Post vom Anwalt

eine Logische Schlussvolge:

1 - Um das Strafrechtliche ab zu Schliesen muss eine Anzeige Vorliegen
2 - Um eine Anzeige zu Erstatten muss ein Hinweis (Beweis) Vorliegen
3 - Um den Beweis zu Sichen, muss die Person Ermittelt / Verfolgt / Überwacht (BESPITZELT) werden
4 - Um eine Person zu ÜBERWACHEN muss ein Richterlicher Beschluss vorliegen.
5 - Ist kein Richterlicher Beschluss vorhanden um eine person im Internet zu Verfolgen (loggen), ist das ganze ILEGAL und ein Verstoß.

Bevor wir bei diesen fahl weiter diskutieren, sollten diese 5 punkte aufgelärt werden.
 
ah und was genau räts du dann Masterpiece79? soll er eine gegenanzeige starten?
und was ist, wenn er U+C vor gericht ziehen und doch alles rechtnes war und ist?
und Masterpiece79 mal ehrlich, derjehnige der diese datei gezogen hat, der wusste ganz genau was dahinter steckt.
tut doch nicht immer alle so unschuldig, ich lehne mich sogar soweit aus dem fenster um zu behaupten fast jeder der abgemahnten wurde es auch zu recht.
ungeachtet desen ob die daten rechtens oder unrechtens gelogt wurden.
 
Masterpiece79 schrieb:
Die Mutter meiner Freundin, hat Post bekommen vom Anwalt, wegen illegalen anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Der Name der Datei ist mit angegeben und auch diese Unterlassungserklärung.

Da zu dem Zeitpunkt wo der Download stattfand, min. 3-4 Rechner an dem Anschluss der Mutter im Netz hingen, kann man nicht mehr eindeutig zurückverfolgen wer den nun diese


Ich gehe mal davon aus, dass diejenigen, die an der Leitung hingen, allesamt Familienangehörige sind :D

Und da der Name der Datei angegeben wurde, wird wohl derjenige der dies hochgeladen hat, auch ganz genau wissen. Er ist nur zu feige das zuzugeben.

Ich würde mir zuerst mal die männlichen "Verdächtigen" vorknüpfen.
 
Fishboy schrieb:
ah und was genau räts du dann Masterpiece79? soll er eine gegenanzeige starten?.

Sich ein Anvalt nehmen und der sache auf den grund gehen.
Anwälte Kommunizieren unter sich bevor es zum gericht geht.
SEIN Anwalt kann die Anwälte des Klägers Kontaktieren um Genaue daten zu Bekommen und so ermitteln wer genau von der Famillie dreck am Stecken hat und der soll dann auch die 1200 EURo Bluten.
in den Ermittelten Daten ist mit 100% Sicherheit nicht nur die IP adresse Verzeichnet sondern auch Uhrzeit, Datum, I-Net Zugang Provider usw.
anhand dieser Daten läst sich ermiteln wer genau zum damaligen zeitpunkt den Rechner Benützte.

Das ganze einfach so hin nehmen, eine schuld erkennen wilkürlich ohne schuldig zu sein, ein haufen geld bezahlen ist einfach nur Dämlich.
 
Nabend Leute,
habe mit einem Bekannten der sich in der Sache ein wenig besser auskennt als ich, ein Schreiben aufgesetzt in dem ich mich auf den § 97a UrhG Absatz 2 berufe. Der sagt nämlich folgendes aus.

"Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro"

wenn diese 4 Vorrausetzungen erfüllt sind, greift der Absatz 2 des §97a. Desweiteren muß der Anschlussinhaber aus seiner Pflicht genommen werden, alle internetfähigen Rechner an diesem Anschluß zu überwachen.
Diese Pflicht ist nämlich nur gegeben wenn der Anschlussinhaber einen eindeutigen Verdacht hat das ein Rechner dazu benutzt wird um eine Rechtsverletzung zu begehen. :freak:
Wenn es also gar keine Vorkommnisse in Vergangenheit gab, die irgendetwas mit Urheberrechtsverletzung zu tun gehabt haben, besteht diese Prüfungspflicht nicht.

Ich möchte hier nicht erklären wie man munter illegales Filesharing betreiben kann und trotzdem straffrei davon kommt.
Ich möchte mich selber auch nicht als Unschuldslamm dastellen, ich habe sicherlich schon Sachen gemacht die nicht so ganz koscher waren. Wer von sich behaubten kann eine weisse Weste zu haben kann sich gerne zu Wort melden. Alle anderen können getrost Ihre Tastatur in Ruhe lassen und brauchen nicht so ein Mist zu schreiben!

Ich rege mich nur über diese miese Willkür mancher Anwälte auf die zu tausenden, vorgefertigte Abmahnungen verschicken und mit der Angst der Leute versuchen Profit zu machen.
Es gibt sicherlich schwarze Schafe, genauso gibt es genug Fälle wo Leute die ohne jegliche böse Absicht in solch eine Situation gekommen sind und vor lauter Angst die horrenden Strafen bezahlt haben.

Strafe muß sein, wenn ich was verbockt habe muß ich dazu stehen, so einfach ist das! Aber bestimmt nicht zu den Vorrausetzungen die mir so ein schwindliger Anwalt versucht einzureden.

cYa
 
Kein Ding Masterpiece79 auch mich hat es bereits erwischt, bedenke aber das die Decklung von 100€ nur für die Anwaltsgebühren gelten, Schadensersatzleistung ist gesondert zu begleichen sollte aber mit 50€ mehr als Angemessen sein.
Nicht zu vergessen eine modifizieret UE zu erlassen.
Der vorteil so einer mod. UE ist das sie nur 3 Jahre bestand hat, beginnend im folgejahr der eigendlich stafsache.
sprich am 01.01.2011 beginnt sie erst und endet am 31.12.2013 um Mitternacht, was für ein Silvester^^ ;)
Eine normale nicht mod. UE hat dagegen eine gültigkeit von 30Jahren, Du siehst die wichtigkeit der mod. UE.

Alles Gute ansonsten und viel erfolg das alles klappt.
 
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