Parken vor fremden Büros

Incanus schrieb:
Da würde ich aber lieber Falschparker auf meinem Grundstück tolerieren
Die Abmahnung kommt dem Falschparker günstiger als der Abschlepper. Klar, man kann auch Tolerant sein und dafür jeden Tag so einen Bügel hoch und runter klappen.

Wie viel einem die Harmonie im Dorf wert ist, dass muss am Ende jeder selber entscheiden. Genauso muss jeder selber entscheiden wie viel Mühe er in die Lösung des Problems investieren will. Ich würde das Problem des Falschparkers nicht zu meinem machen wollen und daher den für mich möglichst bequemsten Weg wählen.
 
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Madcat69 schrieb:
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte die Polizei das machen?
Bin tatsächlich davon ausgegangen dass man sowas anzeigen können müsste... sehe aber gerade, da liege ich falsch.

Aber wenn man den Falschparker zuparkt macht man sich strafbar? Dieses Gesetz ist doch ein Witz. Das gehört meiner Meinung nach dringend reformiert.
 
Pokadude schrieb:
Sollte eigentlich gute Sitte sein, sich nicht auf Parkplätze zu stellen, die ganz klar nicht öffentlich sind.
Hab Ihr im Dorf so wenige Parkplätze oder wollen dich ein paar Leute ärgern?
 
Wir haben sogar ein Parkhaus 50 Meter weiter.

Aber die Leute sind einfach faul und parken lieber dort, wo es bequemer ist.

Es ist einfach praktischer sich direkt auf einen Parkplatz neben der Straße zu stellen, anstatt in ein enges Parkhaus zu fahren.
 
Von jedem Falschparker ein Foto mit zeitstempel machen, danach das Foto drucken und darauf hinweisen das die Privatgrundstück ist und beim nächsten mal das Auto abgeschleppt werden könnte. Natürlich muss die Beschilderung rechtlich einwandfrei sein.
Es gibt doch auch spezialisierte Firmen die Parkplätze kontrollieren und der Inhaber des areals damit entlastet.
 
chrigu schrieb:
Es gibt doch auch spezialisierte Firmen die Parkplätze kontrollieren und der Inhaber des areals damit entlastet.
Yes, aber wie ein Abschlepper oder ein Abmahnanwalt kostet das Geld.
Und wenn der Falschparker nicht zahlen kann dann zahlt man das selbst.
Das ist auch bei den Parkplatz-Abmahnanwälten ziemlich bescheiden und rechtlich nicht korrekt beschrieben.
 
Incanus schrieb:
Nein, definitiv nicht. Selbstjustiz sollte nicht erlaubt werden.
Also halten wir fest, jeder darf auf meinem Parktplatz, in meiner Einfahrt parken und ich kann nix machen. Stelle ich mich aber hinter ihn, weil ich halt nicht auf meinen Parktplatz/in meine Einfahrt nicht komme, ist das Selbstjustiz und sollte nicht erlaubt werden.

Habe ich das richtig verstanden?
 
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Mighty schrieb:
Habe ich das richtig verstanden?
Ja und ich würde es trotzdem tun :D

Ein Handwerker war sogar mal so dreist sich in unseren Hof zu stellen, um dann 5 Häuser weiter zu arbeiten, obwohl wir zu Hause waren. Ich habe dann schlicht das Hoftor geschlossen und abgewartet. 6 (!) Stunden später wollte er dann sein Auto haben, hab leider erst seeeehhhrrr spät die Klingelt gehört (die auch auf meinem Handy bimmelt wenn einer klingelt^^). Glücklich war er nicht, wird es vermutlich aber nie wieder tun.
 
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Sggguy schrieb:
Also halten wir fest, jeder darf auf meinem Parktplatz, in meiner Einfahrt parken und ich kann nix machen.

Nö, Du kannst Ihn abschleppen lassen. Oder ihm eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen.

Sggguy schrieb:
Stelle ich mich aber hinter ihn, weil ich halt nicht auf meinen Parktplatz/in meine Einfahrt nicht komme, ist das Selbstjustiz und sollte nicht erlaubt werden.

Das ist rechtlich halt Nötigung und demnach nicht erlaubt.
 
Bei mir hat alles die Rechtsabteilung des Abschleppunternehmens übernommen.
Wurde alles an das Unternehmen abgetreten und ich musste auch nichts zahlen oder in Vorkasse gehen.
Bin aber hier in Österreich, keine Ahnung ob das in Deutschland auch so geht.
 
mit dem richtigen Unternehmen geht das hier genauso
 
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Sggguy schrieb:
Ich würde einfach ne Schranke mit Sensor einbauen. Oder das Schild von Seite 2, und den Falschparkern erstmal einen Brief hinter die Scheibe kleben, mit Bitte dies künftig zu unterlassen, da man sonst abschleppen werde.
...
Schau mal in den Einganspost, das ist nicht der einzelne Falschparker, es sind immer wieder welche. Und ein Schranke geht nur, wenn es eine Zufahrt gibt, die auch per Schranke verschließbar wäre und so eine Schranke muss bedienbar sein (Fernbedienung?)

Dann lieber jeden Parkplatz einzeln abschließbar machen, das ist günstiger und einfacher
 
Madcat69 schrieb:
Das ist rechtlich halt Nötigung und demnach nicht erlaubt.
Deswegen schrieb ich auch: Gesetzgebung gehört geändert.

Im Zweifel sollte man die Möglichkeit haben, Fremdparker auf privatem Grund anzuzeigen, und die Polizei dann auch die Befugnis bekommen, den Falschparker verbindlich zur Entfernung eines PKW aufzufordern.

Wobei Letzteres scheinbar auch schon geht.

Laut R+V Versicherung:

Steht ein unbefugtes Fahrzeug auf Ihrem Parkplatz, können Sie selbstverständlich die Polizei verständigen. Diese kann den Falschparker über sein Nummernschild ermitteln und zum Umparken auffordern.
 
Sggguy schrieb:
Im Zweifel sollte man die Möglichkeit haben, Fremdparker auf privatem Grund anzuzeigen, und die Polizei dann auch die Befugnis bekommen, den Falschparker verbindlich zur Entfernung eines PKW aufzufordern.
Wohl kaum! Die Polizei hat echt wichtigeres zu tun, als sich um zivilrechtliche Probleme zu kümmern.
 
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