Mainboard BIOS Update

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michi765

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Guten Morgen,

Ich möchte mir ein neues Mainboard B450M-A PRO MAX zulegen mit einer CPU Ryzen 7 5700X. Mir wurde gesagt ich soll mein BIOS davor updaten bevor ich die CPU nutze.

Wie stelle ich dass jetzt am besten an?
Muss ich das neue Mainboard erst wo anders einbauen und dann updaten und dann erst die CPU einlegen?
 
Anfang Febr. 2021 wurde im BIOS Support für die Ryzen 5000 serie im bios implentiert.
In der Regel sollte bereits bei neuen chargen mindestens dieses BIOS aufgespielt sein. Je nachdem welcher Händler das Board verkauft, kann dein unterfangen gelingen.
Alternativ bestellst du dir ne zweite billige cpu dazu, welche zum update des bios reicht, und schickst diese dann nach dem prozess als widerruf zum verkäufer.
Falls keine arbeit gewünscht, den aufpreis für ein bios update beim Verkäufer zahlen, sofern der dies anbietet.
 
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michi765 schrieb:

Hast du dazu auch einen Hersteller!?

Wenn das Mainboard eine Flashbacktaste oder ähnlich hat, dann kannst du unter Umständen die neue BIOS- Version auch ohne verbaute CPU aufspielen!

Ansonsten fragst du den Händler, welche BIOS- Version er dir mitverkauft! Ist die Version zu alt für deinen Prozessor, dann würde ich den Händler nach einem kostenlosen BIOS- Update fragen und bei Ablehnung mir einen anderen Händler suchen oder ein anderes Produkt wählen.
 
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MSI (Nur die haben lt Suchmaschine ein B450M-A PRO MAX) und nein, laut Handbuch keine Flashbacktaste.
 
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Was mir noch nicht ganz klar ist: wenn beides neu gekauft wird, warum nicht gleich zu einem 500er Board greifen?
 
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michi765 schrieb:
Wie stelle ich dass jetzt am besten an?
Dort wo du das Board bestellst nachfragen ob es deine CPU kann, oder schauen ob es im online shop eine Option auf "+ Bios Flash" gibt.
 
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SaiJhen schrieb:
Anfang Febr. 2021 wurde im BIOS Support für die Ryzen 5000 serie im bios implentiert.
In der Regel sollte bereits bei neuen chargen mindestens dieses BIOS aufgespielt sein. Je nachdem welcher Händler das Board verkauft, kann dein unterfangen gelingen.
nach meinen Erfahrungen werden MoBo noch sehr, sehr lange mit alten BIOS Versionen ausgeliefert, meist sogar dmit dem zum Release aktuellen. Das hängt z.B. auch mit den Test Vorschriften im Werk zusammen. Ganz einfaches Beispiel: da werden Stichproben genommen und ein "Tester" kontrolliert, ob der POST sauber durchläuft. Wenn während der Produktion aber ein anderes BIOS eingespielt wird, dann sind auf einmal alle Boards defekt, weil sie eine "falsche" Meldung (Version) anzeigen...
im Grunde hat sich die Stückliste geändert und es ist eine neue Variante mit eigener Artikelnummer/Index, wenn nicht, dann muss auch das BIOS der Freigabeversion entsprechen.

SaiJhen schrieb:
Alternativ bestellst du dir ne zweite billige cpu dazu, welche zum update des bios reicht, und schickst diese dann nach dem prozess als widerruf zum verkäufer.
so etwas sehe ich als "asozial" an, im Sinne von "Schnorren" und sich an der Allgemeinheit bereichern. Am Ende zahlen die anderen Käufer deine Zeche.

das Fernabsatz-Gesetz stellt sicher, dass du einen Gegenstand Zuhause so testen können musst, wie es dir unter normalen Umständen in einem Verkaufsraum auch möglich ist.
jetzt gehe mal in einen Computerladen und sage: packen sie doch mal das MoBo aus, dann dieses RAM und die CPU, ich möchte mal gucken, wie das zusammen aussieht. Und am Ende gehst du aus dem Laden: nö, gefällt mir nicht.
die CPU ist benutzt und wird nur ganz schwer wieder verkauft werden können, vom Test-Aufwand (wenn ein seriöser Verkäufer auch "B-Ware" als "einwandfrei" weiter verkaufen möchte) ganz zu schweigen, angucken reicht da ja nicht.

das ist ja etwas ganz anderes als z.B. bei einem Gehäuse, das wenn du es aus dem Karton nimmst ganz anders aussieht als du es dir anhand der Fotos vorgestellt hast und es umgehend wieder zurück schickst.
aber wer das so wie mit der CPU handhabt, der baut das auch alles zusammen, geht zur nächsten LAN Party und schickt das Gehäuse dann wieder zurück, um jedes Mal einen neuen Rechner "vorzeigen" zu können.

SaiJhen schrieb:
Falls keine arbeit gewünscht, den aufpreis für ein bios update beim Verkäufer zahlen, sofern der dies anbietet.
nein, es geht nicht um die "arbeit", sondern ob man sich "korrekt" verhalten möchte und nicht mit Almosen (Kulanz) durchs Leben schlagen möchte, aber einige Leute sind stolz darauf....
 
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Mickey Mouse schrieb:
die CPU ist benutzt und wird nur ganz schwer wieder verkauft werden können
Auch wenn ich deine grundsätzliche Abneigung gegenüber der Bestellung einer CPU für ein BIOS-Update mit geplanten Widerruf teile:
Nö. Die CPU kann ganz normal als Neuware verkauft werden.
 
Bonanca schrieb:
Die CPU kann ganz normal als Neuware verkauft werden.
Wenn du mir eine CPU als "Neu" verkaufst, diese aber bereits in einem System eingebaut war (ob zum BIOS-Update oder zu was auch immer ist vollkommen irrelevant), werde ich von meinem Recht Gebrauch machen und dich entweder zur Nachbesserung oder zur Preisminderung zwingen.

Deine geschilderte Handlung ist per Gesetz ganz klar geregelt und eindeutig ein vorsätzlicher Betrug.

@michi765
Bitte wie von vielen Vorrednern schon erwähnt, zu einem ordentlichen B550-Mainboard mit BIOS-Updatefähigkeit ohne eingesetzte CPU greifen.
 
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michi765 schrieb:
Ich möchte mir ein neues Mainboard B450M-A PRO MAX zulegen mit einer CPU Ryzen 7 5700X. Mir wurde gesagt ich soll mein BIOS davor updaten bevor ich die CPU nutze.
Ich schließe mich den anderen an:
besser ein MB mit neueren Chipsatz, das dann auch PCIe 4 statt PCIe 3
 
DJMadMax schrieb:
werde ich von meinem Recht Gebrauch machen und dich entweder zur Nachbesserung oder zur Preisminderung zwingen.

Deine geschilderte Handlung ist per Gesetz ganz klar geregelt und eindeutig ein vorsätzlicher Betrug.
Viel Erfolg bei deinem Versuch dabei. Ich würde ja an deiner Stelle den Widerruf nutzen, denn dort hast du bessere Karten.

Eben weil das ganz klar geregelt ist, bin ich mir mit meiner Aussage so sicher. Hier, lies es selbst nach:
https://www.it-rechtsinfo.de/urteil-zurueckgeschickte-artikel-duerfen-als-neuware-verkauft-werden/

Damit musst du nicht einverstanden sein, aber wenn man schon mit Gewährleistung kommt, sollte man schon wissen, wann es sich auch tatsächlich um einen Mangel handelt.
 
Wenn du (ich sprach explizit von dir) mir Ware verkaufst, ist das ein Privatverkauf. Ware, die bereits im Gebrauch war, egal welcher Art, darf nicht als neu verkauft werden, von Händlern genauso wenig. Da gibts überhaupt keinen Spielraum.

EDIT:
Dein Beitrag behandelt ein 15 Jahre altes Gerichtsurteil zu einer vollkommen anderen Produktgruppe.

Bei einem Prozessor siehst du SOFORT Gebrauchspuren, wenn er einmal verbaut war. Das hält niemals stand, was meinst du, was da los wäre am Handelsmarkt.

Zum Thema Garantie und Gewährleistung: war Kernelement meiner Ausbildung und der damit verbundenen Arbeit. Ist mir daher bestens geläufig, keine Sorge.
 
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DJMadMax schrieb:
Wenn du (ich sprach explizit von dir) mir Ware verkaufst, ist das ein Privatverkauf.
Nö, wieso sollte ich allgemeingültig nicht als gewerblicher Verkäufer tätig sein dürfen?
Dass ich als eine zufällige Person hier im CB-Forum gleichzeitig Prozessoren gewerblich verkaufe ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber nirgends impliziert der Fall, dass ich dir einen Prozessor verkaufe automatisch, dass das dann ein Privatverkauf ist.
Wenn du Fälle derart konstruieren möchtest und nur solche Fälle besprechen möchtest, dann können wir das gerne machen. Aber dann mach es vernünftig.


DJMadMax schrieb:
Ware, die bereits im Gebrauch war, egal welcher Art, darf nicht als neu verkauft werden, von Händlern genauso wenig. Da gibts überhaupt keinen Spielraum.
Und mein Link beweist, dass diese Aussage in der Form quatsch ist.
Außer für dich ist "bei technischen Geräten auch einen Test der vorhandenen Funktionen" keine Ingebrauchnahme. Was in unserem expliziten Fall wieder die Frage aufwirft: Ab wann ist eine CPU "in Gebrauch"?

DJMadMax schrieb:
Dein Beitrag behandelt ein 15 Jahre altes Gerichtsurteil zu einer vollkommen anderen Produktgruppe.
Und natürlich hast du ein anderes, aktuelleres Urteil, was deine Behauptung unterstützt, indem dort z.B. "Neuware" oder "Ingebrauchnahme" für einen Prozessor definiert wird.
Oh... Hast du nicht...
Praktisch übrigens das solche Urteile ja auch Begründungen enthalten:
Grundsätzlich wird die Eigenschaft eines Kaufgegenstandes als „neu“ nicht dadurch aufgehoben, dass er von einem potentiellen Käufer eingehend studiert wird, was bei technischen Geräten auch einen Test der vorhandenen Funktionen einschließt. [...] mit „Ingebrauchnahme“ [ist] nicht schon die bloße Überprüfung eines Gegenstandes im Rahmen der Kaufentscheidung gemeint, sondern erst dessen eigentumsgleiche Nutzung durch den Käufer.
Man beachte die Bezeichnungen "Grundsätzlich" und "technische Geräte". Ist ein Prozessor kein technisches Gerät? Wenn nein, glaubst du bei einer Komponente für ein technisches Gerät (ich hoffe wir können uns darauf einigen, dass zumindest ein PC ein technisches Gerät ist?) wird dann "ein Test der vorhandenen Funktionen" verwehrt?

DJMadMax schrieb:
Bei einem Prozessor siehst du SOFORT Gebrauchspuren, wenn er einmal verbaut war.
Wette ich gegen.
Ich schicke dir bei meinem nächsten CPU-Upgrade gerne vorher nachher Fotos.

DJMadMax schrieb:
Das hält niemals stand, was meinst du, was da los wäre am Handelsmarkt.
Dir ist bewusst, dass du dich in einem Forum befindet, in dem durchaus die Behauptung vertreten wird, dass tray CPUs u.A. Rückläufer von Boxed CPUs sind? Siehe bspw #1, #2.

DJMadMax schrieb:
war Kernelement meiner Ausbildung und der damit verbundenen Arbeit. Ist mir daher bestens geläufig, keine Sorge.
Ach du, ich hatte mal nen BWLer hier im Forum der der festen überzeugung war, dass "Gewährleistung ist kein Recht auf Austausch, sondern auf dreimalige Reparatur." sei - selbst nachdem ich ihm den Gesetzestext zitiert habe, denn er mache das ja bei sich im Unternehmen auch immer so und es ist ja sein Job.
Sei mir also nicht böse, wenn ich ein "Es ist so, weil ich es sage" ohne entsprechende Gesetzestexte oder Urteile nicht für bare Münze nehme, selbst wenn mein Gegenüber mit dieser Thematik beruflich zu tun habe (Konjunktiv, da ich dich ja nicht kenne.).

Aber wir kommen vom Thema ab. Sag gerne noch, was du zu sagen hast, ich werde es lesen. Sollte ich es als nötig erachten darauf zu antworten, wird's ne PN.
 
@Bonanca
Manchmal sind Diskussionen sinnlos, erkennst du ja scheinbar selbst :)

Verkauf einfach, ob gewerblich oder nicht, gebrauchte CPUs als Neuware. Wenn ich abends in den Spiegel sehe, muss ich nur mein, nicht jedoch dein Gesicht ertragen.

Aber:
anderen dazu raten, sich CPUs zum Flashen zu bestellen und diese dann zu retournieren bzw. diese Vorgehensweise mit wackeligen Gerichtsentscheidungen (Mal als Tipp: in Deutschland gibt es keine Prezädenzfälle vor Gericht) zu untermauern, ist logistisch, ökologisch und ökonomisch einfach nur kurzsichtig - um hier keine anderen, ausfallenderen Begriffe nutzen zu müssen.

Was meinst du, wieso z.B. Zalando seine Retourenpolitik stark überarbeitet hat, wieso jeder große Online-Händler ein Kunden-Rating hat, in dem er genau bewertet, wie hoch die Retourenrate ist, etc.

Da muss man die sowieso schon hohen und teils unnötigen logistischen Aufwände (finanziell sowie jedweder anderer Natur) nicht auch noch aus purer Unwissenheit oder gar Faulheit anheizen.

Unter'm Strich bleibt:
B550-Board mit CPU-losem BIOS-Flash kaufen und das Thema ist komplett vom Tisch.
 
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