Leider gibst du nicht an, wie der Arbeitsvertrag ausgestaltet ist.
Weiterhin ist interessant, ob ein Tarifvertrag gilt, ggfls. welcher.
Fristen, die auch bei Kündigungen innerhalb der Probezeit gelten könnten, sind i.d.R. darin bestimmt. Fischkopp hat bereits den weit verbreiteten Fall angesprochen. Ebenso, dass du nach der Krankheitszeit deine Arbeitskraft - für die Dauer einer eventuell geltenden Kündigungsfrist - offenbar nicht angeboten hast.
Grundsätzlich ist dir nicht aus dem Grund Krankheit gekündigt worden, sondern innerhalb der Probezeit. In dieser Zeit ist eine Kündigung ohne Begründung möglich.
Die Kündigung wegen fehlerhafter Begründung anzugreifen scheidet daher aus.
Inwieweit der BR vor Kündigung zu hören gewesen wäre, teilst du leider auch nicht mit.
Du gibst auch nicht an, ob es sich um einen Ausbildungsarbeitsvertrag (Azubi) handelt.
Angesprochen wurde im Thread bereits, dass du nie die Arbeit angetreten hast, sondern offenbar noch vor Arbeitsantritt mit einer AU vom Neurologen gekommen bist.
Darüber hinaus war dir die Erkrankung offenbar vorher bekannt, du leidest wohl schon länger daran.
Gewöhnlich wird vor Einstellungen nach derartigen (Vor-)Erkrankungen gefragt.
Wenn du derartige Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet hast, kann dich u.U. sogar der Arbeitgeber in Anspruch nehmen.
Denkbar wäre Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
(Diese kann innerhalb einer Frist erfolgen, ab der der Arbeitgeber Kenntnis vom Tatbestand der Täuschung erlangt.)
Durch Anfechtung entfiele der Arbeitsvertrag mit Wirkung ex tunc.
Kein Lohnanspruch, aber ggfls. Anspruch des Arbeitgebers.
Ausweislich deiner Angaben bewegst du dich u.U. auf sehr dünnem Eis, wenn du versuchst, ein paar Tage an Entgelt erhalten zu wollen.
Arbeitsgerichtlich könnte kein schützenswertes Interesse deinerseits erkannt werden.
Sofort zur AfA und die Tatsache der Kündigung melden.
Ob und was du von der AfA bekommst, entscheidet die AfA.
Ganz so unbedarft wie hier, wirst du den stattgehabten Lebenssachverhalt ggü. der AfA sicherlich nicht darstellen.