Generell ist Ihr Händler vorrangig in der Gewährleistungs-Verantwortung, da dort zwischen Ihnen und ihm ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Hier greift somit die
gesetzliche Händlergewährleistung von 24 Monaten. Sollten Sie Ihre Festplatte innerhalb dieses Zeitraums erworben haben, so können Sie diese im Falle eines Defekts somit Ihrem jeweiligen Händler übergeben. Ihr Händler wird Ihren Garantieanspruch dann für Sie bei uns geltend machen. Nach
Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung, sowie in Ausnahmefällen während dieser, kann die Garantie auch
direkt über uns abgewickelt werden. Hierzu stehen Ihnen mehrere Wege offen. Zum einen können Sie können den Austausch über unsere Service-Hotline beantragen. Unsere Servicehotline erreichen Sie unter 0180 5 SAMSUNG (= 0180 5 7267864 / 0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend. Ab dem 01.03.2010 Mobilfunkpreis max. 0,42 €/Min.) oder per Email über unser Kontakt-Formular im Supportbereich der deutschen Samsung-Website (
http://www.samsung.de/contactus.asp).
Zum anderen steht Ihnen unsere Online-Web-RMA Funktion zur Verfügung. Diese finden Sie auf unserer internationalen Website hier:
http://www.samsung.com/global/business/hdd/support/warranty/Support_Warranty.html.