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Kündigung in der Probezeit
- Ersteller visioo
- Erstellt am
D
Dorian_Gray
Gast
Mir dreht sich der Magen um, wenn ich lese was hier geschrieben wird. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, geschweige denn Fachanwalt für Arbeitsrecht, aber was hier größtenteils geschrieben wurde ist falsch und kann die Frau des TE in juristische Schwierigkeiten bringen.
1.) Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Wenn ein Arbeitsverhältnis mündlich bzw. per "Handschlag" geschlossen wird, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Kündigungsfrist).
2.) Eine fristlose Kündigung ist, auch in der Probezeit, nur in Ausnahmefällen zulässig. Erfolgt eine fristlose Kündigung, seitens des Arbeitnehmers, ohne ausreichende Begründung, dann kann der Arbeitgeber u.U. Schadenersatzforderungen stellen.
Deine Frau sollte sich, wie hier von einem Boardie schon richtig angemerkt wurde, in jedem Fall bei der Arbeiter- bzw. Arbeitnehmerkammer eine Rechtsauskunft einholen. Diese ist i.d.R. kostenlos.
DunklerRabe schrieb:Wenn sie keinen Vertrag unterschrieben hat, dann gibt es auch kein Arbeitsverhältnis in dem Sinne. Ist halt maximal mündlich geschlossen, ist dann manchmal schwer sich darauf zu berufen
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag während der Probezeit beidseitig fristlos gekündigt werden.
Dr. MaRV schrieb:Deine Frau kann sofort kündigen und die neue Stelle antreten. In der Probezeit kann und darf von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen sofort gekündigt werden.
matzeeg3 schrieb:Sie kann fristlos kündigen,
theoretisch braucht sie das nichteinmal schrieftlich tun.
Such mal nach Kündigungsfrist in der Probezeit.
Repi schrieb:Während der Probezeit ist eine fristlose Kündigung von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen möglich.
Also die Antwort lautet: JA
OFFY schrieb:Hallo,
soweit ich weiß,kann im Zeitraum der Probezeit von beiden Seiten fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.Einfach mal googeln!!!!!!
Gruß Offy
Lossless schrieb:Na klar, kann sie fristlos kündigen (In der Probezeit sofort, auch ohne Angabe von einem Grund) außer sie hat einen Vertrag in dem klar die Kündigungsfrist definiert ist.
1.) Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Wenn ein Arbeitsverhältnis mündlich bzw. per "Handschlag" geschlossen wird, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Kündigungsfrist).
2.) Eine fristlose Kündigung ist, auch in der Probezeit, nur in Ausnahmefällen zulässig. Erfolgt eine fristlose Kündigung, seitens des Arbeitnehmers, ohne ausreichende Begründung, dann kann der Arbeitgeber u.U. Schadenersatzforderungen stellen.
Deine Frau sollte sich, wie hier von einem Boardie schon richtig angemerkt wurde, in jedem Fall bei der Arbeiter- bzw. Arbeitnehmerkammer eine Rechtsauskunft einholen. Diese ist i.d.R. kostenlos.
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Dorian_Gray
Gast
moquai schrieb:Hallo,
ich gehe davon aus, dass meine Aussage in #5 richtig ist.
Ja.
Während der Dauer der Probezeit, längstens allerdings für 6 Monate, gilt für beide Parteien die kürzere gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/content_04.html
moquai
Banned
- Registriert
- Apr. 2004
- Beiträge
- 16.762
Hallo,
ich finde Aussagen wie "Sie kann fristlos kündigen, theoretisch braucht sie das nichteinmal schrieftlich tun. Such mal nach Kündigungsfrist in der Probezeit." auch problematisch.
Einerseits wird eine vebindliche Aussage getroffen (Blau).
Dann eine Vermutung angestellt (Grün).
Danach Unwissenheit gepostet (Rot).
ich finde Aussagen wie "Sie kann fristlos kündigen, theoretisch braucht sie das nichteinmal schrieftlich tun. Such mal nach Kündigungsfrist in der Probezeit." auch problematisch.
Einerseits wird eine vebindliche Aussage getroffen (Blau).
Dann eine Vermutung angestellt (Grün).
Danach Unwissenheit gepostet (Rot).
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Dorian_Gray
Gast
moquai schrieb:Hallo,
ich finde Aussagen wie "Sie kann fristlos kündigen, theoretisch braucht sie das nichteinmal schrieftlich tun. Such mal nach Kündigungsfrist in der Probezeit." auch problematisch.
Einerseits wird eine vebindliche Aussage getroffen (Blau).
Dann eine Vermutung angestellt (Grün).
Danach Unwissenheit gepostet (Rot).
Sehe ich genauso. Wenn man sich seiner Sache, speziell bei Rechtsfragen, nicht sicher ist, dann sollte man besser nichts schreiben.
Allerdings ist dieses Forum, wie sich gezeigt hat, auch völlig ungeeignet für solche Fragen. Entweder sollte man ein entsprechendes Rechtsforum aufsuchen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren oder -noch besser- die örtliche Arbeitnehmerkammer aufsuchen.
Dann ist man auch auf der sicheren Seite.
D
Dorian_Gray
Gast
Bei der Arbeiter- bzw. Arbeitnehmerkammer bekommt man Rechtsauskünfte sogar kostenlos. 
Anbei Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmers:
http://www.arbeitsratgeber.com/ausserordentliche-kuendigung-0281.html
Anbei Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmers:
•grobe Verletzungen des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz
•Lohnrückstände trotz Zahlungsaufforderung
http://www.arbeitsratgeber.com/ausserordentliche-kuendigung-0281.html
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.116
des soll dann heißen dass meine Frau diese Chance nicht wahrnehmen kann, weil sie ja sonst mit dem Gesetz in konflikt kommt.
Ich liebe unserer Rechtsstaat.........
Als Arbeitnehmer ist man bei uns immer der Depp
Ich liebe unserer Rechtsstaat.........
Als Arbeitnehmer ist man bei uns immer der Depp
Zuletzt bearbeitet:
moquai
Banned
- Registriert
- Apr. 2004
- Beiträge
- 16.762
@In vino veritas;
Klar, meine Aussage mit dem "Geld investieren" war eher pauschal gedacht.
Hier gibt es ein Beispiel. Einfach mal bei der VZ anrufen und die Sache ist vom Tisch.
@sucksgsh;
Wie wäre es, wenn Deine Frau einfach mal ein Gespräch mir ihrem Chef führt?
Klar, meine Aussage mit dem "Geld investieren" war eher pauschal gedacht.
Hier gibt es ein Beispiel. Einfach mal bei der VZ anrufen und die Sache ist vom Tisch.
@sucksgsh;
Wie wäre es, wenn Deine Frau einfach mal ein Gespräch mir ihrem Chef führt?
Zuletzt bearbeitet:
(Ergänzung hinzugefügt.)
D
Dorian_Gray
Gast
sucksgsh schrieb:des soll dann heißen dass meine Frau diese Chance nicht wahrnehmen kann, weil sie ja sonst mit dem Gesetz in konflikt kommt.
Ich antworte mal kurz, da ich nicht mehr viel Zeit habe.
Folgende Möglichkeiten hat Deine Frau:
1. Deine Frau soll ihren jetzigen Arbeitgeber fragen ob dieser bereit wäre, das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig zu beenden. Wenn ja, dann am besten schriftlich bestätigen lassen.
2. Wenn nein, dann soll Deine Frau ihren zukünftigen Arbeitgeber fragen, ob dieser bereit wäre sie erst zum 1.9.10 einzustellen. Wenn ja, dann sollte Deine Frau ihre fristgerechte Kündigung zum 31.8.10 schreiben und diese per Einwurfeinschreiben an ihren jetzigen Arbeitgeber schicken. Damit die Kündigung fristgerecht ist, muss diese bis spätestens 17.8.10 beim jetzigen Arbeitgeber vorliegen, d.h. spätestens am 16.8. abschicken.
Ich liebe unserer Rechtsstaat.........
Als Arbeitnehmer ist man bei uns immer der Depp
Kann man so nicht sagen. Der Schutz vor fristloser Kündigung gilt ja für beide Parteien. Nach diesem LINK ist es sogar für den Arbeitgeber schwieriger eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Flying Witch
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2009
- Beiträge
- 628
Mir ist noch immer nicht ganz klar, in welchem Arbeitsverhältnis Deine Frau derzeit steht.
Sie arbeitet seit 4 Wochen Teilzeit in einer Firma und es besteht noch immer kein Arbeitsvertrag. Soweit habe ich es verstanden.
Aber ist der Arbeitsvertrag denn in Vorbereitung und bisher nur nicht unterzeichnet? Oder wurde mündlich ein Vertrag geschlossen, der nun bindend ist? Oder hat sie die Arbeit auf "gut Glück" begonnen?
Definitiv gilt:
Innerhalb der "Probezeit" muss sich der Arbeitnehmer an die Kündigungfrist von 2 Wochen zum 15. oder Monats Ende halten. (Siehe meinen Link weiter oben)
Die Besonderheit innerhalb der Probezeit besteht nur darin, dass es keinerlei Begründung befarf, wie z.B. "betriebsbedingte Kündigung" oder einer Kündigung wegen dreifacher Abmahnung.
Die "Ausserordentliche Kündigung" (fristlos) ist nun in Extremfällen zulässig. (z.B. Diebstahl, Misshandlungen, etc.)
Ich denke jedoch, dass Ihr/Deine Frau selber entscheiden müsst, bei welcher Entscheidung ihr besser Chancen habt, wieder eine feste Anstellung im Arbeitsleben zu bekommen. Eventuell darf man dabei auch mal "über Leichen" gehen. So machen es die Firmen ja auch mit den Arbeitnehmern.
Loyalität mit der Firma bringt den Aktionären ja nichts ein...
Eine Rechtssicherheit kannst Du hier im Forum allerdings NICHT bekommen. Zuviel Halbwissen und Spekulationen - gemischt mit falschem Rechtsempfinden verwirren das Bild.
Sucht Euch einen Rat beim Fachmann (Anwalt) - Eine Rechtsauskunft kostet nicht viel und kann vor bösen Überraschungen schützen.
Sie arbeitet seit 4 Wochen Teilzeit in einer Firma und es besteht noch immer kein Arbeitsvertrag. Soweit habe ich es verstanden.
Aber ist der Arbeitsvertrag denn in Vorbereitung und bisher nur nicht unterzeichnet? Oder wurde mündlich ein Vertrag geschlossen, der nun bindend ist? Oder hat sie die Arbeit auf "gut Glück" begonnen?
Definitiv gilt:
Innerhalb der "Probezeit" muss sich der Arbeitnehmer an die Kündigungfrist von 2 Wochen zum 15. oder Monats Ende halten. (Siehe meinen Link weiter oben)
Die Besonderheit innerhalb der Probezeit besteht nur darin, dass es keinerlei Begründung befarf, wie z.B. "betriebsbedingte Kündigung" oder einer Kündigung wegen dreifacher Abmahnung.
Die "Ausserordentliche Kündigung" (fristlos) ist nun in Extremfällen zulässig. (z.B. Diebstahl, Misshandlungen, etc.)
Ich denke jedoch, dass Ihr/Deine Frau selber entscheiden müsst, bei welcher Entscheidung ihr besser Chancen habt, wieder eine feste Anstellung im Arbeitsleben zu bekommen. Eventuell darf man dabei auch mal "über Leichen" gehen. So machen es die Firmen ja auch mit den Arbeitnehmern.
Loyalität mit der Firma bringt den Aktionären ja nichts ein...
Eine Rechtssicherheit kannst Du hier im Forum allerdings NICHT bekommen. Zuviel Halbwissen und Spekulationen - gemischt mit falschem Rechtsempfinden verwirren das Bild.
Sucht Euch einen Rat beim Fachmann (Anwalt) - Eine Rechtsauskunft kostet nicht viel und kann vor bösen Überraschungen schützen.
Verträge sind völlig formfrei. Können schriftlich, aber auch mündlich geschehen oder sogar per Handschlag (Pferdehändler paktizieren dies nur so).
@
Flying Witch
Also das ist nicht ganz richtig so, siehe oben die Zeilen.
Natürlich wird man sicher - solange eben nichts schriftliches hinterlegt ist - "einfach" gehen können. Ich gebe Dir recht, was will der andere schon groß machen. Vielleicht behält er aber den Lohn ein wegen Nichterfüllung des mündliche geschlossenem Vertrages.
Ärger und Aufregungen sind dann vorprogrammiert.
Ich würde es mit einer "ordentlichen" Kündigung versuchen. Erklären, dass man eine weitere Tätigkeit nicht mehr ausüben will, auch Gründe dazu anführen (gibt es immer). Nur einfach Abhauen, das wäre die ultiomo ratio für mich.
@
Flying Witch
Allerdings hat Deine Frau keinen schriftlichen Arbeitsvertrag - Und somit auch keinen rechtsverbindlichen Vertrag.
Also das ist nicht ganz richtig so, siehe oben die Zeilen.
Natürlich wird man sicher - solange eben nichts schriftliches hinterlegt ist - "einfach" gehen können. Ich gebe Dir recht, was will der andere schon groß machen. Vielleicht behält er aber den Lohn ein wegen Nichterfüllung des mündliche geschlossenem Vertrages.
Ärger und Aufregungen sind dann vorprogrammiert.
Ich würde es mit einer "ordentlichen" Kündigung versuchen. Erklären, dass man eine weitere Tätigkeit nicht mehr ausüben will, auch Gründe dazu anführen (gibt es immer). Nur einfach Abhauen, das wäre die ultiomo ratio für mich.
nurmalsoamrande
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2010
- Beiträge
- 1.247
ohne wichtigen grund ist eine fristlose kündigung NIEMALS zulässig, egal ob der arbeitnehmer oder der arbeitgeber kündigt.
auch in der probezeit gelten die gesetzlichen kündigungsfristen. und die betragen 4 wochen zum monatsende oder zum 15ten.
der unterschied zwischen probezeit und nicht probezeit ist der, dass man in der probezeit ohne angabe von gründen gekündigt werden kann, nach der probezeit muß eine kündigung gegebenenfalls begründet werden (z.b. "betriebsbedingt").
das gilt für jeden arbeitnehmer, der länger als 6 monate in einem betrieb beschäftigt ist. daher leitet sich auch die maximale probezeit von 6 monaten ab. da es für den arbeitnehmer günstiger ist, eine kürzere probezeit zu haben, kann man das natürlich auch auf z.b. 3 monate verkürzen. sprich genaugenommen stellt eine probezeit nichts anderes da als den zeitraum, in dem das kündigungsschutzgesetz noch nicht greifen soll.
und natürlich ist ein mündlicher arbeitsvertrag wirksam, aber wie schon erwähnt, ist es problematisch mit der beweisbarkeit. in diesem falle würde ein richter hingehen und schauen, was denn der durschnitt im betrieb ist (etwa wenn alle bürokaufleute in diesem betrieb 2200€ brutto verdienen und 30 tage urlaub haben, dann würde der richter einem bürokaufmann, der nur einen mündlichen vertrag hat, davon ausgehen, dass etwas änliches auch hier mündlich vereinbart wäre (stichwort betriebsfrieden, gleichbehandlungsgebot usw.)
auch in der probezeit gelten die gesetzlichen kündigungsfristen. und die betragen 4 wochen zum monatsende oder zum 15ten.
der unterschied zwischen probezeit und nicht probezeit ist der, dass man in der probezeit ohne angabe von gründen gekündigt werden kann, nach der probezeit muß eine kündigung gegebenenfalls begründet werden (z.b. "betriebsbedingt").
das gilt für jeden arbeitnehmer, der länger als 6 monate in einem betrieb beschäftigt ist. daher leitet sich auch die maximale probezeit von 6 monaten ab. da es für den arbeitnehmer günstiger ist, eine kürzere probezeit zu haben, kann man das natürlich auch auf z.b. 3 monate verkürzen. sprich genaugenommen stellt eine probezeit nichts anderes da als den zeitraum, in dem das kündigungsschutzgesetz noch nicht greifen soll.
und natürlich ist ein mündlicher arbeitsvertrag wirksam, aber wie schon erwähnt, ist es problematisch mit der beweisbarkeit. in diesem falle würde ein richter hingehen und schauen, was denn der durschnitt im betrieb ist (etwa wenn alle bürokaufleute in diesem betrieb 2200€ brutto verdienen und 30 tage urlaub haben, dann würde der richter einem bürokaufmann, der nur einen mündlichen vertrag hat, davon ausgehen, dass etwas änliches auch hier mündlich vereinbart wäre (stichwort betriebsfrieden, gleichbehandlungsgebot usw.)
Jokener
Captain
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 3.594
Eine anständige Rechtsberatung kann sowieso niemand hier ersetzen.
Aber wenn du schreibst, dass in der Firma die Leute ständig kommen, gehen und wechseln, dann wird auch eine sofortige Kündigung kein Problem sein.
Wenn der Arbeitgeber dann darauf besteht, dass deine Frau noch für 2 Wochen kommen muss, dann ist das ungünstig.
Aber wenn sie (mit Ankündigung) wegbleibt, dann kann er maximal für die 2 Wochen Schadensersatz fordern.
Und je nachdem was für eine Stelle das war, kann dieser Schadensersatz nicht besonders hoch sein (Teilzeit, nicht im eigenen Fachbereich -> wie ungelernt, erst seit kurzem in der Firma).
Für die Zukunft hat es auch keine Konsequenzen, wenn das nicht auf Schadensersatz (wie gesagt, kann nur sehr wenig sein) herausläuft.
Ein Zeugnis zu holen wäre dann sicher nicht die beste Idee. Aber auch hier gilt: Wenn es nur 4 Wochen waren, dann wird sie darauf nicht angewiesen sein.
Grüße vom:
Jokener
Aber wenn du schreibst, dass in der Firma die Leute ständig kommen, gehen und wechseln, dann wird auch eine sofortige Kündigung kein Problem sein.
Wenn der Arbeitgeber dann darauf besteht, dass deine Frau noch für 2 Wochen kommen muss, dann ist das ungünstig.
Aber wenn sie (mit Ankündigung) wegbleibt, dann kann er maximal für die 2 Wochen Schadensersatz fordern.
Und je nachdem was für eine Stelle das war, kann dieser Schadensersatz nicht besonders hoch sein (Teilzeit, nicht im eigenen Fachbereich -> wie ungelernt, erst seit kurzem in der Firma).
Für die Zukunft hat es auch keine Konsequenzen, wenn das nicht auf Schadensersatz (wie gesagt, kann nur sehr wenig sein) herausläuft.
Ein Zeugnis zu holen wäre dann sicher nicht die beste Idee. Aber auch hier gilt: Wenn es nur 4 Wochen waren, dann wird sie darauf nicht angewiesen sein.
Grüße vom:
Jokener
Flying Witch
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2009
- Beiträge
- 628
nurmalsoamrande schrieb:auch in der probezeit gelten die gesetzlichen kündigungsfristen. und die betragen 4 wochen zum monatsende oder zum 15ten.
Warum schreibst Du so eine Behauptung, wenn hier schon 3x (inklusive richtiger Quellenangabe) die korrekte Antwort gegeben wurde?
Bitte verweise doch mal auf einen gültigen Paragraphen im deutschen Gesetzbuch, der Deine Behauptung belegt.
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.116
ich hab jetzt mit meiner Frau gesprochen, wir haben beschlossen das sie es erst einmal mit einem Aufhebungsvertrag probiert. Wenn der Chef das nicht will müssn wir schauen wies weitergeht, evtl fristlos und sie geht nicht mehr hin. Hilft ja nix....
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