BieneMafia
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Was erwartest du eigentlich für eine Tastatur? Bestimmt keine deutsche bei einem Slovakei Gerät.
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Bei Lenovo wird der Garantie-Beginn automatisch auf einen bestimmten Zeitpunkt nach der Produktion gelegt.kachiri schrieb:Dementsprechend kann ich mir nicht vorstellen, dass Lenovo die bloße SN reicht. Außer es wird auch hier irgendwo das Datum der "Erstinbetriebnahme" gespeichert.
Wieso? Wie schreiben die denn?BieneMafia schrieb:Was erwartest du eigentlich für eine Tastatur? Bestimmt keine deutsche bei einem Slovakei Gerät.
In AT geht das jedenfalls (okay, das zielt wohl auf Umtausch ab) https://red.mediamarkt.at/umtausch.htmlkachiri schrieb:Online können sie es gar nicht ausschließen.
M4ttX schrieb:In AT geht das jedenfalls (okay, das zielt wohl auf Umtausch ab) https://red.mediamarkt.at/umtausch.html
*Ausgenommen sind Hygieneartikel, Registrierungsprodukte (wie etwa jene von Apple und Microsoft; Software; Handyanmeldungen; etc.). Rücknahme nur in einwandfreiem Zustand inkl. Originalverpackung mit komplettem Zubehör und Kassabon. Umtauschrecht gilt für stationäre Käufe. Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden bleiben von diesem Rückgaberecht unberührt. Ist das neue Produkt teurer als das retournierte, ist der Differenzbetrag zu bezahlen. Ist es günstiger, wird die Differenz zurückerstattet.
Nein, eine Grarantie (freiwillige Leistung der Hersteller oder der Verkäufer) ist per se erst mal an die Person gebunden die den Artikel gekauft hat. Die Gewährleistung (gesetzliche Vorgabe der BRD an den Hersteller) ist nach einem halben Jahr vorbei und dann zählt die Beweislast des Käufers. Sprich, der Käufer muss beweisen, dass ein Mangel schon innerhalb der ersten 6 Monate vor lag.species_0001 schrieb:Die Garantie und auch eventuelle Zusatzgarantien sind immer an das Gerät nicht an eine Person gekopp
Wie kann man das Missverstehen?Jo_Bo schrieb:Wieso? Wie schreiben die denn?
Bei Notebooks mag das zutreffen.species_0001 schrieb:Die Garantie und auch eventuelle Zusatzgarantien sind immer an das Gerät nicht an eine Person gekoppelt.
Nein, eben nicht.species_0001 schrieb:und genau die Aussage ist falsch.
Das ist schon richtig, aber in der EU die Ausnahme und keinefalls die Regel.species_0001 schrieb:https://support.lenovo.com/be/de/solutions/ht117676
Wie deutlicher muss es denn noch sein, dass die Garantie an das Gerät und nicht den Käufer gebunden ist?
Die besagten Ausnahmen!species_0001 schrieb:nur auf die Schnelle ergoogelt:
https://forum.ubook.at/thread/3313-care-pack-übertragbar/
https://bestware.com/de/garantiebedingungen
Gerätegebunden... Gerätegebunden
Wie soll ich mir das vorstellen? Wenn ich ein iPhone zurückgebe, weil es einen Schaden hat, ist das Gerät offensichtlich nicht neuwertig, weil es eben einen Schaden hat. Was kann der Kunde dafür?kachiri schrieb:Gab da ja in der Vergangenheit häufiger Fälle, wo Händler Wertersatz gefordert haben, wenn iPhones innerhalb der Gewährleistung zurückgegeben wurden, weil diese nicht mehr als "Neu" zu verkaufen waren.