bluemchen64
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Außerdem sind die Gerichtskosten wirklich nicht sehr hoch. Wenn man also weder Rechtsschutzversichert ist noch Mitglied einer Gewerkschaft ist, sollte man wegen der Gerichtskosten den Gang zum Arbeitsgericht nicht scheuen.
Ich habe mal in den 90ern eine Kündigungsschutzklage ohne Gewerkschaft durchgezogen und dafür keine 20 Mark an Gerichtskosten bezahlt. Man braucht dafür wahrlich kein Jurist sein da die Richter (sind in der Regel sehr Arbeitnehmerfreundlich
)dort schon anhand der Begründung (die übrigens von der Geschäftsstelle des Gerichts aufgesetzt werden kann) ersehen was hier für Paragraphen oder Verordnungen Anwendung finden.
Es ist aber wichtig das man Klage einreicht da sonst auch eine unberechtigte Kündigung nach zwei Wochen rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar ist.
Ich habe mal in den 90ern eine Kündigungsschutzklage ohne Gewerkschaft durchgezogen und dafür keine 20 Mark an Gerichtskosten bezahlt. Man braucht dafür wahrlich kein Jurist sein da die Richter (sind in der Regel sehr Arbeitnehmerfreundlich
Es ist aber wichtig das man Klage einreicht da sonst auch eine unberechtigte Kündigung nach zwei Wochen rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar ist.