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neue Felgen, neue Reifen - Einpresstiefe/Reifenbreite

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Die wilde Inge

Commander
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Aug. 2009
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2.111
Hallo Leute,


schön, dass es hier auch diesen nicht-IT Channel gibt, ich hätte da nämlich mal ne Frage :D

Ich möchte mir neue Felgen holen, 17", aber da gibts zwei Probleme.

Einmal bin ich verwirrt über die Felgen breite, also z.B. 7 oder 7,5 ... ich weiß zwar, dass mehr breiter bedeutet, aber NIRGENDS steht, ob ne 7er Felge für 205, 215 oder sogar 225 ausgelegt ist.
Außerdem wüsste ich gerne ob man sich mit der Felgenbreite an eine Reifenbreite bindet.

Ich habe aktuell 205/55 R16 .... nen Zoll mehr wäre okay, Einpresstiefe nicht zu klein, aber die Spurbreite soll so bleiben - wenn das geht?! Maximal 215!

Kann ich auf 7,5er Felgen versch. breite Reifen aufziehen? Steht die Felge dann irgendwo über !?

Und wie genau muss das mit der ET sein? Die Felgen sind ET42, aber ich finde nur ET40 oder 45er Felgen ... sind die dann inkompatibel?

Würde mich über ein paar klärende Antworten sehr freuen!

GANZ EINFACH:

passen diese Reifen:

http://www.ebay.de/itm/4x-215-40-R1...61833651?pt=Auto_Reifen_2&hash=item51992731b3

215er, ET40, R17

auf diese Felgen:

http://www.ebay.de/itm/MAM-RS2-7-5J...449?pt=Auto_Kompletträder&hash=item27c203d861

7,5Jx17 ET42
 
Zuletzt bearbeitet:
Die ABE der Felgen gilt nur in Kombination mit bestimmten Reifengrößen.
Auch wenn sie theoretische passen, musst du sie eintragen lassen durch Einzelabnahme §21 Stvo mit beim TÜV/Dekra/GTÜ usw.

Besser ist hier 215/45R17, das erspart dir die Eintragung.
Welches Fahrzeug ist es denn genau und welche Standardgröße steht in der Zulassungsbescheinigung I?
 
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Ja, wäre klug gewesen, wenn ich das dazu geschrieben hätte :D

Es geht um einen Golf V 1K1

In der Zulassung steht 195/65 R15 91T - das wären dann meine Winterreifen ^^
Als SR habe ich zZ: 205/55 R16

~~~


Mir geht ein Licht auf .. die Angabe beim Reifen 215/40 hat überhaupt nichts mit Felge: ET42 zu tun :D
 
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Richtig!

Also Reifen haben keine Einpresstiefe.

Was du wahrscheinlich meinst, 215/40R17, beschreibt nur die Flankenhöhe (in %) des Reifens, hat aber nichts mit der Einpresstiefe der Felge zu tun.

Also 40% von 215mm sind 86mm Flankenhöhe. (215/40R17)
Und 50% von 205mm sind 102,5mm Flankenhöhe (205/50R16)

Deshalb nimmt die "Höhe" des Reifens mit Zunahme der Felgengöße auch immer ab, sonst hätte man ja irgendwann kein Platz mehr im Radhaus, wenn der Reifen immer gleich "hoch" wäre.
 
Top ... jetzt hab ichs verstanden :D

vielen Dank :)

Also nur noch eine einzige Frage: wenn ich eine 7,5J Felge habe, dann passen da sowohl 215 als auch 225 reifen drauf ... aber der 215er Reifen müsste doch allgemein nen bisschen schmaler sein, oder?
Wieso passt dieser Reifen dann trotzdem noch? oder steht die Felge dann innen nen Stück über !?
 
Ja, der 215er ist kleiner wie der 225, aber nur von der Lauffläche gesehen.
Die Flankenhöhe ist aber beim 215 größer, dadurch passt er auch wieder auf eine 7,5" breite Felge, wenn auch der Winkel der Flanke steiler wird.

Ich weiß leider nicht, wie ich dir das verständlicher schreiben sollte. Zeigen wäre wohl verständlicher. :)

Nehmen wir mal an der 225/40 Reifen schließ bündig mit der Felgenaussenseite ab.
Also so:

'____ Lauffläche
| Reifenflanke
| Felge

dann siehts bei dem 215/45 so aus:
'''____Lauffläche
'/Reifenflanke
|Felge


Ok?

Die steile Reifenflanke geht auch nur bis zu einem bestimmten Maße, irgendwann muss Schluss sein, da du sonst auf der Reifenflanke fährst, statt auf der Lauffläche. Also ein 165/75R17 wird es nicht für die 7,5x17 Zoll Felge geben, in unserem Beispiel jetzt. Deswegen auch die Einzelabnahme falls es keine Freigabe der Reifen im Gutachten der Felgen gibt, da muss sich das der Prüfer anschauen und entscheiden ob das noch geht oder nicht.
 
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so ein Vorhaben plane ich auch demnächst =D werd auf meinen Grande Punto diesem Sommer 8x18er 215/35 R18 mit ET45 draufziehn und mit Distanzscheiben auf ET35 oder 25 rausschieben ausm Radhaus =)

Was mich spontan allerdings interessiert zur §21 Eintragung.

Wenn man Die Dokumente für die Rad Reifenkombi hat, kriegt man die in jedem Fall eingetragen, auch wenn das Fahrzeug in diesen Dokumenten nicht aufgeführt ist? Sollte bei einer Sonderabnahme ja machbar sein oder? Hab bei mir im Gutachten nämlich nur Opel und Ford drin stehn, fürn Grande Punto gibts da auch beim Hersteller nichts, hab ich schon gesucht.

Will dann sowieso ne Kombi aus Gewindefahrwerk, Distanzscheiben und 18"er eintragen lassen, alles in einem Aufwasch, -> Funktioniert das Problemlos, wenn der Tüver sieht, dass die ohne Probleme drunterpassen?

Gruß Killa
 
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Naja, ohne Probleme ist immer sone Sache.
Es geht ja nicht nur um drunter passen, im Sinne von Freigängigkeit im Radkasten.
Du weißst sicher, dass der Reifen nach EU-Norm komplett abgedeckt sein muss, nicht wie nach DE-Norm nur die Lauffläche. Da fängts schon an, mögliche Probleme zu bekommen.

Ein Vergleichsgutachten von den Felgen hast du schon, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen solltest du noch haben. Aber der Ansprechpartner sollte hier besser die Prüfstelle bei dir vor Ort sein, die sagen dir gerne genau vorab was du dabei haben solltest und die Kosten.
 
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