Kündigung in der Probezeit

Hi mein Senf

da kein Arbeitsvertrag vorliegt, handelt es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Probezeit.

Eine Probezeit, die nicht schriftlich vor Antritt des Arbeitsverhältnisses fixiert wurde ist grundsätzlich ungültig. (das leite ich aus dem nächsten Absatz her)
(Betrifft nicht den Kündigungsschutz)
http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit

Eine Befristung, die nicht schriftlich vor Antritt des Arbeitsverhältnisses fixiert wurde, ist grundsätzlich unwirksam, selbst dann, wenn im Bewerbungsgespräch darauf hingewiesen wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Befristetes_Arbeitsverhältnis
Urteile gibts hier:
TzBfG § 14 Absatz 4
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/tzbfg/01.htm#14

Auf dieser Seite gibt es noch Fristen zu Befristungen:
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/befristung.htm#wirksam

Bei Ärger dann mal zum Anwalt.

Cu

Cu
(ich hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben