Thorsten3885
Newbie
- Registriert
- Feb. 2010
- Beiträge
- 3
Hallo,
ich brauche Eure hilfe.
Es geht um folgendes:
Der Steifvater von meiner Freundin hat Post von einem Hamburger Anwalt bekommen. Es sei über eine IP Adresse + Datum / Uhrzeit ein Musikalbum upgeloeded worden.
Er war zu diesem Zeitpunkt nachweisbar nicht im Haus. Ich hatte jedoch meinen Laptop an dem Internet angschlossen und hatte unbewusst wohl dieses Programm drauf.
Hatte meinen Laptop nach einen 3/4 Jahr von meiner Ex wieder bekommen und wollte ihn ubdaten. - daher an Internet gehängt......
Nun verlangen Sie von Ihm bzw. mir 1200 Euro + unterschrift für eine Unterlassung. Eine genaue auflistung wie sich dieser Betrag zusammensetzt ist nicht begefügt. Des weiteren ist ein Schrieb bzw ein Beschluss begefügt bei dem einer verknackt wurde weil er gewerblich downgeloded / upgeloaded hat und verurteilt wurde.
Aber eine CD ist ja wohl nicht gewerblich......und nur weil der die gleiche CD geladen bzw upgeloaded hat, ist das Urteil für mich nicht von bedeutung, oder?
Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll. Ich kann den Betrag von 1200 euro nicht nachvollziehen und finde es überteuert.....
hatte davor noch nie was mit diesem Thema am Hut.
Den Anwalt gibt es. Also kein Fake.
Hab auch schon angefragt. Er meinte der Betrag sei eine Pauschale - was ich bis jetzt jedoch gelsen habe sind solche Pauschalen verboten und nicht rechtskräftig.
Danke für Eure Hilfe
ich brauche Eure hilfe.
Es geht um folgendes:
Der Steifvater von meiner Freundin hat Post von einem Hamburger Anwalt bekommen. Es sei über eine IP Adresse + Datum / Uhrzeit ein Musikalbum upgeloeded worden.
Er war zu diesem Zeitpunkt nachweisbar nicht im Haus. Ich hatte jedoch meinen Laptop an dem Internet angschlossen und hatte unbewusst wohl dieses Programm drauf.
Hatte meinen Laptop nach einen 3/4 Jahr von meiner Ex wieder bekommen und wollte ihn ubdaten. - daher an Internet gehängt......
Nun verlangen Sie von Ihm bzw. mir 1200 Euro + unterschrift für eine Unterlassung. Eine genaue auflistung wie sich dieser Betrag zusammensetzt ist nicht begefügt. Des weiteren ist ein Schrieb bzw ein Beschluss begefügt bei dem einer verknackt wurde weil er gewerblich downgeloded / upgeloaded hat und verurteilt wurde.
Aber eine CD ist ja wohl nicht gewerblich......und nur weil der die gleiche CD geladen bzw upgeloaded hat, ist das Urteil für mich nicht von bedeutung, oder?
Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll. Ich kann den Betrag von 1200 euro nicht nachvollziehen und finde es überteuert.....
hatte davor noch nie was mit diesem Thema am Hut.
Den Anwalt gibt es. Also kein Fake.
Hab auch schon angefragt. Er meinte der Betrag sei eine Pauschale - was ich bis jetzt jedoch gelsen habe sind solche Pauschalen verboten und nicht rechtskräftig.
Danke für Eure Hilfe