"Leih"-Geschäft

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Norist

Cadet 3rd Year
Registriert
Apr. 2009
Beiträge
42
Hi,

Da ich zur Zeit ne schlechte Grafikkarte in meinem Rechner habe und meine Gute zur Reparatur ist, wollte ich morgn in einem Laden ne Grafikkarte kaufen, die ich dann per Widerrufsrecht nach spätestens 2 Wochen zurückgeben will. Geht das einfach so, also kann man sich einfach so i-was, ich sag mal, "ausleihen"?
Und welche Grafikkarte könntet ihr mir für sagen wir mal max. 250€ empfehlen...
Natürlich möchte ich die ja nich behalten. Ich hab nur jetzt LAN-Party, und ohne gute Grafikkarte wird das wohl nicht toll dort.

Ich danke für Antworten :)
 
Im Laden? Widerrufsrecht? Du verwechselt da was. Rückgabe nur auf Kulanz. Wann kapierts auch der Letzte mal?!

Du weißt aber schon, dass für den Laden bei deinem Leihgeschäft ein finanzieller Schaden entsteht? Wenn du dich jetzt fragst warum, dann gute Nacht :-)
 
Klar ist das erlaubt. Schließlich kann dir keiner nachweisen, dass du die Rückgabe im Vorfeld schon geplant hast.

Edit: Gibt es nicht überall 2 Wochen Rückgaberecht? Oder nur im Internet?
 
Äm, erstmal nicht so unfreundlich.
Meine Frage beruht auf einer ganz einfach Sache:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt mit Erhalt der Waren, grundsätzlich allerdings nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Das hab ich von einer Seite, wo ich das kaufen will. Mehr steht da nicht! Da steht auch nix von "nur Internetbestellung" oder so.
Ich mein, es ist zwar Mies und ein Verlustgeschäft, keine Frage. Aber wenn dieses Recht existiert, warum sollte ich davon keinen Gebrauch machen?
 
Nö, Wiedderrufsrecht nur bei Fernabgeschäften. Alles andere ist Kulanz
 
Das zählt nur bei einer Onlinebestellung und per Versand. D. h. nicht bei Abholung im Laden, da du ja die Ware siehst die du kaufst. Bei Versand ja nicht und deshalb die 2 Wochen Rückgaberecht.

Trotz schlechtem Gewissen? Krasse Sache. Hoffentlich kaufste die nicht bei mir.
 
Lest ihr auch meine Beiträge? ^^
Es steht nichts spezielles über Onlinebestellungen oder Sonstiges da!!!
Und auch wenn, wie können die mir nachweisen, dass ich das online bestellt hab, wenn ich es denen einfach zurückschicke?
 
Lass uns doch bitte mit deinen verbrecherischen Gedanken in Frieden, wenn du eh alles besser weißt.
 
Es ist ja nicht verbrecherisch, wenn die das dort schreiben. Es steht dort kein Verweis auf Fernabkommunikationen oder Fernabverhandlungen. Es steht dort jediglich ein Verweis auf das Widerrufsrecht. Und nun frage ich, ob das gültig ist, wenn die das so hinschreiben.
Des weiteren war ja auch meine Frage, was ich denn am besten für eine GraKa mit einem Budget von maximal 250€ kaufen könnte?
 
Das auch nur der AGB, der nichts zu sagen hat. Hier gehts um das Fernabsatzgesetz.

Wenn du in den Laden gehst, da eine Grafikkarte kaufst, die eine Woche bis zum geht nicht mehr nutzt, dann einpackst, wobei die Siegel schon ab sind und dann die zurück gibst, dann muss der Laden die Grafikkarte nicht zurück nehmen.

Lässt du sie dir aber Liefern, dann hast du zwei Wochen, ab erhalt der Ware, Rückgaberecht.
 
Also du scheinst da was nicht ganz begriffen zu haben:

Das ganze mit den 2 Wochen bezieht sich aufs Onlinegeschäft und wenn du online was kauft wirst du auch Beim Händler vermerkt, wenn du aber nur zum Laden gehst, dann hast du eine Rechnung, keinen Lieferschein, den du bei einem Onlinekauf bekommen würdest, daher wissen sie genau, was du wie erworben hast.

Also kannst du dir die GraKa entweder kaufen, oder es einfach sein lassen, sowas was du da vorhast wäre nicht drin ...

mfg Chuck

Die Versandkosten zahlst übrigens trotzdem du!!
 
Da steht doch was drin von wegen Rücksendung.
Wenn du also was direkt im Laden kaufst, wirst du es wohl kaum zurücksenden oder?...
 
Es is relativ egal was da steht...das 2 wöchige Rückgaberecht besteht nur bei Fernabsatzgeschäften (also I-net, Telefon oder Haustürgeschäft), das steht so im BGB!
UNd auch wenn es nicht verboten ist was du vorhast, es ist allemal ne Schweinerei gegenüber dem Händler! Btw...er darf dir ne Nutzungsgebühr abziehen.
 
Wieso schreiben die nicht direkt hin, dass da das Fernabsatzgesetz zum Tragen kommt?
Woher soll das ein Otto-Normal-Verbraucher denn wissen??
Und wie wissen die, ob es geliefert wurde. Gibts da noch spezielle Bons oder Aufschriften oder wie?
Liefern würde mir übrigens zu lang dauern, da Dienstag die LAN beginnt...

Edit: Aha...naja mal schaun wie ich das mache. Ich werd morgn erstmal ne Grafikkarte kaufen, die ungefähr dem Wert von meiner jetzigen, die ja zurzeit auf Reparatur ist, entspricht. Wenn ich dann eine ersetzt bekomme, kann ich ja immernoch was über eBay oder so machen.
 
Ich finde es schon eine dreistigkeit wie hier versucht wird an eine Grafikkarte zu kommen um die Zeit der Reparatur zu überbrücken.
 
Zuletzt bearbeitet:
"...Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt mit Erhalt der Waren..."

RÜCKsenden kannst du sie ja nur, wenn du sie schonmal ZUgeschickt bekommen hast.
ERHALT der ware würde da wohl kaum stehen, wenn du sie im laden kaufst.


also bezieht es sich schon auf das inet-geschäft, und das recht haste auch nur für dieses
 
Wieso nicht einfacher: Einfach ne neue kaufen, und die anderen wenn sie aus der Reparatur kommt verticken?

Musst auch kein Wertersatz leisten so

Und wie wissen die, ob es geliefert wurde. Gibts da noch spezielle Bons oder Aufschriften oder wie?
Die wissen genau was sie wann an wem wie verkauft haben, sind ja nicht blöd, sonst könnte ja jeder ankommen....
 
Auf den Rechnungen steht meistens wie du an die Grafikkarte gekommen bist. Bei Versand gehts in die Richtung Versandabteilung oder Onlineshop und bei Kauf um Laden der Name des Verkäufers oder Barverkauf.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben