Paket von dealextreme beim Zollamt!

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Wie geil sind denn die Dinger bitte?:D
Wusste nicht das man die so einfach kaufen kann, aber man muss ja auch dämlich sein sich was zu holen und dann noch riskieren muss blind zu werden....
 
Farmer schrieb:
Immer noch 49mW zu viel...

@eulekerwe: Zu einer Straftat gehört nicht immer Vorsatz!

Es gehört immer Vorsatz dazu - wobei billigendes Inkaufnehmen allerdings Vorsatz gleichgestellt ist , glaube mir ! Und falls Du mir nicht glaubst, erkundige Dich mal anderswo, google danach oder schau einfach einmal ins Gesetz:

Im Strafrecht ist der Vorsatz zwingendes Tatbestandsmerkmal (§ 15 StGB) der Verwirklichung einer Straftat. Sofern nichts anderes bestimmt ist, bedarf es daher immer des Vorsatzes (außer bei den explizit genannten Fahrlässigkeitsdelikten, beispielsweise § 222, § 229, § 306d StGB). Ist kein bestimmter Grad des Vorsatzes gefordert (z.B. „absichtlich“) genügt immer die schwächste Vorsatzform des dolus eventualis (bedingter Vorsatz).





Abrissbirne schrieb:
Wusste nicht das man die so einfach kaufen kann, aber man muss ja auch dämlich sein sich was zu holen und dann noch riskieren muss blind zu werden....

Durch einen Laser erblindet man nicht mirnichtsdirnichts, sondern nur, wenn man mit den Laser direkt ins Auge strahlt ! Das kann aber auch schon passieren, wenn man mit den Augen direkt in die Sonne schaut oder eine starke Taschenlampe lange genug auf die Netzhaut richtet !

Wer macht so was schon freiwillig oder auch nur versehentlich ? Und einen fast erwachsenen 16-jährigen halte ich durchaus nicht für so blöde, dass man ihm hier sagen muss, er kann sich schon aufgrund seines Alters nicht mit der Sache auskennen !

Wieviele noch sehr sehr junge Menschen kennen sich heute besser mit der Computertechnik und -inneleben aus als die meisten Älteren und können auf Teufel komm raus alles auseinander- und wieder zusammenschrauben oder bis zum Gehtnichtmehr dran herumbasteln ! Denen müssten die Besserwisser hier im Forum eigentlich auch sagen: "Achtung Finger weg; elektrischer Strom ist viel zu gefährlich für unter 18-jährige" (für die meisten über 18 eigentlich auch !),"Ihr dürft den Computer nur von einem Fachmann in einer ankerkannten Elektrik- oder Elektronikwerkstatt öffnen lassen !" Odert nimtm jemand, der einem Minderjährigen hier Tipps fürs Rumbasteln am Computerleben freizügig erteilte dann auch die Verantwortung, wenn etwas dabei passiert ?

Hirnrissig !





Lars_SHG schrieb:
@ eulekerwe
Bin schon erstaunt über Deine Ratschläge!
Natürlich ist es beweisbar, dass er bestellt hat. Oder soll es sein Vater getan haben - der Ärger bleibt doch dann in der Familie!


Nun, Du kennst Dich halt überhaupt nicht aus mit Strafrecht und Strafverfahren; ohnedies ist ja hier vorliegend noch nicht einmal geklärt, ob die bloße Einfuhr des Lasers und dessen Besitz überhaupt strafbar ist, oder nur dessen Betrieb !


Unabhängig davon, wie glaubst Du denn, dass der Zoll das zweifelsfrei beweisen will, dass der Junge die Sache tatsächlich bestellt hat ! Hat übrigens mit dem Vater gar nichts zu tun, obwohl man auch diese unwahrscheinliche Möglichkeit juristisch gesehen nicht ausschließen könnte ! Aber es könnte beispielsweise auch jemand jemandem einen Dummenjungestreich Streich spielen und dem TE ein Kuckucksei ins Nest legen wollen, aus welchen Gründen auch immer, und einfach auf den Namen des anderen die Bestellung getätigt haben .... oder .... oder ..... und ... und !

Im Strafrecht aber muss dem Verdächtigten zweifelfrei nachgewiesen werden, dass er der Schuldige ist, ansonsten gilt praktisch weltweit, und somit ganz bestimmt auch in Österreich, die Unschuldsvermutung : "in dubio pro reo" !


Und wie will jemand vorliegend dem TE nachweisen, dass er die Bestellung tatsächlich vorgenommen hat ! Das wäre so aufwendig, und wenn hinterher wirklich eine Straftat vorläge, - wie gesagt, wir wissen es ja noch gar nicht -, dann wäre die wahrscheinlich so geringfügig, dass die Staatsanwaltschaft wohl lieber ein paar Mörder frei in der Gegend rum laufen lassen sollte, weil sie nach einer Ansicht wohl zuviel Kraft auf Klinkerlitzschen der hier vorliegenden Art verschwenden sollte !
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Dementsprechend gehört zu einer Straftat nicht immer Vorsatz. Da gibt es auch nichts dran zu rütteln. Du hast dich schlichtweg falsch ausgedrückt.

Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
 
@ Farmer

Habe ich nicht; schau einfach ins Gesetz ! Die Tatbetände, auf die Du hier abzielst, nämlich solche, die auch fahrlässiges Handeln unter Strafe stellen, sind im Gesetz genau eingegrenzt !

Zum Beispiel § 222 StGB (Fahrlässige Tötung), § 229 (Fahrlässige Körperverletzung),§ 306 StGB (Brandstiftung) - alles also Dinge, die im Bereich der Kapitalverbrechen angesiedelt sind ! Vorliegend völlig ohne Relevanz !

Allerdings, ich kann das zugegebenermaßen jetzt für Österreich nicht verbindlich sagen; die Rechtsnormen sind aber hier wie dort stark aufeinander abtgestimmt, so dass dort grundätzlich in diesen Fragen das Gleiche gelten dürfte !
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast dich ganz klar falsch ausgedrückt, in dem du behauptet hast "zur Straftat gehört jedenfalls immer Vorsatz". Das habe ich angeprangert, weil es schlichtweg falsch ist. Die Beispiele, die dies Belegen hast du ja sogar selbst aufgeführt, zu welchem Bereich spielt da überhaupt keine Rolle.
 
Natürlich, weil ich ein Kapitalverbrechen hier völlig ausschließe ! Wie Du selbst richtig zitierst, habe ich von "Straftat" gesprochen und nicht von "Verbrechen" ! Das sind rechtlich zwei unterschiedliche Normen !
 
Hier gibts auch schon info's zu solchen Artikeln:
http://testberichte.ebay.de/Laserpointer-mit-mehr-als-1mW_W0QQugidZ10000000006700554

Sowie ich das sehe, ist schon die Einfuhr verboten!
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...n_und_munition/c0_verbotene_waffen/index.html
Wobei es hier noch die Einschränkung gibt, wie das Gerät aufgebaut ist. Ist ein Halter für ein Gewehr dabei, gibts Ärger. Ist es ein klobiges Gerät, was nicht montiert werden kann, zählt es wohl nicht dazu.

@ eulekerwe
Unabhängig davon, wie glaubst Du denn, dass der Zoll das zweifelsfrei beweisen will, dass der Junge die Sache tatsächlich bestellt hat !
- online bestellt, lässt sich nachvollziehen.
- Weiterhin wird der Kunde eine Auftragsbestätigung erhalten haben und dieser nicht widersprochen hat
es gibt noch weitere Möglichkeiten, die Frage ist nur, ob der Zoll es daruf ankommen lässt!

Generell sollte das aber reichen für den Nachweis das er der Besteller ist oder zumindest der Besteller in der Familie zu finden ist.
 
Können wir nun Back to topic?
Wenn ihr streiten wollt, dann macht nen eigenen Thread auf :)

@TE
Was machst du nun?
Gehst du hin oder schickste den Brief per Post?
 
Sturmgewalt schrieb:
Also in Deutschland ist die Abgabe von Laserpointern mit mehr als 1mW an Privatpersonen verboten. Das wird sicherlich in Österreich ähnlich sein.
Um einen Laser wie die deinigen in der Öffentlichkeit zu betreiben ist eine Genehmigung erforderlich.
Du bist dir mit deinen 16 Jahren doch nicht im geringsten der Risiken bewust geschweige denn überhaupt in der Lage mit den Lasern Sachgerecht umzugehen.
Natürlich musst du nicht mit dem Zoll zusammen arbeiten, aber glaubst du ernsthaft die haben keine Mittel und Wege um festzustellen ob du das bestellt hast oder nicht?
Um eine Mitarbeit wirst du sicher nicht rumkommen und solltest du auch nicht. Also mal Arsch in der Hose haben und hop ;)

Sturmgewalt schrieb:
Wieso Quatsch?
Du darfst in Deutschland Dauerstrichlaser bis zur Klasse 2m = 1mW besitzen.

1-5mW bei Punktlaser fällt schon in Klasse 3R z.B Ziellaser beim Militär.

Alles über 5mW fällt schon in die Klasse 3b und dafür musst du den Gebrauch 1. behördlich anmelden (Arbeitsschutzbehörde) und desweiteren einen Sachkundigen als Laserschutzbeauftragten stellen.

Klasse 4 ist 500 mW+ also schon Raumschiffkanone ;)

Ah ich wusste gar nich, dass man da zwischen Dauerstrichlaser und bewegtem Laserstrahl unterscheidet. Kannte nur die 5mw Grenze für "bewegtem" Laser. Den "LSF" brauch man halt generell bei öffentlichen Anlagen ab 5mw. Was die Arbeitsschutzbehörde aber damit zu tun hat ist mir schleierhaft ^^ Achja und du hast die Tüv Prüfung vergessen :p
 
Also ich habe vor das ich am mo/di mal hingehe das ist ja wohl echt kinderkacke was die meisten hier abziehen mit 16 nicht aufpassen zu können nur weil ihr vl, mal so wart oder andere 16 jährige kennt oder vl, gar noch im fernsehr seht das irgendwas mit kinderns ist glaubt ihr gleich das alle so sind.!
Ausserdem werde ich keiner meiner Laser öffentlich betreiben, nur daheim auf meine wand (Siehe: Ligtpainting)Ausserdem da ich ander Laserpointer (400mW ) von dragonlasers.com bestellt habe habe ich mir ausserdem auch noch ein satz schutzbrillen gekauft natürlich für die entprechene WL des lasers passend. Glaubt nicht ich hätte keine erfahrung mit Umgang Punktu laser.....
Zum PhoneJammer was würde denn passieren wenn ich denen sagen würde das ich desöfteren auf orf.at rumsurfe und mir einInterview von einem prominenten angeschaut habe wo er einfach zugibt er habe ein PhoneJammer immer bei sich um das klingeln seiner mitmenschen in der umgebung stört! Und darauf wurde mein interesse geweckt wie das ganze funktionieren soll da ich ein begeisterte elektroniker bin (Was nicht so ganz unrecht ist) ;-)

mfg toffifeemonster
 
Zuletzt bearbeitet:
glaubt ihr gleich das alle so sind
wer wissentlich illegale sachen bestellt, ist nicht reif für sowas. da gibts nichts zu diskutieren. freu dich auf post vom staatsanwalt :)

deine ausreden darfst du dann ggf. bei gericht oder im schriftlichen verfahren vorbringen. vielleicht glauben sie dir ja, dass du der verantwortungsbewussteste mensch der welt bist... nimm einen ausdruck dieses threads mit ^^
 
Du hast dich an ein öffentliches Forum gewandt. Die Meinungen hier sind eindeutig, auch wenn eulekerwe das jetzt gerne so drehen möchte, als ob die Sache nicht stinkt.

Wenn du alles besser weißt, und das ist ja völlig offensichtlich der Fall, dann mach doch einfach was du willst? Ich meine, mal völlig ehrlich, uns ist doch total egal was mit dir passiert. Ob dich der Zoll laufen lässt oder dich noch vor Ort für immer einsperrt wird niemandes Leben hier beeinflussen.
 
Lars_SHG schrieb:
- online bestellt, lässt sich nachvollziehen.
- Weiterhin wird der Kunde eine Auftragsbestätigung erhalten haben und dieser nicht widersprochen hat
es gibt noch weitere Möglichkeiten, die Frage ist nur, ob der Zoll es daruf ankommen lässt!

Generell sollte das aber reichen für den Nachweis das er der Besteller ist oder zumindest der Besteller in der Familie zu finden ist.


Nein ! Überleg doch mal selbst, bevor Du solchen Unsinn schreibst ! Nicht der TE muss Beweise vorlegen, sondern der Zoll bzw. letztlich die Staatsanwaltschaft muss Beweise vorlegen ! Wie sollen die denn daran kommen ? An eine Auftragsbestätigung zum Beispiel ?

Die Auftragsbestätigung hätte der TE auch erhalten, wenn jemand anderes bei der Bestellung den Namen des TE angegeben hätte ! Aber dadurch, dass der TE sie vielelicht vorliegen hat und die Rechnung auch, hat doch noch lange der Zoll diese Unterlagen nicht !


Menschenskind nochmal ! Zweifelsfrei beweisbar heisst zweifelsfrei beweisbar ! Und online-Bestellungen sind das Letzte, mit denen man etwas zweifelsfrei beweisen könnte !

Aber davon abgesehen, wie soll den der Zoll an die Beweise kommen ! Glaubst Du wirklich, dass hier ein derart großes Verbrechen vorliegt, dass die dann Interpol verständigen und in Honkong Ermittlungen führen llassen usw. usw !!!!

Was soll denn jetzt der ganze Quatsch hier noch ! Der TE muss sich nicht selbst belasten und wenn der Zoll/Staatsanwaltschaft wegen dieser Lapallie tatsächlich alles auf den Kopf stellen würden und möglicherweise über Hausdurchsuchungen und Bankdurchsuchungen schließlich vielleicht die Zahlung nachweisen könnten, dann kann d r TE immer noch die Konsequenzen tragen ! Aber deswegen muss er sich jetzt doch nicht selbst bezichtigen, wenn alles danach aussieht, als würde dann die Sache ohnedies im Sande verlaufen !!!

Allmählich wird diese Diskussion wirklich absurd !!!




Lars_SHG schrieb:
Generell sollte das aber reichen für den Nachweis das er der Besteller ist oder zumindest der Besteller in der Familie zu finden ist.
Wenn ich jetzt was auf Deinen namen bestelle und die Auftragsbestätigung und die Rechnung und sie bestellung zu Dir geliefert wird ! Dann ist das ein gerichtsverwertbarer Beweis dafür, dass zumindest einer aus Deiner Familie die Sachen bestellt hat !

Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn !!!

Du spielst hier anscheinend nur noch Kasperltheather !



Heretic Novalis schrieb:
wer wissentlich illegale sachen bestellt, ist nicht reif für sowas. da gibts nichts zu diskutieren. freu dich auf post vom staatsanwalt


Er hat nicht "wissentlich illegale Sachen" bestellt, sondern er hat genau deshalb diesen Thread aufgemacht, weil er sich darüber eben nicht bewußt war ! Und selbst hier konnten wir bisher noch nicht klären, ob nun schon alleine der Besitz, oder aber nur die Benutzung des Lasers in der Alpenrepublik unerlaunbt ist oder nicht !



C3rone schrieb:
eulekerwe das jetzt gerne so drehen möchte, als ob die Sache nicht stinkt.

Ich drehe überhaupt keine Sache irgendwohin; wer Augen hat und Verstand im Kopf, der hätte meinen Postings entnehmen können, dass ich auch der Meinung bin, dass die Sache "stinkt", wie Du das vornehm auszudrücken pflegst ! Ich sage alelrdings nur, was ist gültige Rechtslage ist: Keiner muss sich selbst einer Straftat beszichtigen und schon gar nicht acuh noch selbst die Beweise dazu liefern ! Insbesondere nicht, wenn die Sache dann höchstwahscheinlich im sande verlaufen wird !




C3rone schrieb:
Ob dich der Zoll laufen lässt oder dich noch vor Ort für immer einsperrt wird niemandes Leben hier beeinflussen.

Man kann natürlich Schwachsinn immer noch weiter potenzieren !!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann natürlich Schwachsinn immer noch weiter potenzieren !!!!

So wie du? Unter Zuhilfenahme von nahezu 93221 Ausrufezeichen pro Post?

Und die geltende Rechtslage, die du darstellen willst, ist "Unwissenheit schützt vor Strafe"... allerdings ist es eben nicht so, denn man wird sehr wohl für Dinge bestraft oder haftbar gemacht, bei denen man nur nicht wusste, dass sie nicht erlaubt sind.

Im Falle eines HandyJammers kann mir aber niemand glaubhaft versichern, dass er nicht wusste, dass sowas nicht erlaubt ist. Manche Dinge sind einfach ganz offensichtlich mindestens Grauzone und dann informiert man sich eben darüber.
 
Ja und was ist den mit den Typ da ?
Zitiere:
Wogegen er mobil macht
Gegen lästige Telefonierer in Zügen und Restaurants hat sich Rubinowitz einen phone jammer gekauft, der im Umkreis von einigen Metern jede Funkverbindung abwürgt. "Keine Ahnung, wie das auf Herzschrittmacher wirkt."

Da gibt es einer öffentlich zu das er sowas benutzt und darauf würde ich mal denken das es legal ist und habe mir auch eines besorgt.....

http://webcache.googleusercontent.c...rf.at/program/orf2/20100111/480678001/283164/

mfg toffifeemonster
 
Was ist denn das für eine Argumentationskette?

Woher nimmst du das Wissen, dass er wirklich so ein Ding besitzt? Und falls ja, woher weißt du dann, dass er dafür nicht belangt wurde bzw. ob es ein Verfahren gab?


Da gibt es einer öffentlich zu das er sowas benutzt und darauf würde ich mal denken das es legal ist und habe mir auch eines besorgt

Sollte das der Wahrheit entsprechen und nicht einfach nur eine ziemlich dumme Schutzbehauptung sein, dann bist du mit 16 lange noch nicht so reif wie du vielleicht denkst zu sein.

Nur weil jemand Unrecht tut und das auch noch zugibt, ist das doch kein Freifahrtschein eben jenes auch zu tun.
 
die typen auf rtl geben auch öffentlich zu, dass sie straftaten (diebstähle etc) begehen... machst du das jetzt auch?
 
Ist doch alles im Prinzip ganz einfach.

Der TE hat das Zeug bestellt, also soll er auch den Arsch in der Hose haben und dazu stehen.

Passieren wird ihm ohnehin nix. Schlimmstenfalls wird die Scheisse einkassiert und er kriegt eine mündliche Ermahnung, hinzugehen und nicht mehr zu sündigen.

BTW, wie man darauf kommen kann, dass ein "phone jammer" legal sein könnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Erster Treffer bei Google:

http://www.pcwelt.de/start/mobility...59/mobiler_stoersender_gegen_handytelefonate/

Meine Fresse, dem TE passiert wirklich nix. Soll er zu stehen und fertisch, statt sich hier wie ein Aal hin und her zu winden. Nicht auch noch Tipps geben von wegen, er hätte ja bestimmt nicht bestellt.
 
Okay, wenn das wirklich so ist, kann man jeden scheiß aus China bestellen und bekommt nur was auf die Pfoten?

Wenn er glück hat, dann darf er ein paar Sozialstunden ableisten im Krankenhaus oder sowas, ohne Strafe wird er da nicht rauskommen.
 
@ DaDare

Wenn der Scheiss einkassiert wird, tut das weh genug. So billig ist das Zeug auch nicht, und immerhin ist das Früchtchen gerade mal 16, wird also nicht gerade in Geld schwimmen. :p
 
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