Netzteil hat Wasserschaden erlitten - was beachten bei Wiederinbetriebnahme PC

Gazzer

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Ich wohne zur Miete (Kellereinliegerwohnung). Durch ein Leck in einem Wasserrohr drang Wasser in den Raum, in der PC stand (ca 5cm). Im laufenden Betrieb des PCs gab es natürlich einen Kurzschluss, das im PC installierte Netzteil ist defekt.

Ich werde morgen ein Ersatznetzteil einbauen, dass ich noch als Ersatz hatte. Ich möchte herausfinden, ob weitere Komponenten Schaden genommen haben. Gibt es beim Inbetriebnehmen des PCs etwas zu beachten? Ich habe vor, das Ersatz-NT einzubauen und dann den PC mit allen Hardware-Komponenten zu starten.

(Das Wasser erreichte nur das Netzteil, PC Gehäuse ist "Fußraum" natürlich wieder trocken).
 
Solange nichts anderes nass wurde gibt es nichts zu beachten.
 
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Wenn der PC während dem Wasserschaden gelaufen ist und es dabei einen Kurzzschluß gab, kann theoretisch auch was anderes einen Schaden bekommen haben.
 
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Keine Kabel verwenden die im Wasser waren, aber vermutlich waren unten im Case nur die NT Kabel die alle mitgetauscht werden?!
 
Auf jeden Fall vom defekten Netzteil auch die Kabel entsorgen. Abseits dessen sehe ich da keine Alternative zu Trial&Error.

Mein Beileid zum Wasserschaden, das Thema wird dich noch 'ne Weile lang begleiten.
 
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Das ist ein Versicherungsfall. Vermieter kontaktieren.
 
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Ordentlich trocknen falls irgendwo sich Feuchtigkeit gesammelt hat. Netzteil + Kabel tauschen. Anmachen. Entweder er funktioniert oder dabei ist noch mehr drauf gegangen.

Wäre aber auch eine Sache für die Versicherung?
 
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Da gibt es im Grunde nicht mehr zu sagen. Netzteil und Kabel austauschen und dann hoffen das alles wieder läuft.

In einem Fall von mir hatte mein Mainboard einen Wasserschaden und die Grafikkarte die nicht davon betroffen war, ist mit beschädigt worden.

Aber in deinem Fall gehe ich nicht davon aus.
 
BlueSkies schrieb:
Das ist ein Versicherungsfall. Vermieter kontaktieren.

Nein, das ist kein Versicherungsfall, für den der Vermieter aufkommen muß. Der Vermieter, bzw. dessen Gebäudeversicherung kommt nur für die Schäden auf, die am Gebäude entstanden sind. Zum Beispiel nasse Wände und dadurch beschädigte Tapeten, nasser und beschädigter Fußboden usw.
Da wird eh eine Trocknung laufen müssen, für die der Vermieter zuständig ist. Ansonsten ist Schimmel vorprogrammiert.

Wenn der PC, und hier das Netzteil, Schaden genommen hat, hat der Vermieter damit nichts zu tun. Auch dann nicht, wenn der Schaden durch ein defektes Wasserrohr des Gebäudes entstanden ist. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten des Mieters ist die Hausratversicherung des Mieters zuständig. Sofern keine vorhanden ist, bleibt man auf den Schäden an seinem Eigentum sitzen. Eine Hausratversicherung sollte man schon haben. Denn diese deckt z.B. Brand und Wasserschäden ab. Also alle Schäden, welche durch Fremdeinwirkung am eigenen Hausrat entstehen.

Ansonsten, wenn nur das Netzteil betroffen war, dieses mit allen zugehörigen Kabeln tauschen und das alte Netzteil entsorgen. Nach Kurzschluß im Netzteil würde ich dieses nicht mehr in Betrieb nehmen. Ob dann durch den Kurzschluß noch andere Bauteile mit betroffen sind, wird man dann sehen.
 
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@All
Ersatznetzteil kommt mit "neuen" Kabeln.
Ja, meinen Schaden werde ich der Versicherung der Vermieterin melden. Habe leider nicht mehr alle Rechnungen zu den einzelnen Komponenten.
@LaBas
Fände ich schon merkwürdig, wenn die Versicherung der Vermieterin, die den Schaden verursacht hat, nicht dafür aufkäme. Ich möchte nicht ins Detail gehen, aber das Leck wurde durch die Vermieterin verursacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
DaBas schrieb:
Nein, das ist kein Versicherungsfall, für den der Vermieter aufkommen muß. Der Vermieter, bzw. dessen Gebäudeversicherung kommt nur für die Schäden auf, die am Gebäude entstanden sind. Zum Beispiel nasse Wände und dadurch beschädigte Tapeten, nasser und beschädigter Fußboden usw.
Da wird eh eine Trocknung laufen müssen, für die der Vermieter zuständig ist. Ansonsten ist Schimmel vorprogrammiert.

Wenn der PC, und hier das Netzteil, Schaden genommen hat, hat der Vermieter damit nichts zu tun. Auch dann nicht, wenn der Schaden durch ein defektes Wasserrohr des Gebäudes entstanden ist. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten des Mieters ist die Hausratversicherung des Mieters zuständig. Sofern keine vorhanden ist, bleibt man auf den Schäden an seinem Eigentum sitzen. Eine Hausratversicherung sollte man schon haben. Denn diese deckt z.B. Brand und Wasserschäden ab. Also alle Schäden, welche durch Fremdeinwirkung am eigenen Hausrat entstehen.

Ansonsten, wenn nur das Netzteil betroffen war, dieses mit allen zugehörigen Kabeln tauschen und das alte Netzteil entsorgen. Nach Kurzschluß im Netzteil würde ich dieses nicht mehr in Betrieb nehmen. Ob dann durch den Kurzschluß noch andere Bauteile mit betroffen sind, wird man dann sehen.

Wenn der Vermieter von Rohrschäden (auch vor dem Einzug des Mieters) gewusst und die Reparatur absichtlich verzögert oder unterlassen hätte, müsste er für die Schäden (auch am Eigenum des Mieters) aufkommen. In diesem Fall gehe ich jetzt einfach mal nicht davon aus, dass der Vermieter von den Rohrschäden wusste.
 
ich würde zusätzlich noch empfehlen ersteinmal ohne Festplatte / SSD zu starten.
Solltest du irgendwie den Rechner "hart" vom Netz trennen müssen, so würde das OS bzw. das Dateisystem nicht unnötig gestresst. Auch ein hartes resetten während eines Schreibvorgangs würde man so vorbeugen.
Ich denke ich BIOS booten und dort einmal RAM Test etc. machen sollte für den ersten Feldversuch ausreichen oder?
 
DaBas schrieb:
Nein, das ist kein Versicherungsfall, für den der Vermieter aufkommen muß.

Wenn ich ein Zimmer unter Wasser setze und Schaden verursache, dann muss ich auch dafür aufkommen. Über welche Versicherung das dann läuft ist völlig egal. Entweder ich habe dafür eine Versicherung oder muss selbst für den Schaden aufkommen.

Die Frage ist einfach wie es zu dem Schaden kam...
 
@Ayo34
Ist das lediglich deine Meinung? Ist ja auch legitim aber ich glaube es läuft wirklich anders. Die eigene Hausrat dürfte der Ansprechpartner sein.
Der Schaden wurde ja nicht aktiv vom Vermieter selbst verursacht.

Btw: in meinem Rechner ist vor 3 Jahren während dem Betrieb Apfelwein gelaufen. Hatte den gründlich gesäubert und er läuft immernoch :)
Allerdings hatte ich den schnell vom Netz getrennt
 
testwurst200 schrieb:
@Ayo34
Ist das lediglich deine Meinung? Ist ja auch legitim aber ich glaube es läuft wirklich anders. Die eigene Hausrat dürfte der Ansprechpartner sein.
Der Schaden wurde ja nicht aktiv vom Vermieter selbst verursacht.

Alles hier ist nur meine Meinung. Ich hatte es aber so verstanden, dass die Vermieterin nicht einfach nur Vermieterin ist und dann eben ein Schaden entstanden ist, sondern das die Vermieterin (wohnt eventuell darüber) diesen Schaden nachweislich selbst verursacht hat.

Das war der Knackpunkt wo sich aus meiner Logik heraus ändert. Wenn ich etwas kaputt mache, dann muss ich dafür aufkommen. Würde wegen Alterserscheinungen nach 50 Jahren auf einmal irgendwo was kaputt gehen, dann ist es etwas anderes.

Wenn man es genau wissen will, dann ab zum Anwalt, hier kann man ja nur den Tipp geben, dass man sich eventuell mal näher informieren sollte.
 
aragorn92 schrieb:
Wenn der Vermieter von Rohrschäden (auch vor dem Einzug des Mieters) gewusst und die Reparatur absichtlich verzögert oder unterlassen hätte, müsste er für die Schäden (auch am Eigenum des Mieters) aufkommen.
Ein Vermeiter kann von einem Schaden erst dann erfahren, wenn dieser ihm von dem Mieter gemeldet wird. Das dann eine Reparatur wie in diesem Fall absichtlich verzögert wird, kann ich mir nicht vorstellen. Der Schaden wird für den Vermieter dadurch nur noch größer.

Aber selbst dann greift nicht die Gebäudeversicherung für den Schaden an Einrichtungsgegenständen des Mieters. Die Gebäudeversicherung ist nur für Schäden am Gebäude zuständig. Das sagt schon der Name. Jedoch niemals für Schäden an Einrichtungsgegenständen des Mieters. Natürlich steht dem Mieter in solchen Fällen der Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter auf dem Zivilweg offen. Nur sollte man dann schon eine Rechtsschutzversicherung haben. Der Mieter ist dann auch in der Beweislast, das der Vermieter eine Instandsetzung absichtlich verzögert hat.
 
Update:
  • Mit dem Ersatznetzteil läuft der PC wieder! Bisher keine Defekte an den anderen Komponenten feststellbar.
  • Zum Schadenshergang: Die Vermieterin "bastelte" an einem Wasserrohr und verließ dann das Haus. Leider führte die "Bastelarbeit" nach einiger Zeit zu einem Leck und langsam aber stetig wurden alle Kellerräume dadurch unter Wasser gesetzt. Als ich's bemerkte, rief ich sie auf'm Handy an.
 
Dann würde ich die Vermieterin für deine erlittenen Schäden in Regreß nehmen. Denn das, was die Vermieterin da gemacht hat, war mindestens fahrlässig, wenn nicht gar grob fahrlässig. Passiert so etwas einer Fachfirma, hat diese dafür eine Versicherung, die dann aufkommt. Aber hier wird wohl keine Versicherung der Vermieterin für den Schaden aufkommen.
 
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