Kündigung trotz Krankmeldung

kkc1945

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Hallo,

da ich eine neue Arbeit aufgenommen habe und bereits den Arbeitsvertrag unterschrieben habe und leider sehr stark an einer hartnäckigen Krankheit lit habe ich die ersten zwei Tage der Arbeitsaufnahme verpasst und prompt eine Kündigung erhalten mit der Begründung: Kündigung innerhalb der Probezeit.
Die Krankmeldung hab ich bereits am ersten Tag überreicht!

Ist das gerechtfertigt?Kann ich Einspruch einlegen bzw wird mein Monatslohn ausbezahlt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiss, kann innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis beiderseits ohne Fristen oder Gründe beendet werden. Das ist in diesem Fall natürlich bitter.
 
Ist das gerechtfertigt?Kann ich Einspruch einlegen bzw wird mein Monatslohn ausbezahlt?
1. Ja! Ob es Fair ist, ist eine ander Frage. Aber in der Probezeit muss der Arbeitgeber keinerlei Gründe angeben!
2. Normalerweise (so kenne ich es!) hat man auch in der Probezeit eine 14 Tägige Kündigungsfrist, die auch bezahlt wird!
Aber wenn du nicht mehr zur Arbeit gegangen bist als du gesund warst, wirst du auch die 14 Tage nicht bekommen!

Es wäre evtl. Clever gewesen den Chef VOR dem Termin der Arbeitsaufnahme um eine Verschiebung aus gesundheitlichen Gründen zu bitten, statt ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Eine Krankmeldung am ersten Tag, wenn man schon vorher wusste das man krank ist/bleibt, da würde ich allergisch reagieren und es zeugt nicht von Zuverlässigkeit!
 
Hier ist eine Seite, die darüber aufklärt, dass man zwar kündigen kann, aber dennoch die Krankheitstage ausbezahlt:

Wenn die Kündigung Fristlos ist, dann nur bis zu dem Datum das auf der Kündigung steht!
Wenn die am ersten Tag geschrieben wurde, bekommst du nichts!
 
Also am 18 sollte ich anfangen und am 21 wurde mir gekündigt, also nur 3 Tage Bezahlung sehe ich das richtig ?

P.s leider war mir nicht bewusst, dass es mir am Abend noch schlechter ergehen würde, ich wollte ja trotz der Krankheit arbeiten gehen, leider waren meine Hände und Füße taub, sodass ich zum Neurologen vorstellig sein musste :(

Eine Zwischenfrage, da ich dann wieder arbeitslos bin, bekomme ich diesen Monat überhaupt nocht Geld vom Amt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kündigung ist demnach rechtens, allfällige Gehaltszahlungen sind ein anderes Thema. Der Arbeitgeber muss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen agieren, ansonsten kannst Du rechtliche Mittel nutzen - aber soweit ist es ja noch nicht.

Du kannst weder Einspruch einlegen, noch einen ganzen Monatslohn erwarten; es ist ja die Frage, wie lange Du nun krank bist.
 
Ich bin eine Woche krank geschrieben.

Ich frage nur nach Geld (hoffenlich mach ich keinen schlechten Eindruck), da es bald Ende des Monats ist und ich jetzt schon kein Geld habe. Ich weiß sonst nicht wie ich über die Runde komme :(
 
Leider gibst du nicht an, wie der Arbeitsvertrag ausgestaltet ist.
Weiterhin ist interessant, ob ein Tarifvertrag gilt, ggfls. welcher.

Fristen, die auch bei Kündigungen innerhalb der Probezeit gelten könnten, sind i.d.R. darin bestimmt. Fischkopp hat bereits den weit verbreiteten Fall angesprochen. Ebenso, dass du nach der Krankheitszeit deine Arbeitskraft - für die Dauer einer eventuell geltenden Kündigungsfrist - offenbar nicht angeboten hast.

Grundsätzlich ist dir nicht aus dem Grund Krankheit gekündigt worden, sondern innerhalb der Probezeit. In dieser Zeit ist eine Kündigung ohne Begründung möglich.
Die Kündigung wegen fehlerhafter Begründung anzugreifen scheidet daher aus.
Inwieweit der BR vor Kündigung zu hören gewesen wäre, teilst du leider auch nicht mit.
Du gibst auch nicht an, ob es sich um einen Ausbildungsarbeitsvertrag (Azubi) handelt.

Angesprochen wurde im Thread bereits, dass du nie die Arbeit angetreten hast, sondern offenbar noch vor Arbeitsantritt mit einer AU vom Neurologen gekommen bist.

Darüber hinaus war dir die Erkrankung offenbar vorher bekannt, du leidest wohl schon länger daran.

Gewöhnlich wird vor Einstellungen nach derartigen (Vor-)Erkrankungen gefragt.
Wenn du derartige Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet hast, kann dich u.U. sogar der Arbeitgeber in Anspruch nehmen.

Denkbar wäre Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
(Diese kann innerhalb einer Frist erfolgen, ab der der Arbeitgeber Kenntnis vom Tatbestand der Täuschung erlangt.)
Durch Anfechtung entfiele der Arbeitsvertrag mit Wirkung ex tunc.
Kein Lohnanspruch, aber ggfls. Anspruch des Arbeitgebers.

Ausweislich deiner Angaben bewegst du dich u.U. auf sehr dünnem Eis, wenn du versuchst, ein paar Tage an Entgelt erhalten zu wollen.
Arbeitsgerichtlich könnte kein schützenswertes Interesse deinerseits erkannt werden.

Sofort zur AfA und die Tatsache der Kündigung melden.
Ob und was du von der AfA bekommst, entscheidet die AfA.
Ganz so unbedarft wie hier, wirst du den stattgehabten Lebenssachverhalt ggü. der AfA sicherlich nicht darstellen.
 
JurTech schrieb:
Sofort zur AfA und die Tatsache der Kündigung melden.
Ob und was du von der AfA bekommst, entscheidet die AfA.
Ganz so unbedarft wie hier, wirst du den stattgehabten Lebenssachverhalt ggü. der AfA sicherlich nicht darstellen.

Kannst du mir sagen, was du mit dem letzten Satz sagen willst? - und was ist eine "Afa"? :)
 
Oh, du meine Güte!

A gentur f ür A rbeit = AfA.

Unter Anwendung einfacher Logik und bei Einbeziehung aller Antworten aus dem Thread (Fischkopp wurde schon benannt) wirst du dir meinen letzten Satz ganz sicher selbst erschließen können ...
 
Ganz ehrlich, wäre ich ein AG würde ich auch jemanden direkt kündigen, der gleich am ersten Arbeitstag eine Krankschreibung abgibt.
Gerechtfertigt oder nicht, wenn man in der Probezeit gleich am Anfang krank ist, muss man damit rechnen, gekündigt zu werden. Die Kündigung ist in dieser Zeit 100% rechtens, du kannst hier nichts dagegen machen. Was für Forderungen hat du du denn an den Betrieb, du hast nicht eine Sekunde gearbeitet und willst jetzt auch noch Geld??
 
Ich wollte sehr gerne da arbeiten, leider wurde mir die Chance genommen ... wie auch immer, ich weiß, dass es nicht gut aussieht am ersten Tag zu fehlen, wie bereits geschrieben, ginge es nach mir würde ich da arbeiten wollen, leider steht die Gesundheit im Weg. Tut mir leid, falls ich arrogant rübergekommen bin...

P.s AfA kannte ich nur aus der Buchhaltung für die Abschreibung, tut mir leid, dass ich das nicht auf Anhieb verstand...
 
Die Chance hast du dir offensichtlich selbst genommen - ohne Wenn und Aber.

Bekomme deine Erkrankung in den Griff und kläre mit der AfA, welche Tätigkeiten mit dieser Erkrankung (so sie chronisch ist) zur Ausübung überhaupt in Betracht kommen können.

Neurologische Störungen mit Taubheitsgefühlen in Armen und Beinen (Händen und Füßen) stellen keine Kleinigkeit dar, wie z.B. ein grippaler Infekt.
 
Hab angerufen und Bescheid gesagt und solle am Montag da erscheinen mit all den Unterlagen. Muss ich bei der Beschreibung des stattgehabten Vorfalls was beachten, das Arbeitsamt ist ja schnell wenns um Geldkürzung geht?
 
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