NB ohne Rechnung kaufen ?

Die einzige richtige Antwort steht Seite 1, Lenovo anrufen Seriennummer durchgeben Garantie erfragen...

Wenn es allerdings Diebesgut ist, nimm dir nen Zeugen mit, nicht das du mit ner dicken Beule und ohne Smartphone neben den Papiertonnen von Lidl liegst :)
 
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Kontrapaganda schrieb:
Wie soll ich mir das vorstellen? Wenn ich ein iPhone zurückgebe, weil es einen Schaden hat, ist das Gerät offensichtlich nicht neuwertig, weil es eben einen Schaden hat. Was kann der Kunde dafür?

Ich rede nicht zwangsläufig von einem schadhaften Gerät, sondern einfach davon, dass der Kunde von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht gebrauch macht. Da muss er ja gar nicht begründen, warum er das Gerät zurückgibt. Bei Apple-Geräten läuft hier allerdings bereits die Garantie, was für Händler ein Problem ist. Sie müssen den vollen Kaufpreis erstatten, können das Gerät aber nicht mehr als Neuware (und ja, dass ist üblich, dass Rückläufer aus Widerrufen, die an und für sich optisch und technisch einwandfrei sind, wieder als Neuware im Handel landen) verkaufen.
Da gab es schon Fälle, wo der Händler dann einen Wertersatz gefordert hat. Ob sich das rechtlich durchsetzen lässt, ist wohl auch immer eine Einzelfallentscheidung. Die Gesetze lassen hier durchaus eine Auslegung im Sinne des Händlers zu.
 
kachiri schrieb:
Naja, das kann ichschon verstehen. Wenn ein Gerät offensichtlich durch den Käufer beschädigt ist, entsteht ja auch eine Wertminderung. Ich bin zwar kein Jurist, aber dabei handelt es sich um einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Bei einer Gewährleistungsinanspruchnahme hingegen wird am Kaufvertrag ja nichts gerüttelt. Es wird lediglich ein Mangel ausgebessert durch Reparatur falls möglich oder eben durch Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises.
Wenn ich in einen Laden gehe, kann ich da ja auch nicht einfach Laptops zerkratzen. Wobei, wenn mir das aus Versehen passiert, eventuell die Privathaftpflicht einspringt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wagi72 schrieb:
Dann ist es ja sowieso kaputt...würde ich dann nicht kaufen wollen 😂
Das ist nicht ernst gemeint. „Vom Laster gefallen“ ist eine ironische Beschreibung für: „Hat ohne Eiverständnis des früheren Besitzers den Besitzer gewechselt“.
 
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Kontrapaganda schrieb:
Das ist nicht ernst gemeint. „Vom Laster gefallen“ ist eine ironische Beschreibung für: „Hat ohne Eiverständnis des früheren Besitzers den Besitzer gewechselt“.
Das war mir klar, ich kenne den Ausdruck ;)
Ich wollte ein Witz machen....ist scheinbar nicht gelungen 🤷‍♂️
 
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wagi72 schrieb:
Das war mir klar, ich kenne den Ausdruck ;)
Ich wollte ein Witz machen....ist scheinbar nicht gelungen 🤷‍♂️
ich fand den nicht schlecht :-)
 
wagi72 schrieb:
@Jo_Bo
Wie ist es denn nun ausgegangen. Angesehen?
Nein ... hab`s gelassen und kaufe lieber neu und mit Rechnung. Bin nur noch am überlegen. ob ein X1 Carbon oder ein T14 ...
 
Jo_Bo schrieb:
Nein ... hab`s gelassen und kaufe lieber neu und mit Rechnung. Bin nur noch am überlegen. ob ein X1 Carbon oder ein T14 ...
Das musst du wissen. Soll es nicht ein Zweitgerät für den Fall der Fälle sein? Also das T14 ist auf jeden Fall günstiger.
 
Kontrapaganda schrieb:
Soll es nicht ein Zweitgerät für den Fall der Fälle sein? Also das T14 ist auf jeden Fall günstiger.
Sind ca. 200€ Unterschied.
Problem ist, dass ich noch nie ein T14 in der Hand hatte (momentan eher schwierig) und daher nicht weiß, ob es mir optisch u. haptisch taugt.
Allerdings reizt mich der längere Tastenhub - ich mag das und aktuell tippe ich extrem viel ...
Glücklicher Weise kann ich mir bei der Entscheidung Zeit lassen ... mein Yoga ist ja erst 1 Jahr alt ...
 
Jo_Bo schrieb:
Sind ca. 200€ Unterschied.
Problem ist, dass ich noch nie ein T14 in der Hand hatte (momentan eher schwierig) und daher nicht weiß, ob es mir optisch u. haptisch taugt.
Allerdings reizt mich der längere Tastenhub - ich mag das und aktuell tippe ich extrem viel ...
Du hast ja recht. Ich sehe gerade bei Campuspoint, dass das X1C in der Basisversion tatsächlich nur 200 € mehr kostet. Irgendwie ist das X1C günstiger geworden im Vergleich zum T14 als letztes Jahr.
Die haben aber beide nur 8GB RAM. Beim X1C sind die dann verlötet, was den Wiederverkaufswert sicher nicht positiv beeinflusst. Ich persönlich würde 2021 kein Neugerät mehr für 1,5k kaufen mit nur 8GB RAM verlötet. Beim T14 kannst du den RAM noch aufrüsten.

Wobei ich bei einem Zweitgerät als Fallback-Option schon hinterfragen würde, ob es Neuware sein muss.
Es gibt auch seriöse Gebrauchtgeräte.
 
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Kontrapaganda schrieb:
Wobei ich bei einem Zweitgerät als Fallback-Option schon hinterfragen würde, ob es Neuware sein muss.
Es gibt auch seriöse Gebrauchtgeräte.
Dagegen spricht auch nix. Gibt es denn Shops (für Gebrauchte), die wirklich seriös sind? Und die auch Lenovo im Programm haben? Denn was anderes möchte ich aktuell nicht.
 
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kachiri schrieb:
Eine Garantie ist NICHT übertragbar, da eine Garantie eine freiwillige Leistung ist.

warum soll eine Garantie nicht übertragbar sein?
apple, lenovo wickeln per S/N + Garantiedaten die Garantiefälle ab.
Nasenbären, wie intel & Consorten gewähren nur dem Erstkäufer - aber völlig andere Nummer
Ergänzung ()

pseudopseudonym schrieb:
Jemand, der keine Rechnung mehr hat und das Teil schnell zu Geld machen will

möglicherweise ust-frei eingekauft, benötigt die RE selber für die Steuer ?

ps. Kaufvertrag machen + Serial-Nummer. Wenn geklaut = verklagen
 
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