@ eulekerwe
Bin schon erstaunt über Deine Ratschläge!
Natürlich ist es beweisbar, dass er bestellt hat. Oder soll es sein Vater getan haben - der Ärger bleibt doch dann in der Familie!
Was heisst hier "seine Taten" ? Er hat nix getan ! Er was sich offensichtlich nicht bewusst, dass er sich möglicherweise damit strafbar macht; zur Straftat gehört jedenfalls immer Vorsatz !
Nein, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Mal ganz davon abgesehen, er hat sich Mühe gegeben dies im Ausland zu suchen und zu bestellen, wenn das nicht Beweis genug ist!
Ohne Deine Aussage und ohne die Rechnung kann Dir praktisch nix passieren !
Quatsch, es ändert sich dadurch überhaupt nichts! Der Zoll wird doch nicht sagen, ok wenn er uns nichts sagt, dann stellen wir mal trotzdem das Paket zu oder senden es zurück!
So blöd sind die Leute beim Zoll auch nicht!
Er kommt um die Strafe nicht herum. Aber vermutlich wird es als Bagatelle beurteilt und er muss eine kleine Geldstrafe zahlen - fertig. Die Ware erhält er natürlich nicht, aber viel mehr wird auch nicht passieren, - es sei denn, er ist schon beim Zoll aufgefallen wegen ähnlicher Delikte!
Ab zum Zoll und zugeben, einen Fehler gemacht zu haben. Kannst ja sagen, dass Du Dir nicht bewusst warst, dass es illegal ist, diese Waren zu importieren - ob die Dir das glauben ist aber eine andere Frage. Stellst Du Dich quer und antwortest gar nicht bzw. sagst dass Du es nicht bestellt hast, werden die schon hellhöriger, weil das dies das Wissen um illegalität der Waren bestätigt.