NB ohne Rechnung kaufen ?

kachiri schrieb:
Dementsprechend kann ich mir nicht vorstellen, dass Lenovo die bloße SN reicht. Außer es wird auch hier irgendwo das Datum der "Erstinbetriebnahme" gespeichert.
Bei Lenovo wird der Garantie-Beginn automatisch auf einen bestimmten Zeitpunkt nach der Produktion gelegt.
So bekommt man erstmal (je nachdem wie lange das Gerät im Lager lag) einige Tage/Wochen mehr oder weniger Garantie als angegeben.

Man kann dann die Rechnung bei Lenovo einreichen, sodass der Start der Garantie genau auf das Kaufdatum angepasst wird.
Das ist aber nicht verpflichtend und bei Support-Fällen wird in aller Regel auch keine Rechnung verlangt.
 
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Auch bei Apple geht es um das Kaufdatum. Apple geht nur davon aus, dass man ein Gerät nicht aktivieren kann BEVOR man es gekauft hat. Daher läuft spätestens mit der Aktivierung die Garantie.
Ob Lenovo das auch macht, keine Ahnung. Ändert aber auch nichts, da im Falle eines Kaufs auch da keine Aktivierung vorher erfolgen kann.

Die Garantiebedingungen von Lenovo wird man irgendwo finden. Da steht drin, wem Garantie gewährt wird und mit welchen Voraussetzungen.
 
M4ttX schrieb:
In AT geht das jedenfalls (okay, das zielt wohl auf Umtausch ab) https://red.mediamarkt.at/umtausch.html

Ich kenne die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich nicht, aber auch hier im Kleingedruckten:

*Ausgenommen sind Hygieneartikel, Registrierungsprodukte (wie etwa jene von Apple und Microsoft; Software; Handyanmeldungen; etc.). Rücknahme nur in einwandfreiem Zustand inkl. Originalverpackung mit komplettem Zubehör und Kassabon. Umtauschrecht gilt für stationäre Käufe. Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden bleiben von diesem Rückgaberecht unberührt. Ist das neue Produkt teurer als das retournierte, ist der Differenzbetrag zu bezahlen. Ist es günstiger, wird die Differenz zurückerstattet.
 
species_0001 schrieb:
Die Garantie und auch eventuelle Zusatzgarantien sind immer an das Gerät nicht an eine Person gekopp
Nein, eine Grarantie (freiwillige Leistung der Hersteller oder der Verkäufer) ist per se erst mal an die Person gebunden die den Artikel gekauft hat. Die Gewährleistung (gesetzliche Vorgabe der BRD an den Hersteller) ist nach einem halben Jahr vorbei und dann zählt die Beweislast des Käufers. Sprich, der Käufer muss beweisen, dass ein Mangel schon innerhalb der ersten 6 Monate vor lag.
Es gibt einige Ausnahmen, dass eine Garantie an eine Seriennummer gebunden ist. Das kommt aber eher selten vor und ist nicht immer mit der Gesetzgebung in Deutschland vereinbar.

An den TE: lass die Finger davon...das ist riecht nach "heißer" Ware vom LKW...
 
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species_0001 schrieb:
Die Garantie und auch eventuelle Zusatzgarantien sind immer an das Gerät nicht an eine Person gekoppelt.
Bei Notebooks mag das zutreffen.

Bei Crucial RAM, SSDs etc. gilt die Garantie offiziell nur für den Erstkäufer.
 
also qwertz ist das schon in der Slowakei.. Die ueberigen Zeichen sind da schon interessanter :) @BieneMafia
 
@M4ttX wir sprechen hier ja auch ganz konkret von einem Lenovo Laptop, und darauf bezog sich meine Aussage. :)

@autopilot und genau die Aussage ist falsch.
Die Händlergewährleistung wirkt zwischen Händler und Käufer als handelnde Personen.

Die Gerätegarantie des Herstellers bezieht sich auf das Gerät.
Grundsätzlich sind bei Lenovo, HP und Dell (und ich lehne mich auch so weit aus dem Fenster zu Behaupten auch bei den anderen Laptopherstellern) die Basis- und Zusatzgarantien immer an die Seriennummer des Gerätes gekoppelt.

https://support.lenovo.com/be/de/solutions/ht117676

Du kannst online oder per Hotline, oder per Lenovo Vantage den Garantiestatus des Gerätes anzeigen lassen, da ist nirgendwo im ganzen Prozess der Käufer oder Besitzer des Gerätes hinterlegt und spielt keine Rolle.

Auch wenn ein zusätzlicher Supportvertrag/Zusatzgarantie mit abgeschossen ist, ist der mit dem Gerät verknüpft. Die Zusatzgarantien wird überhaupt erst mit der Verknüpfung mit dem Gerät aktiv. Vorher hat man nur ne wertlose aber teure Email gekauft, die sogar verfallen würde wenn man sie nicht mit dem Gerät koppelt. (Ist schon paar Tage her, dass ich das bei Lenovo zuletzt gemacht habe, es waren 30 oder 90 Tage Zeit in der man die Verknüpfung machen musste)
Nach der Verknüpfung erhält das Gerät den erweiterten Garantie/Supportstatus. Der Besitzer des Gerätes ist dafür völlig egal.


(und auch die Gewährleistung ist nicht nach 6 Monaten vorbei, sie ist zwischen Händler und Privatperson immer 24 Monate, nur die Beweislast kehrt sich nach 6 Monaten um)
 
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species_0001 schrieb:
und genau die Aussage ist falsch.
Nein, eben nicht.
Es stimmt, die Gewährleistung gilt 24 Monate. Nach einem halben Jahr wird die Beweislast auf den Käufer übertragen. Das hätte ich weiter ausführen können, der Vollständigkeit halber.
Der Rest stimmt aber in der EU.
 
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species_0001 schrieb:
https://support.lenovo.com/be/de/solutions/ht117676
Wie deutlicher muss es denn noch sein, dass die Garantie an das Gerät und nicht den Käufer gebunden ist?
Das ist schon richtig, aber in der EU die Ausnahme und keinefalls die Regel. ;)
Die meisten Hersteller kommen eben aus Asien oder USA. Da trifft das meistens zu, nicht aber in der EU. ;)
Du schriebst, dass die Garantie "immer" an das Gerät gebunden ist. Dem ist einfach (pauschal) nicht so.
Ps: versuche mal eine Garantie von einem gebrauchten, bei Amazon gekauften Artikel geltend zu machen.
Das wird nicht gehen, da die Garantie nicht übertragbar ist. Außer Amazon ist kulanter als sonst oder der Artikel ist, wie von dir genannt, an die SN gebunden. Dann geht das, sonst leider nicht.
 
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kachiri schrieb:
Gab da ja in der Vergangenheit häufiger Fälle, wo Händler Wertersatz gefordert haben, wenn iPhones innerhalb der Gewährleistung zurückgegeben wurden, weil diese nicht mehr als "Neu" zu verkaufen waren.
Wie soll ich mir das vorstellen? Wenn ich ein iPhone zurückgebe, weil es einen Schaden hat, ist das Gerät offensichtlich nicht neuwertig, weil es eben einen Schaden hat. Was kann der Kunde dafür?
 
Du kannst es nicht einfach zurückgeben.
Der Händler oder der Hersteller haben ein dreimaliges Recht auf Nachbesserung, sprich Reparatur.
Nach der dritten Reparatur, wenn der Fehler (der gleiche) immer noch besteht, hast du ein Recht auf Wandlung. Heißt, du bekommst ein neues oder neuwertiges Gerät oder dein Geld (voller Kaufpreis) zurück. Wenn der HändlerHersteller das Gerät zurück nimmt, dann ist das seine Kulanz und er kann dir die bisherige Nutzung bzw. die Zeit in Rechnung stellen und das vom Kaufpreis entsprechend abziehen.
 
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