Kleinanzeigen: Bin ich im Unrecht?

sedot

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Hey,
ich würde mir gern mal ein Meinungsbild einholen.

Folgender Sachverhalt:
Ich habe einen Gegenstand bei ebay.kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat mir mehr geboten als ich selbst verlangt habe, im Gegenzug habe ich den Gegenstand bei ihm vorbeigebracht. Der Gegenstand war „für Bastler“ und als „Deko-Objekt“ mit allerhand Fehlern beschrieben. Kurz nach der Übergabe meldet sich der Käufer und will Geld zurück, weil ihm ein zusätzlicher Mangel aufgefallen ist. Ich war mir nicht bewusst das dieser Mangel existiert und habe in der Anzeige „alles“ so gut wie möglich beschrieben. Nachfragen durch ihn gabs nicht.

Ob ich ihm das geforderte Geld zurückzahle weiß ich (noch) nicht, schließlich hatte ich Aufwendungen (Geld, Zeit) um den Gegenstand bei ihm abzuliefern. Er hätte den Gegenstand prüfen können und dürfen.

Was nun? Wie würdet ihr so eine Situation handhaben? Hab ich so noch nie erlebt und bin gerade sehr unschlüssig zumal er mir Texte über andere von mir geschaltete Anzeigen schreibt.
 
Wow, viel zu viele Informationen. Sorry ich bin überfordert. Kannst du bitte etwas weniger Details nennen. Es ist viel leichter zu helfen, wenn man gar nicht weiß um was es geht.
 
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@uincom
Was fehlt dir denn für eine Information?
Zuviele Infos ist doch nicht schlecht?😅
 
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Wie gesehen, so gekauft!
Um was für ein Gegenstand handelt es sich denn?
 
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Ich würde da gar nicht mehr reagieren drauf.
Wie geschrieben ... wie gesehen, so gekauft.
Man kann das ganze ja umdrehen: Vill. hat er den Mangel ja selbst verursacht.
 
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speedy55 schrieb:
Vill. hat er den Mangel ja selbst verursacht.
Wöllte ich ihm jetzt nicht unterstellen. Um den Betrag gehts mir nicht, wären fünf Euro, oder so.
 
worum geht es dir denn? War der Mangel da: nimm sie zurück, war er nicht da: nimm sie nicht zurück.

Die 5€ gehen doch sicherlich für deine Lieferung drauf.....was will er da zurückgeben.
 
Kaufgegenstand, Mangel, Kaufpreise, Zustand etc?
Stell dir vor, es kann einen Unterschied machen. Wenn jemand ein Haus kauft und sich über einen Kratzer in einer Tapete beschwert, dann ist es etwas anderes als bei einem Gemälde von Da Vinci bei das angeblich einen riesigen roten Fleck in der Mitte hat. Sachen gibts !
 
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Scythe1988 schrieb:
War der Mangel da: nimm sie zurück, war er nicht da: nimm sie nicht zurück.
Weiß ich nicht, das Instrument stand jahrelang in der Ecke, ich habs nicht komplett zerlegt um alles zu fotografieren, es ist möglich das die Teile fehlten oder auch nicht. Keine Ahnung.
Ergänzung ()

uincom schrieb:
Kaufgegenstand, Mangel, Kaufpreise, Zustand etc?
E-Gitarre, Mangel= (fast) Alles ->deshalb für Bastler und/oder Deko-Objekt angeboten, Kaufpreis =30€, gefordert hatte ich unter 20€VB, Zustand= Schlecht=genauso auch beschrieben.
 
Da würde ich mir keinen Kopf mehr drum machen und den Typen ignorieren.
 
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@Mickey Cohen
Es war ein Privatverkauf, Rücknahme und Umtausch hab ich ausgeschlossen. Was genau meinst du?

Die Plattform war ebay.kleinanzeigen, nicht ebay.
 
Ob du eben die Mängelrechte ausgeschlossen hast ;) Wegen der Vertragsfreiheit können Verkäufer und Käufer bei abschluss eines Kaufvertrages grundsätzlich vereinbaren, dass dem käufer bei sachmängeln an der kaufsache keine Mängelrechte (hier relevant: rücktritt oder minderung) zustehen sollen. Also offenbar hast du das nicht ausdrücklich getan.

ob kleinanzeigen oder ebay direkt ist hier zunächst mal egal ;)

da könnte man jetzt andenken, ob bereits in der beschreibung "defekt. mangel: fast alles, Zustand: schlecht" ein konkludenter ausschluss der mängelrechte vorliegt. was die rechtsprechung in solchen fällen sagt weiss ich leider nicht.

falls kein konkludenten ausschluss der mängelrechte vorliegt, stehen dem käufer grundsätzlich damit diese rechte zu, wenn (ua.) eben ein sachmangel zum zeitpunkt des gefahrübergangs (=hier übergabe der sache) vorhanden war.

fraglich ist also, ob ein sachmangel vorliegt.
bei der beschreibung käme wohl ein sachmangel nur dann in betracht, wenn sich die gitarre nicht für die gewöhnliche verwendung einer defekten gitarre eignet. wofür eignet sich eine defekte gitarre gewöhnlich? als dekoobjekt. wenn also der tonabnehmer nur einen verzerrten klang liefert, steht das der verwendung als dekoobjekt nicht entgegen. wenn der hals abgebrochen ist, steht das einer gewöhnlichen verwendung der gitarre als dekoobjekt schon eher entgegen (das wär aber bei gefahrübergang aufgefallen).

die frage lautet also zunächst: welchen konkreten mangel behauptet der käufer denn noch entdeckt zu haben?


nur meine laienmeinung.
 
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Mickey Cohen schrieb:
da könnte man jetzt andenken, ob bereits in der beschreibung "defekt. mangel: fast alles, Zustand: schlecht" ein konkludenter ausschluss der mängelrechte vorliegt.

Die Frage ist zunächst einmal, ob das im Angebot denn auch wirklich so drastisch beschrieben wurde.
Oder eher eine Formulierung wie "einige Mängel vorhanden" oder dergleichen.
Es kommt hier entscheidend auf die Aussagen im Angebot an.

Der TE könnte den genauen Beschreibungstext ja einmal nennen.

Mit den hier preisgegebenen Infos kann man zumindest nicht beurteilen, inwiefern welche Beschaffenheit zugesichert wurde oder welche Beschaffenheit geliefert wurde.

Nicht einmal der dem TE vorgeworfene Mangel wird erläutert!

Es sind daher keinerlei Aussagen möglich.
 
Danke erstmal für die Erklärung.
Mickey Cohen schrieb:
die frage lautet also zunächst: welchen konkreten mangel behauptet der käufer denn noch entdeckt zu haben?
Die Gitarre hat ein Tremolo-System, so in etwas sieht es aus, auf der Korpus-Unterseite wirken Federn (versteckt unter einem abschraubbaren Deckel) die das Tremolo in annähernd waagerechter Position halten.
Das Tremolo des Deko-Objektes hat nie die Stimmung gehalten, weshalb ich das System vor vielen vielen Jahren mittels einfachem Holzblock „unsachgemäß“ in waagerechter Position blockte.
Diese Federn sollen nun fehlen, tut dem Äußerem des Objektes keinen Abbruch, spielbar, also verwendbar* wie eine baugleiche „intakte“ Gitarre mit Tremolo ist es nicht.

Deshalb verkaufte ich explizit an Bastler und als Deko-Objekt, Bastler könnten die Federn ersetzen oder einbauen. Der Hinweis stand eindeutig im Titel als auch klar im Text.
Ergänzung ()

Dominion schrieb:
Nicht einmal der dem TE vorgeworfene Mangel wird erläutert!
Sei hiermit nachgeholt.

*etwas flapsig habe ich das auch so in der Anzeige formuliert, macht Töne, nicht mehr.
Ergänzung ()

Dominion schrieb:
Der TE könnte den genauen Beschreibungstext ja einmal nennen.
Doch schon, spielt aus meiner Sicht aber keine Rolle.

Einfache E-Gitarre von ****.
Der Hals ist einigermaßen gerade, nicht besonders stimmstabil, Tremolo-Hebel fehlt, Lack stellenweise abgeplatzt, Spielspuren. Schiefe Töne sind möglich.
Eher „Deko-Objekt“ im momentanen Zustand.
Kein Versand, bitte spar dir die Frage. Sorry.
Nur für Selbstabholer, kein „anspielen“ möglich. Privatverkauf, keine Rücknahme und Umtausch.
(Bilder waren auch dabei)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann frage ich anders, wurde die Gitarre im Beschreibungstext explizit als nicht einsatzfähig und defekt beschrieben?

Musste der Käufer aufgrund des Beschreibungstextes davon ausgehen, dass hier mehr Mängel vorliegen als ein nicht gestimmtes Instrument? Musste dem Käufer bewusst sein, dass eine einfache Reparatur unter Umständen nicht möglich ist? Musste ihm bewusst sein, dass sich der Einsatzzweck als "Gitarre" unter Umständen überhaupt nicht mehr realisieren lässt?

Du siehst also, dass der Beschreibungstext hier das absolut Wesentliche ist!
 
Dominion schrieb:
Dann frage ich anders, wurde die Gitarre im Beschreibungstext explizit als nicht einsatzfähig und defekt beschrieben?
Ja. Den Anzeigetext findest du im Spoiler. Davon abgesehen finde ich die Erwartungshaltung für unter 20€ ein spielbares Instrument zu erhalten seltsam. Da ich die Gitarre vorbeibrachte hätte der Käufer vor mir prüfen können. Ein Deko-Objekt hingegen muss nicht geprüft werden, die Fotos kannte der Käufer aus der Anzeige.
 
1. Musst du als Privatperson keinem Geld zurückerstatten AUßER du hast beim verkauf der Ware über wesentliche Eigenschaften gelogen z.B.: den Zustand der Ware oder die Funktionalität.
2. Da das Gut vorher besichtigt werden konnte kann das nicht Reklamiert werden.
--> Wenn sie nicht eingepackt war, dann handelt es sich um einen Offenen Schaden und dieser muss sofort reklamiert werden.

Ich würde sagen, wenn du vorher gesagt hast was kaputt ist oder es bekannt war, dann muss du rein gar nicht machen außer die Person zu blockieren.
Wenn die Person so drauf aus ist, dass zu reklamieren, dann muss er sich wohl an Ebay oder einen Anwalt wenden und den Kaufvertrag rückwirkend für unwirksam erklären.
 
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So, und nun stehe ich mangels Fachkenntnis auf dem Schlauch, inwieweit der Hinweis "Tremolo Hebel fehlt" in Verbindung steht zu der von Dir beschriebenen Arretierung per Holzblock usw.

Dein Anzeigetext lässt daher schon auf ein wenig Fachwissen schließen. Das ist das erste was mir auffällt und was von Relevanz ist für die Beurteilung des Angebotstextes.

Was mir desweiteren auffällt ist die Aussage "eher Deko-Objekt im momentanen Zustand". Dies impliziert eine Wiederherstellbarkeit. Aber wäre das Objekt faktisch tatsächlich wiederherstellbar? Gibt es noch alle Ersatzteile?

Und als nächstes frage ich mich, inwieweit die Formulierung "schiefe Töne sind möglich" nicht Rückschlüsse auf ein ansonsten intaktes jedoch verstimmtes Instrument zulässt.


All das sind Punkte die gegen Dich sprechen. Solltest Du Deine Modifikation mittels Holzblock zudem nicht mit "Tremolo Hebel fehlt" gemeint haben, ist dies ein weiterer gewichtiger Punkt der gegen Dich spricht.


Für Dich spricht, dass der Käufer das Objekt persönlich übernommen hat und es somit in Augenschein nehmen konnte. Hier stellt sich die Frage, wie offensichtlich Deine Modifikation war und ob er diese hätte bemerken müssen. Ist das nicht der Fall, wärest Du hinweispflichtig gewesen. Es sei denn, es hätte sich explizit um einen Kauf eines Deko-Artikels gehandelt. Das kann ich dem Angebotstext jedoch nicht entnehmen.


In der Gesamtbeurteilung möchte ich nur folgende Aussage treffen:
Vor Gericht würdest Du nach vorliegender Datenlage eher eine 50 / 50 Chance haben als auf einen sicheren Prozessgewinn hoffen zu können. Trotz des geringen Kaufpreises.
Was Du mit dieser Erkenntnis anfängst, bleibt Dir überlassen.
 
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