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Kündigung in der Probezeit
- Ersteller visioo
- Erstellt am
phil.
búho retirado
- Registriert
- Feb. 2004
- Beiträge
- 28.960
Da sieht man einmal wieder, daß in einem (Computer)Forum Rechtsfragen kaum richtig beantwortet werden
können. Auch von mir noch einmal die Aufforderung: Das Schreiben von Vermutungen, Halbwissen und
Unwissen hilft dem Threadersteller nicht.
können. Auch von mir noch einmal die Aufforderung: Das Schreiben von Vermutungen, Halbwissen und
Unwissen hilft dem Threadersteller nicht.
phil.
búho retirado
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- Feb. 2004
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- 28.960
Mindestens die ersten drei Beiträge. In #9 wird sogar nur vermutet statt Wissen zu verbreiten. Gerade bei
Rechtsfragen eine gefährliche Angelegenheit.
Was bezweckst du eigentlich mit deiner Frage, die du nun schon zum zweiten Mal stellst? Sollen hier User
wegen ihrer Aussagen noch einmal vorgeführt werden?
Falls es nicht zum Thema gehört bitte die Erklärung per PN.
Rechtsfragen eine gefährliche Angelegenheit.
Was bezweckst du eigentlich mit deiner Frage, die du nun schon zum zweiten Mal stellst? Sollen hier User
wegen ihrer Aussagen noch einmal vorgeführt werden?
Falls es nicht zum Thema gehört bitte die Erklärung per PN.
moquai
Banned
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- Apr. 2004
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- 16.762
Nein, ganz und gar nicht. Aber wenn jemand so pauschale Aussagen trifft, dann möchte ich schon wissen, ob ich auch unter diese Kandidaten falle, die Falschaussagen treffen.phil. schrieb:Was bezweckst du eigentlich mit deiner Frage, die du nun schon zum zweiten Mal stellst? Sollen hier User wegen ihrer Aussagen noch einmal vorgeführt werden?
Deshalb auch meine Aussage in #39, denn ich könnte ja unter diese Kandidaten fallen, die in #38 angesprochen werden.
Und auf meine Frage in #43 hätte "Deine/Dich nicht" als Antwort von Dir gereicht, damit ich aus dem Schneider bin.
Zuletzt bearbeitet:
D
Dorian_Gray
Gast
@ sucksgsh
Jetzt mal Butter bei die Fische! Hat Deine Frau mit ihrem jetzigen Arbeitgeber gesprochen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge?
Jetzt mal Butter bei die Fische! Hat Deine Frau mit ihrem jetzigen Arbeitgeber gesprochen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge?
moquai
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- 16.762
Hallo,
was passiert am Montag oder Dienstag? Der neue Vertrag wird unterschrieben oder das Gespräch mir dem alten Chef? Eigentlich bezieht sich eine nächste Aussage auf den letzten Teil der vorherigen Aussage.
Sie müsste also den neuen Vertrag unterschreiben.
Mein Instinkt sagt mir aber, dass Du meinst, sie würde da erst das Gespräch mit dem alten Chef führen.
Aber soll sie nicht schon am Dienstag diese neue Stelle antreten können? Und der neue Chef wird auch nicht ewig warten.
was passiert am Montag oder Dienstag? Der neue Vertrag wird unterschrieben oder das Gespräch mir dem alten Chef? Eigentlich bezieht sich eine nächste Aussage auf den letzten Teil der vorherigen Aussage.
Sie müsste also den neuen Vertrag unterschreiben.
Mein Instinkt sagt mir aber, dass Du meinst, sie würde da erst das Gespräch mit dem alten Chef führen.
Aber soll sie nicht schon am Dienstag diese neue Stelle antreten können? Und der neue Chef wird auch nicht ewig warten.
nurmalsoamrande
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2010
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- 1.247
Zitat von Flying Witch:
Warum schreibst Du so eine Behauptung, wenn hier schon 3x (inklusive richtiger Quellenangabe) die korrekte Antwort gegeben wurde?
Bitte verweise doch mal auf einen gültigen Paragraphen im deutschen Gesetzbuch, der Deine Behauptung belegt.
Warum ich so eine Behauptung schreibe?
1. Bin ich Rechtsanwalt...
2. § 622 Absatz 1 BGB
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
hum, irgeiwe hat das zitatverinken nicht funktioniert... ich beziehe mich aber auf post nummer 36
Zuletzt bearbeitet:
moquai
Banned
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- Apr. 2004
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- 16.762
Hallo,nurmalsoamrande schrieb:1. Bin ich Rechtsanwalt...
2. § 622 Absatz 1 BGB
tja, aber man sollte einen Punkt nicht vergessen:
Wurde einzelvertraglich eine Probezeit vereinbart, dann verkürzt sich die gesetzliche Kündigungsfrist während dieser Probezeit auf 2 Wochen. Beträgt die Probezeit mehr als 6 Monate, so gilt die Frist von 2 Wochen nur in den ersten 6 Monaten.
Jokener
Captain
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 3.594
Naja...
Andersrum könnte sie sonst mit gekündigtem Vertrag aber ohne den neuen Job dastehen.
Wie man es macht ist es falsch...
Ich würde allerdings auch die gewählte Reihenfolge nehmen und mit dem neuen Vertrag in der Tasche zum alten Chef gehen.
Normalerweise wäre sowas durchaus unfair und ein bisschen verwerflich.
Aber in der Probezeit und 4 Wochen nach Arbeitsbeginn in einer Firma mit hoher Mitarbeiterfluktuation...
Vor allem sollte man einem Mitarbeiter nach dem ersten oder spätestens dritten "Probearbeitstag" einen Vertrag geben.
Und wenn es nur ein befristeter für drei Wochen ist, aber mündlich Arbeitsverträge sind einfach keine gute Idee...
Von daher: Wird schon...
Grüße vom:
Jokener
Andersrum könnte sie sonst mit gekündigtem Vertrag aber ohne den neuen Job dastehen.
Wie man es macht ist es falsch...
Ich würde allerdings auch die gewählte Reihenfolge nehmen und mit dem neuen Vertrag in der Tasche zum alten Chef gehen.
Normalerweise wäre sowas durchaus unfair und ein bisschen verwerflich.
Aber in der Probezeit und 4 Wochen nach Arbeitsbeginn in einer Firma mit hoher Mitarbeiterfluktuation...
Vor allem sollte man einem Mitarbeiter nach dem ersten oder spätestens dritten "Probearbeitstag" einen Vertrag geben.
Und wenn es nur ein befristeter für drei Wochen ist, aber mündlich Arbeitsverträge sind einfach keine gute Idee...
Von daher: Wird schon...
Grüße vom:
Jokener
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