mal wieder Bilder verwenden

J

jeno83

Gast
Hallo Leute ich bin auf der Suche nach einem Thema das sicher schon 1000 mal aufgekommen ist. Leider finde ich aber nicht die richtige Antwort dazu. Es geht um Bilder und Bildrechte.

Folgendes Szenario:
Ich habe einen Blog. Auf dem Blog wird ein Bild von Instagram eingebunden das nicht mir selber gehört sondern zum Beispiel ein Politiker. Für das Vorschaubild habe ich zusätzlich einen Quellverweis eingefügt.

In dem Beitrag geht es dann darum was der Politiker auf dem Bild trägt und zum Beispiel meine Meinung dazu.

Ist das eurer Meinung nach rechtlich in Ordnung?
 
Das ist eine Einzelfallentscheidung. Falls du die Frage "Ist dieses Bild, das einzige Bild, welches für den Beitrag verwendbar ist und gibt es keine andere Möglichkeit ein vergleichbares Bild dessen Rechte du haben könntest aufzutreiben" mit "Ja" beantworten kannst, dann bist auf der sicheren Seite.

Allerdings ist das eine komplexe Frage und es kommt auf den Kontext an.

Also ja - ein Anwalt wäre eine gute Anlaufstelle.

Grundsätzlich darfst du Bilder ohne Einwilligung des Urhebers nicht verwenden.
 
hallo7 schrieb:
Grundsätzlich darfst du Bilder ohne Einwilligung des Urhebers nicht verwenden.
Damit ist auch nicht unbedingt der auf dem Bild gezeigte derjenige, der Rechte hat, die hier relevant sind, sondern primär derjenige, der das Foto gemacht hat. Mit den gegebenen Informationen kann unmöglich auch nur eine halbwegs rechtssichere Aussage darüber getroffen werden. Ein Quellverweis reicht in aller Regel nicht, es muss in der Regel die Einwilligung vorliegen. Auch kommt es darauf an, für was das Foto verwendet wird. Privater Blog oder Blog mit Gewinnabsicht, ziehst du über die PErson her oder nicht etc.

Eine halbwegs rechtssichere Aussage wirst du daher nur von einem Anwalt bekomme, der sich den Fall auch im Detail ansehen kann.
 
Mustis schrieb:
Eine halbwegs rechtssichere Aussage wirst du daher nur von einem Anwalt bekomme, der sich den Fall auch im Detail ansehen kann.

Genau so schaut es aus. Ohne Einwilligung bekommst Du im günstigsten Fall Post vom Fotografen / Urheber mit der Aufforderung das Bild zu löschen. In etwas ungünstigeren Fall Post von der gleichen Person mit einer Rechnung in welcher er nach MFM* das für die Art der Publikation gültige Honorar nachfordert. Dabei kann er meines Wissens sogar den doppelten Satz fordern, wenn vorher keine Genehmigung eingeholt wurde. Solche Rechnungen sind absolut zulässig.
Und im ungünstigsten Fall eine Abmahnung von einem Anwalt.

*MFM= https://bvpa.org/bildhonorare/
 
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