Zwei Anmerkungen zum vorausgegangenen Kommentaren zu Abschlagszahlungen und Nutzung von Sonnenenergie.
Der jährliche Stromverbrauch ergibt sich in der Regel aus dem Zeitraum von 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Ein normaler Tarifkunde bezahlt unterjährig Abschlagszahlungen und (nach der Zähler-Endablesung) seine Endabrechnung. Hier ist der Jahresverbrauch aufgeführt und wird mit den Abschlagszahlungen verrechnet. Hat der Tarifkunde unterjährig zuviel bezahlt, bekommt er eine Gutschrift, hat er zuwenig bezahlt, muss er nachzahlen. Wobei die Endabrechnung gleichzeitig die letzte Abschlagszahlung ist.
Der Abschlag wird automatisch an den aktuellen Verbrauchswerten angepaßt und ist in der Regel ein Mittel der vergangenen drei Jahre. Der Tarifkunde hat aber die Möglichkeit, mit seinem EVU zu sprechen, um den bisherigen Abschlag beizubehalten. Eine plausible Erklärung wie zB. einen höheren Stromverbrauch wegen einer einmaligen Haus-Umbaumaßnahme reicht dabei völlig aus. Verarschen kann man ein EVU aber nicht, weil spätestens bei der nächsten Jahresendabrechnung wird es dann teuer.
Die Nutzung von Sonnenergie für Mining ist nie kostenlos.
Es gibt zwei Arten der Sonnenergieabrechnung. Die einen sind reine Ausspeiser, die jede kWh an das EVU verkaufen. Alles was sie selbst brauchen, beziehen sie vom EVU.
Die zweite Variante sind die Anlagenbetreiber mit Eigenverbrauch. Die können ihre Energie selbst zum Minen verwenden, benötigen dann aber möglicherweise weitere Energie, um den eigentlichen Haushalt zu versorgen. Schlussendlich gilt auch, je mehr Energie ich im Hause benötige, desto weniger Energie kann ich als PV-Anlagenbetreiber an mein EVU verkaufen.