OXG Glasfaserausbau - Gibt es Erfahrungen?

Obergabelhorn schrieb:
OT: was hältst Du von den vorkonfektionierten Installationssätzen von Kaiser? Also den Dosen mit bereits angeschweißter GF in verschiedenen Längen. Angeblich kann man die sogar konventionell durch vorhandene Leerrohre ziehen.
Hatte ich bis jetzt nichts mit zu tun, sieht aber rein von den Daten her gut aus, besonders mit den vorbereiteten Steckern, bei denen man das Gehäuse dann rumklipst. Sprich: Ich find sie erstmal gut, ohne sie in der Hand gehabt zu haben. Preislich natürlich nicht ohne.

Eine Kaiser-UP-Dose hab ich mal aus Neugier und Gefallen bei einem Nachbar montiert und wirklich gespleißt. 2 Fasern sind da ok, mit 4 Fasern wird das echt fummelig. Einbau dann in einer (vermutlich) Standard-UP-Dose. Man hat bei den Messwerten gesehen, dass die Fasern ein Ticken zu eng gebogen sind, die Messwerte an sich waren aber ok.
 
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Obergabelhorn schrieb:
Allerdings ist es schon seit Jahrzehnten bei Neubauten Pflicht, für die Installation von TV und Telefon Leerrohre zu installieren.
D.h. aber nicht das es auch so gebaut wurde. Gibt genug Objekte aus den letzten 10 Jahren, wo für TV/Telefon kein Leerrohr verlegt wurde.
Obergabelhorn schrieb:
Im worst case nur eine Standard UP Dose, da wird es schon bei einer BK Dose eng, aber ein UP-GF Abschluss dürfte dort nicht gehen.
Niemand verbaut GF UP Dosen, also muss man da als Eigentümer/Hausverwaltung immer selbst Hand anlegen, wenn man das unbedingt möchte. Selbst wenn es nur Material stellen ist, denn auch die Telekom hat beispielweise keine UP GF Dose im Sortiment für ihre eigenen Techniker.
 
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blastinMot schrieb:
Niemand verbaut GF UP Dosen, also muss man da als Eigentümer/Hausverwaltung immer selbst Hand anlegen, wenn man das unbedingt möchte.
So wird es in einigen Ratgebern auch beschrieben.

"Empfohlen werden vier Fasern pro Wohnung, um mehreren Anbietern (Open Access) einen Zugang zu ermöglichen." [Fundstelle Internet]

Nur steht dies im Widerspruch zu dem Kleingedruckten so mancher Gestattungsverträge.

Hintergrund ist, dass ich ich meiner Wohnung und im Treppenhaus Reibeputz habe. Und da legt mir keine Frickelbude irgend einen Kabelkanal auf Putz.
 
Obergabelhorn schrieb:
"Empfohlen werden vier Fasern pro Wohnung, um mehreren Anbietern (Open Access) einen Zugang zu ermöglichen." [Fundstelle Internet]
Mit einer Faser, wie es die Telekom im Normalfall baut, kann man zumindest alle Anbieter die das Telekomnetz mitnutzen abdecken. Aktuell z.B. 1&1, o2, Vodafone und diverse Kleinere.

Mehr Fasern zur Wohnung nutzen nur wirklich was, wenn:
1) man mehr gleichzeitige Anschlüsse/Tarife in einer Wohnung nutzen möchte
2) ein anderer Anbieter eine weitere NE3 (also nochmal Tiefbau nötig) ins Haus legt
3) im Kabel zur Wohnung eine Faser bricht, ohne das die weiteren Fasern im Kabel kaputt gehen, sodass man das Kabel nicht austauschen muss, sondern nur eine andere der vorhandenen Fasern nutzen kann

Ich wüde eher schauen das man das Kabel so verlegt, dass auch im Nachhinein ein Austausch/Aufrüstung möglich ist, d.h. Leerrohr oder Speedpipe zur Wohnung.
Obergabelhorn schrieb:
Hintergrund ist, dass ich ich meiner Wohnung und im Treppenhaus Reibeputz habe. Und da legt mir keine Frickelbude irgend einen Kabelkanal auf Putz.
Dann wirste du wohl entweder selbst handanlegen (lassen) müssen für eine Unterputz Verlegung oder auf FTTH verzichten. Oder eben stillgelegte Schornsteine/Fassadenverlegung wo man ums Treppenhaus einen Bogen macht.
 
Hey Leute,
werde gerade auch von OXG überredet den Vertrag abzuschließen für ein MFH in der Stadt. Ich habe hier einige Seiten mitgelesen und sehe die Firma erstmal als Positiv an.
Wo ich aber noch unsicher bin ist der Fakt, dass ich vor halben Jahr der Telekom ebenfalls die Erlaubnis gegeben habe diese Hausnummer an Glasfaser anzuschließen.

Wisst ihr zufällig ob es Probleme geben wird, wenn ich jetzt einem zweiten Anbieter wie hier der OXG die Erlaubnis gebe ebenfalls zum ausbauen? Im Endeffekt fände ich es gut, wenn das Haus zwei Glasfaser Anschlüsse hat. Besser haben als nicht. Aber nicht das ich dann Ärger bekomme oder die Telekom später OXG überbaut 🤣

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LastSamuraj schrieb:
Hey Leute,

Wisst ihr zufällig ob es Probleme geben wird, wenn ich jetzt einem zweiten Anbieter wie hier der OXG die Erlaubnis gebe ebenfalls zum ausbauen? Im Endeffekt fände ich es gut, wenn das Haus zwei Glasfaser Anschlüsse hat. Besser haben als nicht. Aber nicht das ich dann Ärger bekomme oder die Telekom später OXG überbaut 🤣

Nein ist sogar gut so hast du mehr Marktfreiheit.
Es könnte wenn dann nur Inhouse Probleme geben mit den Leitungen vom Keller in die Wohnung.
Normalerweise sollte man die aber umklemmen können ;)
 
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Holzkopf schrieb:
Es könnte wenn dann nur Inhouse Probleme geben mit den Leitungen vom Keller in die Wohnung.
Normalerweise sollte man die aber umklemmen können ;)
Wieso Probleme? Ich würd davon ausgehen, das da jeder seine eigenen Kabel legt.
 
LastSamuraj schrieb:
Wisst ihr zufällig ob es Probleme geben wird, wenn ich jetzt einem zweiten Anbieter wie hier der OXG die Erlaubnis gebe ebenfalls zum ausbauen?
Das hängt davon ab, ob Du ggf. mehrere parallel verlaufende Kabelkanäle in Deinem Haus bis in jede Wohnung als ästhetisches Problem oder als Bereicherung ansiehst.

OXG räumt sich in dem mir vorliegenden Vertragswerk für FttH (v3 vom Juli 2024, Punkt 1.1.1) das Recht ein, Dein Haus auf Netzebene 4 mit GF zu versorgen. Also bis in jede Wohnung. Die Telekom muss dann entweder mit OXG einen Nutzungsvertrag abschließen oder um die Leitungen von OXG herum bauen.

Im worst case legt dann OXG eine GF in die Wohnung Deines Mieters, obwohl der demnächst von der Telekom versorgt wird. Denn Du darfst die Leitungen, die OXG einmal verlegt hat, vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur anschauen, aber nicht verändern. Also einfach die OXG Faser aus dem einzig vorhandenen Leerrohr heraus ziehen, damit die Telekom dort ihre GF einziehen kann, wäre IMHO ein Verstoß gegen den Gestattungsvertrag.

Ich sehe als Endkunde darin überhaupt keinen Sinn. Aber jeder so, wie er mag.

Deswegen gehören IMHO Betrieb und Installation der NE4 in die Hand des / der Hauseigentümer. Rein aus praktischen Erwägungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Obergabelhorn schrieb:
Ich sehe als Endkunde darin überhaupt keinen Sinn.
Es ergibt schon keinen Sinn, die NE3 doppelt zu bauen.
Obergabelhorn schrieb:
Deswegen gehören IMHO Betrieb und Installation der NE4 in die Hand des / der Hauseigentümer. Rein aus praktischen Erwägungen.
Die wenigsten Hauseigentümer werden sich halt damit beschäftigen/auskennen und freuen sich, wenn das jemand für sie macht.

Die Telekom-NE4 war ja ganz am Anfang durchaus darauf ausgelegt, auch von anderen Anbietern genutzt zu werden. Ich weiß aber nicht, ob das je gemacht wurde und zu welchen Bedingungen.
 
LastSamuraj schrieb:
Aber nicht das ich dann Ärger bekomme oder die Telekom später OXG überbaut 🤣
Irgendwer wird irgendwen überbauen, falls Keiner einen Rückzieher macht.
Ob nur NE3 und/oder NE4 lässt sich vorher kaum sagen.
rezzler schrieb:
Wieso Probleme? Ich würd davon ausgehen, das da jeder seine eigenen Kabel legt.
Könnte passieren, ja.
rezzler schrieb:
Die Telekom-NE4 war ja ganz am Anfang durchaus darauf ausgelegt, auch von anderen Anbietern genutzt zu werden. Ich weiß aber nicht, ob das je gemacht wurde und zu welchen Bedingungen.
Die Telekom nutzt in Hannover beispielsweise mit einem regionalen Anbieter (HTP) eine gemeinsame NE4 bei Neubauten wo Telekom und HTP eine eigene NE3 bauen.
Zusätzlich wird momentan von der Telekom ein Produkt für große WoWis angeboten, wo die NE4 als "Premium Ausführung" in 4 Faser Bauweise ausgeführt wird und andere Anbieter die NE4 dann mitnutzen können. Zu welchen Konditionen ist mir aber nicht bekannt.
 
blastinMot schrieb:
Die Telekom nutzt in Hannover beispielsweise mit einem regionalen Anbieter (HTP) eine gemeinsame NE4 bei Neubauten wo Telekom und HTP eine eigene NE3 bauen.
Zusätzlich wird momentan von der Telekom ein Produkt für große WoWis angeboten, wo die NE4 als "Premium Ausführung" in 4 Faser Bauweise ausgeführt wird und andere Anbieter die NE4 dann mitnutzen können. Zu welchen Konditionen ist mir aber nicht bekannt.
Ich meinte so 2012/2013, als man in den Gebäudeverteilern oder später OneBoxen noch 50% Platz haben musste für den ersten Wettbewerber.
 
@rezzler Da hat die Telekom ja noch 4 Faser gebaut zu jeder Glasfaserdose. Von einer breiten Nutzung (also Einzelfälle ausgeschlossen) ist mir da nichts bekannt.
 
blastinMot schrieb:
von der Telekom [....] die NE4 als "Premium Ausführung" in 4 Faser Bauweise ausgeführt wird
Der Gestattungsvertrag von OXG in der Fassung v2 vom November 2023 sah unter 1.1.1 auch noch die Erschließung jeder Wohneinheit mit 4 Fasern vor.

In der Version v3 von Juli 2024 steht davon nichts mehr drin.

Unter 1.3 ist der diskriminierungsfreie Zugang für andere Anbieter geregelt.
 
OXG baut immer noch 4 Fasern in die Wohneinheiten, es werden am APL aber nur zwei gespleißt und an der TA nur eine.

Eine doppelte NE4 bauen zu lassen halte ich auch für unsinnig, zumal man über die Telekom ja mittlerweile doch so einige andere Provider nutzen kann. Und OXG (Open Access Glasfaser) wirbt ja nunmal gerade damit, dass sie ein offenes Netz bauen. Für wen man sich entscheidet, bleibt jedem selbst überlassen.

Wenn man beide Anbieter APLs ins Haus legen lässt, müsste man eigentlich die NE4 selbst bauen und den Anbietern je nach Bedarf zur Verfügung stellen. Dann gibt es keinen Überbau. Das wird aber im Bestand kaum einer machen.
 
GIubschi schrieb:
OXG baut immer noch 4 Fasern in die Wohneinheiten, es werden am APL aber nur zwei gespleißt und an der TA nur eine.
Was die ganze Sache dann ja sehr entwertet,
 
Naja, ist ja nicht weiter wild, aber etwas unverständlich.
Der zusätzliche Spleiß würde sie wahrscheinlich alle in den Ruin treiben; die Telekom baut ja beim geförderten Ausbau auch so, soweit ich weiß.
 
GIubschi schrieb:
Der zusätzliche Spleiß würde sie wahrscheinlich alle in den Ruin treiben; die Telekom baut ja beim geförderten Ausbau auch so, soweit ich weiß.
Meines Wissens ist NE4 nicht Teil der Förderung und daher baut die Telekom hier die übliche 1-2-Faser-Variante.

In der NE3 (bzw. auf dem Stück NVt->HÜP) spart man sich in der Tat 3/4 der Spleiße, aber andererseits ist es halt auch sehr unwahrscheinlich, das in einem geförderten Gebiet ein anderer Anbieter irgendwann den NVt erschließt.
 
GIubschi schrieb:
Das wird aber im Bestand kaum einer machen.
In meiner Nachbarschaft haben einige nicht unterschrieben.

Auf mich wirkt das so, als ob die gesetzlich gewollte Begrenzung der Vertragsdauer für Provider auf 24 Monate durch die Vertragsgestaltung einiger Netzbetreiber durch die Hintertüre teilweise wieder ausgehebelt wird. Denn wenn am Ende nur einer der für mich in Frage kommenden Provider mit dem Betreiber der NE4 zusammen arbeitet, dann fühle ich mich faktisch in meiner Wahlfreiheit für die Mindestlaufzeit von 15 Jahren eingeschränkt. Oder ich muss halt um dessen Leitungen herum bauen, was in den meisten Fällen mit Nachteilen verbunden sein wird.

Daher sehe ich den Bau und den Betrieb der Infrastruktur auf NE4 in eigener Regie als das deutlich geringere Übel. Oder der Netzbetreiber akzeptiert, dass "seine" Rechte auf NE4 mit dem Ende des Vertrags mit dem Provider enden. Entweder macht der dann Platz für einen neuen Provider oder er überlässt diesem unentgeltlich die Leitung zur weiteren Nutzung. Alles andere läuft aus meiner Sicht darauf hinaus, dass ich einem Dritten gestatte, sich für 15 Jahre wie ein Kraken in meinen vier Wänden einzunisten. Und zwar bis in jede Wohnung, nicht nur bis in den Keller.

Die Grundbesitzer, die ich kenne, stehen so einer Abtretung von Rechten prinzipiell skeptisch gegenüber. Ich selbst bin mit so einer Trennung von Hardware und Dienstleistung schon einmal auf die Nase gefallen.

Ursprünglich war einmal die Trennung zwischen Infrastruktur und Dienstleistung dazu gedacht, den Endkunden eine größere Wahlfreiheit einzuräumen. Hier aber entsteht bei mir der Eindruck, dass das genaue Gegenteil erreicht wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Obergabelhorn schrieb:
Auf mich wirkt das so, als ob die gesetzlich gewollte Begrenzung der Vertragsdauer für Provider auf 24 Monate durch die Vertragsgestaltung einiger Netzbetreiber durch die Hintertüre teilweise wieder ausgehebelt wird. Denn wenn am Ende nur einer der für mich in Frage kommenden Provider mit dem Betreiber der NE4 zusammen arbeitet, dann fühle ich mich faktisch in meiner Wahlfreiheit für die Mindestlaufzeit von 15 Jahren eingeschränkt.
Ich kann dir nicht folgen, was die 24 Monate MVLZ für Endkundenverträge mit den 15 Jahren zu tun haben sollen? Wenn die OXG nicht eine vorhandene NE4 nutzen will fallen damit alle Provider, die OXG nutzen, weg. Entweder hast du dann einen Netzbetreiber, der deine NE4 nutzt, oder du hast halt kein FTTH.
Obergabelhorn schrieb:
Oder ich muss halt um dessen Leitungen herum bauen, was in den meisten Fällen mit Nachteilen verbunden sein wird.
Könnte auch ein Vorteil sein, weil man dessen Vorarbeit nutzen kann.
Obergabelhorn schrieb:
Daher sehe ich den Bau und den Betrieb der Infrastruktur auf NE4 in eigener Regie als das deutlich geringere Übel. Oder der Netzbetreiber akzeptiert, dass "seine" Rechte auf NE4 mit dem Ende des Vertrags mit dem Provider enden.
Du vermischst hier Netzbetreiber und Provider-Verträge. Ohne Netzbetreiber kein Provider, aber ansonsten haben die nichts miteinander zu tun.
Obergabelhorn schrieb:
Alles andere läuft aus meiner Sicht darauf hinaus, dass ich einem Dritten gestatte, sich für 15 Jahre wie ein Kraken in meinen vier Wänden einzunisten. Und zwar bis in jede Wohnung, nicht nur bis in den Keller.
Super, weniger Stress für dich bei besserer Leistung als bisher.
Obergabelhorn schrieb:
Ursprünglich war einmal die Trennung zwischen Infrastruktur und Dienstleistung dazu gedacht, den Endkunden eine größere Wahlfreiheit einzuräumen. Hier aber entsteht bei mir der Eindruck, dass das genaue Gegenteil erreicht wird.
Gf-Infrastruktur kann halt jeder bauen, und wenn sich dann niemand bei diesem Netzbetreiber einmietet: Pech.
 
rezzler schrieb:
Ich kann dir nicht folgen, was die 24 Monate MVLZ für Endkundenverträge mit den 15 Jahren zu tun haben sollen?
Wie deutlich soll ich es denn noch schreiben?

rezzler schrieb:
Du vermischst hier Netzbetreiber und Provider-Verträge.
Aus Sicht eines Kunden ist mir das völlig schnuppe. Ein Kabel ohne Provider macht genau so wenig Sinn wie ein Provider ohne Kabel. Es funktioniert nur als Einheit. Die wirtschaftliche Trennung birgt aber bei bestimmten Vertragsgestaltungen für mich mehr Risiken als Vorteile.
rezzler schrieb:
Könnte auch ein Vorteil sein, weil man dessen Vorarbeit nutzen kann.
Welche Vorarbeit? Selbst verlegte Kabelkanäle sind Eigentum des Betreibers der NE4. Im Zweifel sehe ich hier eher das Risiko, dass der erste Netzbetreiber mit seiner Infrastruktur den Ausbau durch andere Netzbetreiber blockiert.

Siehe auch meine Antwort auf die Frage von LastSamuraj zur parallelen Beauftragung zweier Netzbetreiber.

Wir hätten die Probleme nicht, wenn der Ausbau der NE3 anders finanziert würde, etwa durch den Staat oder durch Beiträge von Anliegern (die es am Ende so oder so zahlen). Dann würde eine Straße auch nur einmal mit GF erschlossen und nicht x-fach, was volkswirtschaftlich keinen Sinn macht.

Genau so gut hätte der Gesetzgeber die Eigentümer zum Ausbau der NE4 verpflichten können. Schließlich gibt es auch Bauvorschriften zur Anzahl von Steckdosen pro Raum oder Fensterfläche pro Quadratmeter.

Dann hätten wir klare Verhältnisse und jeder Interessent hätte tatsächlich die freie Wahl des Providers.
 
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