Post vom Anwalt

Thorsten3885

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Hallo,

ich brauche Eure hilfe.

Es geht um folgendes:

Der Steifvater von meiner Freundin hat Post von einem Hamburger Anwalt bekommen. Es sei über eine IP Adresse + Datum / Uhrzeit ein Musikalbum upgeloeded worden.

Er war zu diesem Zeitpunkt nachweisbar nicht im Haus. Ich hatte jedoch meinen Laptop an dem Internet angschlossen und hatte unbewusst wohl dieses Programm drauf.

Hatte meinen Laptop nach einen 3/4 Jahr von meiner Ex wieder bekommen und wollte ihn ubdaten. - daher an Internet gehängt......

Nun verlangen Sie von Ihm bzw. mir 1200 Euro + unterschrift für eine Unterlassung. Eine genaue auflistung wie sich dieser Betrag zusammensetzt ist nicht begefügt. Des weiteren ist ein Schrieb bzw ein Beschluss begefügt bei dem einer verknackt wurde weil er gewerblich downgeloded / upgeloaded hat und verurteilt wurde.

Aber eine CD ist ja wohl nicht gewerblich......und nur weil der die gleiche CD geladen bzw upgeloaded hat, ist das Urteil für mich nicht von bedeutung, oder?

Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll. Ich kann den Betrag von 1200 euro nicht nachvollziehen und finde es überteuert.....

hatte davor noch nie was mit diesem Thema am Hut.

Den Anwalt gibt es. Also kein Fake.

Hab auch schon angefragt. Er meinte der Betrag sei eine Pauschale - was ich bis jetzt jedoch gelsen habe sind solche Pauschalen verboten und nicht rechtskräftig.


Danke für Eure Hilfe
 
Die Vorwürfe im Brief stimmen also, du hast das Album zu dem Zeitpunkt im Internet angeboten?
 
Naja bevor ich wieder flame, schüttle ich einfach den Kopf.

Dann bemüh Dich mal und suche eine Modifizierte Unterlassungserklärung, den die muß pünktlich bei den Anwälten sein. (Frist beachten)
Zum Geld ja, hm, wenn es Deine erste Abmahnung ist würde ich mich mit diesem Hinweis an die Abmahnanwälte wenden und auf Grundlage der Kostennote für Erst Abgemahnte Hinweisen. Das sind dann immernoch 100€ die bezahlt werden müßen.

Und in Zukunft laßt doch einfach den Scheiß, ich kann es echt immer noch nicht verstehn wie man so intolerant sein kann.
 
Hi,

naja ich hab ja nicht wirklich gewusst das dieses Programm drauf ist. Kann dies auch leider nicht nachvollziehen da ich den Rechner formatiert habe, da so viel Scheiss von meiner Ex drauf war.

Er lief nicht mehr richtig - Viren usw.......
 
Zahlen wirste müssen, aber aufjedenfall auf ca. 400 Euro runterhandeln. Machen viele Anwälte, da 1200 Euro viel zu viel ist!
 
mh.....das ich zahlen muss seh ich ja ein. ist ja teils mein verschulden. aber ich sehe nicht ein das ich soviel strafe zahlen soll wie einer der dies gewerblich gemacht hat......
 
Ja Herunterhandeln ist schon klar, aber das macht eigentlich nur Sinn, wenn man hier Hilfe von einem Fachanwalt erhält, der auch den individuellen Fall berücksichtigt.
Das ist eben alles ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, was man schon daran merkt, dass der gemeine RA schon komplett bei der Materie überfordert sein wird. Für den Laien gilt das natürlich noch um so mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja wenn Du die Kosten-Note der Abmahnanwälte nicht verstanden hast, darfst Du gerne Stellvertrettend das auch mal dem Richter sagen, bin gespannt wie Er das sieht^^
Vielleicht hast Du ja Glück und Er schätzt die Kosten auch für zu hoch ein?

Meine Güte, Erstabgemahnte müßen laut einer Gesetztesänderung nur noch 100€ zahlen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung
 
Ja so siehts aus. Wie gesagt glaub mir einfach, da musste mit dem Anwalt verhandeln. Einfach anrufen und ihm etwas erzählen, du hättest nicht soviel Geld und und...

Oder die Gesetzesänderung erwähnen mit 100 Euro etc...

Da kommst du viel günstiger raus beim 1 Mal. Keine Angst!

1200 Euro ist VIEL VIEL VIEL zu VIEL :D
 
Die Frage ist @TE welche Summe wurde bei Dir als Schadensersatz deklariert?

Die kommt natürlich dazu, Gedeckelt sind bei der Erstabmahnung nur die Anwaltskosten.
 
Nen ähnliches Problem hatte nen Bekannter auch. Da wollten se auch knapp 800€ haben und er sollte ne Unterlassung unterschreiben in der stand das sie Ihn pro weiteren Musiktitel den man Ihm nachweißen kann, bis zu 2500€ Strafe( lächerlich aber naja...) zahlen sollte.
Der ist dann zu nem Anwalt gegangen und der hat nen Schreiben aufgesetzt wo dann drin stand, das es sein erstes mal war und er nicht wusste das es strafbar ist etc. . Haben sich dann darauf geeinigt das er 200€ zahlen muss und gut war die Sache. Die Unterlassung musste er auch nicht unterschreiben.
 
Mahlzeit,

wollte keinen neuen Fred aufmachen daher poste ich mal hier.

Die Mutter meiner Freundin, hat Post bekommen vom Anwalt, wegen illegalen anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Der Name der Datei ist mit angegeben und auch diese Unterlassungserklärung.

Da zu dem Zeitpunkt wo der Download stattfand, min. 3-4 Rechner an dem Anschluss der Mutter im Netz hingen, kann man nicht mehr eindeutig zurückverfolgen wer den nun diese besagten Dateien geladen hat!

Nun meine Frage, haftet in diesem Fall immer noch der Anschlussinhaber, wenn die Benutzer allesamt volljährig sind? Bei minderjährigen gibt es doch die Sache mit der Aufsichtspflicht??!

Meine 2. Frage ist, der Dateiname der geladen wurde hieß vty.00xxxxx irgendwas?! Kein richtiger Name nur diese komische Beschreibung.
Evt. ist hinter diesem Namen ja wirklich ein urherberrechtlich geschütze Datei versteckt. Aber woher soll man das den wissen?

schonmal vielen Dank für eure Antworten
 
Such einfach mal nach den Namen der Kanzlei.
Sollteste zig Ergebnissen in Google mit Warnungen vor denen finden, ggf. Anzeige erstatten, oder ignorieren.

Dazu lief vor paar Tagen auch noch ein interessanter Beitrag bei Kabel1 Abenteuer Leben... oder so.
Da gings auch um solche Fälle.
 
der Name der Kanzlei ist U + C aus Regensburg. Hab schon gegoogelt und auch einige Sachen gefunden über die.
Ich denke ich werde ein Schreiben aufsetzen, ignorieren wäre glaub ich nicht so gut.

Ist nur interessant zu erfahren, wie es sich mit dem Dateinamen verhält. Ich kann doch nach XYZ suchen und gegebenfalls runterladen (es ist ja nicht alles auf der Welt urheberrechtlich geschützt) und was sich dann hinter diesem Synonym verbirgt, enzieht sich doch völlig meiner Macht.
Man kann doch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. wenn man vty.xxhaste nich gesehen in seinem Share hat!?

Na mal sehen, wer dazu noch was weiß, bitte melden
 
Das klingt doch schon nach einer fadenscheinigen Anschuldigung.
Auf deutsch: Sie haben was runter geladen, wir wissen nicht was, aber es wird teuer für Sie! :lol:

Hab ich schon paar von gehabt.
Immer ignoriert, je nach Fall Gegenanzeige aufgegeben.
Plötzlich war Ruhe... :D

WENN die wirklich wissen, worum es geht, dann steht da die IP, der Provider und der Anschlussinhaber.
Welcher aber, nicht grundsätzlich haftet, wenn es über seinen Anschluss läuft.
Plus das so was dann auch anständig geschrieben ist und eine echte Unterschrift enthält.
Alles was auf Massenabmahnung hindeutet ist rein Geldmache.

Ich erwähne mal hier die digirights gmbh, Inhaber Moses P.
Spruch auf der Seite: Turn piracy into profit. :freak:
Nicht 0,99€ pro mp3, sondern nach deren Rechnung dann 90€.
Was ein riesen Unterschied ist... und ein wenig die Abmahnmentalität erklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
wegen illegalen anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Auf deutsch: Sie haben was runter geladen, wir wissen nicht was, aber es wird teuer für Sie!

Hier gehts ja nicht um das Downloaden, was in der Form ja nur selten bis gar nicht verfolgt wird, sondern über das Uploaden.
 
Ich denke das ist eine Verarsche.
Ohne ein Richterlichen Beschluss dürfen die nicht wilkürlich Logen (Verfolgen).
 
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