Sebastian2003
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2007
- Beiträge
- 642
Das deutsche Strafgesetz liegt dem Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare" zur Grunde. Das bedeutet, dass niemand verpflichtet ist sich selbst zu belasten. Im Übrigen kann man sogar "lügen", um sich nicht selbst zu belasten. Ob es sinnvoll ist dies zu tun oder die Aussage zu verweigern, sei mal dahin gestellt. Dies gilt natürlich nicht unter Eid...
Demzufolge hast du hier nichts zu befürchten, wenn du die Karte einschickst und dich dazu nicht äußerst. Letztendlich muss der Hersteller innerhalb der ersten 6 Monate dir beweisen , dass die Karte durch Eigenverschulden defekt ist. Dies ist in der Regel nicht so einfach, daher gehen viele Hersteller aus Kulanzgründen einen direkten Umtausch ein. Zudem weil auch die Reparatur mehr kosten würde als ein Herstelleraustausch. Wie es in deinem Fall aussieht... kann man nicht sagen, da hier offensichtlich ein offener Schaden sichtbar ist. Versuch dein Glück ....
Demzufolge hast du hier nichts zu befürchten, wenn du die Karte einschickst und dich dazu nicht äußerst. Letztendlich muss der Hersteller innerhalb der ersten 6 Monate dir beweisen , dass die Karte durch Eigenverschulden defekt ist. Dies ist in der Regel nicht so einfach, daher gehen viele Hersteller aus Kulanzgründen einen direkten Umtausch ein. Zudem weil auch die Reparatur mehr kosten würde als ein Herstelleraustausch. Wie es in deinem Fall aussieht... kann man nicht sagen, da hier offensichtlich ein offener Schaden sichtbar ist. Versuch dein Glück ....