Krank in der Probezeit, wer Zahlt`?

d31t

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Hallo,

Bin in meiner 3Monatigen Probezeit 10 Tage Krankgeworden, mein AG hat mir jetzt 250euro abgezogen.
Er meinte ich muss mir das GEld von der Krankenkasse wiederholen, ich muss das selber machen.
Kann mir das einer bestätigen? Habe ich noch NIE gehört,
 
Im internet lese ich immer das der AG bis ziu 6 Wochen übernehmen muss.
Ich blick da nicht so wirklich durch was die da von mir wollen. Naja habe es noch nie gehört das man selber Krankengeld beantragen muss.
 
Ich weiss zwar nicht ob man das bezahlt bekommt, wenn man krank ist, aber sei doch froh, das du nicht entlassen wurdest. ganze 10 tage in der probezeit krank ist eigentlich eine fristlose kündigung ohne angabe von gründen. müsste übrigens in deinem vertrag stehen mit der lohnfortzahlung im krankheitsfall.

lg, fire
 
lol oder ruf doch (ganz einfach) bei deiner Krankenkasse an und frag die^^ ich glaub die wissen ob sie zahlen müssen oder nicht.
 
hier noch auszüge von wikipedia zur lohnfortzahlung:

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dieses Gesetz gilt für alle Beschäftigten, wenn nicht im jeweils zuständigen Tarifvertrag andere Vereinbarungen enthalten sind (es gilt das Günstigkeitsprinzip). Nach diesem Gesetz wird Arbeitnehmern und Auszubildenden im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge ein und derselben Erkrankung für die Dauer von sechs Wochen das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Lohnempfänger (Arbeiter) und Gehaltsempfänger (Angestellte) abgelöst. 1956 wurde in Schleswig-Holstein 114 Tage lang unter anderem für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gestreikt.

sowie unter voraussetzungen dafür:

Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen.

dazu die info in deinem fall:

Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses oder bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes wird als Lohnersatz ein geringeres Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt.

lg, fire
 
Als Zusammenfassung:

innerhalb der ersten vier Wochen => Krankengeld der KK (ca. 60% vom Netto)
wenn dann 4 Wochen dabei (auch wenn immer noch krank) => der AG zahlt voll bis 6 Wochen Krankheit erreicht sind (oder 6 Wochen der gleichen Krankheit mit Unterbrechung), dann gibts wieder Krankengeld von der KK bis max 72W.

Die Regelung mit den ersten 4 Wochen ist nicht wirklich bekannt, kleinere Arbeitgeber achten da oft nicht drauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
versuch das Geld bei der KK wieder zu bekommen einfach anrufen oder besser noch vorbei fahren und Fall schildern.

Da du noch in der Probezeit bist und dir der Job wichtig ist/spass macht würde ich den AG nicht zu sehr auf den Sack gehen - 10 Tage Krank während der Probezeit - nicht schlecht, bei vielen fliegste da raus - was passiert mega Grippe oder was?
 
Danke für die Antworten, nein ein AG darf Gesetzlich nicht Kündigen bei einem Krankheitsfall mit Ärzrtlicher bescheinigung.
Er hatt mich ja sogar von der Arbeit nachause geschickt zum Arzt weil er gesehn hat das es mir scheisse ging.
joa glaubt mir so toll ist mein AG nicht, Arbeite dort seit 1.08.08 und ich habe bis heute KEIN einziegen Euro erhalten KEINEN. Wie ich die letzten 8 wochenüberlegt hab weiß ich bis heute nicht.
 
Wie lang ist eure vereinbarte Probezeit? (max. sind 4 Monate erlaubt wenn ich mich recht erinnere). Lass die Probezeit verstreichen, dann kannst du auch mit Forderungen auftreten ohne das deine Ausbildung in Gefahr ist. Welche Kammer ist für dich zuständig? IHK? An die Kammern kannst du dich auch wenden, die werden dir auch behilflich seien ggf. einen neuen Ausbildungsplatz zubekommen.
 
@d31t: natürlich darf dich der AG im krankheitsfall net rauswerfen, aber ohne angabe von gründen schon. dh. nach deiner krankheit hätte er dich einfach so entlassen können. klingt hart, ist aber leider so.
kenne das selber schon zu genüge, und das in krankheitsfällen von 1-2 tagen bei ansteckender krankheit. da kann ich mich noch so wehren, der AG ist im recht und ich leider raus :(

lg, fire
 
natürlich darf dich der AG im krankheitsfall net rauswerfen
Das sehe ich anders. wenn er noch in der "Probezeit" ist.

http://www.jobber.de/studenten/iptc-tmn-20030303-9-dpa_3523422.nitf.htm
http://www.arbeitsrecht.org/kuendigung/meldung24810.html
http://www.arbeitsratgeber.com/probezeit.html
http://www.kuendigung.de/aktuelles-kuendigung/artikel/kuendigung-in-der-probezeit-wegen-krankheit/
In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses besteht unabhängig von der Betriebsgrösse kein Kündigungsschutz

Es sei ein «Märchen», dass einem Arbeitnehmer während einer Krankheit nicht gekündigt werden dürfe, betont Rechtsanwalt Hjort. «Das ist so wie mit der Legende von den drei Nachmietern, die man nur stellen müsse, um aus jedem Mietvertrag herauszukommen», sagt er.
 
danke kesh, ohne diese info wollte ich mich nicht aus dem fenster lehnen bezüglich der kündigung im krankheitsfall. hab halt meine immer nach der krankheit bekommen, war ja währenddessen nicht im betrieb um meine kündigung zu bekommen :)

lg, fire
 
Der AG muss 6wochen bezahlen danach bezahlt es die Krankenkasse.
 
Also 10 TAge krank in der Probezeit ist schon heftig, allerdings ist, dass er dri bei jetzt noch keinen Lohn gezahlt hat ist auch ein Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitgebers... Das Problem ist nur, dass er dich wahrscheinlich an die Luft setzt wenn du dich beschwerst solange du noch in der Probezeit bist
 
Bin in meiner 3Monatigen Probezeit 10 Tage Krankgeworden, mein AG hat mir jetzt 250euro abgezogen.

Endeckst Du da einen Widerspruch?

Arbeite dort seit 1.08.08 und ich habe bis heute KEIN einziegen Euro erhalten KEINEN

Wenn Du bis jetzt kein Geld bekommen hast, frage ihn warum, geh zum Arbeitsgericht und klage es ein, wahrscheinlich ist das dann auch nicht der richtige AG für Dich, dann wäre es mir egal ob er mir kündigt, ohne Moss nix los, ganz einfach. Dann kannst Du auch sofort das Krankengeld mit einfordern, ist ein Abwasch, anschliessend den Betrieb der IHK melden, die kümmern sich schon darum.

PS: Hast Du bei der Krankenlkasse gefragt, ob sie die 250€ zahlen? Wenn ja, ist es doch i.O., wenn nein >>Arbeitsgericht, kostet nix für den Arbietnehmer, Anwalt benötigst Du auch keinen.
 
werkam schrieb:
wenn nein >>Arbeitsgericht, kostet nix für den Arbietnehmer

Und was ist hiermit?

In der 1. Instanz trägt jede Partei seine gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten selbst, ganz egal, ob er den Rechtsstreit gewonnen oder verloren hat. Mit dieser Bestimmung wollte man verhindern, dass ein wirtschaftlich schwächerer Arbeitnehmer von der Durchsetzung seiner Ansprüche aufgrund des Kostenrisikos absieht.

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html
 
Oh man, hier herrschen ja so viele Halbwahrheiten das ich hier mal etwas klähren muss.

Grundsätzlich greift nach 6 Monaten der gesetzliche Kündigungsschutz soweit man in einem Betrieb mit mehr als 10 Angestelten arbeitet. Hier darf nach den 6 Monaten nur noch begründet gekündigt werden, vorher ist eine Begründung nicht nötig solange man die Kündigungsfrist einhält. Hier kann es natürlich sein das man z.B. eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart hat, dennoch kann man nach diesen drei Monaten trotzdem ohne Begründung fristgerecht gekündigt werden wenn die 6 Monate noch nicht vertrichen sind, der Unterschied besteht dann halt nur in der Länge der Kündigungsfrist. In der Regel ist diese in der Probezeit kürzer als danach, hat aber rein garnichts mit dem gesetzlichen Kündigungsschutz zu tun.

Sinnvoller weise wird daher oft direkt eine 6 monatige Probezeit vereinbart, da fällt dann die verlängerte Kündigungsfrist und der Beginn des gesetzlichen Kündigungsschutz zusammen. Es ist daher möglich auch während einer AU gekündigt zu werden, nach den 6 Monaten kann man jedoch nicht als Begründung die AU angeben, sondern nur Betriebliche, und in der Person des Arbeitnehmers begündete Kündigungsgründe anführen.
Betrieblich heißt das z.B. Rationalisiert wird, in der Person z.B. das man mit der Leistung nicht zufrieden ist oder Fehlverhalten, hier muss aber auch vorher Abgemahnt werden.
Es können aber auch sehr viele Krankheitsausfälle angeführt werden die für den Betrieb nicht mehr zu tragen sind. Hier muss man aber schon sehr oft und viel krank in der Vergagenheit gewesen sein um hiermit begründen zu können. Auch spielt dabei die Größe eines Betriebes eine wichtige Rolle. Einem großen Unternehmen sind mehr Krankheitsfehltage zuzumuten als einem kleinen Betrieb.

In all diesen Fällen kann man als Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht anstrengen, in der Verhandlung müsste dann der Arbeitgeber seine Begründung beweisen und glaubhaft machen. Wenn z.B. ein Arbeitgeber jemanden betrieblich kündigt, jedoch eine Woche später in einer Anzeige einen anderen Mitarbeiter sucht wird dieser schon schlechte Karten haben. Oftmals läuft es aber bei Kündigungsschutzklagen auf einen Vergleich raus in dem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt.

In diesem vorliegenden Fall ist es wohl so das die Kranktage in den ersten 4 Wochen tatsächlich von der Krankenkasse bezahlt werden müssen. Hier bekommt man aber nicht 60% vom Netto, sondern runde 70% vom netto ausbezahlt. Nach den ersten 4 Wochen hat man jedoch das volle Recht auf Lohnfortzahlung unabhängig davon ob man noch in einer Probezeit ist oder der gesetzliche Kündigungsschutz gilt. Der Arbeitgeber kann jedoch ohne Probleme fristgerecht unbegründet kündigen solange der gesetzliche Kündigungsschutz nicht greift. Man bekommt jedoch Krankengeld von der Krankenkasse wenn die Krankheit länger als die Kündigungsfrist andauert und kann so den Bezug von Arbeitslosengeld heraususzögern.

Eine Sonderstellung nimmt hier die fristlose Kündigung ein. Da es sich hier um eine Kündigung aus einem besonderes gravierenden Fehlverhalten (Diebstahl, Arbeitsverweigerung, Gewalt gegen Kollegen usw) des Arbeitnehmers handelt bedarf es bei dieser immer einer Begründung, egal ob in oder nach der Probezeit oder mit oder ohne Kündigungsschutz.
 
Zuletzt bearbeitet:
@keshkau
In der 1. Instanz trägt jede Partei seine
gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten
selbst
Das sind 2 verschiedene Welten, ich sprach davon, dass eine Beratung beim Arbeitsgericht kostenlos ist, auch die Verhandlung selbst ist für den Arbeitnehmer kostenlos. Nimmt man sich allerdings einen Anwalt, muss man den auch zahlen, ausser man bekommt Prozzeskostenhilfe, was er ja wohl bekommen würde, da er ja kein Einkommen hat bzw. noch nie etwas von seinem Einkommen gesehen hat und dann noch 250 € davon einbehalten wurden.

Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat.

Wird das Verfahren in erster Instanz durch Vergleich beendet, entfallen die Gerichtskosten. Erhoben werden dann nur noch gerichtliche Auslagen (Zustellungkosten, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten).
Darauf wird es meist hinauslaufen, wenn Lohn nicht gezahlt wurde oder etwas eingehalten wurde, was nicht in Ordnung ist.

Der Gang zum Arbeitsgericht selbst, um eine Beratung zu seinem Arbeitsverhältniss zu bekommen, kostet erst mal nichts. Man benötigt keinen Anwalt, da man sich selbst vertreten kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kosten_eines_Arbeitsgerichtsverfahrens
 
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