Pocketderp
Lieutenant
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Das öffnen eines Gehäuse kommt nicht einen Garantieverlust gleich.
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wenn dieser fertig pc rumzickt und nicht wie beschrieben/abgebildet geliefert wurde, retournieren. gar nicht lange fackelnMinime9191 schrieb:Die Diskussion ist hier nicht zielführend.
Da der TE auf Nummer sicher gehen sollte , nicht öffnen.
Und unabhängig von Garantie und co: was machste wenn der Händler da ein Siegel hin gemacht hat ?
Und dieses ist dann Defekt und der Händler stellt sich quer ?
Zum Anwalt ? Verbraucherzentrale ?
Oder doch einfach zurück schicken ?
kann er nicht. wie willst du als käufer sonst prüfen, ob auch das drin ist, was beschrieben/gekauft wurde?floq0r schrieb:@feidl74 Also meinst du der Hersteller könnte im Rahmen seiner freiwilligen Garantieleistung erst recht die Öffnung des Gehäuses als Verfallsgrund definieren? Wenn dem so wäre wäre es erst recht kein Grund das Case zu öffnen.
Das haben wir jetzt schon auf Seite 2 festgestellt, ich hatte nur @feidl74 weitere Erwähnung der Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung seiner/ihrerseits als Argument interpretiert ein Produzent hätte durch Möglichkeit der freien Definition der Bedingungen einer Garantieleistung die Möglichkeit die Öffnung eines Gehäuses als Verfallsgrund für die Garantie zu definieren.Robo32 schrieb:Das öffnen des Gehäuses hat beim PC keine Auswirkung auf Garantie bzw. Gewährleistung - dazu gibt es schon sehr lange ein Gerichtsurteil... Er könnte sogar das Ding um weitere Komponenten aufrüsten und es würde sich daran nichts ändern.