Parken vor fremden Büros

Pokadude

Banned
Registriert
Nov. 2023
Beiträge
90
Unser Büro ist mitten im Dorf.

Sobald es Abends wird oder am Wochenende werden einfach alle Schilder wie "Parken nur für Kunden" etc... einfach mißachtet.

Das ist im Sommer schon nervig, weil man dann oftmals selber auf seinem eigenen Parkplatz, der zum Büro gehört und für den man auch mit Miete bezahlt nicht parken kann.

Jetzt hat es ja im Süden Deutschlands richtig heftig geschneit.
Die Gemeinde ist so nett und räumt kostenfrei für das komplette Gewerbe im Dorf die Parkplätze.

Problem ist natürlich, dass wenn diese gerade mit Autos zugeparkt sind, diese nicht geräumt werden können.
Die Gemeinde hätte heute früh geräumt. Unsere Büroparkplätze aber nicht, da diese zugeparkt waren.

Es nervt also ungemein das ständig unsere Parkplätze einfach zugeparkt werden und diese im Winter dann auch nicht mal geräumt werden können.

Welche Möglichkeiten gibt es denn eigentlich, sich dagegen zu wehren?
Ist ist doch leider komplette Unsitte geworden, dass man sich einfach auf jeden beliebigen Parkplatz stellen kann und der Besitzer von diesem Parkplatz sich nur sehr umständlich wehren kann.

Müsste da der Gesetzgeber nicht den Besitzern mehr unter die Arme greifen?
Also z.b. Foto vom Falschparker ans Ordnungsamt und schon bekommt der einen Stafzettel?

Ansonsten ist doch immer der Parkplatzbesitzer der dumme, der sich nicht wirklich dagegen wehren kann und das Falschparken einfach erdulden muss.
 
Abschleppen lassen. Derjenige, der abschleppen lässt, muß aber in Vorleistung treten und kann sich zivilrechtlich das Geld wieder vom abgeschleppten holen.

Warum sollte wieder Mal der Gesetzgeber einschreiten?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: spfccmtftat, florian., Fujiyama und 4 andere
Hinweisschilder anbringen, das bei zuwiederhandeln Kostenpflichtig abgeschleppt wird.
Und dann jedesmal abschleppen lassen.
Besitzstörungsklage hinterher.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: CBecker, TomH22, Whetstone und eine weitere Person
Wenn du auf maximal Rant aus bist oder nicht scheust, besorg dir eine Falschpark App.
Haben zeitweise Belohnungssystem. Glaube, um 120€ Pro Ticket und du bekommst deinen Anteil.
Waren eigentlich gegen Falschparker, die auf eigenen Grundstück (zB Garage, Einfahrt usw) parken.
Geht scheinbar jetzt auch auf gemieteten Parkplätze. Kennt man ja inzwischen von Supermärkten.
Aber das kann man ja herausbekommen.
Das Ordnungsamt braucht ja ähnliche "Beweise":
2 Fotos, mindestens über 3 (oder 5?) Minuten auseinander und Nummernschild gut sichtbar.

Alternativ Zettel dranhängen, die die Situation beschreibten und fragen ob die Parker sich an Kosten beteiligen, denn nur für Kiunden seie das Parken umsonst.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fu Manchu und BeBur
Also nicht jede Firma braucht eine eigene Rechtsabteilung. Aber den ein oder anderen Anwalt sollte man schon im Telefonbuch haben und sich im Zweifel nihc scheuen da mal anzurufen.

Pokadude schrieb:
Müsste da der Gesetzgeber nicht den Besitzern mehr unter die Arme greifen?
Also z.b. Foto vom Falschparker ans Ordnungsamt und schon bekommt der einen Stafzettel?
Nein, es ist explizit nicht vorgesehen, das Ordungswiedrigkeiten (nur für sowas gäbe es Strafzettel) einfach von der Allgemeinheit gemeldet werdenen können.
Zum einen will man keine Gesellschaft von Petzen, zum anderen ist das Misbrauschspoterzial als auch die Bürokratie zur rechtssicher Prüfung eine Katastrophe.

Es gibt natürlich diverse Zivilrechtliche Mittel, denn das ist ja Privatbesitz. Das ist zum einen die Möglichkeit des Abschleppens, wenn dess die ausreichende Beschilderung/Kennzeichnung genutzt wird. Für einzelne Verdächtige gibt es aber auch Möglichkeiten der Mahnung und androhung der Unterlassungsklage.

Man muss sich halt kümmern, und im Zweifel auch etwas Geld dafür in die Hand nehmen. Ist halt die alte Krux zum Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: chaopanda und Col. Jessep
Keylan schrieb:
Zum einen will man keine Gesellschaft von Petzen, zum anderen ist das Misbrauschspoterzial als auch die Bürokratie zur rechtssicher Prüfung eine Katastrophe.
Vielleicht verstehe ich dich falsch, aber das Ordnungsamt hat mit Privatgrund nichts am Hut- so einfach.
Und ausgerechnet Ordnungsämter (bzw Städte) unterstützen wie du sie nennst "Petzer" mit Vordrucken bzw Online Zugang ....

Als Besitzer bzw Mieter hat man die Möglichkeit einer Abmahnung. Da gibt es inzwischen etliche Firmen die sich genau darauf spezialisiert haben (zB per App)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Orcon
Wenn die Parkplätze frei zugänglich sind, darf da auch jeder parken. Mach eine Kette davor.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: omavoss und Col. Jessep
Micha- schrieb:
Richtig, allerdings hat das Hausrecht der Besitzer bzw Mieter und stellt die Regel.
Da reicht ein "nur für Kunden"
Man bekommt halt eine Vertragsstrafe. Den Arbeitsaufwand lässt sich der RA bezahlen.
 
Kommt vielleicht drauf an wie groß die "Gemeinde" ist. Bei uns hat das Ordnungsamt keinen Außendienst sondern nur ein paar "Aufschreiber" die sind aber nur Montag bis Freitag von 8-16 Uhr im Dienst. Den Rest macht dann die Polizei..

Bei uns ist es auch "Mode" geworden, das größere Märkte ihre Parkplätze von einer Fremdfirma "Bewachen" lassen.

Wer keine Parkscheibe hat wird aufgeschrieben. Das kostet je nach Betreiber zwischen 50 und 100 €. Dem entgehen kann man nur mit einem Kassenbon. Zudem wird jedes Auto beobachtet und aufgeschrieben. Wer länger als 30 Minuten parkt zahlt, egal ob Kassenbon oder nicht. Wer am WE oder nach Ladenschluss parkt, zahlt uach..
 
Joker (AC) schrieb:
Man bekommt halt eine Vertragsstrafe.
Ich glaube nicht, das mit "nur für Kunden" ein wirksamer Vertrag zustande kommt. Vor allem nicht einer, bei dem eine Strafe vereinbart wurde. Da muss schon so ein Schild hin wie bei den oben zitieren Supermarkt-Parkplätzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mrdeephouse
Das ist halt keine "Knolle" oder Ordnungswidrigkeit, sondern wird Vertragsstrafe genannt.
Wenn dort ein Schild hängt Kundenparkplatz (und der Parkende muss sogar danach suchen) geht man schon einen Vertrag ein, bzw setzt sich als Nichtkunde über dessen Regel hinweg. Er macht von seinem Hausrecht Gebrauch durch das Schild und du akzeptierst, oder? (Du bist Kunde -oder dann halt nicht und bekommst Post)
Das ist ja nichtmal das Problem, sondern die Aufwendungen (die man dann zahlt)
Bedeutet ja nicht zwangsläufig das ich damit sympathisiere, aber irgendwie bin ich auch bei Mietern/Besitzern die 24/7 halt über ihren Parkplatz bestimmen, wie zB Schneeräumen im 1. Beitrag.
Oder wenn ich einen Parkplatz miete, will ich auch 24/7 dort parken dürfen. Dafür zahle ich ja.
In einer offenen Wohnung darf ich mich ja auch nicht automatisch ins Bett legen und Nickerchen machen nur weil Türe offen ist.
Hoffe ich jedenfalls ^^
OT, darf ich mich in fremdes Cabrio setzen oder fremdes Motorrad (letzteres macht man sowieso besser nicht)
Nur weil man es kann?

Knöllchen für falsches Parken​

Der Parkraumbewirtschafter stellt für falsches oder zu langes Parken Knöllchen aus. Meist werden zwischen 15 und 30 Euro, manchmal aber auch 50 bis 60 Euro fällig. Weil das Ganze auf Privatgrund stattfindet, handelt es sich nicht um ein Bußgeld, sondern um eine sogenannte Vertragsstrafe.

Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, schließt nämlich einen Vertrag mit dem Eigentümer, Besitzer oder beauftragten Überwacher und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Und die enthalten Vertragsstrafen für den Fall, dass gegen die AGB verstoßen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Gurkenwasser, FilDeR und Col. Jessep
Ich sage ja nciht, das ich das richtig finde. Aber wie in deinem Zitat aufgeführt, muss es eine AGB geben, wo die Vertragsstrafe festgelegt wird. Und der Parkende muss die Möglichkeit haben die AGB zur Kenntnis zu nehmen. Und auf nichts anderes habe ich hingewiesen. Also korrektes Schild aufstellen oder anderweitig dafür sorgen, daß der Parkplatz nicht frei zugänglich ist. Ansonsten wird er sich noch wundern, wer am Ende die Abschleppkosten zahlt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Col. Jessep
Ich würde auch nicht sofort so aufdrehen. (Abschleppen)
Reden...und wenn ich verarscht werde = Falschparker APP.
Die werden schon wissen, was die in Rechnung stellen dürfen und warum.
Ich kenne das nur mit Garagenvorplatz (privat) - ist ja eigentlich nix anderes ob gemietet oder Eigentum Parkplatz.
Es muss ersichtlich sein zB Grundstückverlauf (kann Hecke, Zaun, Pflaster sein...)
Oder aber Schild.
Die Betroffenen zetern, schimpfen (RA, Drohung, zahlen nicht, gar Konsequenzen androhen, weil Auto fotografiert ^^) lautstark....damit die Verwandtschaft ihn für tollen Kerl hält.
Parken idR genau nur 1 Mal nach Kostenaufstellung RA 😉

@cyberpirate
Das würde ich tunlichst lassen. Auch Zettel können da schon Regressansprüche zur Folge haben.
zB wenn die Druckertinte vom Zettel sich in Ritzen (Regen) verteilt oder gar Edding abmalt. Oder der berühmte kaputte Scheibenwischer danach....
 
Eine kralle ist eine ganz schlechte Idee.
Für jegliche Beschädigung am Fahrzeug bist du haftbar.

Jemanden kommen lassen mit der Kralle macht auch keinen Sinn.
Du willst die aufgebrachten Leute nicht vor dem Büro auf dem Parkplatz haben. Die sollen sich beim Abschleppunternehmen auskotzen, das ist quasi in deren Dienstleistung inklusive.

Ich würde den Leuten einen freundlichen aber direkt formulieren Zettel an den Scheibenwischer hängen, dass sie unerlaubt deinen Parkplatz benutzen und dass du zukünftig abschleppen lassen wirst.

Sind es denn auch wirklich deine Parkplätze? Oder die deines Arbeitgebers, welche du aber gerne privat nutzen würdest?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Gurkenwasser, BeBur und cyberpirate
Nochmal zur Warnung. Unter welchen Umständen man wirklich selbst Abschleppen darf ist genau Geregelt.

Fragt euren Anwalt, und wenn ihr keinen habt, dann stellt jetzt den Kontakt her.

Besitzer von Privatparkplätzen haben durchaus das Recht ihr Eigentum zu schützen. Wie und mit welchem Maßnahmen, insbesndere wenn es um das festhalten oder bewegen fremden Eigentums geht sollteman aber ganz genau klären.

Da übereifrig zu sein, kann nicht nur rechtlich nach hinten losgehen, auch den Artikel in der Lokalzeitung will die Firma nicht sehen, wenn man sein Recht doch etwas unangebracht in die eigenen Hand genommen hat.

Privat ist man der uninformierte Querulant, aber von einem Unternehmen erwartet man mehr und die Rufschädigung hat ganz andere auswirkungen, sowohl auf Kunden als auch Geschäftspartner.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: chaopanda, Col. Jessep, mental.dIseASe und 4 andere
Oder die deines Arbeitgebers, welche du aber gerne privat nutzen würdest?

Das Problem ist glaube ich eher, das die Parkplätze nicht von der Gemeinde geräumt werden können, wenn da jemand parkt , somit wären zwar die Flächen "Frei" aber der Rest hat dann halt Furchen usw.
 
Unter den Tipps hier vermisse ich einen recht einfachen und wesentlichen - redet mit dem Vermieter und Eigentümer des Parkplatzes. Eigentlich muss dieser dafür sorgen, dass ihr den gemieteten Parkplatz verwenden könnt und hat als Eigentümer auch die entsprechenden Möglichkeiten dazu (Schild aufstellen, Besitzstörungsklage, etc.).

Redet euch aus, welche Maßnahme man treffen kann und vor allem bei welchen der Eigentümer mitgeht, da dieser durchaus auch Aufwand haben kann.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TomH22
Generell sollte man, auch im Sinne guter Nachbarschaft, nicht gleich maximal eskalieren. Vermutlich sind sich die Falschparker garnicht bewusst, dass sie auch nachts und am Wochenende durch die Nutzung der Parkplätze stören.
Insofern sollte man im ersten Schritt durch entsprechende Beschilderung darauf hinweisen.

Wenn das nicht hilft, muss man andere Wege überlegen. Am effektivsten ist immer noch die physische Sicherung, z.B. durch Ketten, umlegbare Pfosten. Wäre so etwas möglich?
Wobei dann natürlich die Schneeräumung nicht mehr klappt…
 
Zurück
Oben