

Wegen solchen Leuten, die hier mit solchen Spitzfindigkeiten kommen, müssen unsere Panzer im Ausland auch eine AU abgeben. Muss ja alles seine Richtigkeit haben. Genauso wie die Umweltplaketten für die Polizeiautos. Armes Deutschland...
 
Es ist echt kaum zu glauben, was hier tlw. für engstirnige Kids unterwegs sind.
Impressum für die Kripo, ich glaub Ihr solltet Euch mal in der Schule ein wenig auf den Unterricht konzentrieren und nicht ewig auf Facebook rumhängen oder mit der Dödelkiste spielen...

Ja, leider. Als ich vor über 10 Jahren Teil einer ModdingGemeinschaft zu Half-Life (thewall) gewesen bin, sind dort die meisten im Durchschnitt zwischen 12 und 16 gewesen und da gab es fast nie so ein dummes Geschwätz wie man es hier und auch auf anderen Internetseiten findet.
 
Mit Kripo ist doch eindeutig klar, wer hinter der Sperrung der Seite hängt.

eben nicht. Aus der Bezeichnung Kriminalpolizei geht nicht hervor, welche Dienststelle dafür veraqntwortlich ist & wie man den Verantwortlichen erreichen kann.
 
@Huey Duck
Ehrlich gesagt das ist noch immer besser als das was die Leute von Lulz oder Anonymus machen, Seiten und Firmen bzw. deren Kunden angreifen.
So entsteht wenigstens kein Schaden und keine Privaten Daten werden geklaut und Missbraucht.

@DerTimme
Lese mal Micha45s Post, der erklärt dir so gut wie alles.
Nicht immer ist ein Impressum Nötig, vor allem nicht in diesem gegebenen Fall aber wie gesagt lese Post #71.

@calluna
Das sind bei weitem nicht nur Kinder, aber machen kann man da leider groß nichts.
Wer in seiner Kindheit nicht gelernt hat, dass man andere Menschen akzeptieren muss und sich nicht über alles stellen kann und darf wird das auch später nie lernen.
 
Zuletzt bearbeitet:
DerTimme schrieb:
eben nicht. Aus der Bezeichnung Kriminalpolizei geht nicht hervor, welche Dienststelle dafür veraqntwortlich ist & wie man den Verantwortlichen erreichen kann.

Eben doch. Wie man die Polizei erreichen kann, sollte jedem Bürger bekannt sein.
Nur was mir jetzt so ein Impressum auf einer gesperrten Seite bringt, ist mir unklar. Ein Impressum soll vor Betrug schützen, damit der Verantwortliche ermittelt werden und bestraft werden kann. Für welchen Betrug möchtest Du jetzt die Verantwortlichen bei der Kripo ermitteln und bestrafen? Da die Seite kino.to außer Betrieb ist, kann dort auch kein Betrug stattfinden somit bringt mir ein Impressum auch nichts.
 
Wenn du aus der Bezeichnung Kriminalpolizei ableiten kannst, welche Dienststelle dafür verantwortlich, würde ich dich bitten dies hier mal zu veröffentlichen.

Die Seite kino.to ist nicht "down", denn sie ist weiterhin erreichbar. Da die Kriminalpolizei als juristische Person des öffentlichen Rechts, vertreten duch ihren Dienstherren, dem Staatsminister, für den "neuen" Inhalt verantwortlich ist, muss diese ein Impressum angeben.
Wenn die Seite nicht erreichbar wäre, würde da eine andere Mitteilung erscheinen.
Es geht auch nicht darum, das ich oder irgendwer anderes die Verantwortlichen wegen Betrug oder ähnliches anzeigt. Sondern nur darum, dass sich auch der Staat an Gesetze halten muss. In diesem Fall die Impressumspflicht.


Edit:

Der Beitrag von Micha45s mag zwar stimmen, ist aber nur bedingt mit dem Fall Kino.to vergleichbar.

Denn in dem von Micha45s geschilderten Fall, wird das beschlagnahmte Fahrzeug nicht weiter genutzt. Im Gegensatz zu Kino.to, wo der Inhalt der Seite ausgetauscht wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient."

Ich glaube nicht, das die Kripo hier ein Familienalbum publiziert hat, oder?

Sobald eine Webseite über Inhalte verfügt, für die Öffentlichkeit erreichbar ist und offensichtlich auch eine wichtige Information beinhaltet hat, ist ein Impressum Pflicht!
 
ähm, ja

Öffentliches Recht hat mit den öffentlich- rechtlichen mal nicht viel zu tun....

Aber mal noch nebenbei:
Sobald eine Webseite über Inhalte verfügt, für die Öffentlichkeit erreichbar ist
Das wäre wenn dieses Gesetz zutreffen würde. Ein Beweis dafür das ein Impressum angegeben werden muss. Da die Kripo für die öffentlichkeit zugängliche Informationen auf dieser Seite veröffentlicht hat.
 
DerTimme schrieb:
Sondern nur darum, dass sich auch der Staat an Gesetze halten muss. In diesem Fall die Impressumspflicht.
Das ist eben hierbei die Gretchenfrage.
Besteht für die Behörde die Impressumspflicht, oder nicht?
Wenn man allerdings die einschlägigen Rechtsvorschriften zu dieser Sache liest und auch richtig subsumiert, kommt man eigentlich zu der Erkenntnis, dass diese Pflicht nicht besteht.


Edit:

Der Beitrag von Micha45s mag zwar stimmen, ist aber nur bedingt mit dem Fall Kino.to vergleichbar.

Denn in dem von Micha45s geschilderten Fall, wird das beschlagnahmte Fahrzeug nicht weiter genutzt. Im Gegensatz zu Kino.to, wo der Inhalt der Seite ausgetauscht wurde.
Du drehst dich im Kreis und befindest dich dabei auf dem Holzweg.
Aber egal, es ist müßig, jetzt alle bereits vorgebrachten Argumente wieder von neuem durchzukauen.
 
Der Punkt ist die Seiten beinhaltet zum einen keinen Inhalt und zum anderen ist die Kriminalpolizei auch nicht der Eigentümer dieser Website, sie ist lediglich ein Beweismittel.
Gut das könnte man auch anders auslegen, daher muss das Ergebnis abgewartet werden.

@Zak McKracken
Auch bei einem Familien Album kann Unterumständen ein Impressum nötig sein :)
Wenn man Eigentümer einer Website ist ist es allgemein ratsam ein gültiges Impressum einzutragen.

Würde einfach mal sagen abwarten wie das ganze Endet.
 
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