Farmer schrieb:
Immer noch 49mW zu viel...
@eulekerwe: Zu einer Straftat gehört nicht immer Vorsatz!
Es gehört immer Vorsatz dazu - wobei billigendes Inkaufnehmen allerdings Vorsatz gleichgestellt ist , glaube mir ! Und falls Du mir nicht glaubst, erkundige Dich mal anderswo, google danach oder schau einfach einmal ins Gesetz:
Im Strafrecht ist der Vorsatz zwingendes Tatbestandsmerkmal (
§ 15 StGB) der Verwirklichung einer Straftat. Sofern nichts anderes bestimmt ist, bedarf es daher immer des Vorsatzes (außer bei den explizit genannten
Fahrlässigkeitsdelikten, beispielsweise
§ 222,
§ 229,
§ 306d StGB). Ist kein bestimmter Grad des Vorsatzes gefordert (z.B. „absichtlich“) genügt immer die schwächste Vorsatzform des dolus eventualis (bedingter Vorsatz).
Abrissbirne schrieb:
Wusste nicht das man die so einfach kaufen kann, aber man muss ja auch dämlich sein sich was zu holen und dann noch riskieren muss blind zu werden....
Durch einen Laser erblindet man nicht mirnichtsdirnichts, sondern nur, wenn man mit den Laser direkt ins Auge strahlt ! Das kann aber auch schon passieren, wenn man mit den Augen direkt in die Sonne schaut oder eine starke Taschenlampe lange genug auf die Netzhaut richtet !
Wer macht so was schon freiwillig oder auch nur versehentlich ? Und einen fast erwachsenen 16-jährigen halte ich durchaus nicht für so blöde, dass man ihm hier sagen muss, er kann sich schon aufgrund seines Alters nicht mit der Sache auskennen !
Wieviele noch sehr sehr junge Menschen kennen sich heute besser mit der Computertechnik und -inneleben aus als die meisten Älteren und können auf Teufel komm raus alles auseinander- und wieder zusammenschrauben oder bis zum Gehtnichtmehr dran herumbasteln ! Denen müssten die Besserwisser hier im Forum eigentlich auch sagen: "Achtung Finger weg; elektrischer Strom ist viel zu gefährlich für unter 18-jährige" (für die meisten über 18 eigentlich auch !),"Ihr dürft den Computer nur von einem Fachmann in einer ankerkannten Elektrik- oder Elektronikwerkstatt öffnen lassen !" Odert nimtm jemand, der einem Minderjährigen hier Tipps fürs Rumbasteln am Computerleben freizügig erteilte dann auch die Verantwortung, wenn etwas dabei passiert ?
Hirnrissig !
Lars_SHG schrieb:
@ eulekerwe
Bin schon erstaunt über Deine Ratschläge!
Natürlich ist es beweisbar, dass er bestellt hat. Oder soll es sein Vater getan haben - der Ärger bleibt doch dann in der Familie!
Nun, Du kennst Dich halt überhaupt nicht aus mit Strafrecht und Strafverfahren; ohnedies ist ja hier vorliegend noch nicht einmal geklärt, ob die bloße Einfuhr des Lasers und dessen Besitz überhaupt strafbar ist, oder nur dessen Betrieb !
Unabhängig davon, wie glaubst Du denn, dass der Zoll das zweifelsfrei beweisen will, dass der Junge die Sache tatsächlich bestellt hat ! Hat übrigens mit dem Vater gar nichts zu tun, obwohl man auch diese unwahrscheinliche Möglichkeit juristisch gesehen nicht ausschließen könnte ! Aber es könnte beispielsweise auch jemand jemandem einen Dummenjungestreich Streich spielen und dem TE ein Kuckucksei ins Nest legen wollen, aus welchen Gründen auch immer, und einfach auf den Namen des anderen die Bestellung getätigt haben .... oder .... oder ..... und ... und !
Im Strafrecht aber muss dem Verdächtigten zweifelfrei nachgewiesen werden, dass er der Schuldige ist, ansonsten gilt praktisch weltweit, und somit ganz bestimmt auch in Österreich, die Unschuldsvermutung : "in dubio pro reo" !
Und wie will jemand vorliegend dem TE nachweisen, dass er die Bestellung tatsächlich vorgenommen hat ! Das wäre so aufwendig, und wenn hinterher wirklich eine Straftat vorläge, - wie gesagt, wir wissen es ja noch gar nicht -, dann wäre die wahrscheinlich so geringfügig, dass die Staatsanwaltschaft wohl lieber ein paar Mörder frei in der Gegend rum laufen lassen sollte, weil sie nach einer Ansicht wohl zuviel Kraft auf Klinkerlitzschen der hier vorliegenden Art verschwenden sollte !