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... geht doch um einen Garantie bzw. Gewährleistungsfall. Es gibt keine Wandlung mehr, höchstens ein Rücktrittsrecht. Allerdings halte ich das in diesem Fall für Problematisch da ja keine Reperatur vorlag sondern ein Austausch der Ware.
jaoo
meine Leidensgeschichte:
ne X1950 Pro bei K&M für damals unvorstellbare 180 € gekauft
Dann verreckte die karte nach einem halben Jahr.
ok kann passieren, ich habe dann anschließend eingeschickt
nach 6 wochen erhielte ich ne neue karte. nix wie eingebaut, und siehe da, laute Pixelfehler in Bios und beim Starten.
Karte ging postwendend zurück
2 Wochen später ne neue bekommen
Die hat auch 4 Monate gehalten und danach war schluß mit lustig
Ich habe die schnauze voll und bin von dem Kaufvertrag zurückgetreten, und den vollen kaufpreis zurückerstattet bekommen.
Für das Geld habe ich mir ne HD 2900 Pro für 130 € gekauft ^^
also FAZIT: bleib nicht locker, lass dich nicht von den abwimmeln.
habe jetzt nach dem ich dennen gesagt habe das ich vom Kaufvertrag zurücktrette diesen Post bekommen (erste antwort war ich hab doch ne graka bekommen also warum will ich zurück tretten)
Sehr geehrter Kunde
vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie hatten das Produkt am 25.01.08 erworben. Das erste mal wurde die Ware am 04.11.2009 bei uns eingeschickt also fast 22 Monate später.
Bei defekten die nach Ablauf der ersten 6 Monate nach Lieferung auftreten können wir nicht mehr von einem Gewährleistungsmangel ausgehen. Ihr Produkt wurde daher nur immer an den Lieferanten/Hersteller zur Garantie weitergeleitet.
Das die Karte nach Reparatur noch immer nicht funktionstüchtig war ist natürlich ärgerlich, ebenso das sie nun eine offentsichtlich schlechtere Karte erhielten als gekauft. In der Regel tauschen die Lieferanten/Hersteller im Rahmen der Garantie die Ware bei irreparablen defekten gegen höherwertigere Ware aus.
Zum Punkt ihres Rücktritts. Dieser kann aufgrund der oben genannten Sachlage (kein Gewährleistungsfall, kauf liegt mitlerweile außerhalb der 2 jährigen Frist zurück) nicht durchgeführt werden.
Wir möchten Ihnen natürlich trotz alledem weiterhelfen und werden den Hersteller bitten die "schlechtere" Karte wieder zurückzunehmen. sofern es das eigentlich gekaufte Produkt jedoch nicht mehr gibt kann der Hersteller nur eine Gutschrift für das Produkt erstellen, bei welcher der aktuelle Zeitwert der Ware ermittelt wird. Dies wären bei einer Nutzungszeit von 22 Monaten ein Restwert von 105€.
Sie können daher wählen ob wir den Hersteller um eine Rückabwicklung und Gutschrift auf Kulanz bitten sollen oder ob Sie diese Karte behalten möchten? Natürlich können wir beim Hersteller auch anfragen ob ein Tausch gegen ein gleichwertiges Modell wie ihr damals gekauftes Möglich ist.