Mindfactory "Goldservice"

Pulz

Lieutenant
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So, ich muss jetzt mal meinen Frust rauslassen.

Vor etwa 6-8 Monaten habe ich in Mindfactory einen neuen PC gekauft, welcher in meiner Signatur steht. Beim Ersten Einbau habe ich festgestellt, dass das Mainboard wohl einen Fehler hat, da der PC nicht ordnungsgemäß startete, eine Art An-Aus Bug, den man aus dem Intel Mainboard Forum kennt.
Nachdem ich Gigabyte kontaktiert hab, haben sie mir zugestimmt, dass das Mainboard seit der Lieferung einen Fehler hat und ich das Recht habe, es auf Garantie oder sogar den Goldservice zurückzuschicken. Da ich aber schon 1 Monat ohne PC da saß, wollte ich das Mainboard in den jetzigen Sommerferien schicken, da ich onehin auf Urlaub bin.

Mindfactory bot mir diese Woche an, das Mainboard (1-2 Wochen nach Versand zu Mindfactory) gegen ein anderes zu tauschen, da sie meins nicht mehr auf Lager haben. Da ich noch ein paar Mainboardteile vergessen hatte zuzuschicken, habe ich die Teile mit den Wunschmainboard zu Mindfactory geschickt. (Das wusste auch ein gewisser Herr von MF, mit dem ich telefonischen und schriftlichen Kontankt hatte).

Nach eine Drohung vom Rücktritt des Kaufvertrages wurde mir gesagt, dass das neue Mainboard sofort losgeschickt wird, was ich auch innerhalb eines Tages bekam (:freak:)
Ich mache den Karton auf und was seh ich? Mein altes Mainboard mit dem zugefügten Beischreiben "Fehler konnte nicht reproduziert werden".

Was soll der scheiß?
 
Kläre das mit Mindfactory und nicht hier. Hier kann dir nicht geholfen, wie auch?
 
Und was erwartest Du nun hier? Die einzige Lösung ist es, das mit Mindfactory zu klären.
 
Joshua schrieb:
Und was erwartest Du nun hier? Die einzige Lösung ist es, das mit Mindfactory zu klären.
Eigentlich nichts, musste das einfach nur mal rauslassen und ggf. Tipps entgegennehmen, was man machen könnte.
 
Hatte auch mal ein Problem mit MF, auch wegen eines kaputten Mainboards. Aber zum Glück Eltern die Anwälte sind: Beim ersten starten hab ich gemerkt das ein IDE-Port kaputt war. Also Mail hin, man möge mir ein neues schicken, dann gäbs das alte zurück.

Wollte man natürlich nicht machen, ich sollte das kaputte erst einschicken, dann gäbs ne Reparatur und eventuell ein neues. Da kam dann der Anwalt als Vater ins Spiel: Du hast ein Recht auf ein funktionierendes Produkt, und wenns von Anfang an kaputt ist, muss man dir ein neues geben und nicht mit Reparatur kommen. Letzlich nach gezetter und soweiter haben sie mir dann tatsächlich schnell ein neues geschickt und ich hab mein kaputtes hingeschickt. Ohne Goldservice oder sonstwas.

Händler sind dazu so oder so verpflichtet, vor allem bei Fernabsatz. Wies jetzt aussieht, so lange danach ist natürlich schwieriger. Aber wenn sies getestet haben und sagen es wäre ok, kann es durchaus auch ein anderer Fehler sein...

Bei dir ist vor allem das Problem, dass der Kauf solange her ist. Nach Möglichkeit sollte man sowas innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf regeln. Ein halbes Jahr später beginnt die Zeit ab der du nachweisen musst, dass das von Anfang an kaputt war, ab da wirds blöd weil kein Händler gerne Hardware tauscht. Probiers mit anderen Komponenten aus bzw. lass dir von Gigabyte sagen was du machen sollst, wenn die schon der Meinung sind, der Fehler wäre von Anfang an dran gewesen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst du dir kein beglaubigtes Schreiben von Gigabyte schicken lassen? Weiß jetzt nicht ob die so etwas machen, aber wenn sie dir ohnehin schon recht geben, kann man es ja versuchen.
Ansonsten frei nach meinem Familienmotto (leider auch Intern :D): Wenn sie nicht mit dir reden wollen, dann sorge mit einem Anwalt dafür!
Ich empfehle generell jedem eine Rechtsschutzversicherung. Da kann man mal eben wegen so Kleinigkeiten einen Anwalt aufsuchen und den eben ein Schreiben aufsetzten lassen ohne dafür zu bezhalen.
 
Wenn du sofort wusstest, dass ein Fehler vorliegt und dann noch mehrere Monate wartest find ich das eher nicht klug. Sowas sollte man sofort reklamieren und sich nicht solch einen Stress geben wie du ihn jetzt hast.

FortyTu schrieb:
Hatte auch mal ein Problem mit MF, auch wegen eines kaputten Mainboards. Aber zum Glück Eltern die Anwälte sind: Beim ersten starten hab ich gemerkt das ein IDE-Port kaputt war. Also Mail hin, man möge mir ein neues schicken, dann gäbs das alte zurück.

Wollte man natürlich nicht machen, ich sollte das kaputte erst einschicken, dann gäbs ne Reparatur und eventuell ein neues. Da kam dann der Anwalt als Vater ins Spiel: Du hast ein Recht auf ein funktionierendes Produkt, und wenns von Anfang an kaputt ist, muss man dir ein neues geben und nicht mit Reparatur kommen. Letzlich nach gezetter und soweiter haben sie mir dann tatsächlich schnell ein neues geschickt und ich hab mein kaputtes hingeschickt. Ohne Goldservice oder sonstwas.

Händler sind dazu so oder so verpflichtet, vor allem bei Fernabsatz. Wies jetzt aussieht, so lange danach ist natürlich schwieriger. Aber wenn sies getestet haben und sagen es wäre ok, kann es durchaus auch ein anderer Fehler sein...

Bei dir ist vor allem das Problem, dass der Kauf solange her ist. Nach Möglichkeit sollte man sowas innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf regeln. Ein halbes Jahr später beginnt die Zeit ab der du nachweisen musst, dass das von Anfang an kaputt war, ab da wirds blöd weil kein Händler gerne Hardware tauscht. Probiers mit anderen Komponenten aus bzw. lass dir von Gigabyte sagen was du machen sollst, wenn die schon der Meinung sind, der Fehler wäre von Anfang an dran gewesen...

Also sowas dummes hab ich noch nicht gehört!!!
Du willst, dass dir der Shop ein neues Board schickt und du DANN erst das kaputte schickst? In welcher Traumwelt lebst du denn?
Und in welchem Recht steht es, dass sie dir sofort ein neues geben müssen und es nicht reparieren dürfen? Solch ein schmarn.... DU kannst normal vom 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch machen oder der Shop schickt es ein.
Ob deine Eltern wirklich Anwälte sind lass ich mal dahin gestellt. Jeder hat ja anscheinend nen Anwalt als bekannten oder im Keller.
Wenn dann war es reine kulanz, dass sie dir das Mainboard im vorraus geschickt haben. Die sind NICHT verpflichtet es zu machen.
Aber deine Eltern sind ja Anwälte die wissen ja was zu tun ist nä ;)
 
Hat einer von euch nen Musterschreiben vom Anwalt? ^^ Würde mich jetzt zu gerne interessieren was man denen an die Backe werfen sollte.
 
Ich will die jetzt nicht schlecht reden aber es kommt mir so vor, als hätten die am Mainboard ein paar CPU Pins verbogen. Da bin ich mir jetzt aber nicht wirklich sicher.
 
@Gimni: Informier dich und dann mecker nochmal. Ganz offensichtlich bist du nicht besonders helle. Genauso läuft das. Wenn man dir ein nichtfunktionierendes Produkt sendet, ist der Verkäufer verpflichtet dieses durch ein funktionierendes zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten. Ganz einfach. Und da das Produkt in meinem Fall nicht komplett unbrauchbar war, steht es mir zu es solange zu behalten bis ich funktionierenden Ersatz bekommen habe oder mein Geld zurück (wäre es vollkommen kaputt gewesen hätte behalten nur keinen Sinn gemacht). Und innerhalb der besagten 14-Tage-Frist steht dir Ersatz zu und nicht nur eine Reparatur. Wegen so ahnungslose Kunden wie du einer zu sein scheinst denken sich Läden wie MF soetwas wie den Goldservice aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Probiers mit anderen Komponenten aus bzw. lass dir von Gigabyte sagen was du machen sollst, wenn die schon der Meinung sind, der Fehler wäre von Anfang an dran gewesen...
Ich habe ja schon seit Anfang an mit Gigabyte nach der Lösung gesucht und in der letzten Mail wurde mir empfohlen, das Teil an MF oder Gigabyte zu schicken.

Statt dem OCZ Ram habe ich einen 512MB Corsair Ram probiert, selbes Problem.
 
FortyTu schrieb:
@Gimni: Informier dich und dann mecker nochmal. Ganz offensichtlich bist du nicht besonders helle. Genauso läuft das. Wenn man dir ein nichtfunktionierendes Produkt sendet, ist der Verkäufer verpflichtet dieses durch ein funktionierendes zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten. Ganz einfach. Und da das Produkt in meinem Fall nicht komplett unbrauchbar war, steht es mir zu es solange zu behalten bis ich funktionierenden Ersatz bekommen habe oder mein Geld zurück (wäre es vollkommen kaputt gewesen hätte behalten nur keinen Sinn gemacht). Und innerhalb der besagten 14-Tage-Frist steht dir Ersatz zu und nicht nur eine Reparatur. Wegen so ahnungslose Kunden wie du einer zu sein scheints denken sich Läden wie MF soetwas wie den Goldservice aus.

Dann zeig mir doch bitte das Gesetz, wo steht, dass du es solange behalten darfst ;)
Das wird es nicht geben.
Und ich hab auch geschrieben das dir beides zusteht ;) Mich stört einfach, dass du wirklich denkst, dass der Laden im vorraus verschicken muss, was einfach nicht stimmt.
 
@FortyTu
Dann ist es ja kein Problem für dich deine Eltern / Vater wen auch immer mal zu fragen in welchen Paragraphen des BGB das steht. Würde mich mal interessieren.

Das sollten ja eigentlich die §§ 439, 440, 323, 326 Abs 5, 441 usw regeln, doch da steht leider nichts drin das du die Ware behalten darfst bis dir Ersatz geschickt wird.

Würde gerne den Paragraphen erfahren wo das drin steht.
 
Doch er muss. Weil er dir ein nicht ordnungsgemäß funktionierendes Produkt verkauft hat. Ich meine mich zu erinnern, dass dieser Part auch was mit dem Fernabsatzrecht zu tun hat, dafür ist es aber schon zu lange her als das ich das noch genau wüsste.

Ich bin übers WE bei meinen Eltern und werd nach den entsprechenden Paragraphen/Gesetzestexten fragen und sie Anfang der Woche posten.
 
Wobei ich derartige Probleme immer amüsant finde.

Habe es bei uns im Laden auch öfters, das die liebe Kundschaft frisch gekaufte Einzelkomponenten auf den Tisch kracht, mit der Äußerung, sie wären defekt.

Das interessante dabei sind folgende Punkte :

1. Müssen derartige Fehler nicht von Einzelkomponenten erzeugt werden.
2. Ist ein Nachvollziehen der Sachlage ohne die restlichen Komponenten unmöglich.

Will heißen, es kann durchaus vorkommen, das im Zusammenspiel mit diverser Hardware Probleme mit der Kompatibilität auftreten.

Wenn es von Seiten Mindfactorys getestet wurde, mußt du wohl davon ausgehen, das es funktioniert.

Alternativ trittst du mit der gesamten Hardware bei denen an, oder schickst das Board direkt an Gigabyte.

3. Bleibt immer noch die Komponente Kunde.

Will deine Kompetenz nicht in Frage stellen, aber habe es selber auch genug erlebt, das von mir geprüfte Boards nach Einbau beim Kunden nicht liefen.
Bei Vorstellung der kompletten Hardware bei dir wirst du dann bei der Frage nach z.B. Abstandshaltern ungläubig vom Kunden angesehen..
 
Zuletzt bearbeitet:
@FortyTu
Das Fernabsatzgesetz ist seit 2002 im BGB integriert. Ruf doch einfach mal kurz bei deinen Eltern an, dauert keine 2min
 
Ich stimme dir ja zu, nur gibt es hier im Forum einen Thread mit etwa 30 Seiten, die alle das selbe Problem haben. Ich bin also kein Einzelfall.
 
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