Pc-Reparieren Privat

Um Dir mal ein wenig weiter zu helfen, werde ich Dir mal ein paar Ratschläge geben. Was verstehst Du unter PC Reparieren, doch wohl nur die Wartung und mal eine Karte austauschen, für alles andere benötigst Du eine Ausbildung die von der IHK anerkannt sein muss. Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, musst Du auch angeben was Du machen möchtest, alles andere darfst Du nicht ausüben ohne das Gewerbe eingetragen zu haben, sonst gibt es Ärger mit der Handwerkskammer/Gewerbeaufsichtsamt. Ohne Gewerbe kannst Du auch nicht beim Grosshändler einkaufen und wenn Du im Einzelhandel kaufst, macht es ja keinen Sinn, weil Du ja die Garantie übernehmen musst und Du die Umsatzsteuer nicht verrechnen kannst. Natürlich kannst Du auch erst mal beim Finanzamt beantragen ein Kleingewerbe zu führen ohne Umsatzsteuerpflicht, bist dann aber auch nicht berechtigt Rechnungen auszustellen, die 19% MwSt beinhalten, genausowenig kannst Du aber Deine gezahlte MwSt. beim FA verrechnen. Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, bist Du verpflichtet Rechnungen auszustellen und auch die Bücher wie ein Kaufmann zu führen, das kann aber auch ein Steuerberater für Dich machen, aber der will auch Geld sehen. Von der Berufsgenossenschaft kannst Du Dich auch befreien lassen, wenn Du wenig Umsatz und keine Angestellten hast. Eine Krankenversicherung musst Du abschliessen, wenn Du selbstständig bist, dann bist Du über Deine Eltern nicht mehr versichert, da Du eigene Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb hast. Eine Betriebshaftpflicht haftet, wie der Name schon sagt, für die Schäden die durch den Betrieb entstehen, Deine Privathaftpflicht zahlt da nix. Ja und die Beiträge zur IHK sind auch noch fällig, Zeitungsanzeigen sind für gewerbliche Anzeigen wesentlich teurer als Privatanzeigen. Und alte Freunde sind keine mehr, wenn es darum geht Geld für etwas zu zahlen, was Du sonst unter Freunden geregelt hättest, also kostenlos oder gegen eine kleine Spende. Und alles was nach der Reparatur kapputt geht, ist dann sowieso auf die Garantie Deiner Leistung zu reparieren, wenn Du Dich dann weigerst, wirst Du schnell merken wo Deine Freunde stehen. Wenn Du dann noch mit Dumpingpreisen wibst, hast Du schnell Ärger mit den Konkurenten.
Aber nur Mut, es kann ja nicht mehr wie schiefgehen. Du wärest nicht der Erste, dem es nicht gelingt da Fuss zu fassen und bestimmt auch nicht der Letzte, der mit diesem Vorhaben auf die Schnauze fällt, ich spreche aus Erfahrung, da ich es selbst schon versucht habe. :daumen:
 
Es kann funktionieren, muss aber nicht. Und gerade mit 18 Jahren hat man noch "wenig" Erfahrung.

Es verstehen viele nicht, dass dies ein Ausbildungsberuf ist (Fachinformatiker, Systemelektroniker etc).

Eine Karte nachzurüsten oder Windows neu aufzusetzen oder Software zu installieren.
DAS sind Grundlagen.

Was machst du, wenn der Rechner nicht läuft und du das Mainboard oder RAM oder CPU testweise tauschen musst?
Du musst also von jedem Sockel zu Hause Grundkomponenten liegen haben, um zu testen.

Was ist, wenn jemand Probleme mit spezieller Software hat. z.b StarMoney, Quicken, TV-Software, Videobearbeitung etc.

Weißt du darüber Bescheid?

Du haftest, falls bei deinen Tests vllt Hardware bei drauf geht oder Daten verloren gehen.

Und so weiter...

Darüber sollte man sich mal im Klaren sein...

Gruß
 
Der Threadersteller sollte sich einmal selber Informationen besorgen. Jemand der ein Gewerbe aufziehen
möchte, sollte schon das Prinzip der Umsatzsteuer bekannt sein. Wenn nicht, auch dieses muß man lernen.
Das Thema "PC Reparieren" wurde hier auch schon so oft gefragt, benutze doch auch einmal unsere SuFu.
Jeder Pommesbuden- oder Kioskbesitzer hat mehr Ahnung über Buchführung als die meisten PC-Checker
hier, aber im Prinzip ist das Gewerbe ähnlich. Sonst kann ich nur die Tipps von Werkam empfehlen, bzw.
seine Beiträge zu diesem Thema genau zu lesen. Ich kann das Ganz aus eigener Erfahrung nur bestätigen.
Und bei mir war es "nur" eine Nebenbeschäftigung zu meinem Ingenieurbüro. Unterm Strich für mich ein
Hobby und Beschäftigungstherapie für mein Steuerberater und Finanzamt.
 
Also ich hab mir nocheinmal alles durchgelesen...
und folgenden Entschluss daraus gezogen...

Ein Gewerbe zu haben ist vielleicht toll, jedoch ist es mit viel Kosten und Aufwand verbunden
- Krankeversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Buchführungspflicht
- usw.

als Händler würde ich mich sowieso nicht anmelden, da es zwei mal so aufwendiger ist, als die Dienstleistung.


hätte aber noch paar Fragen,

falls mich ein Verwandter, ein Freund oder sonst wer möchte, dass ich ihm DSL oder ähnliches 1. empfehle und 2. einrichte, darf ich das?

nächste Frage,

falls mir ein Chef einer e.V. ein Raum innerhalb seines angemeldeten Gebäudes anbietet und meint, dass ich dort PC's reparieren darf, muss ich dafür ein Gewerbe anmelden, oder darf ich das auch wie bei der Dienstleistung "für Spende" machen?! und wie schaut das Ganze mit dem eigenen Zuhause aus, darf ich denn ein Rechner mit nach Hause nehmen und das für eine Spende machen?
oder darf ich innerhalb dieser e.V. ein Infoblatt von mir aufhängen wo z. B. steht, dass ich DSL empfehle oder gegebenfalls PC's reparieren?

bitte nicht falsch verstehen das Ganze, ich frage aus Unwissenheit.
 
Wenn Du es über Spenden machen möchtest, musst Du erst mal vom Finanzamt eine Bescheinigung haben, dass Du auch ein gemeinnütziger Verein bist. Dann dürfen Mitglieder die Deinem Verein angehören auch die Dienste gegen eine Spende in Ansruch nehmen. Da Du aber Dienstleistungen nicht als gemeinnützliches Gut vertreiben kannst, bleibt Dir nichts weiter als ein Gewerbe anzumelden. Alles andere bleibt Schwarzarbeit, wenn ein PC Händler vor Ort Deine "Pinwandaktion" mitbekommt und Dich bei der IHK/FA/Gerwebeaufsicht anschwärtzt, wird es sehr sehr teuer.
falls mich ein Verwandter, ein Freund oder sonst wer möchte, dass ich ihm DSL oder ähnliches 1. empfehle und 2. einrichte, darf ich das?
Solange Du kein Geld dafür bekommst darfst Du alles machen, evtl kann man einige Sachen noch als Nachbarschaftshilfe deklarieren, wenn es aber zuviel wird, ist es der gleiche Status wie bereits oben beschrieben.
Kurz gesagt über eine "Spende" geht es nur über einen gemeinnützigen Verein, wenn Du dies nicht bist, kostet es die von Dir oben erwähnten Aufwendungen und ein Gewerbe. Ein e.V. ist noch lange kein gemeinütziger Verein, ein e.V. muss auch Steuern zahlen. Oder meinst Du Bayern oder Schalke zahlen keine Steuern im Profibereich, obwohl sie ein "eingetragener Verein" sind?

Wo kein Kläger, da kein Richter. Nur grossartig Reklame mit Flyern, Pinwand usw.. würde ich dann nicht machen, denn Neider gibt es überall
 
Seh ich das richtig, dass hier jetzt um die Möglichkeit einer Schwarzarbeit und deren Hintertürchen geredet wird?

bitte nicht falsch verstehen das Ganze, ich frage aus Unwissenheit.

Ja, klar.

Ich hab auch mein Auto zu einem Mechaniker gebracht und wollte eine Quittung. Nach einigem hin und her wollte er mir dann den Check an den Bremsen umsonst geben...
 
Entschuldigung Herrn Finanzamt, ich werde nichts mehr aus Unwissenheit fragen!
 
Was unter Nachbarschaftshilfe zu verstehen ist, steht bei Wikipedia. Was ein Gewerbe ist, steht in der Gewerbeordnung. Hilfsweise kann man aber auch hier Wikipedia bemühen: "Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird." Dass es auch ein "Kleingewerbe" gibt, habe ich weiter oben schon erwähnt.

Der von Soulpain vorgeschlagene "Trick" mit der Schenkung funktioniert nicht. Man kann es zwar Schenkung nennen, wenn man Spaß daran hat, es bleibt aber eine Bezahlung. Im rein privaten Bereich ist eine Überprüfung so gut wie unmöglich. Wenn man für den Nachbarn die Pfandflaschen wegbringt und dafür drei Euro bekommt, dann ist das entweder Nachbarschaftshilfe oder ein Gefallen oder Ähnliches.

Sobald ich Anzeigen schalte oder Infozettel auslege und verteile, verfolge ich "dauerhaft eine Gewinnerzielungsabsicht". Es geht um die Absicht. Und dann ist es auf jeden Fall ein Gewerbe, unabhängig davon, wie viel man dabei verdient. Denn das ist eine Frage der Steuer, die man zu zahlen hat.

Ein Gewerbe bringt immer Arbeit mt sich. Vielleicht kann man sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Aber den ganzen Kram mit der Haftung, der Rechnungsstellung usw. hat man auf jeden Fall am Hals.

Wer ausschließlich ab und zu in seinem näheren privaten Umfeld seine Hilfe anbietet, dürfte laut Defintion nicht unter die Kriterien für ein Gewerbe fallen (Dauerhaftigkeit, Gewinnerzielungsabsicht).
 
Also, deine Kunden könnten deinen Lohn als haushaltsnahe Dienstleistung sogar absetzen.
http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-5676/steuererklaerung_aid_55492.html

Du kommst nicht darum herum dein Gefrickel als Gewerbe zu betrieben. Du musst es anmelden.
Wenn du nur wenig verdienst, bekommst du eh fast alles zurück, und viele Dinge sind für Kleingewerbe stark vereinfacht.

Informiere dich halt mal richtig. Das Arbeitsamt oder die IHK oder andere Einrichtungen bieten genug Informationsmaterial an. Oder schau mal in der Buchhandlung vorbei.
 
Es werden aber nur Rechnungen akzeptiert von Handwerkern, die auch in der Handwerksrolle der IHK eingtragen sind, und wenn dann muss er den PC auch im Hause des Kunden reparieren, wenn er ihn mitnimmt in seine Werkstatt, ist nix mit steuerlicher Absetzung.
Um ein Gewerbe für einen "PC Reparaturservice" zu bekommen, muss erstmal der Nachweis erbracht werden, das man dazu auch geeignet ist (Ausbildung IHK?). "Reparieren ist nicht gleich Reparieren." Da sollte man bei der Anmeldung des Gewerbes auch schon drauf achten, sonst kann es auch wieder zu Problemen mit der Handwerkskammer/Gewerbeaufsichtsamt kommen.
 
Was du dir auch veranschaulichen MUSST!: Viele "Freunde und bekannte" werden ganz schnell zu moderner Stasi, wenn sie merken oder mitbekommen, das du nebenbei Geld verdients! Also unangemeldete Tätigkeiten gehen heut zu Tage seeeeeehr schnell nach hinten los!
 
Ach, da kommen immer die gleichen Argumente. Schiebt einer sein Auto schwarz zum Mechaniker, bekommt man zu hören, dass man sich ja sonst nie ein Auto leisten kann. Fast alle Menschen handeln beim Thema Schwarzarbeit mehr nach ihrer Moral, nicht nach dem Gesetz.
... ich frage aus Unwissenheit.
Ja, aus Unsicherheit welchen Stundenlohn du nehmen kannst, nicht ob ob du überhaupt privat reparieren darfst, aye?
 
Also, ich bin zwar generell nicht für Schwarzarbeit. In dem Fall, wo sich ein Schüler aber nur was dazu verdient, und der sonst eh kein Einkommen hat, ist es eigentlich total egal.

Es ist zwar nicht ganz legal, aber er hinterzieht keine Steuern, da er vermutlich eh unter den Freibetragsgrenzen bleiben würde. Allerdings wäre er Versicherungspflichtig. Da er aber Hauptberuflich eh Schüler ist, und alles über die Eltern abgedeckt wird, ist es moralisch egal. Es gibt in dem Fall keinen Geschädigten. Es geht ja offenbar wirklich nur um Taschengeldbeträge.

Für ein Gewerbe benötigt man keinerlei Qualifikation. Es gibt nur wenige Tätigkeiten, die geschützt sind oder für die man einen Fachkenntnisnachweis benötigt (z. B Meisterzwang). Ist ja ganau das Problem, dass Dienstleistungen wie Nachhilfe, Fensterputzen und Computer reparieren neuerdings versicherungspflichtig sind. Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des HGB war das aber schon immer. Das ist nicht neu.

Jeder der ein Gewerbe hat, muss sogar korrekte Rechnungen schreiben. Wenn daraus die Tätigkeit hervorgeht, ist das auch absetzbar im Sinne der haushaltsnahen Tätigkeiten. Keine Putzfrau ist bei der IHK eingetragen, totaler Blödsinn. Einen Eintrag ins Handelsregister gibts im übrigen automatisch, genau dafür ist die Gewerbeanmeldung. Vielleicht meintest du das.
 
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Aber wenn man da nach geht, müssten 95% aller deutschen, die geschäftsfähig sind, ein Nebengewerbe haben! Denn selbst wenn man bei ebay regelmässig Waren anbietet, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Gewerblichen Rechtswesens! Als Schüler ok, wer von uns hat sich da nicht ein paar Mark nebenbei verdient? ;-) Aber ansonsten sollte man schon arg aufpassen!
 
Für ein Gewerbe benötigt man keinerlei Qualifikation. Es gibt nur wenige Tätigkeiten, die geschützt sind oder für die man einen Fachkenntnisnachweis benötigt (z. B Meisterzwang).
Hättest Du richtig gelesen was ich geschrieben habe, wüsstest Du was damit gemeint ist.
Um ein Gewerbe für einen "PC Reparaturservice" zu bekommen, muss erstmal der Nachweis erbracht werden, das man dazu auch geeignet ist (Ausbildung IHK?). "Reparieren ist nicht gleich Reparieren."
PC Reparaturen sind Meisterpflichtig oder bedürfen einer elektronischer Ausbildung, z.B. Radio und Fernsehmechaniker und dafür ist der Nachweis nötig. Da ich selbst lange genug ein Gewerbe in dem Bereich hatte, weiss ich auch welche Schweirigkeiten damit verbunden sind. Natürlich kann jeder ein Gewerbe anmelden der 18 Jahre alt ist, nur der Umfang ist wichtig, darin steht genau was man damit machen darf.
Mir einem Reisegewerbe, was ja jeder benötigt um auf einem Flohmarkt gewerblich verkaufen zu dürfen, darfst Du noch lange keine "PC reparieren".
Der Unterschied besteht zwischen Reparatur (z.B. Arbeiten an elektrischen Teilen) und Instandsetzung (z.B. Austausch von vorgefertigten Komponenten, Neuinstallation/Wiederherstellung vom System), Du darfst also mal eine Grafikkarte oder neuen Speicher einbauen, aber noch lange keine beschädigte Grafikkarte reparieren, indem Du beschädigte Teile gegen neue Teile ersetzt (löten). Die Handwerkskammer/Gewerbeaufsichtsamt schicken auch mal Tester raus, um zu sehen was Du so alles machst bei einem Reparaturservice.

Keine Putzfrau ist bei der IHK eingetragen, totaler Blödsinn.
Braucht sie ja auch nicht, da Du sie ja einstellen musst in Form einer geringfügigen Beschäftigung, diese Beträge kannst Du dann beim Finanzamt geltend machen.
Alles andere würde gehen, wenn Du eine Reinigungsfirma/Hausmeisterservice beauftragst, bei der die Putzfrau angestellt ist, die Firma stellt Dir dann auch eine Rechnung aus. Die Putzfrau die privat "schwarz" für 10 € bei Dir putzen kommt, kann ja gar keine Rechnung ausstellen, weil sie dazu nicht berechtigt ist (kein Gewerbe), wenn sie es dennoch macht, kannst Du ja mal versuchen beim FA dafür etwas abzusetzen. Dann zahlst Du noch drauf und musst evtl sogar noch Sozialabgaben nachzahlen, wirst noch angezeigt wegen Beschäftigung illegaler Schwarzarbeiter, usw..

Setz doch zum Spass mal eine Kleinanzeige in Eure Zeitung, "biete an ihre Wohnung zu tapezieren oder Laminat zu verlegen", sollst mal sehen wie viele sich darauf melden und wie lange es dauert bis sich die IHK/Gewerbeaufsicht/Finanzamt bei Dir meldet und anfragt ob Du auch ein entsprechendes Gewerbe hast.
Danach wirst Du recht schnell keine Anzeigen dieser Art mehr aufgeben. :lol:
 
Das mit der Putzfrau ist garnicht so einfach. Du wirfst zwei Möglichkeiten durcheinander. Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Die Putzfrau arbeitet für eine Firma. Du beauftragst die Firma und bekommst eine Rechnung mit Umsatzsteuer. Die Rechnung ist erstattungsfähig.
  2. Die Putzfrau ist selbstständig. Die Putzfrau schreibt dir eine Rechnung. Auch diese Rechnung ist mit Umsatzsteuer und erstattungsfähig.
  3. Die Putzfrau arbeitet für dich als geringfügig Beschäftigte (Minijob) in einer haushaltsnahen Tätigkeit. Du musst den Minijob anmelden (Haushaltsscheck) und zahlst der Putzfrau ihren Lohn und musst Sozialabgaben und Versicherung als Pauschbetrag abführen. Die Putzfrau ist in diesem Fall nicht selbstständig und muss kein Gewerbe anmelden. 10 % der Kosten sind absetzbar, max 510 € jährlich.
  4. Du kennst diese Frau nicht, und eigentlich weiß keiner so genau warum sie ständig zu euch kommt. Nachher riecht die Wohnung gut und das Geld vom Tisch ist verschwunden. Aber wo kein Kläger, da kein Beklagter.
Für 1. oder 2. sind 20 % und maximal 600 € pro Jahr absetzbar.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finde es kommt darauf an bei wem man die PCs repariert.

Beim Nachbar mache ich es gratis, oder er gibt mir ein Harass Bier.
Bei engen Kollegen verlange ich nichts. Denn die helfen mir ja wenn ich ein Problem habe.
Bei reichen verlange ich viel mehr, weil sie ja das Geld haben. Und denen ist das egal.
 
trag dich doch einfach als eingetragener Kaufmann ins Handelsregister ein!
soweit ich weiss brauch man für einen "edv-service" keine vorgeschrieben Qualifikationen, oder?

klick

edit: Oh. hab das mit den reperaturen übersehen! indem falle hat "werkam" recht!
 
abulafia schrieb:
Für 1. oder 2. sind 20 % und maximal 600 € pro Jahr absetzbar.

Das ist falsch. Eine Putzfrau erbringt haushaltsnahe Dienstleistungen allgemeiner Art. Beispiele haushaltsnaher Dienstleistungen allgemeiner Art sind unter anderem:

* die Reinigung der Wohnung durch Fensterputz- und Reinigungsfirmen oder den Angestellten einer Dienstleistungsagentur,
* die Straßen- und Gehwegreinigung sowie Winterdienste durch Hausmeisterfirmen, soweit sie auf das Privatgelände entfallen. Die Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Gehwegen und Bürgersteigen sind dagegen nicht begünstigt, auch wenn hierfür eine konkrete Verpflichtung besteht.

Die Begrenzung von 20% auf max. 600 € findet vor allem bei Handwerkerleistungen statt. Hierbei ist auch nur der Arbeitslohn abzugsfähig.

Zu finden in § 35a (1) und (2) EStG:

1) 1Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um

1.

10 Prozent höchstens 510 Euro, bei geringfügiger Beschäftigung im Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,

2.


12 Prozent höchstens 2 400 Euro, bei anderen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, für die auf Grund der Beschäftigungsverhältnisse Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet werden und die keine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch darstellen.......

(2)[5] 1Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen nach Satz 2 sind und in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent[6] [Bis 31.12.2006: vom Hundert], höchstens 600 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen........2Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, mit Ausnahme der nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank geförderten Maßnahmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozen, höchstens 600 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen. 3Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer nach den Sätzen 1 und 2 gilt nur für Arbeitskosten und nur für Aufwendungen, die nicht Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Aufwendungen für eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch darstellen
 
newbie888 schrieb:
Denn selbst wenn man bei ebay regelmässig Waren anbietet, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Gewerblichen Rechtswesens!

Schon mal bei eBay verkauft?

Solange du im Monat nicht mehr als (pauschal) etwa 5 Artikel verkaufst, bist du ein privater Verkäufer, demnach keine gewerbliche Tätigkeit.
Solltest du in größerem Maße Artikel verkaufen, oder du willst in einem Monat den Dachboden von Tante Lieschen unter das Volk bringen wollen, musst du dich als geschäftlicher Verkäufer anmelden und zahlst demnach andere Beiträge an eBay.
 
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