Laut einem Urteil des
BGH vom
6. Juli 2000 ist es Händlern in Deutschland erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die "system builder"-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner von Microsoft. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der "system builder", diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Über jede einzelne "system builder"-Version muss der Händler Verkaufsnachweise an Microsoft offenlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt, und sie sind auch nicht Bestandteil dieses Urteils, ebenso wenig wie diese speziellen "system builder"-Versionen. Da der Laie diese speziellen "system builder"-Versionen (OSB) von „normalen“ "system builder"-Versionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht.