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Parken vor fremden Büros
- Ersteller Pokadude
- Erstellt am
ch einer Weile bin ich dann dazu übergegangen das jeweils dem Ordnungsamt zu melden und siehe da - bald war Ruhe.
Dann hast du ein kulantes Ordnungsamt. Bei uns heißt es nur das Parken vor oder hinter der Ausfahrt nicht geregelt ist und sie würden "vielleicht" was machen wenn ein Auto mehr als 0,5m in der Einfahrt steht.
Wenn gegenüber einer parkt und man dann weniger als 3m Platz hat kommen sie allerdings..
Ist immer ein Spaß jedesmal zu rangieren bis man rein und rauskommt. Zudem schafft es immer ein Clown dann das andere Auto anzufahren und dann ist erst recht alles blockiert.
SpookyFBI
Commander
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Wenn da keine Autos stehen und es Samstag Abend oder Sonntag ist…cyberpirate schrieb:Welche Du woher wissen kannst? Oder nimmst du einfach an deine Arbeitszeiten sind gleich die Arbeitszeiten aller anderen?
aber keine Sorge.. ich bin Nicht der Typ der sich auf Geschäftsparkplätze stellt, die er nicht kennt
h00bi
Fleet Admiral
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Also der Besitzer/Mieter gängelt sich selbst damit, dass er sowohl beim einparken als auch nach dem ausparken nochmal aus dem Auto aussteigen muss um den Bügel umzuklappen? Und bezahlen soll der Besitzer/Mieter es auch selbst?Pym schrieb:Wie wäre es mit klappbaren Parkbügeln auf den Parkplätzen?
Das wäre für mich absolut nicht akzeptabel.
Naja, es ist ne Kleinstadt. Wenn hier vor der Zahnarztpraxis, die Sprechzeiten bis 17 Uhr hat, 3 leere Kundenparkplätze sind und es ist 22:30 Uhr, dann werden diese 3 Parkplätze nicht gebraucht.cyberpirate schrieb:Welche Du woher wissen kannst?
Aber genau deswegen würde eben eine saubere Ausschilderung schon mal reichen.
Privatparkplatz Fa. Geöhns. Rund um die Uhr freihalten. blablabla wird abgeschleppt.
Pym
Lt. Commander
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Genau so und wird auf den vermieteten Parkplätzen in meiner Nachbarschaft auch angenommen. Die meisten klappen den Bügel beim Wegfahren nicht hoch und die Plätze bleiben trotzdem frei. Hinweisschilder gibt es zusätzlich.h00bi schrieb:Also der Besitzer/Mieter gängelt sich selbst damit, dass er sowohl beim einparken als auch nach dem ausparken nochmal aus dem Auto aussteigen muss um den Bügel umzuklappen? Und bezahlen soll der Besitzer/Mieter es auch selbst?
Das wäre für mich absolut nicht akzeptabel.
Zuletzt bearbeitet:
h00bi schrieb:Naja, es ist ne Kleinstadt. Wenn hier vor der Zahnarztpraxis, die Sprechzeiten bis 17 Uhr hat, 3 leere Kundenparkplätze sind und es ist 22:30 Uhr, dann werden diese 3 Parkplätze nicht gebraucht.
und genau das ist oft der Irrtum.
Die Putzfrau kommt vielleicht so spät noch, weil die vorher noch auf einen Geburtstag war.
Oder ein Kunde hat extreme Zahnschmerzen und sowohl der Parkplatz vom Zahnarzt, als auch der für diesen Kunden werden gebraucht werden.
Oder du willst den Parkplatz einfach nur deshalb selber nutzen, weil du selber weggehen willst im Dorf.
Es gibt ganz viele Gründe, warum man den auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten selber brauchen kann.
Das schwierige ist: Du darft nicht zu rabiatt sein. Auch nicht beim Schild.
Denn es kann immer auch ein (zukünftiger) Kunde sein, der dort Parkt.
Oder z.B. dessen Mutter oder bester Freund. Etc...
Wenn du die abschleppen lässt, dann hast du einen schlechten Ruf im ganzen Dorf.
Es ist wirklich schwierig, mit dem Thema umzugehen.
cartridge_case
Fleet Admiral
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Du willst also gar keine Lösung? Schreib das doch gleich.Pokadude schrieb:Wenn du die abschleppen lässt, dann hast du einen schlechten Ruf im ganzen Dorf.
Wo ist das denn "explizit nicht vorgesehen"?Keylan schrieb:Nein, es ist explizit nicht vorgesehen, das Ordungswiedrigkeiten (nur für sowas gäbe es Strafzettel) einfach von der Allgemeinheit gemeldet werdenen können.
https://kommunal.de/gerichtsurteil-falschparker-anschwaerzen
Zuletzt bearbeitet:
Fu Manchu
Rear Admiral
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- Feb. 2005
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- 5.707
Wir (mein Arbeitgeber) hat irgendwann aufklappbare Poller eingebaut. Ist zwar ne Investition, aber wenn Abends kann man damit die Parkplätze "abschließen" und berechtigte haben ggf. einen Schlüssel. Der Chef hat sogar einen versenkbaren Poller für sich einbauen lassen mit Fernbedienung .
Fu Manchu schrieb:Der Chef hat sogar einen versenkbaren Poller für sich einbauen lassen mit Fernbedienung .
Das wäre wohl tatsächlich die beste Lösung
Mordeos
Lt. Commander
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- Feb. 2007
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- 1.753
Aber das löst Dein Problem mit dem Schnee nicht. :-)Pokadude schrieb:Das wäre wohl tatsächlich die beste Lösung
Ja, das wäre dann auch wieder ein Problem.
Man müsste dem Schneeräumer dann auch einen Button geben, damit der die Böller dann versenken kann.
Es ist leider echt nervig, dass sich jeder einfach da hinstellt, wo es gerade frei ist.
Sollte eigentlich gute Sitte sein, sich nicht auf Parkplätze zu stellen, die ganz klar nicht öffentlich sind.
Deshalb fehlt mir da auch etwas die Untersützung von den Behörden.
Man müsste dem Schneeräumer dann auch einen Button geben, damit der die Böller dann versenken kann.
Es ist leider echt nervig, dass sich jeder einfach da hinstellt, wo es gerade frei ist.
Sollte eigentlich gute Sitte sein, sich nicht auf Parkplätze zu stellen, die ganz klar nicht öffentlich sind.
Deshalb fehlt mir da auch etwas die Untersützung von den Behörden.
Pokadude schrieb:Sollte eigentlich gute Sitte sein, sich nicht auf Parkplätze zu stellen, die ganz klar nicht öffentlich sind.
Deshalb fehlt mir da auch etwas die Untersützung von den Behörden.
Das ist eben der Punkt: nicht öffentlich - somit keine Zuständigkeit und keine rechtliche Handhabe. Also egal ob sie wollen oder nicht - sie können da nichts machen.
S
Sggguy
Gast
Ich würde einfach ne Schranke mit Sensor einbauen. Oder das Schild von Seite 2, und den Falschparkern erstmal einen Brief hinter die Scheibe kleben, mit Bitte dies künftig zu unterlassen, da man sonst abschleppen werde.Fu Manchu schrieb:Wir (mein Arbeitgeber) hat irgendwann aufklappbare Poller eingebaut. Ist zwar ne Investition, aber wenn Abends kann man damit die Parkplätze "abschließen" und berechtigte haben ggf. einen Schlüssel. Der Chef hat sogar einen versenkbaren Poller für sich einbauen lassen mit Fernbedienung .
Das Ordnungsamt kann da keine Knöllchen verteilen, aber sehr wohl muss die Polizei sich dem Fall annehmen, wenn die Firma eine Anzeige wegen Besitzstörung erstattet. Anzeige und Abschleppen lassen würde ich aber immer erst als zweite Maßnahme in Betracht ziehen.Madcat69 schrieb:Das ist eben der Punkt: nicht öffentlich - somit keine Zuständigkeit und keine rechtliche Handhabe. Also egal ob sie wollen oder nicht - sie können da nichts machen.
Schatho
Commander
- Registriert
- Mai 2004
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- 2.443
Bei mir vor der Firma hab ich auch einen von mir gemieteten Parkplatz, wo sich öfter Leute draufgestellt haben.
Die Verwaltung des Gebäudes hat dann so ein Schild wie in Post 41 aufgestellt und ich hab die Falschparker rigoros abschleppen lassen.
Kurze Zeit später war Ruhe und das seit schon über 2 Jahren.
Die Verwaltung des Gebäudes hat dann so ein Schild wie in Post 41 aufgestellt und ich hab die Falschparker rigoros abschleppen lassen.
Kurze Zeit später war Ruhe und das seit schon über 2 Jahren.
Incanus
Fleet Admiral
- Registriert
- Jan. 2022
- Beiträge
- 10.685
Da würde ich aber lieber Falschparker auf meinem Grundstück tolerieren, als solche Abzocker zu unterstützen.
Und da schon davon die Rede war:
Und da schon davon die Rede war:
ist so ein Verhalten sicher nicht gewünscht.Pokadude schrieb:Das schwierige ist: Du darfst nicht zu rabiat sein. Auch nicht beim Schild.
Denn es kann immer auch ein (zukünftiger) Kunde sein, der dort Parkt.
Oder z.B. dessen Mutter oder bester Freund. Etc...
Wenn du die abschleppen lässt, dann hast du einen schlechten Ruf im ganzen Dorf.
Sggguy schrieb:Das Ordnungsamt kann da keine Knöllchen verteilen, aber sehr wohl muss die Polizei sich dem Fall annehmen, wenn die Firma eine Anzeige wegen Besitzstörung erstattet.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte die Polizei das machen?
Sggguy schrieb:Anzeige und Abschleppen lassen würde ich aber immer erst als zweite Maßnahme in Betracht ziehen.
Anzeige weswegen? Verstoß gegen 862 BGB?
Bist du Österreicher? Da sieht das wohl anders aus.
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