Hallo, habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Bezahlt mit PayPal. Artikel war als neuwertig deklariert, tatsächlicher Zustand aber Gebrauch mit deutlichen Gebrauchsspuren.
Hab Paypal eingeschaltet, und die haben mir nun angeboten während des Telefonats mir das Geld aus Kulanz zu erstatten. Ich meinte dann nur okay. Wurde auch gesagt ich könne den Artikel dann behalten.
Kulanzrückzahlung verstehe ich so dass Paypal das zahlt.
Verkäufer kam jetzt an, er will sein Artikel zurück, Paypal hätte ihm das Geld wieder abgezogen.
Will den Artikel aber jetzt nicht zurückgeben, in meinen Augen hat mir Paypal das Geld aus Kulanz gegeben. Habe ihm gesagt er muss das schon mit Paypal klären.
Ist das jetzt rechtens? Ich mein wenn Paypal mir Geld aus Kulanz überweise hat er damit ja nix am Hut. Ebenso wenig wie ich damit was zu tun hab wenn Paypal von ihm Geld einzieht.
Die Zahlung ist auch als Kulanzrückzahlung deklariert und nicht als Rückzahlung vom Verkäufer an mich.
Würde ihm in dem Fall sein Artikel nur gegen das Geld zurückgeben was ich ihm einst geschickt habe. Er meint damit wäre er nicht einverstanden, dann hätte ich ja knapp 50euro mehr als vorher und er 50eus weniger.
Seh aber keinen rechtlichen Anspruch von ihm auf das "Geldgeschenk" welches ich von Paypal bekommen habe.
In meinen Augen muss er das mit Paypal klären. Oder nicht?
Hab Paypal eingeschaltet, und die haben mir nun angeboten während des Telefonats mir das Geld aus Kulanz zu erstatten. Ich meinte dann nur okay. Wurde auch gesagt ich könne den Artikel dann behalten.
Kulanzrückzahlung verstehe ich so dass Paypal das zahlt.
Verkäufer kam jetzt an, er will sein Artikel zurück, Paypal hätte ihm das Geld wieder abgezogen.
Will den Artikel aber jetzt nicht zurückgeben, in meinen Augen hat mir Paypal das Geld aus Kulanz gegeben. Habe ihm gesagt er muss das schon mit Paypal klären.
Ist das jetzt rechtens? Ich mein wenn Paypal mir Geld aus Kulanz überweise hat er damit ja nix am Hut. Ebenso wenig wie ich damit was zu tun hab wenn Paypal von ihm Geld einzieht.
Die Zahlung ist auch als Kulanzrückzahlung deklariert und nicht als Rückzahlung vom Verkäufer an mich.
Würde ihm in dem Fall sein Artikel nur gegen das Geld zurückgeben was ich ihm einst geschickt habe. Er meint damit wäre er nicht einverstanden, dann hätte ich ja knapp 50euro mehr als vorher und er 50eus weniger.
Seh aber keinen rechtlichen Anspruch von ihm auf das "Geldgeschenk" welches ich von Paypal bekommen habe.
In meinen Augen muss er das mit Paypal klären. Oder nicht?
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