FidelZastro
Commander
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- Okt. 2008
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Damit Mängelrechte geltend gemacht werden können, muss natürlich ein Sachmangel vorliegen. Die Beweislast hierfür trifft selbstverständlich den Kunden. Ergo hat der Geschäftsführer erst mal grds. recht.
Was und wie du da beweisen kannst, weiß ich nicht - ob dein Gerät überhaupt defekt ist kann man nicht so ohne weiteres übers Forum beurteilen.
Was und wie du da beweisen kannst, weiß ich nicht - ob dein Gerät überhaupt defekt ist kann man nicht so ohne weiteres übers Forum beurteilen.