Mwst In-App Käufe

OLLIWOOD65

Cadet 4th Year
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März 2010
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Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. der Mwst. für den Kauf virtueller Währungen. Ich plane eine App mit In-App Käufen und dem Handel der App-Nutzer untereinander zu veröffentlichen. Hierbei muss eine virtuelle Währung gegen Echtgeld gekauft werden, wobei bei diesem Kauf die 19% Mwst. fällig werden. Danach kann der Nutzer mit der virtuellen Währung bspw. Gegenstände anderer Nutzer kaufen.
Ich überlege außerdem noch eine Auszahlungsmöglichkeit der Nutzer zurück in Echtgeld zu ermöglichen, wobei dann, nach meinem Verständnis, keine Mwst. fällig wird.
Ich möchte mein Verständnis anhand des folgenden Beispiels darstellen:
  • Nutzer A kauft 100 Einheiten der virtuellen Währung im Wert von 10 €, woraufhin ich 19% Mwst. abführe und 8,10 € verdiene.
  • Jetzt kauft Nutzer A von Nutzer B ein Item für die 100 Einheiten der virtuellen Währung.
  • Ich verlange sagen wir 10% Provision pro Transaktion, also 10 Einheiten = 1 €.
  • Nutzer B kann sich nun 90 Einheiten = 9 € auszahlen lassen.
  • Ich habe also durch den Verkauf der virtuellen Währung + der Transaktion Einnahmen von 9,10 €.

Mache ich somit mit jedem Kauf + Transaktion 0,90 € Verlust?
Oder kann ich mit die Mwst. "zurückholen"?

Da fehlen mir die betriebswirtschaftlichen Grundlagen.

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
Mach dich erstmal mit den Grundlagen vertraut. Deine erste Rechnung ist schon falsch. 10€ sind 119%, nicht 100%. Dein Nettopreis wäre also 8,403€

Wenn das sitzt, kannst dir um den Rest Gedanken machen
 
Wenn ein Gewerblicher von privat was kauft, faellt keine MwSt an. Darum handelt es sich ja beim Rueckkauf. Ob es andere Moeglichkeiten gibt, die Steuer zurueck zu bekommen, da fehlen auch mir die Kenntnisse. Ich denke aber nicht, denn sonst wuerde es zumindest ein paar Anbieter virtueller Waehrungen geben, die auch wieder zurueckkaufen. Mir faellt aber kein einziger ein...

Kleingewerberegelung waere eine Moeglichkeit. Damit werden auch die benoetigten Mathekenntnisse heruntergeschraubt... richtig spassig waere es dann, wenn Du User aus Oesterreich, Schweiz, Luxemburg usw. hast, und dann mit unterschiedlichen Steuersaetzen hantieren muesstest...​​
 
Kauf und Verkauf von Währungen unterliegt meines Wissens nach nicht der Mehrwertsteuer. Weiterhin ist bis zu einem Umsatz von 17.500€ p.a. auch evtl. anfallende Mehrwertsteuer nicht abzuführen. (Kleinstunternehmerregelung)

Komm erstmal über diesen Umsatz, dann reden wir weiter.
 
_killy_ schrieb:
Kauf und Verkauf von Währungen unterliegt meines Wissens nach nicht der Mehrwertsteuer.

Aber doch nicht solcher in-App Kram. Sonst braeuchte man ja auch keine MwSt auf Donuts etc. zahlen... Oder auf Spielgeld fuer Kinder...
Ich denke eher, dass anerkannte und konvertible Waehrungen darunter fallen, z.B. Bitcoin.
 
Auch Bitcoins sind nicht anerkannt ... oder kennst du eine Zentralbank wo du echte Währung gegen Bitcoins tauschen kannst? ;)

Die Mehrwertsteuerfrage klärt sich aber aus meiner Sicht schon an der Freigrenze von 17.500€ Umsatz p.a. -> ich persönlich glaube nicht, dass der TE mit seiner Idee über diese Grenze kommt.
 
Wieso hinterher? Sorry Bitcoin ist der größte Schwachsinn, den das Internet bisher vorgebracht hat. Natürlich muss darauf umsatzsteuer gezahlt werden, denn es ist einfach ein virtuelles Gut (so wie beispielsweise Windows). Jeder der immer noch an Bitcoin glaubt, der hat meiner Meinung nach auch nicht mehr alle Latten am Zaun (sorry).

Zur Frage des TE:

google mal nach den Begriffen Umsatzsteuer und Vorsteuer, dann wirst du feststellen, dass du keinen Verlust machst (zumal deine Prozentrechnung falsch ist).

Ich würde mich da vorher einfach mal informieren, sonst geht das nach hinten los.
 
Ehrlich, eine der dümmsten Geschäftsideen von denen ich je gehört habe.

Und HALT, Du verwechselst Umsatz mit Gewinn (Nutzer A kauft 100 Einheiten der virtuellen Währung im Wert von 10 €, woraufhin ich 19% Mwst. abführe und 8,10 € verdiene.) Richtig heißt es auch Umsatzsteuer, kurz USt, die Bezeichnung Mehrwertsteuer Mwst ist "umgangssprachlich" und wird geduldet ist aber falsch.

(Mach Du nur, ich bin sicher dass sich bald auch der Staatsanwalt für deine Tätigkeit interessieren wird. Kann mir gut vorstellen dass man dir Ruck Zuck eine Art Banktätigkeit ohne Banklizenz vorwerfen kann und auch wird, und dann ist Schluss mit Lustig.)
 
Scythe1988 schrieb:
Wieso hinterher? Sorry Bitcoin ist der größte Schwachsinn, den das Internet bisher vorgebracht hat. Natürlich muss darauf umsatzsteuer gezahlt werden, denn es ist einfach ein virtuelles Gut (so wie beispielsweise Windows).

Der Kritikpunkt lautet Doppelbesteuerung. Ich kaufe fuer 10 Euro Bitcoins. Dank MWSt. erhalte ich einen Gegenwert von 8,40, und Schaueble kassiert 1,60. Von den 8,40 kaufe ich mir einen 1,5 kg Box Haribo. Schaeuble kassiert nochmals 1,35.

Windows ist was gaenzlich anderes. Mit Windows kann ich kein Haribo kaufen.

Scythe1988 schrieb:
Jeder der immer noch an Bitcoin glaubt, der hat meiner Meinung nach auch nicht mehr alle Latten am Zaun (sorry).

Voellig am Thema vorbei. Bitcoin ist nur ein Beispiel fuer eine virtuelle Waehrung. Nimm statt dessen Amazon Coins, wenn Dir das lieber ist, oder irgend eine andere "Waehrungseinheit". Wenn ich Donuts kaufe, werden die mir ja auch nur beim Kauf besteuert, und nicht noch ein zweites Mal, wenn ich mir mit den Donuts z.B. den Mapple-Store kaufe.
 
Nein! Doppelbesteuerung ist ein ganz anderes Thema. Deine Rechnung ist auch außerdem falsch. Haribo Konfekt = Lebensmittel, d.b. reduzierter USt Satz von 7 %.


Diese fiktiven 8,40 sind auch kein Gewinn oder Verdienst sondern "Cash Flow", genau hier UMSATZ. Von diesem werden dann die Kosten abgezogen. Diese verbleibende Summe wäre dann der Gewinn vor Steuern. Dieser wird dann versteuert. Was dann übrig bleibt ist der "Verdienst".


Aber ich glaube mein Posting ist unnötige Liebesmüh.
 
Ich verstehe Deine Idee nicht. Für diese 10 Euro, bzw 8,40 Euro Netto musst Du doch eine Gegenleistung erbringen. (Eine Ware oder Dienstleistung, eine App oder was bitte schön, bezahlen?)
 
Die Gegenleistung ist der Verkauf der virtuellen Währung, womit halt die In-App Käufe oder der Handel mit anderen Nutzern durchgeführt werden kann.
 
Du musst aber eine Gegenleistung bringen warum sonst, in aller Welt, sollte ein des Denkens mächtiges Wesen in eine virtuelle Währung konvertieren?

Ich habe das Gefühl deine Idee ist sehr unausgegoren.
 
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Die Gegenleistung ist, dass er mit dieser Währung Goodies usw. in der App kaufen kann
 
Wie schon gesagt, bis zu einem Umsatz von 17.500€ p.a. brauchst du keine Mwst. abführen. Komm erstmal mit deiner App auf diesen Umsatz, dann reden wir weiter.
Oder machst du schon Umsätze die in der Nähe dieser Grenze sind?
 
Ja, schon klar. Aber du bietest doch gar keine Apps und Goodies feil. Diese müsstest du dann beim Anbieter solcher Dienste und Services bezahlen.

Ich sag doch, wirklich diese Idee hat noch enormes Verbesserungspotential, um nicht zu sagen total unausgegorener .....

Mit den 17.500 Euro Kleinstgewerbe Lösung ist so eine Sache, da muss er vorher mit der Finanzbehörde reden.
MwSt ist immer ein Durchgangsposten, letztendlich bezahlt sie doch der Endverbraucher, warum macht ihr so ein Drama daraus.
 
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Wieso ist die Kleinunternehmerregelung so eine Sache? Gewerbe anmelden, Umsätze melden, fertig. Liegt man unter dieser Freigrenze, darf man die Mwst. behalten. Ist somit ein Geschenk vom Staat und soll kleine Unternehmer nicht noch zusätzlichen Verwaltungsaufwand bescheren.
Solange der TE sich mit seinen Umsätzen in dieser Freigrenze bewegt, solange braucht er auch keine andere Lösung. Die Umsatzsteuer freiwillig abführen trotz dass man unter der Freigrenze liegt wird er ja sicher nicht machen wollen ... oder?
 
Nein, man darf keine MwSt berechnen.

Ein Unternehmer hat immer Netto Preise zuzüglich MwSt (außer das Finanzamt stimmt der Kleingewerbe Lösung zu). Diese nimmt man treuhänderisch ein und führt sie ans Finanzamt ab. Bei KGL berechnet der Selbstständige nur die Ware oder Leistung und es kommt keine MwSt hinzu.
Ganz großer Unterschied.
Erzählt mir nichts, ich bin seit 1983 Selbstständig und weiß deshalb wie es sich verhält.
 
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