News Musikindustrie geht gegen Filesharer-Anwalt vor

Jirko

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Zynischer Weise müsste man vermuten, dass die US-Musikindustrie erhebliche Probleme mit der Verteidigung der von ihnen angeklagten Filesharer hat. Tatsächlich beantragte die Recording Industry Association of America (RIAA) nun eine Geldstrafe für einen der bekannteren Anwälte der Gegenseite.

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Die Musikindustrie scheint wohl mächtig sauer zu sein, dass ein Verteidigungsanwalt der "Gegenseite" es schafft, eine Privatperson, die meiner Meinung nach "banale" 38 Songs runtergeladen hat, so lange bisher wirkungsvoll zu verteidigen und somit seinen Job erledigt. Ich wünsche dem Anwalt und seiner Klientin viel Glück, denn das ist fast schon an der Untergrenze der Verhältnismäßigkeit, wegen 38 Songs einen Gerichtsprozess loszutreten.
 
Ich halte dieses Vorgehen der Kläger ebenfalls für „unseriös und unverantwortlich“.

Die wollen ihn verklagen, weil er seinen Job gut macht. :lol:

Er sollte genauso reagieren und die RIAA-Anwälte seinerseits verklagen. Mal sehen wer gewinnt. Verlieren tut jedenfalls das Rechtssystem und die Glaubwürdigkeit der RIAA.
 
Vor allem muss einfach mal geklärt werden wie hoch die Schadenersatzzahlungen überhaupt ausfallen dürfen.
Warum soll man für 38 Songs, welche legal gedownloadet maximal 38$ gekostet hätten auf einmal 750$ zahlen? Eben dieser Aspekt ist sehr interessant. Die aberwitzigen Abmahnsummen von Anwälten gehen einfach zu weit. Hier und in allen anderen Fällen sollen die beklagten die Anwaltkosten des Klägers bezahlen was völlig abstrus und unbegründet ist.
 
@bamchen, dan könnten wir ja alles versuchen, also spiel downloaden, und wenn man gepackt wird bezahlt man das eine spiel. Das wär ja irgentwie doof

es geht auch nicht um die einzelperson, sondern viel mehr um abschreckung
 
Das mit der Abschreckung zeigt aber schon seit 100 Jahren keine Wirkung. :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Zitat entfernt)
naja wenn man in deutschland beim diebstahl gepackt wird und sagen wir 200€ gut erbeutet hat bekommt man wgn kavaliersdelikt 20 arbeitsstunden (ohne vorstrafen.. )

wenn man sachen runterläd ist es doch immernoch so dass "nur" das nutzungsrecht gebrochen wurde!! das ist absolut nicht mit dem marktwert zu vergleichen, da ja keine cd geklaut wurde die sonst für 10€ gekauft worden wäre
es sind keine kosten entstanden für die rechtsinhaber "nur" mögliche gewinne entgangen
das ist ein riesiger unterschied - zudem lernt man in der schule dass es eine vom preis abhängige nachfrage gibt - dh. wenn eine cd 20€ kostet fährt man 13€ gewinn ein verkauft dabei 100.000 stück während für 10€ (bei sonst gleichen umständen) u.U 220.000 stück verkauft worden wären mit 3€ gewinn - als gratis auslage im media markt wäre man bestimmt noch mehr losgeworden - dieses beispiel soll verdeutlichen dass man nicht ein album = 15€ schaden rechnen kann - sowohl die RIAA als auch die downloaderfraktion sollte hier nicht pauschalisieren weder in die eine noch in die andere richtung

das ein schaden durch die umsonste konkurrenz entsteht ist ja nicht zu leugnen - sieht man ja in 3. welt ländern wo es durch gratis getreide & milch von spenden keine bauern geben kann :(


@tigereye
naja du hast ja noch keine nutzungsrechte durch die strafe erworben wenn du 50€ strafe zahlst darfst du das illegale spiel trotzdem nicht benutzen wenn du das spiel gekauft wären wäre bei deinem modell ein vorteil: die legale lizenz das gute gewissen & online gaming ohne hacks
 
Zuletzt bearbeitet: (kein doppelpost)
Das halbe Problem ist die US Gesetzte-:

Unter die DMCA Act ist die mindest Entschädigung für Urheberrechtsverleztung 750$.(pro Leid klar)

Nur in anderen Fälle von Entschädigung hat die Supreme Court gesagt dass maximal 10x Entschädigung ist zulässig!(750x ist ein Witz oder?)

Warum will Ray Beckmann immer die DMCA anfechten.

Er will erriechen dass es zum Supreme Court kommt und damit hat die RIAA verloren-dass wissen die auch und die versuchen ALLES dass es soweit nicht kommt.(sonst konnen die nur 380$ Dollar verlangen statt mehere Tausende Dollar)

Übrigens sein Blog ist wirklich sehr intressant.

Besonderes die Anderson Fall.

Kommt viele Kosten auf die RIAA zu da....
 
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Ha, in their face!

Ich bin zwar kein großer Fan vom Raubkopieren, aber den Anwalt der Gegenseite zu verklagen, weil der seine Arbeit gut macht, ist doch schon am Rande der Lächerlichkeit und offenbart, wie hilflos die RIAA gegen kompetente Gegenspieler ist.

Mal im Ernst, ist es bis heute klar, wie hoch der Gewinnverlust wirklich ist? Schaden entsteht logischerweise keiner, die Bekanntheit einiger unbekannter und auch bekannter Bands und Künstler nimmt zu, was wiederum zu mehr Gewinn und Umsatz führt, da diese Konzerte besuchen, Merchandise kaufen und eventuell auch die Platten.

Durch dieses Prinzip haben schon viele Künstler mit mir Geld verdient, auf die ich sonst nicht aufmerksam geworden wäre. Die guten Leute bei der RIAA sollten sich eventuell eine bessere Methode überlegen, um die Rechte zu wahren. Ähnlich sieht es meines Erachtens auch mit dem Diebstahl von Filmen aus, auch wenn die Situation da kritischer sein mag. Mal Hand aufs Herz, wer schaut mit seiner Freundin lieber nen Stream ausm Internet mit mieser Qualität anstatt ins Kino zu gehen und dort den vollen Film Genuss zu haben.

Naja, man kann wohl auch nicht von sich auf andere schließen.
 
Da wäre sie mit 750$ ja noch gut weggekommen, wenn ich mir die Zustände in Österreich anschaue, ein Freund von mir, der dort wohnt, musste wegen 3 Songs über 2000€ blechen.:mad:
 
da scheint die musikindustrie doch tatsächlich angst vor einem vergleich vor gericht zu haben.
die offenlegung der gh - preise würde tatsächlich die verhältnismässigkeit der forderung anzweifeln.
vielmehr ist die angst vor einem präzedenzfall gegeben, oder wie soll man den rückzug der klage deuten.
sowas scheinheiliges, die "integrität" sei dahin.

ich wünsche mir, dass der prozess weitergeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Amerika wird man für alles angeklagt was dem anderen nicht passt, selbst wenn man nur seinen Job macht :rolleyes:

Nur eine Frage der Zeit bis der Trend nach Deutschland kommt.
 
@Taro Misaki

Aber 750$ PRO LEID!
Ist naturlich auch in Österreich kein Verhältniss zu die Schaden oder?
 
Claus1221 schrieb:
...eine Privatperson, die meiner Meinung nach "banale" 38 Songs runtergeladen hat... () ...das ist fast schon an der Untergrenze der Verhältnismäßigkeit, wegen 38 Songs einen Gerichtsprozess loszutreten.

Ich glaube, wenn du eine Doppel-CD aus dem Einzelhandel stiehlst und sie dann noch vervielfältigst (so wie es im Torrent-Netzwerk beim Herunterladen von Daten üblich ist) und erwischt wirst, würde auch ein Rechtstreit folgen, wenn du die geforderte Schadensersatzsumme nicht zahlst - kampflos würdest du das sicher auch nicht tun und bei Unterlassung der Zahlung folgt entweder die Pfändung oder im schlimmsten Fall sogar der Knast.

Das sollte nur eine Verdeutlichung in Betracht auf deine "Banalisierung" von Internetpiraterie sein. Deine Auffassung für Recht und Unrecht beim Filesharing copyright-geschützter Inhalte - und somit sicher auch die Sichtweise vieler anderer - kann nicht im Sinne der Endverbraucher sein. Was dabei z.B. herauskommt, sind einerseits höhere Kosten und andererseits stetige Hinweise wie z.B. die Anti-Piracy-Werbung auf den DVDs, die man für teuer Geld ehrlich erworben hat.

Cya, Mäxl
 
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Das ewige Argument: Eine CD runterladen ist das selbe wie eine CD stehlen.

Jetzt das ewige Gegenargument: In keinem Laden verschwindet eine CD, weil jemand ein paar MP3s runterlädt.


PS: Die große RIAA will das Verfahren einstellen, weil es seine "Integrität verloren" hat. Mit anderen Worten "WÄWÄWÄ Förmchen gelaut!"
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, wenn du eine Doppel-CD aus dem Einzelhandel stiehlst und sie dann noch vervielfältigst (so wie es im Torrent-Netzwerk beim Herunterladen von Daten üblich ist) und erwischt wirst, würde auch ein Rechtstreit folgen, wenn du die geforderte Schadensersatzsumme nicht zahlst - kampflos würdest du das sicher auch nicht tun und bei Unterlassung der Zahlung folgt entweder die Pfändung oder im schlimmsten Fall sogar der Knast.
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen!
Wenn du etwas Stiehlst, dann schadest du jemanden und zwar dem Geschäft, da es die CD ja ankaufen musste, im Fall des Download & Upload sinkt "nur" der Absatz.
Der Vergleich würde stimmen, wenn du von einem Schwarzhändler die CD geschenkt bekommst.

Für den Fall, dass du den Schadenersatz nicht zahlst und die Pfändung nicht erfolgreich ist, kommst du nicht in den Knast!

Also unterm Strich: deine Auffassung für Recht und Unrecht ist einfach falsch.
 
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