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PayPayl Fehlermeldung ohne begründungß
- Ersteller Goldi708
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Firefox? Versuch mal einen anderen Browser. Soweit ich weiß hat PayPal Symantec Zertifikate im Einsatz, die mag der Feuerfux nicht so...
gforce4711
Lieutenant
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Melde dich doch mal bitte an deinem PayPal-Konto an und schaue bei dieser Transaktion nach, warum sie nicht ausgeführt werden konnte. Ich hatte das kürzlich auch. Ursache war, das meine KK wegen einem erkannten nicht autorisierten Fremdzugriff gesperrt worden war.
Helge01
Vice Admiral
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iSource schrieb:Hast du in deinem PayPal Account eine Kreditkarte als mögliches Zahlungsmittel hinterlegt oder lediglich ein Bankkonto (sprich: Lastschriftverfahren)?
Genau das ist der Grund. Der Händler akzeptiert zwar PayPal, aber nicht das Lastschriftverfahren. Das kann der Händler so festlegen. Er geht mit dem Verlangen nach einer Kreditkarte auf Nummer sicher, dass er auch sein Geld bekommt.
Helge01
Vice Admiral
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Bei einer Kreditkarte kann man gegenüber dem Lastschriftverfahren sein Geld nicht zurückbuchen.
Ob die Kreditkarte geklaut ist, spielt für den Händler keine Rolle. Er bekommt trotzdem das Geld. Das Kreditunternehmen hat dann das Problem, wo es den Rückstand wieder einfordert.
Ob die Kreditkarte geklaut ist, spielt für den Händler keine Rolle. Er bekommt trotzdem das Geld. Das Kreditunternehmen hat dann das Problem, wo es den Rückstand wieder einfordert.
Sterntaste
Commander
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Das ist nicht richtig. Auch KK-Belastungen kann man zurück holen. Man muss es aber begründen, was der einzige Unterschied zur Lastschrift ist.Helge01 schrieb:Bei einer Kreditkarte kann man gegenüber dem Lastschriftverfahren sein Geld nicht zurückbuchen.
iSource
Lt. Junior Grade
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Unabhängig davon hat @Helge01 ja schon ausgeführt, weshalb ich die Frage nach der Kreditkarte bzw. den in PayPal hinterlegten Zahlungsmitteln gestellt habe.
@Goldi708: Sofern du keine aktive Kreditkarte bei PayPal hast, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass du genau aus diesem Grund diese Fehlermeldung erhälst.
@Goldi708: Sofern du keine aktive Kreditkarte bei PayPal hast, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass du genau aus diesem Grund diese Fehlermeldung erhälst.
Helge01
Vice Admiral
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Sterntaste schrieb:Das ist nicht richtig. Auch KK-Belastungen kann man zurück holen. Man muss es aber begründen, was der einzige Unterschied zur Lastschrift ist.
Der Aufwand ist aber höher und auch nicht so einfach wie beim Lastschriftverfahren. Man muss sein Kreditunternehmen kontaktieren und Formulare ausfüllen. Das Zurückbuchen muss auch einen triftigen Grund haben, z.B. bei Kretitkartenbetrug.
Sterntaste
Commander
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@Helge01 : ich habe im Grunde nix anderes geschrieben... ist ja logisch, dass, wenn man etwas begründen muss, dazu etwas schriftlich abgeben muss, eine Kontaktaufnahme also einher geht.
Der triftige Grund ist hier auch fast egal. Man hat ein paar Optionen bei der Begründung. Dazu optional die Angabe von weiterem Text.
Was aber auf jeden Fall klar sein sollte und das wird einem auch mitgeteilt, dass der Einziehende gegen die Rückbelastung Einspruch erheben kann. Dann wird man von seiner KK-führenden Bank erneut kontaktiert - sicherlich wird's dann nicht mehr so easy. So weit kam ich bisher nicht, aber die zwei Male, wo ich meine KK-Bank zur Rückbuchung aufgefordert habe, waren ohne Gegenwehr verlaufen, da die Belastungen betrügerisch erfolgten. In dem einen Fall war das sogar gleich direkt für den SB, den anrief, erkennbar. Im zweiten Fall ging es um einen verdammt gut gemachten Fake-Shop.
Der triftige Grund ist hier auch fast egal. Man hat ein paar Optionen bei der Begründung. Dazu optional die Angabe von weiterem Text.
Was aber auf jeden Fall klar sein sollte und das wird einem auch mitgeteilt, dass der Einziehende gegen die Rückbelastung Einspruch erheben kann. Dann wird man von seiner KK-führenden Bank erneut kontaktiert - sicherlich wird's dann nicht mehr so easy. So weit kam ich bisher nicht, aber die zwei Male, wo ich meine KK-Bank zur Rückbuchung aufgefordert habe, waren ohne Gegenwehr verlaufen, da die Belastungen betrügerisch erfolgten. In dem einen Fall war das sogar gleich direkt für den SB, den anrief, erkennbar. Im zweiten Fall ging es um einen verdammt gut gemachten Fake-Shop.
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