Media Markt ersetzt nicht mein Pc

Also ich arbeite in einer größeren Firma wo ich dir Ehre habe techn. Geräte zu reparieren und würde sagen, dass du sicher 2 Jahre Garantie auf dein Rechner hast. Also solltest du bei defekt gleichwertigen Ersatz erhalten. Wenn bei uns Kunden ein Gerät mehr als 2x wegen defekt einsenden, bekommen Sie in der Regel ein neues. Selbst wenn wir den Fehler nicht feststellen können. Außer wir können eindeutig ein Kundenverschulden feststellen. Es sei denn es ist etwas ganz teures oder wir vermuten Fehlbedienungen. Dann wird das ganze beim Kunden mit Außendienst beobachtet. Jedenfalls kann es nicht sein, dass man einmal nen Riegel tauscht und dann fünf mal sagt Software oder bzw. nicht feststellbar. Wenn der Verein sich wirklich querstellt und sagt daran ist nicht feststellbar siehst du natürlich alt aus. Wenn der Fehler nicht immer so lange auf sich warten ließe? Kannst du den mit prime95 nicht schneller reproduzieren?? Dann würde ich mir bei MM einen aus der Technik schnappen und ihm das vorführen und das gleiche nach der Reparatur gleich nochmal. Die sehen zwar alle super beschäftigt aus aber da sitzen auch welche in Büros rum die Sachen testen, da nichts einfach zum Herstseller gesendet wird. Und dass du nach 6 Reparaturen der Reparatur nicht einfach traust wird jeder "normale" Mensch (findest du sicher auch ein, zwei bei MM) da nachvollziehen können... sonst hilft glaube ich echt nur noch Anwaltscheiß :-(

An alle Midnight Talker die sich hier gegenseitig stressen. Kommt mal klar und helft dem Jungen.
 
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Im Gegensatz zu einer quasi zitierten Person habe ich es immerhin versucht, statt nur zu trollen ;)
Beschwerden in höflicher Form nehme ich gerne per PN entgegen ;)

Aber sonst ist alles gesagt, außer Geschäftsführung hilft da nicht viel. Die Verbraucherzentrale könnte in dem Fall helfen, wenn sie will, hab da auch schlechte Erfahrungen gemacht, als ich mal eine Abmahnung bekommen habe. Da hieß es nur "zu dem Thema können wir ihnen keine Auskunft geben, wir mahnen selbst gerade ab". Ganz toll.

Aber das ist ja ein ganz anderer Fall als das hier Beschriebene. Anwalt, Verbraucherzentrale, oder einflussreiche Verlage, die sich gerne auf so etwas stürzen, wenn ihnen eine Story fehlt, sind ernst zu nehmende Alternativen. In letzter Instanz bei Medientauglichkeit sogar Sat 1 Akte. Dann aber bitte bescheid geben, das würde ich mir gerne ansehen.

Selbst ein hilfsbereiter User hat sich gemeldet, um sich das mal vor Ort anzusehen. In Berlin hätte ich das auch gemacht, aber der Ort hier ist ein klein wenig zu weit weg *g*

Wenn der Threadersteller wirklich nichts ungewöhnliches mit Hard- und Software gemacht hat, geschieht hier wirklich Unrecht, und einige Tipps gibt es hier.
Bleibt nur viel Glück zu wünschen, auf dass die Tipps zum Erfolg führen :)
 
"Instanz bei Medientauglichkeit sogar Sat 1 Akte. Dann aber bitte bescheid geben, das würde ich mir gerne ansehen."
Das habe ich nicht so ganz verstanden :S

@MeyLee Was ist den RMA?
Ich habe immer von jeder rep. ein Blatt bekommen, wo drauf steht was gemacht wurde. Der Ram-Riegel wurde nicht in den ersten 6 Monaten ausgetauscht, aber die meinten noch zu mir, dass sie es nur gemacht haben, weil sie keinen fehler fanden.
Ich glaube echt nicht mehr an guten Service, das was die machen ist ne schweinerei!

@Barni86 Deine Mail habe ich nicht bekommen ^^
 
Hallo zusammen,
als erstes schiebe ich Voraus, das sich einige nach diesem Post angepisst fühlen werden.

1. Wer eine Rechtsberatung durchführt ohne die entsprechende Berechtigung zu haben ( in erster Linie Diplom- bzw. Volljurist ) macht sich strafbar.

2. Welches Halbwissen und Nichtahnung bei den meisten Postern vorherrscht ist erstaunlich und bringt mich regelmässig hier im Forum zum Kotzen ( Unterschied Gewährleistung und Garantie als Beispiel ).

3. Glauben heisst nicht Wissen !!!

4. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten. Aussagen ala bei dem Bruder meiner Schwester der Schwager war das aber so sind absolut kontraproduktiv.

Ich darf derartiges, also schreibe ich mal so ein, zwei Takte dazu.

Du hast gem. § 433 BGB mit MM einen Kaufvertrag geschlossen. Die Bank als Finanzier des Ganzen mit den ganzen Zusätzen wie z.B. verbundene Verträge, Eigentumsvorbehalt ect pp lasse ich aussen vor, das es hier erstmal keine Rolle spielt.

Gem. § 433 Absatz 1 Satz 1 BGB ist der MM verpflichtet, dir die Kaufsache, also den Computer, frei von Mängeln zu übergeben.

Was ein Mangel ist, ist in § 434 ( Sachmangel ) bzw. § 435 ( Rechtsmangel ) geregelt. Ein Mangel ist kurz gesagt eine negative Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit. Dein PC hat einen Sachmangel, da er sich nicht für die vertragsgemässe Verwendung eignet ( s. § 434 BGB ). In den ersten 6 Monaten nach Kauf einer Sache ( s. § 90 BGB ) wird vermutet, dass der Sachmangel schon bei Übergabe vorhanden ist ( nach den 6 Monaten musst du dieses beweisen ).

Du hast den PC im Dezember letzten Jahres gekauft und hast den Mangel auch ordnungsgemäss ohne schuldhaftes Verzögern dem MM angezeigt. Richtig so.

Welche Rechte und Pflichten du und der MM hat, ist ab diesem Moment in § 437 BGB geregelt. Der § 437 hat 3 Absätze. Wichtig ist nun, dass Absatz für Absatz durchgegangen werden muss, also erst der erste dann der Zweite etc.

Im ersten Absatz ist vorgegeben, dass du das Recht auf Nacherfüllung hast, wenn die Vorraussetzungen des § 439 BGB vorliegen. Das wird als das sogenannte zweite Andienen bezeichnet. Schlägt dieses fehl wie bei dir geschehen, kommt der zweite Absatz des § 437 BGB zum Tragen.

Jetzt kannst du anfangen die Keule zu schwingen, denn jetzt darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten und sogar Schadensersatz verlangen.

Und hier beende ich meine Ausführung.

Eine Erstberatung beim Anwalt kostet so um die € 50. Bei einem voraussichtlichen Erfolg des Mandanten wird dieser immer kassiert und meist auch verrechnet, bei einem vorraussichtlichen Nichterfolg hängt es vom Anwalt ab. Du kannst dir einen sog. "Erstberatungsschein" besorgen. An den sind zwar gewisse Voraussetzungen geknüpft, die sollten bei dir allerdings gegeben sein, wenn ich deine Threads so durchlese. Diesen bekommst du am ansässigen Landgericht. Ebenso ist eine Prozesskostenbeihilfe möglich, das klärt aber dann der Anwalt für dich.

Abschliessend ( aus rechtlichen Haftungsgründen ) muss ich sagen, dies ist KEINE rechtsverbindliche Auskunft, sondern nur ein Denkanstoss. Zudem wer der Meinung ist, mich jetzt mit PMs zuzuspammen, wird gnadenlos ignoriert.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

PS: Was ich aber nicht verstehe ist, warum hast du seitdem nichts mehr unternommen ???
 
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"Was ein Mangel ist, ist in § 434 ( Sachmangel ) bzw. § 435 ( Rechtsmangel ) geregelt. Ein Mangel ist kurz gesagt eine negative Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit. Dein PC hat einen Sachmangel, da er sich nicht für die vertragsgemässe Verwendung eignet ( s. § 434 BGB ). In den ersten 6 Monaten nach Kauf einer Sache ( s. § 90 BGB ) wird vermutet, dass der Sachmangel schon bei Übergabe vorhanden ist ( nach den 6 Monaten musst du dieses beweisen )."

Die meinen zu mir, dass sie nichts gefunden haben, also für sie ist der Pc Heil. Das ist kein beweis oder? Entweder die tuhen nur so, oder die sind zu D*** um was zu finden.
 
@Kubilay:

Setz am Wochenende ein kurzes Schreiben auf in dem du sagst dass du vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest weil auch die 5malige Nachbesserung kein Ergebnis hatte. (Am besten die Zettel von den Nachbesserungen mitnehmen.)

Am Montag gehts dann ab zur Bank und nimm das Schreiben mit sowie die Zettel. Zeig das denen und frag wie das läuft.

Egal was die Bank sagt, geh zum Mediamarkt, lass die den Geschäftsführer geben und zeig ihm die 5 Zettel der "Nachbesserungen".
Bestehe dann darauf dass du es ihm vorführst. Wenn er DANN nicht einlenkt und die Bank hat das OK gegeben: Trete zurück.
 
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Ich meinte den "Post" was ich machen kann ob du das gelesen hast. Was mal für mich interessant wäre was für Hardware drin steckt. Also prozessor ram grafik. kannst du evtl mal die daten posten.
 
@Dido666 was machst du beruflich, dass du derartiges darfst? XD Hast ja nicht wirklich mit dazu getippt und ich meine, die anderen haben auch nichts anderes getan als "Denkanstösse" zu geben.

@Kubilay oder dem TE :D
Du hast ja bereits am zweiten Tag Fehler entdecken können und eigene Software noch nicht drauf gemacht? Also kann man davon ausgehen, dass die Software bereits einen Defekt zusammen mit der vorhandenen Hardware aufweist.

Realistisch ist es wohl tatsächlich so, dass MM die Geräte kaum selber prüft, stattdessen aber an externe Reperaturwerkstätten "beauftragen", was die alles tun und nicht, darauf hat MM bei einem Fall keinen Einfluss.... musste ich bei Saturn (fast selbes Unternehmen) mit einer Kompaktkamera erleben.

Nun muss ich aber nochmal fragen, hast du irgendwelche Software oder Zusatzprogramme aufgespielt?
MM nennt als Problem die Software, hat MM dir gesagt welche Software genau?
Fest steht doch auch, dass MM dir diese Software zusammen mit der Hardware verkauft hat und diese auch "draufgespielt" hat (MM hat es nicht wirklich getan, aber sie verkaufen es in einem Stück). Du hast für den Kaufpreis ein fertigen Rechner mit Software gekauft und nicht Hardware und Software (seperat)gekauft.
Insofern, wenn MM das nächste mal wieder mit "Ist die Software" kommt, kannst du das mit einbinden, besonders da sie bestimmt meinen das von dir erworbene Produkt hat ja keinen Sachmangel (Hardware soll ja in Ordnung sein).


Eigentlich dürfte kein grober Fehler in der Hardwarezusammenstellung liegen, aber vielleicht kannst du sie ja mal hier aufzählen? Ah vielleicht zur Fehlersuche, mal unter Computer-Verwalten-....-Ereignisanzeige gehen und gucken ob man da was findet?

Schreib wie es ausgeht.


Sind ja schon fast 10 Monate und du kommst erst jetz damit? (Habe schon eine zeitliche Rechnung im Kopf abgespielt...)
 
Irgendwie kann man hier auch schreiben was man will, es liest eh keiner. Statt dessen wird lieber gegen ungeliebte Posts gewettert und geschimpft - tolles Niveau.

Gut gemeinte Ratschläge von mir gibt es am Ende der ersten Seite dieses Threads. Das sind Tipps von jemandem, der zehn Jahre im Saturn als PC-Verkäufer gearbeitet hat und jeden Tag eben genau solche Fälle bearbeiten musste.

Und an alle die immer noch denken, Mediamarkt repariert die Kisten selbst: Nein.. MM ist zwar in den zwei Jahren Gewährleistungszeit dafür verantwortlich, dass die Ware funktioniert und muss notfalls eben Nachbessern oder den Vertrag auch mal rückgängig machen - die Reparatur selbst (ebenso die Fehlerdiagnose) wird aber immer von den beauftragten Servicefirmen der PC-Hersteller übernommen. Und da die nicht nur zu viele Fälle bearbeiten müssen und auch ansonsten nicht sehr motiviert dabei sind ist es SEHR wichtig, denen einen aussagekräftige Fehlerbeschreibung zu liefern. Diese kann man leider nicht immer selbst erstellen und auch das Personal im Laden ist nicht immer kompetent genug um dabei zu helfen. Ich habs gemacht und mir die Zeit genommen mit dem Kunden den PC durchzuchecken - mit dem Ergebnis, dass die mit ausführlicher Fehlermeldung eingeschickten Geräte deutlich öfter erfolgreich repariert wurden als welche mit Meldungen wie "Stürzt manchmal ab".

Die Servicefirmen haben ihre zwei, drei Testprogramme, wenn der PC damit funktioniert ist er für diese Firmen nicht defekt. Wenn der Rechner nur unter bestimmten Umständen ("Nach 15 Minuten" oder "Wenn ich den Explorer geöffnet habe") abstürzt ist es wichtig eben das in das Fehlerprotokoll aufzunehmen. Und selbst das hilft nicht immer, ist aber wichtig als späterer Nachweis wenn es wieder heißt "Test mit Tool abc funktioniert." und die eigentliche Ursache nicht getestet wurde.

Als Beispiel, ich habe vor vielen Jahren einen Farblaser, eines der teuren Modelle, zu HP einsenden müssen, da der Drucker kein Gelb mehr drucken konnte. Nach einigen Wochen kam das Gerät von HP zurück mit der Meldung "kein Fehler gefunden, Testdruck anbei" - da haben die das Ding mit einer schwarz-weiß-Testseite getestet..

Übrigens ist es schlecht, wenn auf den Servicedokumenten steht, dass kein Fehler gefunden wurde. Dann ist nämlich rein rechtlich kein Fehler aufgetreten und der Reparaturversuch gilt erst einmal als nicht durchgeführt, zählt also nicht zu den zweien, die man dem Hersteller zur Nachbesserung gewähren muss. In einem solchen Fall IMMER sofort darauf bestehen, dass der Rechner mit ausführlicherer Fehlerbeschreibung erneut eingeschickt wird und am Ende auch auf diese Beschreibung eingegangen wurde.
 
4Gb Ram
Intel Quad Core Q8300 (2.5Ghz)
Nivida GeForce GT220 mit 1Gb
750Gb Festplattenspeicher


"Computer-Verwalten-....-Ereignisanzeige"




Wo genau muss ich gucken?
 
1. Wer eine Rechtsberatung durchführt ohne die entsprechende Berechtigung zu haben ( in erster Linie Diplom- bzw. Volljurist ) macht sich strafbar.

Quelle? Im Übrigen sollte dir bekannt sein, dass der Diplom-Jurist ohne Assessorexamen genauso wenig rechtsberatend tätig werden darf, wie Tante Erna gegenüber.

hast den Mangel auch ordnungsgemäss ohne schuldhaftes Verzögern dem MM angezeigt.

Auf ein schuldhaftes Zögern kommt es hier grds. nicht an.

Wichtig ist nun, dass Absatz für Absatz durchgegangen werden muss, also erst der erste dann der Zweite etc.

Das stimmt so nicht, weder muss der Käufer für bestimmte Schadensersatzkonstellationen Nacherfüllung verlangen, noch ist die Anwendung des Absatzes 2 vor Absatz 3 notwendig.

Jetzt kannst du anfangen die Keule zu schwingen, denn jetzt darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten und sogar Schadensersatz verlangen.

Die praktischen Probleme sollten hier abseits von der materiell-rechtlichen Lage nicht ausgeblendet werden, wenn der Verkäufer in seinen Nachbesserungsprotokollen jeweils die Sache als mangelfrei beschreibt, könnte der Käufer in Beweisnöte geraten.
 
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Kubilay schrieb:
Wo genau muss ich gucken?

Ah richtig, ich habe ja nicht genau mehr genannt wo..., wichtig ist du muss wissen wann genau (Uhrzeit) der Rechner ein Fehler aufweist, damit du eingrenzen kannst.

Ereignisanzeige -> Windows-Protokolle -> System

Als Ereignis müsste wahrscheinlich Fehler oder Kritisch auftauchen...

Der Fehler scheint ja nicht reproduzierbar zu sein, insofern schließe ich mal eine besondere Anwendung als Fehler aus, aber kannst ja mal gucken unter
-> Windows-Protokolle -> Anwendung
ob du da evt. was findest.

Und nochmal die Frage (einige, wie ich, lernen es nie, tut mir leid :(, keine Software nach einem Recovery installiert der zu einem Problem/Fehler/Absturz führt?)
 
BCFliege schrieb:
Sollten die weiter versuchen dich abzuwimmeln kannst du dann auch laut werden, damit die andern Kunden das mitbekommen (vermeide aber Wörter wie Arschloch oder so *g*), dann kommt der Chef sofort. Dem schilderst du dann ruhig den Fall und gehst nicht, bevor eine Lösung ansteht.

Also Krawall würde ich mir sparen, das finde ich einfach falsch. Und außerdem hat der normale Verkäufer wenig Befugnisse bei Media Markt. In so einem Fall würde ich ganz klar mit dem Geschäftsführer sprechen wollen, und wenn der nicht will, was aber eher unwahrscheinlich ist, einen Brief schreiben an den Markt, und wenn das nix bringt einen Brief an die Media Markt Geschäftsführung in Ingolstadt oder da anrufen und den Fall schildern.
Meiner Erfahrung nach, wird sich dann in so Fällen auch darum gekümmert.

Ich war 9 Jahre in dem Konzern angestellt..

DaDare schrieb:
Naja, der geschaftfuhrer hat nach 1 Monat mein altes netbook (ohne mängelndes Gerätes) zurück genommen, der normale Mitarbeiter wollte 100€ unter dem Kaufpreis erst wieder zurück nehmen.

Und das ist Fakt!
 
Meinen Pc habe ich von Speyer.




Das steht noch unten dabei

"Das System wurde neu gestartet, ohne dass es zuvor ordnungsgemäß heruntergefahren wurde. Dieser Fehler kann auftreten, wenn das System nicht mehr reagiert hat oder abgestürzt ist oder die Stromzufuhr unerwartet unterbrochen wurde."

Da sind sehr viele Fehler
 
Was stehen in den Feldern Fehler?

Das es zu einem kritischen Zustand führte wissen wir ja bereits, weil der PC abgeschmiert ist, ab und zu kommen noch einige andere "Kritische" Fehler...

Lass dich aber davon nicht abhalten und gehe zu MM.
 
Eine Freundin von mir hilft mir beim verfassen eines Beschwerdebriefes, wenn der fertig ist dann schick ich ihn ab und werde auf eine antwort warten und wenn danach nichts passiert, dann werde ich natürlich zum MM gehen.

Das ist nicht so, dass ich keine lust habe, denn hier geht es um 550€, was ich nicht einfach wegwerfen will :)


Kann mir jemand vllt sage, wie ich die Adresse von der Geschäftsführung finde, die für den MM in Speyer verantwortlich ist? Ich will den Brief nicht an die normale Adresse schicken, sonst würden die den Brief einfach ignorieren, weil die mich kennen -.-


viele grüße
 
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Speyer
zu Händen Herrn Udo Walter
Geschäftsführung
Wormser Landstr. 94
67346 Speyer

Die Daten findet man alle auf der Seite von MM.. So ein Geschäftsführer sitzt schon im gleichen Haus ;) .
 
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