Parken vor fremden Büros

Evil E-Lex schrieb:
Die Polizei hat echt wichtigeres zu tun, als sich um zivilrechtliche Probleme zu kümmern.
Die zivile Ordnung zu erhalten ist genau die Kernaufgabe der Polizei. Dazu gehört im Zweifel auch Privatbesitz, bzw. Privatgrund zu schützen.

Wen denkst du, ruft man wenn man sein Hausrecht durchsetzen möchte?

Das Problem ist, dass beim Eingriff der Polizei bei Falschparkern auf Privatgrund, eben zwei Besitzrechte im Konflikt stehen. Da kann man leider nicht pauschal dem Grundeigentümer Vorzug geben. Deshalb greift hier die Polizei nur ein, wenn damit Schaden abgewendet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: TheManneken, prh, Sggguy und eine weitere Person
Keylan schrieb:
Das Problem ist, dass beim Eingriff der Polizei bei Falschparkern auf Privatgrund, eben zwei Besitzrechte im Konflikt stehen. Da kann man leider nicht pauschal dem Grundeigentümer Vorzug geben.
Naja, effektiv ist genau dies bereits der Fall. Man kann den Falschparker als Grundstücksbesitzer abschleppen lassen, und damit steht dieses Besitzrecht eindeutig über dem es Autofahrers.
 
Keylan schrieb:
Wen denkst du, ruft man wenn man sein Hausrecht durchsetzen möchte?
Die Polizei, weil Hausfriedensbruch ein Straftatbestand ist. Wildparken allerdings nicht, daher hat die Polizei damit normalerweise nichts zu tun. Es sei denn, sie muss im Rahmen der Gefahrenabwehr einschreiten.
 
Die Leute, die hier anderen empfehlen eine Schranke, Poller oder sonstwas auf eigene Kosten zu installieren um Falschparker fernzuhalten sind sicherlich auch die, die sich beschweren weil der Arbeitgeber ihnen den Strom und das Klospülwasser im Home-Office nicht bezahlen will.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cartridge_case
Ich frag mich ja immernoch, ob der Parkplatz gut sichtbar korrekt beschildert ist?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cartridge_case
Die Polizei hat echt wichtigeres zu tun, als sich um zivilrechtliche Problem

Letzendlich werden die aber trotzdem kommen, wenn die dann auch nicht mehr machen, als den Halter ermitteln und diesen anrufen/aufsuchen.

Fairerweise sollte man das aber nur tun wenn man beispielsweise zugeparkt ist oder nicht in seine Einfahrt kommt oder ähnliches.

Natürlich ist da in erster Linie die Parküberwachung der Stadt zuständig ist, aber wenn die am WE oder nachts nicht erreichbar sind ist im Rahmen der Amtshilfe die Polizei der Ansprechpartner.
 
Zurück
Oben