Mofa-Prüfbescheinigung bis/ab 25 km/h zwingend notwendig?

MightyMulder

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Guten Abend,

vorweg, ich weiß, hier gibt es keine Rechtsberatung usw. aber ich hoffe, dass sich hier ein klares Bild ergeben wird, welches zu einer richtigen Entscheidung führen wird.

Gibt es unter euch Experten, die sich mit dem Thema Seniorenmobile/Elektromobile/E-Scooter auskennen?
Wie das eben so ist, findet man online viele Texte und Meinungen, die eher für Verwirrung stiften als Klarheit zu schaffen und zu einigen Sachen habe ich gar keine Auskunft gefunden.


Nehmen wir folgendes, rein hypothetisches Beispiel an:

Ein junger Mensch, körperlich schwerbehindert, Grad der Behinderung 100, auf einen Rollstuhl angewiesen, vollständig erwerbsunfähig, wohnt ca. 10 km von der nächst größeren Stadt entfernt, würde gerne ein Stück weit am öffentlichen Leben teilnehmen.
Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist nicht gegeben, auch ein Umzug kommt, hauptsächlich aus finanziellen Gründen, nicht in Frage.

Andere Möglichkeiten zur Fortbewegung gibt es auch nicht und wären unter Umständen auch zu teuer oder zu unpraktisch. Auch ein E-Rolli oder entsprechende Hilfsantriebe fallen hier raus.
Die Krankenkasse zahlt nicht.
Andere Angebote in Anspruch zu nehmen, wie solche, die einem bei der Teilhabe am Leben unterstützen sollen, wollen ebenfalls, aus diversen Gründen, nicht in Anspruch genommen werden.
Ich bitte euch höflich, Tipps in diese Richtung hier einfach wegzulassen, auch wenn es lieb gemeint ist. Man weiß es aber zu schätzen. ;-)


Nun gibt es ja diverse E-Mobile. Die Üblichen die man so kennt, sind aber für das Gebotene dreist teuer. Entweder fahren die nur 6 km/h oder man bezahlt einen enormen Aufpreis für ein bisschen mehr Leistung.
Und für einen jungen Menschen sind die meisten Teile einfach potthässlich und zu "oll".

Nun die Crux:
Etwas "Sportlicheres" scheint es so nur bei Gefährten ab 25 km/h zu geben oder sie sind sackteuer.
Nun braucht man hier aber, wie ich gelesen habe, unbedingt eine Mofa-Prüfbescheinigung? Ist dem so? (nach 1965 bzw. 1980 geboren)
Ist diese zwingend notwendig, wenn das angepeilte Gefährt auch abgestuft Schrittgeschwindigkeit (6 km/h) fahren kann?

Kann diese Mofa-Prüfbescheinigung überhaupt von einem Menschen, der im Rollstuhl sitzt erlangt werden?
Wäre das erstrebenswert?
Oder gibt es da eine "Sondererlaubnis"?

Darf man, davon ausgehend, dass nicht vom Hausrecht gebrauch gemacht wird, damit dann noch in eine Kaufhalle?
Optisch und vom Aufbau her unterscheiden die sich ja nicht von denen, die nur 15 km/h schnell sind.

Darf man damit dann auch noch auf Gehwegen fahren, sofern man Schrittgeschwindigkeit fährt?

Bei all diesen Themen ließt man Widersprüchliches. Mal ist nicht die Rede von einem Mofaschein, dann heißt es man darf damit auf Gehwegen fahren, der nächste lässt es wieder aus und immer wieder wird sich zwecks Helmpflicht widersprochen.
Da heißt es dann, dass es einen Helm braucht, sofern man 25 km/h fährt. Dann ist die Rede davon, dass man keinen Helm braucht, wenn man einen Gurt angelegt hat usw.


Wir bewegen uns immer noch in diesem hypothetischen Konstrukt aber angenommen, es wäre real:
Es würde sich um so ein Gefährt drehen: https://electro-fun.de/e-seniorenmobile/seniorenmobil-eco-engel-530-rot-4-rad-25-kmh.html

Anmerkung: Es soll hier nicht darum gehen, wie man sich eventuell um rechtliche Pflichten drücken kann (zwecks Mofaschein), sondern letztlich eigentlich nur darum, entsprechenden Frust und Enttäuschung vorzubeugen, welcher eventuell allein schon durch den Aufwand anfallen kann.
Auch soll es nicht darum gehen, dass man so irgendwie "halb-legal" einfach schneller damit fahren kann. Aber ein bisschen flotter unterwegs zu sein, kann ja manchmal ganz nützlich sein.
Es soll nicht dauerhaft mit Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Aber wie sagt man so schön? "Besser man hat, als man hätte."
Der Mensch ist sich der Erfordernisse im Straßenverkehr vollstens bewusst, denn auch im Rollstuhl ist die Teilnahme am Straßenverkehr ja möglich. (auch wenn man hier ja quasi als "Fußgänger" gilt)

Sagen wir einfach, es ist "sehr schwierig". Da wäre es einfach ungemein praktisch, wenn man hier einen leichteren (legalen) Weg gehen kann.

Es soll hier nicht um eine Kaufberatung gehen aber wenn ihr hier Tipps habt, wäre das schön.
Das Geld ist leider ein bisschen knapp. Zirca 3000 Euro. Weniger wäre natürlich immer schön

Gebrauchtkauf ist, denke ich schwierig, da nicht die Möglichkeit besteht das Gefährt abzuholen.
Die meisten Privatleute auf eBay und co. bieten ja nur Abholung an.

Zudem würden hier Bedenken bezüglich der "Haltbarkeit" des Gefährts bestehen. Wenn solch ein Gefährt lange gestanden hat, könnte ja bereits der Akku einen Defekt haben usw.

Was sagt ihr dazu? Kennt ihr vielleicht einen Shop der hier empfehlenswert wäre?
Die meisten dieser Elektromobile, wie ich sie oben verlinkt habe, scheinen ja auch nur "China-Kopien" der obigen Marke zu sein.
Ein bisschen mehr Qualität und Features wären da schön, wenn es das denn für einen geringeren Preis geben könnte. (Was ich ehrlich bezweifle, leider.)

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
 
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@MightyMulder Ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen.
Es gibt lücken die man ausnutzen kann.

https://gamma-fahrzeuge.de/fuehrerscheinfrei/

Du kannst also restaurierte "Krankenfahrstühle" mit EZ vor 1999 Kaufen die laufen dann 25 km/h und du brauchst keinen Führerschein.

Zum Führerscheinerwerb bin ich mir fast sicher das du B erwerben musst da du halt nicht auf nen Mofa sitzen kannst als Rollstuhlfahrer https://www.bussgeldkatalog.org/fahrschule-fuer-rollstuhlfahrer/
 
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Ich denke, auf einer relativ sicheren Seite wäre man mit einem AM Führerschein.
 
Das sagt der anbieter der Führerscheinfreiben Krankenfahrstühle die bis 25 km/h fahren

Führerscheinfreie KFZ als praktische Hilfsmittel​

Kraftfahrzeuge mit einer Zulassung als „Sonderkraftfahrzeug Krankenfahrstuhl“ dürfen ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehr genutzt werden. Dies ist, inklusive der erlaubten Geschwindigkeiten, in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgelegt. Kraftstoffbetriebene Krankenfahrstühle dürfen demnach mit bis zu 25km/h geführt werden (§76 FeV). Elektrisch betriebene Krankenfahrstühle dürfen mit bis 15km/h geführt werden (§4 FeV) Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht 2001 höchstrichterlich entschieden, Menschen mit und ohne Behinderung dürfen gleichermaßen motorisierte Krankenfahrstühle ohne zusätzliche Fahrerlaubnis führen. (BVerG 3 C 39.01)

Warum sehen unsere Krankenfahrstühle aus wie PKW?​

Es gibt zwar Richtlinien, die einen Krankenfahrstuhl technisch definieren, um ihn z.B. von einem PKW zu unterscheiden (Gewicht, Sitzanzahl usw.). Es bestehen aber alle optischen Gestaltungsfreiheiten; der Krankenfahrstuhl darf wie ein PKW aussehen. Fahrerlaubnisfreies Fahren im PKW-ähnlichen Fahrzeug ist in Deutschland also rechtens, sofern das Kraftfahrzeug amtlich als Krankenfahrstuhl zugelassen ist.

Unsere führerscheinfreien Fahrzeuge sind immer ein Gebrauchtfahrzeug mit einer Erstzulassung vor 09/2002.​

Leider durften kraftstoffbetriebene Krankenfahrstühle, die wie ein PKW anmuten, nur bis August 2002 als Neufahrzeuge zugelassen werden. Weil diese Fahrzeuge jedoch einen Bestandschutz genießen (laut Bestandsschutzrecht FeV §76), dürfen sie weiterhin am Verkehr teilnehmen; über 08/2002 hinaus. Wir haben uns daher darauf spezialisiert diese Fahrzeuge verkehrstüchtig zu halten.
 
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Wow, ich danke euch schonmal für die Hilfe. =)

An solche "Miniautos" habe ich dabei noch gar nicht gedacht, weil ich dachte, dass die Hürden hier viel höher wären (was sie ja auch teilweise sind).
Erstens ist das für das obige Beispiel leider viel zu teuer und zweitens müsste zwingend immer der Rolli mit.
Die entsprechende Person müsste den Rolli dann ja auch immer ausladen und das geht halt auf Grund der Einschränkung nicht.

Man kommt ja mit so einem Miniauto nicht direkt IN die Kaufhalle. =D
Geil sind die aber schon.
Das wäre dann theoretisch der nächste Schritt.

@Skudrinka
Darüber bin ich auch schon gestolpert.
Laut deinem Text dürfte man das von mir oben verlinkte Gefährt ohne "Fahrerlaubnis" fahren, wenn ich das richtig verstehe. Allerdings steht bei diesem Gefährt eben bei: "Für E-Scooter wird Führerschein der Klasse AM, B, BE, A1, A2, A benötigt"
 
Kraftstoffbetriebene Krankenfahrstühle
Wenn damit der in Post #1 verlinkte gemeint ist: Den würde ich nicht auf der Straße fahren wollen. Die sind so langsam, dass sämtliche anderen Verkehrsteilnehmer sich gezwungen fühlen, irgendetwas dummes zu versuchen.
Und: Gibt es die überhaupt noch mit Verbrenner? Fahren die nicht schon alle mit Elektroantrieb?

Damit es nicht so nach, sorry, Opa aussieht, wie wäre es mit einem E-Trike? Also eine Fahrrad mit 3 Rädern und E-Antrieb? Die sogenannten Pedelecs gibt es auch mit 25 km/h Spitze (bei E-unterstützten Treten!) und rechtlich gesehen sind sie Fahrrädern gleichgesetzt. Also kein Lappen oder Versicherung nötig.
Will man hier was schnelleres (S-Pedelec) oder Gas geben ohne Treten (E-Bike) muss man einen Führerschein (glaube AM [Roller/Moped bis 45 km/h], alternativ B [PKW]) und ein Versicherungskennzeichen haben. Dann geht es bis 45 km/h, aber das sind keine "Fahrräder" mehr und diese Vehikel müssen dann immer auf der Straße fahren.

Ich persönlich empfehle bei einer Entfernung von 10 km nur für den Hinweg etwas jenseits der 25 km/h. Bei 25 km/h dauert die Strecke sonst schon eine knappe halbe Stunde. Von Geräten mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h) brauchen wir gar nicht erst reden. Da ist wahrscheinlich der Akku leer oder die Sonne untergegangen, bevor der Kumpel irgendwo angekommen ist.
 
MightyMulder schrieb:
@Skudrinka
Darüber bin ich auch schon gestolpert.
Laut deinem Text dürfte man das von mir oben verlinkte Gefährt ohne "Fahrerlaubnis" fahren, wenn ich das richtig verstehe. Allerdings steht bei diesem Gefährt eben bei: "Für E-Scooter wird Führerschein der Klasse AM, B, BE, A1, A2, A benötigt"
Wo liest du das?

Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen.

Weiterhin:
Demnach darf ein Krankenfahrstuhl mit 25 km/h auch weiterhin führerscheinfrei geführt werden, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. (Die maximale Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h.)

Heute kann diese Bescheinigung allerdings nicht mehr erworben werden. Darüber hinaus ist es zulässig, einen zweisitzigen Krankenfahrstuhl bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (einem Auto ähnlich, sogenannte „25er“) zu führen, wenn diese bis zum 30. Juni 1999 erstmals in den Verkehr genommen worden sind.

Die Fahrzeugführer müssen aber gebrechlich oder behindert sein.

Prüfbescheinigung
Der Bewerber für eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung (theoretisch von sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Mofa-Prüfbescheinigung
 
Hast du schon mal in einer Fahrschule deines Vertrauens nachgefragt, die müssen ja wissen was notwendig und vorgeschrieben ist.
 
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Krik schrieb:
Den würde ich nicht auf der Straße fahren wollen. Die sind so langsam, dass sämtliche anderen Verkehrsteilnehmer sich gezwungen fühlen, irgendetwas dummes zu versuchen
Ja genau das Ding. Da steht ja aber, dass das Teil 25 km/h kann. Das ist ja schon recht flott.
Und richtig: man will ja keine Behinderung des Verkehrsflusses sein. Deswegen wären 25 km/h sicher hilfreich.

Es wäre auch schön, wenn man eben nicht nur die 10 km von bspw. Zuhause bis Kaufhalle, damit fährt, sondern eben auch dadurch motiviert ist sich ein bisschen die Welt anzusehen.
Und wie gesagt: Man müsste damit schon in eine Kaufhalle, also Supermarkt etc. kommen können, sofern möglich.

Wichtig ist bei diesem Mobil auch, dass man damit eben Unebenheiten und Hindernisse überwinden könnte.
Deswegen wäre ein solches Gefährt wie von mir verlinkt vielleicht auch besser, wegen der größeren Räder/Reifen und der Federung?
Ihr glaubt gar nicht, wie viele hohe Bordsteine es gibt, die angeblich für einen Rollstuhlfahrer niedrig genug sind...
Sahit schrieb:
Ich hatte das mit dem Übergangsrecht dezent überlesen. Mea culpa. 😅
Oder beziehst du dich auf den Satz "Für E-Scooter wird Führerschein der Klasse AM, B, BE, A1, A2, A benötigt"? Das steht auf der Seite des Anbieters: https://electro-fun.de/e-seniorenmobile/seniorenmobil-eco-engel-530-rot-4-rad-25-kmh.html

Wie gesagt, es geht ja darum, ob diese Prüfbescheinigung wirklich notwendig ist oder ob das irgendwie gesondert geregelt wird oder gehandhabt werden muss.
In diesem Text steht ja, dass diese Prüfbescheinigung erworben werden muss (=Mofa-Prüfbescheinigung?)
aber eben nicht mehr erworben werden kann?

Außerdem ist es verwirrend, da bei den meisten Mobilen steht, dass diese bis 15 km/h schnell sind und es hier keine Mofa-Prüfbescheinigung braucht.
Im Text steht aber, dass Inhaber einer solchen Bescheinigung Gefährte fahren dürfen, die schneller als 10 km/h sind. Ja was denn nun?

Ich weiß, dass eine Prüfbescheinigung nicht mit einem Führerschein gleichzusetzen ist. In diesem Sinne meine ich aber mal dasselbe.

Ergänzung ()

be_myself schrieb:
Hast du schon mal in einer Fahrschule deines Vertrauens nachgefragt, die müssen ja wissen was notwendig und vorgeschrieben ist.
Nein, noch nicht. Das sollte man dann mal tun.
 
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be_myself schrieb:
Hast du schon mal in einer Fahrschule deines Vertrauens nachgefragt,
Streiche Fahrschule, setzte DEKRA/TÜV etc.
Wirklich Auskunft kann dir hier ein aaP, aaSmT oder aaS geben (also Fahrschulprüfer).
Das Thema ist so speziell da würde ich mich nicht auf die Aussage einer Fahrschule verlassen.
 
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MightyMulder schrieb:
Es wäre auch schön, wenn man eben nicht nur die 10 km von bspw. Zuhause bis Kaufhalle, damit fährt, sondern eben auch dadurch motiviert ist sich ein bisschen die Welt anzusehen.
Und wie gesagt: Man müsste damit schon in eine Kaufhalle, also Supermarkt etc. kommen können, sofern möglich.
Das geht nicht mit nur einem Gerät. Mit einer 45er Karre lässt einen keiner in den Supermarkt.
Denkbar ist hier, was schnelles für die Straße zu besorgen, das dann auch genug Platz hat, den zusammengeklappten Rollstuhl mitzunehmen.

MightyMulder schrieb:
Ihr glaubt gar nicht, wie viele hohe Bordsteine es gibt, die angeblich für einen Rollstuhlfahrer niedrig genug sind...
Ich saß selber nach einem Unfall für ein paar Monate im Rollstuhl. Was Deutschland an "Gehwegen" und "Behindertengerechte Auffahrten" zu bieten hat ist eine Frechheit! Man sollte die ganzen Verantwortlichen mal einen Tag lang im Rollstuhl diese Wege abfahren lassen. Die würden aber Augen machen!
Straßen bekommen alle 15-20 Jahre eine neue Deckschicht, aber Gehwege werden erst erneuert, wenn die Pflastersteine von den Baumwurzeln herunterrutschen. :grr:
 
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Sahit schrieb:
Wirklich Auskunft kann dir hier ein aaP, aaSmT oder aaS geben (also Fahrschulprüfer).
Da geht es dann schon los. Muss es immer so kompliziert sein? Gerade, wenn jemand der Hilfe braucht auch unkompliziert Hilfe bekommen sollte.


Krik schrieb:
Das geht nicht mit nur einem Gerät.
Meinst du?
Also ich hab schon Leute mit so einem Teil gesehen, die durchaus mal schnell 'ne Tüte Mehl im Supermarkt gekauft haben und sind dann gleich zu Tante Erna zum Kaffeetrinken vorbeigefahren.

Bei so einem Miniauto müsste halt auch wieder jemand dabei sein, der sich dann um den Rollstuhl kümmert.
Und da ich gerade gesehen habe wie teuer die auch sein können...
Dann sollte man gleich den Führerschein machen und sich ein Auto mit Umbau für den Rollstuhl besorgen. Da gibt es ja auch einiges.
Krik schrieb:
Was Deutschland an "Gehwegen" und "Behindertengerechte Auffahrten" zu bieten hat ist eine Frechheit! Man sollte die ganzen Verantwortlichen mal einen Tag lang im Rollstuhl diese Wege abfahren lassen.
Und die, welche die "Hilfsmittel" bauen, gleich mit. Es ist eine Qual, wenn ein solches Gerät nämlich nicht alltagstauglich ist, weil da die gleichen Designer wie bei Apple arbeiten...
 
Das Thema ist wirklich sehr interessant.

In meinem Fall habe ich noch einen Wagen, wo ein Rollstuhl hinten im Kofferraum hineinpasst und trotzdem noch vier Personen und ein Einkauf mit fahren können. Allerdings hat sich bei mir eine Halswirbelsäulenversteifung verstärkt, weshalb ich selbst kaum noch mit dem Auto fahre.

Daher benötigte ich eine Alternative, falls ich mal alleine ohne Begleitperson irgendwo hinfahren möchte. Der Alber e-motion M25 (Restkraft unterstützenden Greifreifenantrieb) war für mich hier die richtige Lösung. Mit diesen Reifen kann ich bis zu 6 km/h fahren. Mit einem Aufpreis von 100 Euro geht es auch bis auf 8-9 km/h. Was mir für den Gehweg vollkommen ausreicht und manchmal sogar schon zu schnell ist.

Es handelt sich hierbei um einen gewöhnlichen Rollstuhl, aber mit elektronisch unterstützendes Greifreifen Hilfsantrieb. Bedeutet, jeder Schub wird elektronisch mit unterstützt und das ganz egal ob auf der Ebene, den Berg auf oder ab. In meinem Fall habe ich dieses Hilfsmittel aber genehmigt bekommen.

Damit kann ich Strecken von etwa 10 km gut überbrücken. Die Akkus halten auch etwa 25 - 30 km aus. Zu Hause kann ich die normalen Reifen darauf machen und dann ist der Rollstuhl leichter und auch etwas schmaler. Die e-motion Räder montiere ich daher nur, wenn ich aus dem Haus will und die sind per Steckachse auch schnell angebracht.

Habe aber noch das Model mit einem Bedienteil (nicht die Handy-App), sodass ich auch eine Art Tempomat aktivieren kann und so brauche ich dann nur noch mit den Greifreifen zu lenken. Per Handy App geht es auch, aber die ist nochmal extra kostenpflichtig. Das Bedienteil ist aber handlicher und präziser in der Steuerung und war auch im Lieferumfang bezüglich dieses Hilfsmittelantrags mit enthalten.

Sind wir mit dem Wagen unterwegs, nehme ich in der Regel die Räder ohne Hilfsantrieb mit. Denn damit lässt sich der Rollstuhl leichter verladen. Dadurch weil es sich um einen Aktivrollstuhl handelt, lässt der sich auch ohne Hilfsantrieb auf kurzen Strecken gut bewegen. Allerdings kann es hier dann passieren, dass je nach Gelegenheit ich doch zeitweise auf Hilfe angewiesen bin. Zum Beispiel, wenn eine Steigung zu steil wird.

Mit Hilfsantrieb wird der Rollstuhl etwa 15 kg schwerer, weil die Räder davon 8 KG jeweils wiegen. In solch einem Fall mit dem Auto ist es besser zum Verladen die Räder abzunehmen. Sollten doch mal die Akkus sich entladen, lässt sich der Rollstuhl wie ein gewöhnlicher Rollstuhl weiterhin nutzen. Nur wird es dann anstrengender, weil das Eigengewicht bezüglich des Hilfsantriebs etwa 15 km schwerer ist und das Hilfsantrieb nicht mehr gegeben ist.

In meinem Fall ist es mir aber bisher noch nie passiert, dass mir unterwegs die Akkus leer gegangen sind. An den Rädern und auch am Bedienteil lässt sich auch der Akkustand per LED-Lichter ersehen.

Ein Hilfsmittel, was 25 km/h fahren kann, möchte ich auch gar nicht haben. Denn damit müsste ich auf der Straße fahren und manche Autofahrer sind einfach nur rücksichtslos. Dann könnte ich nicht gemütlich von A nach B kommen und für längere Strecken oder wenn es doch schneller gehen soll, habe ich ehe ein PKW.
 
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MightyMulder schrieb:
Prüfbescheinigung erworben werden muss
Die sollte auf jeden Fall erworben werden.

So traurig die Situation auch sein mag, der hat im Strassenverkehr nichts zu suchen. Damit gefährdet er nicht nur sein, sondern untählige andere Leben.
 
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@Langi1 Und warum nicht heißt ja nicht das er geistlich beeinträchtigt ist , bitte mal sich erkundigen was körperlich und was ein grad der behinderung ist nachlesen.

Es sollte aber dennoch geprüft werden ob er ein Kraftfahrzeug führen darf.

Die meisten krankenkassen zahlen in der regel nur rohlstühle bis 6km/h, alles was schneller ist muss man selber bezahlen.

Warum legt ihr euch fest auf 25km/h wie gesagt daszu brauch man eine Kraftfahrerlaubnis, kann man in der stvo nach lesen. beschränkt euch auf bis 23 vllt noch 24 kmh dafür brauch man nur eine versicherung meist haftpflicht und mit ein kennzeichen.

und bei weiteren fragen mal zum versorgungsamt gehn, die kenn sich mit das meiste aus oder bei der krankenversicherung fragen oder da wo der grad der behinderung festgestellt wurde.
 
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Langi1 schrieb:
So traurig die Situation auch sein mag, der hat im Strassenverkehr nichts zu suchen. Damit gefährdet er nicht nur sein, sondern untählige andere Leben.
Und warum?
 
Also ich habe ein Handbike das ich direkt an den Rollstuhl schnallen lässt und soweit ich weis, mit E-Motor bis 18 oder sogar 20km/h unterstützt ... dh man muss zwar leicht selber kurbeln aber den Löwenanteil übernimmt das Gerät ...

btw. ich habe auch als Rollstuhlfahrer einen PKW Führerschein ... wo ist denn das Problem damit einen Mofa Führerschein zu machen?

Also mein Vorschlag wäre such dir einen Ordentlichen Arzt der dir ein Rezept für ein Hilfsmittel ausstellt und lass dich von einer Ablehnung nicht direkt ins Boxhorn Jagen ... die KK leht erstmal alles ab und wartet auf einen Widerspruch des Ausstellenden Arztes. Wenn sie das immer noch ablehnen zieh vor ein Sozialgericht ... KK muss man manchmal etwas bekämpfen, aber die da bekommen Sachbearbeiter manchmal auch Provisionen wenn dinge Abgelent werden. Hast du schon versucht Taxi Fahrten für den Schwerbehinderten bei der KK durchzubekommen ... zumindest bis zum Anschluss an ein Ordentliches, barrierefreies ÖPNV Netz. Auch damit sollte man üblicherweise durchkommen, spätestens vor einem Sozialgericht.

btw. gibt es auch Gesetze die das unterstützen dass Menschen Teilhabe haben sollen. Soweit ich weis gibts da auch beratungsstellen ...
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Tei...undesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz.html

Edit:
also ich für meinen Teil hab vermutlich mein KK inzwischen Sturmreif geschossen ... ich habe in den Letzten Jahren diverse Leistungen (ca. 20k€) für Hilfsmittel Widerspruchsfrei von denen Erhalten ... Vermutlich ist in meiner Akte bei denen inzwischen ein Verweis drinn, dass ein Widerspruch nur unnötigen Bürokratieaufwand bedeutet den man sich auch sparen kann, weil am Ende doch gezahlt werden muss. Ich habe inzwischen schon dinge mit einem 5 Minuten gespräch bewilligt bekommen, wo selbst Fachärzte nicht wussten, dass das überhaupt möglich ist.
 
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Das mit dem Antrag finde ich auch, man darf sich hier nicht abwimmeln lassen. Mein neuer Aktivrollstuhl SOPUR Argon² mit e-motion M25 Hilfsantrieb war ja auch nicht billig. Mit dem Antrag hat mir damals das Sanitätshaus geholfen. Hierzu hatte ich mir zuvor auch eine Verordnung vom Arzt ausstellen lassen.

In meinem Fall kam mir dann noch eine Beraterin der Kasse zum Vorteil, weil sie mit einem Besuch auch der Meinung war, was mit einem Elektroantrieb haben zu müssen. Denn damit würde nicht nur mein Lebensstandard verbessert werden, sondern auch Personen in meinem Umfeld würden damit mit entlastet werden.

Beim Arzt am besten auch genau vorlegen, was man haben möchte. Denn die kennen sich mit Hilfsmittel nicht immer gut aus. Ein Sanitätshaus, was für mich 12 Jahre zuständig war, wollte mir was Gebrauchtes besorgen. Meinten, die Kasse würde nichts anderes genehmigen. Zudem war es auch nicht der Rollstuhl, was ich mir bei der Beratung angeschaut und ausgesucht hatte. Aber einen gebrauchten Rollstuhl und dann wieder was, was auf mich nicht genau abgestimmt ist, hatte ich zuvor schon und nun habe ich mich nicht damit abfinden wollen.

Habe mir daher ein anderes Sanitätshaus gesucht, was dann tatsächlich für mich einen neuen Rollstuhl mit Hilfsantrieb organisieren konnte.
 
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MightyMulder schrieb:
Wie gesagt, es geht ja darum, ob diese Prüfbescheinigung wirklich notwendig ist oder ob das irgendwie gesondert geregelt wird oder gehandhabt werden muss.
Ungeachtet dessen wie jetzt die Rechtslage aussieht würde ich uneingeschränkt empfehlen eine daran gekoppelte "Verkehrserziehung" abzulegen. Mit einem motorisierten Gefährt bis 25kmh durch ein Kaufhaus zu brettern halte ich für zu gefährlich um sowas ohne eine allgemeine Schulung durchzuführen. Dasselbe gilt für Straßen: Selbst mit maximal 25kmh ist es extrem gefährlich am Straßenverkehr teilzunehmen, wenn man die Regeln nicht kennt. Es ist mit 25kmh schon gefährlich wenn man die Regeln kennt, aber einfach fahrlässig diese nicht zu beherrschen.

Also wenigstens eine Grundbeschulung sollte hier als absolut notwendig angesehen werden. Diese kann gerne einen reduzierten Umfang haben, den die technischen Details eines PkW sind ja nicht nötig zu kennen. Aber die Verkehrsregeln sollten bekannt sein, anderenfalls gefährdet man einfach unnötig andere Menschen. Und ein "ja, ist bekannt, ich will nur keine Prüfung bezahlen" zählt hier nicht. Im Straßenverkehr kann zu viel passieren um sich auf ein gutes Wort zu verlassen.

Sorry für die Moralkeule, aber niemand möchte sein Kind beerdigen, nur weil es wegen dem Fehlverhalten eines Krankenmofafahrers ausweichen musste und dabei in einen Baum gefahren ist. Der Straßenverkehr ist einfach gefährlich, das darf man selbst mit 25kmh nicht unterschätzen.
 
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