dms schrieb:
Und was hast dies auch nur Ansatzweise mit der Nachricht hier zu tun?
Wittwenschütteln wäre, wenn ein Nachrichtensender (oder halt CoD hier ggf.) den Hinterbliebenen des im verwendeten Video Wiederbelebungsmaßnahmen erfahrenden auflauert um ein "Statement/die Gefühlslage" zu entlocken "hey, gugg mal hier ist dein Familienmitglied bei dem Massaker - sag wie deine Gefühlslage ist"...
Ergo: Null Zusammenhang mit der News.
mcmurphy100 schrieb:
Warum haust Du einfach so Dein Nichtwissen raus?
Hinterbliebene haben starke gesetzliche Rechte, um eine unzulässige Berichterstattung im Nachhinein zu stoppen oder zu verhindern!
Und wo ist hier die unzulässige(!) Berichterstattung? Diese wäre dann auch schon beim Nachrichtensender während der Übertragung des Zeitgeschehnisses zu hinterfragen (beides würde ich verneinen).
Nochmal ausgeführt:
Hier hat CoD ein/mehrere Videoschnippsel der Katastrophe verwendet - es wurde bspw. gezeigt wie an einer Person Reanimationsmaßnahmen durchgeführt werden. Auch wurden mehrere Kameraszenen von "mit Laken bedeckten Leichen/deren Abtransport" gezeigt.
Es gab mehrere Todesfälle in dieser Katastrophe und ergo damit auch Hinterbliebene.
Wieso sollten jetzt die Hinterbliebenen das (juristische! und nur das gilt - nicht mimimi-Moral - flapsig formuliert) Recht haben zu entscheiden wo/wer/wann das Video benutzt wird? Das Video basiert auf Katastrophe X, wenn jetzt alle Personen die von Katastrophe X betroffen und ggf. auch extrem traumatisiert wind, dann ist das eben nicht relevant für die Rechtmäßigkeit der (Wiederverwendung und im Spielekontext Verknüpfung eines fiktiven Kriegsszenarios) Videoaufnahme in dem Medium CoD 4 (2026).
Alle gezeigten Personen/Opfer sind nicht mal ansatzweise identifizierbar.
Die Hinterbliebenen werden also "nur an den Tag/die Tragödie erinnert" - nix mit Nahaufnahme vom Gesicht des toten Bruder inkl. Namen oder ähnliches. Und damit sind wir dann mMn bei Null Handhabe - und das imo zu Recht.
Ferner steht es natürlich jeder betroffenen Person frei, dies juristisch überprüfen zu lassen.
Hier sehe ich also Null, nicht einmal ansatzweise irgendein Problem - sofern natürlich die Prämisse erfüllt ist, dass CoD diese Videoschnippsel kommerziell in dem Spiel (Sprich die Lizenzrechte zur Nutzung beim Nachrichtensender) nutzen darf.
Aber hier dann auch: Hinterbliebene sind egal; das kann dann nur der Nachrichtensender dann juristisch einfordern.
MfG, R++