Kündigung am 31.1. zum 29.2

M

magnifica

Gast
Howdy,

ich möchte meinem Arbeitgeber schnellstmöglich kündigen.
(180% Gehalt und besseres Umfeld von einem Mitbewerber angeboten bekommen)

Wie erledige ich das rechtlich konform am Monatsende im Januar.

Fragen:

Ist am 31.1.2012 zum 29.2.2012 ok?
Muss es am 29.1.2012 zum 29.2.2012 geschehen?


Und: Darf ich auf meine 4 Urlaubstage (zwei aus Jan. und zwei aus Feb.) bestehen oder besteht die Option, dass mein Arbeitgeber mich sehen will und er mir diese auszahlt?
(Ich wäre gegen Auszahlung)


MfG
 
Hängt ganz davon ab, welche Kündigungsfrist in deinem Vertrag steht / wie lange du dort beschäftigt warst.

Ich gehe jetzt mal von "4 Wochen" aus, dann würde ich auf Nummer Sicher gehen und so früh, wie möglich die Kündigung einreichen. Bzgl. Urlaubstage: das ist oft Verhandlungssache..
 
Ich bin auf den Tag genau 4 Jahre dort (1.2.).
Im Vertrag stehen nur Äußerungen wie: "richtet sich nach der aktuellen Rechtslage..."

Also 4 Wochen(?)

Die Frage ist jetzt die Bemessung von 4 Wochen.
(siehe oben) ;)
 
Was gibt es an 4 Wochen zu bemessen? 4 Wochen sind 4 Wochen, also 28 Tage. 4 Wochen sind aber eben nicht das Gleiche wie 1 Monat (worauf Deine Frage anscheinend zielt).
 
Das wären dann **4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder Letzten eines Monats**, was der gesetzlichen Regelung entspräche.

In deinem Fall wärs also der Monatsletzte. Theoretisch würde es auch genügen, wenn du die Kündigung am 1.2. abgibst (Eingang bestätigen lassen). Du kannst auch heute schon kündigen, das Arbeitsverhältnis endet trotzdem erst am 29.2. ;)
 
Sprich mit dem Arbeitgeber und versuche mittels Aufhebungsvertrag rauszukommen und nicht mit einer ordentlichen Kündigung.

1. Damit wird der Betriebsrat umgangen
2. Es müssen keine Fristen eingehalten werden
3. Aufhebungsvertrag klingt besser als Kündigung-> keiner "verliert das Gesicht" und man trennt sich im Guten
4. Bedingungen kannst du aushandeln, z.B. wie das mit dem Urlaub läuft

In der Regel ist der Arbeitgeber nicht daran interessiert, jemanden auf Teufel komm raus länger zu beschäftigen als nötig, wenn diese Person eh raus möchte. Deine Arbeitsmoral sinkt ja entsprechend. Wenn du "ersetzbar" bist, kann man da durchaus innerhalb von paar Tagen raus sein.
 
Kündigungsfristen

Eine Kündigung sollte schnellst Möglich dann ausgesprochen werden, schriftlich. Am besten mit irgendeinem Nachweis das zumindest etwas abgeschickt wurde. Man kann diese auch persönlich abgeben, sollte sich aber den Empfang bestätigen lassen z.B. mit einer Kopie der Kündigung wo vermerkt wird Kündigung erhalten und vom Chef die Unterschrift.
 
Die wenigsten Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass Leute, die geistig schon woanders sind, noch weiter arbeiten. Normalerweise lässt sich das mit einer schnellen Freistellung regeln.
Beim Urlaub musst beachten, wie viele Tage du in der Woche gearbeitet hast. Bei 5 Tagen wären es nur 20 Tage Urlaub. Oder bist du sicher mit den 4 Tagen?
Zusätzlich solltest du dabei bedenken, dass eine Regelung eigentlich nur für eventuellen Resturlaub aus dem letzten Jahr getroffen werden sollte. Den Urlaubsanspruch für dieses Jahr bekommst du auch bei deinem neuen Arbeitgeber. Du kannst ihn aber auch nehmen. Eine Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sehr häufig. Wenn dein Chef dich unbedingt sehen will, muss er dafür gute Gründe haben.
 
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