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da kein Arbeitsvertrag vorliegt, handelt es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Probezeit.
Eine Probezeit, die nicht schriftlich vor Antritt des Arbeitsverhältnisses fixiert wurde ist grundsätzlich ungültig. (das leite ich aus dem nächsten Absatz her)
(Betrifft nicht den Kündigungsschutz) http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit