Nebenerwerb als Webdesigner

Schnipp

Lt. Commander
Registriert
Feb. 2004
Beiträge
1.141
Hallo zusammen,

ich überlege zukünftig ein paar Euro nebenher zu verdienen im Bereich Webdesigner (Planung, Erstellung, Umsetzung von Webseiten, evtl. auch Pflege der Seiten).

Wenn man sich im Netz dazu informiert, stellen sich mir gleich mehrere Fragen:

  • Freiberufler oder Gewerbe anmelden?
  • Wenn Gewerbe, kommen außer den Anmeldekosten weitere auf mich zu, wenn ich unter 17.500 Euro im Jahr bleibe?
  • Bei der Gewerbeanmeldung: Was ist die "Art des angemeldeten Betriebs" (Handwerk oder Sonstiges)?
  • Was gibt man am besten bei der angemeldeten Tätigkeit an? Einfach nur "Webdesign- und programmierung" oder doch besser was anderes?

Es scheint ja, je nachdem was man wo angibt, unterschiedlich von den Ämtern gehandhabt zu werden und damit auch unterschiedliche Kosten für mich zu verursachen.

Bin für jeden Tipp dankbar!

Gruß Schnipp
 
Mit verdammt viel Glück wirste als Freiberufler akzeptiert. Die Regel ist aber "Gewerbe"... mit all den hässlichen Folgen.
 
Definiere "hässlich" doch mal etwas genauer ;-)
 
Ich wurde damals tatsächlich als Freiberufler akzeptiert (Programmieren ist auch Kunst *G*), daher hab ich mich mit den Gewerbe-Aspekten zum Glück nie sonderlich präzise auseinander setzen müssen. Primärer Unterschied ist halt die Gewerbesteuer, unter deren Freibetrag du aber als Nebenerwerb locker liegen solltest.

Ich würd übrigens nicht vermuten, dass Webentwickler als Handwerker zählen. Ist also eher ein Fall für "sonstiges". Als Tätigkeit würd ichs auf "Entwurf, Implementierung und Pflege von Webauftritten" limitieren. Evtl. solltest du noch "Entwurf von Werbemitteln" mit aufnehmen. Sonst drehen die dir evtl. noch n Strick, wenn du für einen Kunden ein CI entwirfst und auf Basis dieses CI's dann Flyer oder sowas entstehen.
 
Also deine Tätigkeitsbeschreibung gefällt mir sehr gut! Denke das werde ich so übernehmen.

Also sollte man generell erst mal versuchen das ganze als freiberufliche Tätigkeit laufen zu lassen und wenn das abgelehnt wird entsprechend ein Gewerbe anmelden?

Der Bogen vom FA für die Anmeldung als Freiberufler ist ja auch mal heftig ... was die wieder alles wissen wollen.
 
Ich war auch Freiberufler neben dem Studium. Wenn du unter der Grenze bleibst hast du Wahlrecht in Bezug auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).

Wenn du dir ne dicke Gamer-Grafikkarte zulegen möchtest fürs "Webdesign" dann macht es ggf. Sinn diese auszuweisen ansonsten kannst du auch darauf verzichten und sparst dir die Erklärung.
 
Tja, dann musst du dem FA bloß noch erklären, wieso du 2000€ für einen Arbeits-PC ausgegeben hast, wenn du in einem Jahr nur ein Auftragsvolumen von 3000€ hattest.... und an was du eigentlich deine Freizeit verbringst.
Ein reguläres Notebook hingegen kann und sollte man mit angeben. Selbiges braucht man spätestens im Kundengespräch für eine Präsentation. Auch ein Tablet oder Smartphone könnte man mit angeben. Im Hinblick auf Responsive Design muss man Kunden ja oft zeigen, wie schlecht ihre aktuelle Webseite auf einem iPhone aussieht und wie viel besser dein neuer Entwurf dahingehend skaliert.

Was man definitiv nicht mit angeben sollte ist der private PKW. Klar, wenn man selbst kein präsentables Büro, hat muss man für Gespräche zum Kunden fahren, aber das notwendige Fahrtenbuch ist die Mühe trotzdem nicht wert. Da darfste jeden Trip zum Bowlingabend oder ins Kino mit auflisten....
 
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