Privat gebrauchte Ware gekauft, Händler Gewährleistung

canada

Lt. Commander
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Feb. 2011
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Habe mal eine Frage, wenn ich etwas gebraucht von einem Privatmann abkaufe und diese Ware unter 2 Jahre ist und dann in meinen Besitz kaputt geht. Kann ich dann diese Händlergewährleistung beanspruchen oder kann das nur der Käufer von damals?
 
dran denken, das nach 6 Monaten Beweislastumkehr gilt (bei Gewährleistung) und du dem Händler im Zweifel nachweisen musst dass das Ding bereits bei/vor Kauf kaputt war bzw. der Schaden eintreten musste.
 
Mein Problem ist eher, wollte Repartur, habe vorher Händler angeschrieben, sollte es auf eigene Kosten einschicken, gesagt getan. Doch statt Reparatur wurde dem eigentlichen Käufer von damals, nun das Geld gut geschrieben. Nun sitze ich ohne die Ware oder Geld da! Händler interessiert das überhaupt nicht.
 
Hast Du eine Rechnung und Kontakt zum Verkäufer?
Wenn ja, dann frage ihn ober er Dir eine Abtretungserklärung für das Produkt zumailt. Diese kannst Du dann beim Händler geltend machen und das ganze läuft auf Dich.

Gruß
Didi
 
wenn du die rechnung hast ist egal welcher name drauf steht. Ich habe schon 2, 3 mal was eingeschickt weil es defekt war, die rechnung war nicht auf meinen namen, gab keinerlei probleme.

e:

canada schrieb:
Mein Problem ist eher, wollte Repartur, habe vorher Händler angeschrieben, sollte es auf eigene Kosten einschicken, gesagt getan. Doch statt Reparatur wurde dem eigentlichen Käufer von damals, nun das Geld gut geschrieben. Nun sitze ich ohne die Ware oder Geld da! Händler interessiert das überhaupt nicht.

das ist natürlich ärgerlich. ich würde den alten käufer mal anschreiben und das mit ihm klären? denn ich glaube der händler will sich damit nicht auseinandersetzen (was ich auch verständlich finde).
 
Zuletzt bearbeitet:
Grds. ist es aber so, dass die Rechte gegenüber dem Verkäufer nur dem Käufer zustehen und nicht dem, dem es vielleicht später weiter verkauft wurde.
 
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