Kleinanzeigen: Bin ich im Unrecht?

@Dominion
Danke für deinen Text.
Zur Erklärung, der Tremolo-Hebel wird genutzt um das Tremolo zu bewegen und damit Tonhöhen zu verändern.
Alle Teile an dieser *Deko-*E-Gitarre sind austauschbar, das Tremolo gehört dazu. Würde ich aus wirtschaftlichen Gründen nicht tun, Bastler aber eben schon. Nenns Liebhaberei.

Der Käufer wollte nicht die Gitarre zurückgeben sondern anteilig Geld zurück. Mir ists egal, falls er darauf bestehen sollte, okay.
Ein Gerichtsverfahren wäre unnötig und unsinnige Eskalation, der Betrag um den es hier geht liegt zwischen 5-10€, wenn ich meine Fahrtkosten in Abzug bringe sogar nur vier Euro.
 
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Ich pers. würds drauf ankommen lassen. Nicht mehr antworten bzw. knapp mit "Gekauft wie gesehen, keine Rücknahme, keine Nachverhandlung". Wenn er was neues, funktionierendes will soll er bei einem gewerblichen Händler kaufen.
Zugegeben: Der Satz mit dem Deko-Objekt finde ich etwas wischi waschi. Schreib klipp und klar "Gitarre ist defekt und so nicht in normalem Umfang verwendbar" und nicht "Gitarre ist mehr Dekoobjekt". Impliziert für mich jetzt nicht sofort, dass das Ding nicht funktioniert.

Letztlich will er jetzt was von dir uns muss das zur Not einklagen. Ob er den Weg wegen maximal 30€ geht, halte ich für äußerst fraglich.
Kannst du aber halten wie du willst. Allein deswegen weil dus ihm noch gebracht hast würds ich nicht machen.
 
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Khaotik schrieb:
Der Satz mit dem Deko-Objekt finde ich etwas wischi waschi.
Ja, sehe ich inzwischen auch so.
Das was mich wirklich stört ist, dass meine bisher durchgehend sehr gute Kleinanzeigen-Erfahrung durch diesen Verkauf eine Kerbe bekommt. Zukünftig wird wohl der Gedanke mitschwingen eher mehr als eigentlich notwendig beschreiben zu müssen. Dazu dann auch noch mit umfangreichem Ausschluss-Disclaimer. Boah.
Zumal das Interesse an der Deko-Gitarre recht groß war, tja nun, egal.
 
Seh ich das richtig, dass Du 20€VB hattest, also sogar bereit warst für unter 20€ zu verkaufen, nun 30€ bekommen hast, weil Du es gebracht hast und er jetzt nun 5€ wieder will, weil irgendwas fehlt.
 
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Für mich relativ einfach, da im Angebot nach normalen Menschenverstand alles steht, was ein Käufer wissen muss.

Deko Objekt: Impliziert, dass die Ware nicht wie ursprünglich vorgesehen nutzbar ist.
Fehler: alle beschrieben incl. dem fehlenden Hebel.

Wenn ich mir das an die Wand hängen will - ok
Bin ich selbst Gitarrenspieler, dann muss ich wissen, dass ein verstelltes/defektes Tremolo das Instrument unspielbar macht.

Dem Käufer unterstelle ich mal, Dich über den Tisch ziehen zu wollen.
Biete ihm aus Spass an, das Teil ggfs aus Kulanz zurückzunehmen. Da Du es geliefert hast, darf er gerne für den Rückversand sorgen.

Ist Dir das die Zeit nicht wert, ignoriere ihn einfach.
Wir sprechen hier über Kleinanzeigen übrigens und nicht über hochjuristische Verträge.
Verkauft wie gesehen - fertig.

PS: nicht ärgern - 99 % meiner verkäufe über die Plattform liefen immer einwandfrei - der ein oder andere versuchts halt
 
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Stell ihm halt die 10€ als Lieferaufwand in Rechnung - dann passts ja wieder :daumen:
 
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ohne auf jetzt jeden einzelnen Beitrag hier einzugehen, aber solange du den Text "gekauft wie gesehen" bzw. "Privater Verkauf, keine Rücknahme oder Garantie" drin hast, kann der Käufer dir gar nix.
Und wenns wirklich um 5€!!! geht, sollte man die Kirche im Dorf lassen. Selbst wenn es 50€ sind.... du hast bestmöglich beschrieben und hast ihm das Ding sogar vorbei gebracht. Er hätte sich das Ding angucken sollen und dann notfalls sagen: Sorry, aber ich nehme die Gitarre nicht.

Gar nix schreiben würde ich nicht. Aber das musst du wissen. Ich würde ihm höflich zurückschreiben das du keinen Fehler begangen hast und ihn im Angebotstext entsprechend hingewiesen hast. Und bei 5€... wie gesagt.
Danach kann er schreiben was er will oder du blockierst ihn notfalls halt 😇
 
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Ich bin ein freundlicher und umgänglicher Mensch und habe ihm entsprechend geantwortet, bisher kam keine neue Nachricht. Scheint also auch so okay für ihn zu sein.
 
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Selbst vor Gericht räume ich dem Käufer wenig Chancen ein, denn auch bei einem fehlenden Ausschluss der Sachmängelhaftung wird der Richter den Zustand der Gitarre dem Kaufpreis gegenüber stellen und m.M.n. wahrscheinlich zu der Auffassung gelangen, dass beides zueinander passt (Zustand / Preis).

Ich würde es ignorieren zumal er diesen Schritt nicht gehen würde.

1. Hätte er so viel "Spielgeld", dass er sich das ganze schmerzfrei leisten kann (Anwalt, Gericht, ...) hätte er sich wohl auch nach einer Gitarre in besserem Zustand umgesehen. Außerdem würde er im Nachhinein nicht um 5€ feilschen. Ehrlich, mir wäre das peinlich!
2. Selbst bei RS ohne SB belastet man diese für so einen Kleinkram nicht, immerhin wäre ein Ausgang ungewiss und die Versicherung hätte bei jedem Schadenfall die Möglichkeit der Kündigung. Viel Spaß beim Abschluss einer neuen im Anschluss !
3. Und mit RS mit SB ist die SB höher als der Streitwert.


Ich bleibe dabei: Vergiss die Sache und blockier den Käufer.
 
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@tstorm
Ich mach mir grad keinen Stress, danke für deinen Zuspruch. Mir wars auch schon peinlich das ich vorm Kauf den Verkäufer nicht ausgefragt habe – solche Erfahrungen sind wichtig, ich verbuche meine als allgemeines Lebensrisiko ^^
 
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