Muss mich ein Arzt impfen?

Acrylium

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Ich würde mich gern gegen Grippe impfen lassen.

Ich bin berufstätig und kann mich daher im Grunde nicht impfen lassen, da ich zu normalen Geschäftszeiten nie zum Arzt komme. Einen Tag Urlaub will ich dafür auch nicht nehmen müssen, zumal ich erst vor einem Monat bei dem Arbeitgeber angefangen habe und da will ich nicht gleich mit Urlaubswünschen ins Haus fallen.

Jetzt ist am kommenden Donnerstag aber im Bundesland meines Arbeitgebers Feiertag, so dass ich einen freien Tag habe und das nutzen wollte um mir die Impfung zu holen. Meine Hausärztin ist nur leider im Urlaub. Also rufe ich bei dem Arzt an der sie vertritt, doch dort wird mir gesagt, dass ich mich nur bei meinem Hausarzt impfen lassen kann.

Also rede ich ganz freundlich mit der Dame und versuche sie zu überreden mich doch am Donnerstag zu impfen. Bei dem Gespräch plaudert sie aus, dass die Ärzte bei ihrem Stammtisch vereinbart haben, dass sie nur ihre eigenen Patienten impfen. Also bekomme ich keine Impfung und ich soll doch einfach mal zu meiner Hausärztin gehen und danach etwas später zur Arbeit. Ist klar. In meiner Probezeit.

Sind Ärzte nicht verpflichtet dazu, mir eine Impfung zu geben wenn ich das will? Können die so etwas so einfach verweigern? Immerhin lassen sich doch anscheinen ohnehin viel zu wenig Menschen impfen, wieso also machen die es dann noch schwerer wenn das mal jemand freiwillig machen will?
 
Du kannst einfach deinem AG sagen dass du einen Arzttermin hast. Das ist was vollkommen normales. Auch in der Probezeit.
Mach dir keine Gedanken wo es nicht nötig ist. Zur allergrößten Not bleibst du die Stunde halt länger, wenn dir so unwohl dabei ist.
 
Mein Arbeitgeber hat in den vergangenen Jahren immer einen Arzt kommen lassen, bei dem man sich freiwillig impfen lassen konnte. Vielleicht ist das bei euch auch umsetzbar.
 
Eim arzt muss dich nicht behandeln sofern es nichts akutes ist. Wie kommst du darauf, dass hier eine pflicht bestünde? Zensai hat ansonsten alles gesagt, bei einem ag, der mir das verweigert, würde ich mich fragen, was ich bei dem will. Vor allem wenn man es wieder nacharbeitet.
 
Nicht überall gibt es solch paradiesische Zustände wie du es hast oder beschreibst @Mustis

Warum ist es so schwer mal mit seinem Vorgesetzten darüber zu reden. Entweder sagen die Kulanz oder muss nachgearbeitet (Arbeitszeitkonto) werden, was sicher kein Beinbruch für einen sein sollte.
 
also arbeitest du jeden Tag ca. 12-14h?

Willst du mir jetzt ernsthaft erzählen, das dein Arzt nicht mal an irgendeinem tag bis 18/19 Uhr Sprechstunde hat?

Kann ich mir kaum vorstellen.
 
Also bei meinem HA ist Max 17 Uhr :) Aber mir ist das wurst, wir bekommen Arztgänge als Arbeitszeit angerechnet.
 
ok, naja muss ehrlicherweise gestehen, das ich jetzt keine 40h/Woche + habe. Vlt. täusche ich mich da auch.

Aber letztendlich kann man den AG ja auch einfach mal fragen, liegt ja vlt auch in seinem Interesse das sich seine MA gegen Grippe etc impfen lassen ;)

Bei uns in der Gegend kenn ich es meist so, das ein Tag die Woche bis 18 Uhr auf ist (oder bei manchen sogar mal 19 Uhr)
 
Thorle schrieb:
Nicht überall gibt es solch paradiesische Zustände wie du es hast oder beschreibst @Mustis
Was ist daran paradiesisch? Das ist Standard und ist auch vom Gesetzgeber gedeckt. Eine Verweigerung darf eigentlich nicht erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss sogar das als Arbeitszeit angerechnet werden, beispielsweise wenn der Arzt den Termin aus medizinischen Gründen so vorgibt (beispielsweise eine Blutabnahme die zwingend nüchtern und daher morgens erfolgen muss).
 
Ich würde mich gern gegen Grippe impfen lassen.

Moin

Wie hast du das denn vorher gemacht?

Gruß
Nobsi
 
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@Mustis : Weil du es so hinstellst, dass jeder AG es bei einer freiwillige Arztleistung hinnehmen muss, dass der AN das während der Arbeitszeit machen muss. Und wenn nicht ist das gleich ein schlechter AG. Deswegen soll er fragen.
 
Mustis schrieb:
Was ist daran paradiesisch? Das ist Standard und ist auch vom Gesetzgeber gedeckt. Eine Verweigerung darf eigentlich nicht erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss sogar das als Arbeitszeit angerechnet werden, beispielsweise wenn der Arzt den Termin aus medizinischen Gründen so vorgibt (beispielsweise eine Blutabnahme die zwingend nüchtern und daher morgens erfolgen muss).
Wenn du bei deinem AG regelmäßig Dinge einforderst, auf die du wohl Anspruch hast, die diesem aber nicht gefallen, kannst du dir nicht selten einen neuen AG suchen. Wir sind hier wohl noch lange nicht in den USA, aber es nicht gerade wenige richtige Ausbeuter-AG. Irgendwer macht den Job dann schon. Zu allen Bedingungen. Nur weil es im Gesetz steht, macht das noch lange nicht jeder AG mit. Was willst du denn dagegen machen? Klagen? In 95% der Fälle ist danach das Arbeitsverhältnis beendet.
 
@Thorle
Freiwillig ja, trotzdem empfohlen und zeitlich aber nicht unbegrenzt sinnvoll. Der AG begibt sich hier auf sehr dünnes Eis, wenn er dem AN dies verweigert trotz Nacharbeit. Und doch, er ist dann ein mieser AG...

@Mirk0
Das ist VT Geblubber. Kein AG in DE kann mich kündigen, wenn ich auf mein Recht bestehe. Jedes Arbeitsgericht zerfetzt einen solchen AG in der Luft...

Das viele AGs weit kommen mit sowas, liegt, sorry, an Menschen wie euch...
 
Mustis schrieb:
@Mirk0
Das ist VT Geblubber. Kein AG in DE kann mich kündigen, wenn ich auf mein Recht bestehe. Jedes Arbeitsgericht zerfetzt einen solchen AG in der Luft...

Das viele AGs weit kommen mit sowas, liegt, sorry, an Menschen wie euch...
Da ich zufällig Arbeitnehmervertreter und Gewerkschafter bin, muss ich dir leider sagen, dass du keine Ahnung hast. Selbst wenn das Arbeitsgericht dem AN Recht geben sollte, wird danach das Arbeitsverhältnis aufgrund des beschädigten Vertrauensverhältnisses - im besten Fall per Aufhebungsvertrag - beendet. 08/15 Personalwesen. Es ist blauäugig zu glauben, dass der Gang zum Arbeitsgericht die AG in Scharen in die Schranken weist. Den entsprechenden Richter braucht man zusätzlich.
 
@Mirk0 Kannst du hier gerne hier so behaupten und so hinstellen, passt nicht zum Thema und ich habe eine anderslautende Meinung basierend auf meinen Erfahrung und Wissen, welches du nicht im geringsten beurteilen kannst.
 
Bin da aber auch eher bei @Mirk0

War auch jahrelang AV in einem noch sehr humanen Betrieb aber selbst hier (und in Tochterbetrieben) gabs teils haarsträubende Personaler-Entscheidungen etc...

möchte nicht wissen, wie das in "schlechteren" Unternehmen zugeht ;)
 
Wie machst Du das dann mit der Impfung gegen Erkältung? Dann musst ja wieder auf nen Feiertag warten ;-)
Sorry aber das ist ein extrem unnötiger Thread! (Wegen der Art der Impfung und der Frage..)
 
csMountainDew schrieb:
Wie machst Du das dann mit der Impfung gegen Erkältung? Dann musst ja wieder auf nen Feiertag warten ;-)
Sorry aber das ist ein extrem unnötiger Thread! (Wegen der Art der Impfung und der Frage..)

Moin

Sehe ich auch so. Mann könnte ja fast meinen das der Fragesteller einen Vormund hat.

Gruß
Nobsi
 
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Den TE auf gesetzliche Erlaubnisse hinzuweisen, was hier bisher immer noch nicht korrekt geschehen ist, ist jedenfalls wichtig und notwendig.

Ob er das dann in Anspruch nimmt und Abwägungen trifft ist seine Sache und echt nicht eure.

Wer als Arbeitgeber wegen sowas und anderer Rechte eine Kündigung herbeiführen will ist aber ein Drecksladen. Und das Duckmäusertum ist nicht nur hier mitschuldig, sondern auch bei anderen Überverteilungen, zum Beispiel bei Verbraucherverträgen.


Bin leider selbst gerade nur am Handy und belasse es daher dabei.
 
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