Mindfactory Vertragsrücktritt?

Kurz und knapp...
cornfield schrieb:
Muss der Empfänger nun trotzdem warten bis Mindfactory die Ware erhalten hat, obwohl nur DHL die Ware hatte und der Empfänger zu keinem Zeitpunkt?
JA

cornfield schrieb:
Es scheint so als wurde die Sendung verschlampt, bei DHL kann man nicht helfen und Mindfactory will erst zurückzahlen, wenn die Ware wieder da ist.
Auch in diesem Fall musst du warten, bis Mindfactory der Sache nachgegangen ist und als Auftraggeber eine Nachforschung bei DHL beantragen kann. Das kann dann einiges an Zeit verschlingen, leider.

cornfield schrieb:
Aber im Grunde genommen ist das doch nicht das Problem das Empfängers oder?
Kann der Empfänger nicht sofort das Geld zurückfordern, da die Annahme ja (auch im Sendungsstatus ersichtlich) schon VOR einer möglichen Zustellung verweigert wurde und somit die Ware nie beim Kunden war?
Das Geld kommt, sobald die Lieferung geklärt wurde. Entweder durch den Rückversand oder durch die Aufklärung bei DHL. In einem Fall von mir musste ich gute 3 Wochen warten und der Sendestatus hatte sich nicht geändert. Danach wurde mir der Betrag gutgeschrieben. War aber nicht Mindfactiory, sondern ein anderer Händler.

Mit Mindfactory habe ich selbst schon die Ware abgelehnt und ca. 2 Wochen später hatte ich das Geld zurück.

cornfield schrieb:
Das Widerrufsrecht greift doch hier nicht, da die Ware nie beim Kunden war. Somit könnte man doch normalerweise einen Vertragsrücktritt machen und sofort das Geld einfordern oder liege ich hier falsch?
Ein Widerruf kannst normalerweise erst nach Erhalten der Ware abgeben und eine Ablehnung der Sendung kommt dieses auch gleich. In solch einem Fall muss noch nicht mal was widerrufen werden, weil kein Produkt in Empfang genommen wurde. In einem Fall konnte ich nicht stornieren und da wurde mir dann einfach angeraten, die Sendung nicht anzunehmen.

Habe daher etwas Geduld, wird sich sicherlich von alleine klären. :)

TheCadillacMan schrieb:
Geschäftskunden wie MF wird bei Annahmeverweigerung i. d. R. der Rücktransport in Rechnung gestellt.
Hatte ich noch mit keinem Händler, auch nicht mit Mindfactoy und selbst wenn wird es nur ein paar Euro sein. Mit Amazon habe ich das schon mal gehabt, wenn ich was als "Gefällt mir nicht" zurücksende.
 
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cornfield schrieb:
Kann der Empfänger nicht sofort das Geld zurückfordern, da die Annahme ja (auch im Sendungsstatus ersichtlich) schon VOR einer möglichen Zustellung verweigert wurde und somit die Ware nie beim Kunden war?
Fordern kannst du viel.
Die Gegenseite hat ab Zugang deiner (berechtigten) Forderung trotzdem 14 Tage Zeit für eine Rückzahlung.
Ergänzung ()

TheCadillacMan schrieb:
Geschäftskunden wie MF wird bei Annahmeverweigerung i. d. R. der Rücktransport in Rechnung gestellt.
IICARUS schrieb:
Hatte ich noch mit keinem Händler, auch nicht mit Mindfactoy und selbst wenn wird es nur ein paar Euro sein.
Lies die Aussage von TheCadillacMan nochmal richtig.
Nicht DIR wird der Rücktransport in Rechbung gestellt, sondern dem Geschäftskunden durch DHL.
 
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IICARUS schrieb:
Ein Widerruf kannst normalerweise erst nach Erhalten der Ware abgeben
Der Widerruf kann jederzeit ohne Grund innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen. Vor Erhalt der Ware liegt man innerhalb der gesetzlichen Frist.
 
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h00bi schrieb:
Lies die Aussage von TheCadillacMan nochmal richtig.
Nicht DIR wird der Rücktransport in Rechbung gestellt, sondern dem Geschäftskunden durch DHL.
Mindfactory macht es aber manchmal auch.
Mir wurden von der Erstattung 5 Euro für den Rückversand in einem Fall berechnet.
Ergänzung ()

hallo7 schrieb:
Der Widerruf kann jederzeit ohne Grund innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen. Vor Erhalt der Ware liegt man innerhalb der gesetzlichen Frist.
Lies Dir das Widerrufsrecht in den AGBs nochmals durch, denn der kann erst nach Erhalten der Ware gestellt werden. Das Widerrufsrecht bezieht sich darauf, dass Dir die Ware nach erhalten nicht gefällt und Du sie zurückgeben kannst. Das ist aber nicht der Fall, solange Du noch nichts da hast. Im Einzelhandel vor Ort gibt es dieses Widerrufsrecht nicht. Manche Händler wie MediaMarkt oder der gleichen haben sowas nur aus Kulanz mit dabei.

Die gesetzliche Frist dazu beginnt daher erst ab Erhalten der Ware.
 
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IICARUS schrieb:
Mindfactory macht es aber manchmal auch.
Mir wurden von der Erstattung 5 Euro für den Rückversand in einem Fall berechnet.
Die 5€ werden abgezogen wenn man das Retouren-Label von MF benutzt. Das Label stellt DHL MF in Rechnung (wahrscheinlich aber keine glatten 5€).
Wie viel genau DHL bei einer Annahmeverweigerung dem Absender berechnet weiß ich nicht bzw. kommt das möglicherweise auch auf den konkreten Geschäftskundenvertrag an.

IICARUS schrieb:
Lies dir das Widerrufsrecht in den AGBs nochmals durch, der kann erst nach Erhalten der Ware gestellt werden. Das Widerrufsrecht bezieht sich darauf, dass dir die Ware nach erhalten nicht gefällt und du sie zurückgeben kannst. Das ist aber nicht der Fall, solange du noch nichts da hast.
Das ist eine der Intentionen aber für einen Widerruf muss man die Ware nicht erhalten haben. Es geht grundsätzlich darum Fernabsatzverträge einem Kauf im Laden möglichst gleichzustellen.
So sehe ich im Laden z. B. i. d. R. auch ob die Ware tatsächlich vorhanden ist während ich mich beim Versand auf die Angabe des Händlers verlassen muss.
Wird Ware z. B. entgangen der Angabe im Shop nicht rechtzeitig verschickt ist ein Widerruf genauso möglich.

IICARUS schrieb:
Die gesetzliche Frist dazu beginnt daher erst ab Erhalten der Ware.
Korrekt. Das Recht auf Widerruf erhält man mit Vertragsabschluss aber die First zu Erklärung des Widerrufs beginnt erst mit Erhalt der Ware.
 
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Natürlich kannst auch schon vorher widersprechen, spricht ja nichts dagegen. Wird aber dann auch nicht schneller gehen, weil der Händler erst seine Ware wieder zurück haben möchte oder wie in diesem Fall, erst klären muss, wo die Lieferung verblieben ist. Alles andere ist reine Kulanz, wenn er vorzeitig zurückzahlt.
 
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IICARUS schrieb:
Lies Dir das Widerrufsrecht in den AGBs nochmals durch
Danke ich bleibe beim Gesetz (§§ 312g Abs. 1, 355 BGB), das steht über etwaigen AGBs (auch wenn manche Unternehmen das gerne ignorieren).

Ab dem Widerruf hat ein Unternehmen eine übliche Prüfzeit. Ich würde beim Widerruf eine 2 wöchige Frist beifügen, für den Fall der Fälle. Man muss übrigens auch nicht den Vordruck des Unternehmens verwenden, auf dem oftmals längere Fristen draufstehen.
 
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Aus diesem Grund sind auch AGBs anfechtbar. :D
Aber in der Regel steht dasselbe darin.
 
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Hui, hier war jetzt, glaube ich, so ziemlich jede denkbare Antwort einmal dabei :D Genau deshalb wird es Verbrauchern auch grundsätzlich einfach gemacht: Sollen sich die Unternehmer damit herumschlagen; sich damit thematisch näher zu beschäftigen, kann schon in regelrechte Geschäftstätigkeiten ausarten, und das ist Aufgabe der Geschäftsleute, nicht der Verbraucher.

Der Widerruf kann natürlich schon vor Beginn der Frist erklärt werden. Die Frist "beginnt" lediglich "dann und dann" –> das ist wichtig, um den Fristablauf bestimmen zu können. Es spricht nichts dagegen, auch schon vorher zu widerrufen. Zweck des Widerrufs ist nämlich auch nicht ausschließlich, die Ware prüfen zu können, sondern außerdem, der ständigen Verführungswirkung von Kaufgelegenheiten etwas entgegenzusetzen. Andersherum habe ich auch kein Widerrufsrecht, wenn ich im Laden etwas bestelle, das nicht vorrätig ist – obwohl ich da die Ware schließlich auch nicht prüfen kann.

Und zu guter Letzt sind die empfangenen Leistungen nach Erklärung des Widerrufs zurückzugewähren. Nicht erst nach Erhalt der Ware, nicht erst nach 14 Tagen und insbesondere auch nicht erst nach 30 Tagen. Die 14 Tage, von denen im Gesetz die Rede ist, bestimmen lediglich, ab wann man als Unternehmer automatisch in Verzug gerät. Es steht dem Verbraucher beispielsweise völlig frei, ihn auch vorher schon anzumahnen. Natürlich ist es nicht nötig darauf herumzureiten. Aber was keinesfalls geht, ist, den Verbraucher warten zu lassen, bis die Ware auch wieder angekommen ist. Dass das Risiko hier beim Verkäufer liegt, wurde – wie fast alles andere hier auch :D nur eben sehr versprengt – bereits richtig gesagt. Unter Umständen kann ein Unternehmer noch die Rückzahlung verweigern, bis ein Nachweis über die Absendung erteilt wurde. Ich sehe hier überhaupt keine Schwierigkeiten, festzustellen, dass auch solch ein Nachweis hier im Grunde schon vorliegt, soweit man den redlicherweise überhaupt noch verlangen darf.
 
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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Glücklicherweise wurde ich heute von DHL kontaktiert und das Paket wurde aufgefunden - es lag tatsächlich durch den Onlineantrag auf Annahmeverweigern dann rum und musste manuell bearbeitet werden. (zumindest wurde das so angedeutet)

Eine Frage hätte ich diesbezüglich noch:

Man hat 14 Tage, nachdem man die Ware erhalten hat, Zeit seinen Widerruf bekannt zu geben.

Dh rein theoretisch: wenn ich am 01.10. die Ware vom Transportservicepartner entgegengenommen habe, ist es möglich am 14.10. noch zu widerrufen.
...und dann habe ich nochmals 14 Tage Zeit die Ware abzusenden.

Heißt also wenn man dann am 28.10. das Paket absendet, ist der Widerruf noch berechtigt?

...denn dann sind die 30 T Rückgaberecht von gewissen Firmen ja eigentlich nichts anderes als die 28 T, die man durch den ganz normalen 14T Widerrufsrecht bekommt oder liege ich da falsch?
 
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Gern! :)

Ohne jetzt meine Hand ins Feuer legen zu wollen, da es ja auch nicht deine eigentliche Frage ist: Aber ich meine, man hätte in deiner zweiten Frage Zeit bis 15.10.

In diesem Punkt dürfte auch der Unterschied liegen, wenn Firmen 30 Tage Rückgaberecht bieten: Sie lassen es auch noch ausreichen, wenn der Wille, sich vom Vertrag wieder zu lösen, beispielsweise erst am 20.10. übermittelt wird.

Eine ganz andere Frage ist es, wann man die Ware zurückschickt. Auch der Käufer hat nicht grundsätzlich 14 Tage lang Zeit für die Rücksendung, sondern muss sie sogleich zurücksenden. Nach 14 Tagen würde er "lediglich" in Verzug geraten. Und daraus folgt zweitens, dass er die Ware auch nach 20 und auch nach 45 Tagen noch zurücksenden kann. Ist der Widerruf rechtzeitig erklärt, dann bleibt es auch dabei. Er wird nicht rückwirkend unwirksam, nur weil man nicht rechtzeitig zurücksendet. Natürlich kommen dann aber neue Ansprüche des Verkäufers in Betracht, wie etwa Schadensersatz.
 
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Vielen Dank.

Dann habe ich das auch verstanden denke ich mal.

Heißt also: bei 30T Rückgaberecht, habe ich praktisch statt der 14T, 30T Zeit um den Widerruf bekannt zu geben.

Und im Allgemeinen hat man regulär max. 28T (14T+14T) bzw. 44T (30T+14T) Zeit bis das Paket abgesendet werden muss, da Ansonsten der Verkäufer einen Abschlag wg. Verzug verlangen könnte.

Nur nochmal um Sicher zu gehen: das Paket muss also nicht 14T nach dem Widerruf beim Verkäufer eingelangt, sondern abgesendet worden sein, korrekt?

...nicht, dass ich so etwas ausnutzen möchte, aber ich habe mich eben schon des Öfteren gefragt wie das dann in der Praxis wirklich funktioniert.
 
Zum Thema Widerruf steht in der Widerrufsbelehrung von MF konkret folgendes:


Entgegen dem gesetzlichen Wortlaut erkennen wir auch die bloße Annahmeverweigerung sowie die kommentarlose Rücksendung der Ware innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist als konkludente Widerrufserklärung an.
 
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@ismon Das ist mal ein interessanter Auszug aus AGB, sehr sympathisch :D

@cornfield Dann empfiehlt sich ein Blick ins Gesetz, was wirklich sehr, sehr oft mehr Klarheit verschafft als zahlreich über das Internet verteilte journalistische Beiträge: Wahrscheinlich praktisch alles, was du suchst, findest du in 355 ff BGB. Für den Überblick liest es sich am einfachsten, wenn man die html-Version da verwendet:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html

Da stehen dann so prägnante Sätze wie "Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren." Klar kann auch das eine Fummelarbeit sein, sich da durchzuwurschteln. Aber das muss man bei en vielen journalistischen Texten genauso, nur dass die in Wahrheit noch viel anstrengender sind, wenn man mal eine handfeste Information sucht. Wo findet man einen Satz mal derart präzise formuliert? – Was natürlich aber kein Wunder ist, wenn irgendwelche Texte im Internet ja mehr die Funktion haben, den Leser zu unterhalten und sich selbst dabei trotzdem möglichst wenig aus dem Fenster zu lehnen 😅
 
cornfield schrieb:
Dh rein theoretisch: wenn ich am 01.10. die Ware vom Transportservicepartner entgegengenommen habe, ist es möglich am 14.10. noch zu widerrufen.
...und dann habe ich nochmals 14 Tage Zeit die Ware abzusenden.
Nein, du musst die Ware und alles damit verbundene unverzüglich zurückgeben.
Grundsätzlich wird dir keiner ans Bein pinkeln wollen wenn du unverzüglich auf 14 Tage ausdehnst. Und falls doch wird der Widerruf nicht ungültig sondern es kommt halt eine Aufforderung zur Rücksendung.
 
Droitteur schrieb:
@ismon Das ist mal ein interessanter Auszug aus AGB, sehr sympathisch :D
Machen viele Händler so.

Hatte schon Fälle, da habe ich sogar rechtzeitig um Storno gebeten und dann hieß es, dass sich das Paket bereits im Versand befindet und nicht mehr storniert werden kann. Ich solle dann einfach das Paket abweisen und nicht annehmen.
 
Hatte dort einiges für den letzten Build im Jahr 2020 bestellt. Unter anderem einen Monitor inkl. Pixelprüfung. Der Versand erfolgte schnell, da ich aber ins Krankenhaus musste, konnte ich alles erst ein paar Wochen später auspacken und prüfen.

Beim Monitor (Gigabyte) hat das Netzteil gefehlt. Habe dann freundlich bei MF nachgefragt, ob es evtl. bei der Pixelprüfung liegen geblieben ist. Wurde dann flott darauf hingewiesen, dass kann nicht sein.

Habe dann darum gebeten, mir eine Ersatznetzteil gegen Bezahlung zu zuschicken. Antwort war das geht nicht, die Netzteile sind den Monitoren per Seriennummer zugeordnet und können nicht einzeln bestellt werden.

Habe mich dann direkt an Gigabyte gewendet, die meinten das geht nur über den Händler.

Naja jetzt nutze ich ein "universal" Netzteil mit den passenden Leistungsdaten und Anschlussadaptern bei Amazon nachgekauft und es funktioniert.

Trotzdem war es natürlich eine unbefriedigende Sache, ob das jetzt letztendlich an Gigabyte, MF oder den einzelnen Mitarbeitern lag sei dahin gestellt.

Preise und Lieferzeit war auf jeden Fall top!
 
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