News Landgericht München: Qualcomm kann Verbot für iPhone-Verkauf vollstrecken

@ Frank Hüber

Bitte mal die News aktualisieren, denn es steht immer noch falsch drin:

"Apple hat die tatsächliche Funktionsweise des strittigen Chips im Verfahren bisher nicht erläutert und beruft sich hierbei auf Geschäftsgeheimnisse. "

Qualcomm hat sich hier unlauteren Mitteln bedient indem sie keine Vertraulichkeit für eben diese Geschäftsgeheimnisse zugesagt haben. Dafür steht Qualcomm jetzt auch in der Kritik und Apple ist Folgerichtig in Berufung gegangen.
 
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@DerLude Soweit ich es bisher gelesen habe, wollte Apple diese Informationen nur mit dem Gericht teilen, nicht aber mit Qualcomm, so dass sich diese wiederum nicht dazu hätten äußern können, was Qualcomm abgelehnt hat.
 
Ganz ehrlich, ich als Laie sehe es so: Qualcomm ist hier der Kläger und nicht der Richter. Daher brauchen sie diese Information auch nicht, sondern nur das Gericht was urteilen soll. Sollte eben jenes noch Fragen haben, dann können entsprechend diese Informationen von Qualcomm angefordert werden. Ggf. auch ein unabhängiger Sachverständiger hinzuziehen der zur Geheimhaltung verpflichtet wird. Ich sehe aber in keinem Fall die Notwendigkeit, hier Geschäftsgeheimnisse mit der Konkurrenz zu teilen nur um zu beweisen, dass die Klage ungerechtfertigt ist.


Aus diesem Grund sehe ich es auch wie "DerLude" und bin der Meinung, dass der Artikel entsprechend um diesen Teil ergänz werden solle. Auch um die Tatsache, dass genau die gleiche Klage in den USA nach einer Geheimhaltungsvereinbarung abgewiesen wurde. Das lässt dieses Verfahren hier in einem ganz anderen Licht darstellen.

Sonst würde ja jeder einfach an die Geschäftsgeheimnisse von anderen Firmen kommen

Wenn sich hier jemand mit dem Recht genauer auskennt, wäre ich für eine Erklärung hierzu dankbar.

Wie z.B. kann sich ansonsten Firma X ihre Geschäftsgeheimnisse gegenüber Firma Y schützen ohne sofort die Klage zu verlieren, wenn sich Firma Y weigert eben jene Geheimhaltungsvereinbarung einzuhalten ? So wie ich das bis jetzt verstanden habe, hat sich der deutsche Richter in dem Fall wohl auch etwas einfach gemacht.
 
Von der Sicherheitsleistung die Qualcomm zahlen wollte hat man bis jetzt auch noch nichts gehört.

Wäre auch ziemlich leichtsinnig, um nicht zu sagen dumm, von Qualcomm, das wirklich durchzuziehen.

Wenn Apple in der Berufung gewinnt, darf Qualcomm blechen ohne Ende. Als Geschäftspartner dürften sie Apple wohl auch verloren haben!?
 
Das mit den ""Geschäftsgeheimnissen" halte ICH ja erstmal nur für n Ablenkungsmanöver.
Ich könnte mir eher vorstellen, dass Apple ggf (noch) andere Patente verletzt hat mir "ihrer" Lösung :D
 
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Und deshalb wurde es in den USA eingestellt? Tolle Logik!
 
Das bei Einsicht in die Funktion UNSCHULDIG als Urteil raus kommt, wird bei uns nicht anders sein, es sei denn du glaubst, dass in der USA grundsätzlich alles Gegenteilig funktioniert.
 
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